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Publikation
Wind

# Themen Sonstiges

Datum der Entscheidung 07.04.2017

Stand der Bearbeitung Oktober 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen V ZR 52/16

Rechts-/Themengebiet Eigentum

Eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck i.S.d. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll. (amtlicher Leitsatz)