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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 13.12.2012

Stand der Bearbeitung Dezember 2012

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 4 CN 1/11

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

Mit diesem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Anforderungen an die Steuerung der Standorte für die Windenergie im Außenbereich durch die Flächennutzungsplanung konkretisiert: Scheidet eine Gemeinde bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen harte und weiche Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potentialflächen) aus, muss sie sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren. 

Von der Aufstellung eindeutiger Kriterien für die Beantwortung der Frage, ob ein Planungskonzept der Windenergie in substantieller Weise Raum verschafft, hat das Gericht hingegen abgesehen.