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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 11.04.2013

Stand der Bearbeitung April 2013

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 4 CN2.12

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Raumordnung

Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) seine Grundsatzentscheidung vom 13. Dezember 2012 zur Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen in Flächennutzungsplänen bestätigt und auf die Regionalplanung übertragen. 

Auch ein Träger der Regionalplanung muss sich, wenn er bei der Konzentrationsflächenplanung harte und weiche Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potentialflächen) ausscheidet, den Unterschied zwischen beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren. 

Weiter hat das Gericht ausgeführt, dass bei der Planung die Nachteile für betroffene Anlagenbetreiber und daraus möglicherweise entstehende Entschädigungsansprüche zu berücksichtigen sind.