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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 06.05.2016

Stand der Bearbeitung September 2016

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 10 S 16/15

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Raumordnung

Sachlich können im ergänzenden Verfahren nach § 12 Abs. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) alle Arten von Fehlern eines Raumordnungsplanes behoben werden, insbesondere auch Verletzungen von materiellen Vorschriften außerhalb des ROG, wie das landesverfassungsrechtliche Zitiergebot des Art. 80 Satz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg.