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Publikation
Wind Solar

# Themen Genehmigung

Datum der Entscheidung 23.01.2025

Stand der Bearbeitung Oktober 2025

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 7 C 4.24

Rechts-/Themengebiet Europarecht, Genehmigungsverfahren, Immissionsschutz

Der Einwirkungsbereich einer Anlage im Sinne der Nr. 2.2 TA Lärm ist auch bei mehr als zwölf auf den Immissionsort einwirkenden Anlagen nicht zu erweitern. 

(amtlicher Leitsatz)