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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Planung

Datum der Entscheidung 28.05.2020

Stand der Bearbeitung November 2020

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen C-727/17

Rechts-/Themengebiet Europarecht

Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 und Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 (…) (der Erneuerbare-Energien-Richtli- nie a.F., Anm. d. Verf.) sind dahin auszulegen, dass sie nicht einer Regelung entgegenstehen, wonach bei der Errichtung einer Windkraftanlage zwischen der Anlage und Gebäuden mit Wohnnutzung ein Mindestabstand einzuhalten ist, sofern diese Regelung im Hinblick auf das verbindliche nationale Gesamtziel des betroffenen Mitgliedstaats erforderlich und verhältnis- mäßig ist; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts. (amtlicher Leitsatz)