Mit der am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017)1 ist der bislang gewährte Anspruch auf staatlich festgelegte Fördersätze abgeschafft worden. Stattdessen wird der Zahlungsanspruch auf die Marktprämie in wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt. Der in Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugte Strom wird grundsätzlich nur noch dann gefördert, wenn die Betreiber dieser Anlagen erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben.
Auf die Genehmigungsbehörden wirkt sich dieser grundlegende Systemwechsel nicht unmittelbar aus. Gleichwohl ist die Arbeit der Behörden im Rahmen des Ausschreibungsmodells von ganz entscheidender Bedeutung, da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ist. Ohne eine entsprechende Genehmigung kann ein Projektierer im Regelfall nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmen und entsprechend auch keinen Zahlungsanspruch ersteigern.
Eine Ausnahme galt bislang für sogenannte Bürgerenergiegesellschaften. Um für diese das Zuschlagsrisiko nach einem langen und kostenintensiven Zulassungsverfahren zu schmälern, durften sie ohne eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Im Falle eines Zuschlags müssen sie allerdings innerhalb von 54 Monaten eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorweisen und die Windenergieanlage(n) in Betrieb setzen – andernfalls entfällt der Zuschlag und Strafzahlungen werden fällig. Auch hier sind die Projektierer also maßgeblich auf die Arbeit der Genehmigungsbehörden angewiesen. Für die ersten beiden Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 ist diese Sonderregelung allerdings außer Kraft gesetzt; über eine weitere Aussetzung bis Mitte 2019 entscheidet der Bundestag in Kürze.
Zuletzt kommt auch den in der Praxis häufig vorkommenden Genehmigungsänderungen eine herausragende Bedeutung zu: Gehen die Änderungen über ein bestimmtes Maß hinaus, verliert der Projektierer seinen Zahlungsanspruch. Auch hier gilt es also, die Regelungen des EEG 2017 im Auge zu behalten.
Die Fachagentur Windenergie an Land möchte mit diesem Hintergrundpapier speziell Genehmigungsbehörden einen Einblick in das Ausschreibungsregime ermöglichen. Die Publikation soll dazu beitragen, das Verständnis der Behörden für das Ausschreibungsverfahren zu stärken und die Bedeutung ihrer Arbeit im Rahmen dieses Systems verdeutlichen. Bei Fragestellungen soll das vorliegende Papier außerdem als verständliches Nachschlagewerk dienen.