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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung

Datum der Entscheidung 08.12.2022

Stand der Bearbeitung Dezember 2023

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 7 B 8.22, 7 B 9.22

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren

  1. Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt und ergibt sich ohne Weiteres aus dem Gesetz, dass der reguläre Lauf der einmonatigen Widerspruchs- oder Klagefrist durch öffentliche Bekanntmachung eines im vereinfachten Verfahren erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides in Gang gesetzt wird. (Rn. 3 – 4)
  2. Die Frage, welche Rechtswirkungen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 21a Abs. 1 BImSchV erfolgte öffentliche Bekanntmachung entfaltet, ist in der Literatur umstritten. Dies rechtfertigt jedoch die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht. (Rn. 5)

(redaktionelle Leitsätze)