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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 26.11.2020

Stand der Bearbeitung Juli 2021

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 2 A 28.18

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Raumordnung

Ist ein Regionalplan durch gerichtliche Entscheidung für unwirksam erklärt worden, so besteht keine Zielbindung für den Flächennutzungsplan. Dies ergibt sich auch dann, wenn die gerichtliche Entscheidung erst nachträglich ergeht. Eine Gemeinde, die deshalb den ihr zustehenden Bewertungsspielraum nicht erkannt und die gebotene Abwägung unterlassen hat (Abwägungsausfall), hat die Vorgaben des Abwägungsgebots verletzt. 

(redaktioneller Leitsatz)