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Publikation
Wind

# Themen Sonstiges

Datum der Entscheidung 09.05.2016

Stand der Bearbeitung September 2016

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 14-VII-14, 3-VIII-15, 4-VIII-15

Rechts-/Themengebiet Immissionsschutz

Die durch den bayerischen Landesgesetzgeber normierte Festlegung des Mindestabstands zu allgemein zulässigen Wohngebäuden auf die 10-fache Anlagenhöhe überschreitet den bundesrechtlich eröffneten Gestaltungsrahmen nicht; zwar wird der räumliche Anwendungsbereich für den Privilegierungstatbestand erheblich eingeschränkt, nicht aber beseitigt. (amtlicher Leitsatz)