EnergieparkWahlheim_GVOMEDIA_wind_pv_Abo_Energy
Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 12.05.2016

Stand der Bearbeitung September 2016

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 4 BN 49/15

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

Die Bewertung, ob eine Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie in substantieller Weise Raum schafft, obliegt grundsätzlich den Tatsachengerichten. Deren Kriterien sind revisionsgerichtlich hinzunehmen, wenn sie nicht von einem Rechtsirrtum infiziert sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder ansonsten für die Beurteilung des Sachverhalts schlechthin ungeeignet sind. 

Das Verhältnis der im Plangebiet durch die vorgesehenen Windenergieanlagen voraussichtlich erzeugten Energiemenge und dem Stromverbrauch durch die ansässigen Haushalte kann nicht als alleiniges Kriterium zur Rechtfertigung einer Konzentrationszonenplanung dienen.