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Publikation
Wind Solar

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 27.10.2016

Stand der Bearbeitung Mai 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen C-290/15

Rechts-/Themengebiet Europarecht, Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Begriff „Pläne und Programme“ i.S.d. Richtlinie 2001/42/EG bezieht sich auf jeden Rechts- akt, der dadurch, dass er die in dem betreffenden Bereich anwendbaren Regeln und Verfah- ren zur Kontrolle festlegt, eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung eines oder mehrerer Projekt aufstellt, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben.