THÜRINGEN

Deutschland

Thüringen hat eine Fläche von 16.202,4 km² und gehört damit zu den kleineren Bundesländern. Die 2.108.863 Einwohner (Stand 2021) verteilen sich im Durchschnitt auf 131 Einwohner pro km².

Die Landesregierung setzt sich seit 2024 aus der CDU, SPD und BSW zusammen. Mario Voigt (CDU) ist seit 2024 Ministerpräsident.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 33.656 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2020 auf 52,0 Prozent, die forstwirtschaftliche Fläche auf 33,4 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023; Thüringer Landesamt für Statistik, 2023

Basisinformationen

Koalitionsvertrag (2024-2029) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Wirtschaft, Arbeit und Energie“

[…] „Wir setzen auf eine technologieoffene Energiepolitik, die sowohl die Versorgungssicherheit als auch die Bezahlbarkeit von Energie gewährleistet. Die Verfügbarkeit, Bezahlbarkeit und Planbarkeit der Energieversorgung, insbesondere mit erneuerbarer Energie vor Ort, sind in der Wirtschaft entscheidende Standortfaktoren. Wir sehen den Ausbau der erneuerbaren Energien daher als Chance für die Steigerung des Wohlstandes in Thüringen und setzen auf eine sozial und wirtschaftlich verträgliche Energiewende.  

[…] Mit einem Energiemix aus Geo-, Bio-, Solar-, Wasser- und Windenergie sowie zukünftig Wasserstoff legen wir den Grundstein für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung. […]“

„Klare rechtliche Grundlagen schaffen – Energie mit Verantwortung gestalten“

„Ein Thüringer Energiegesetz wird als rechtlicher Rahmen für diese Umstellung dienen. Hier sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, Energieverbrauch und -erzeugung sowie die notwendige Netz- und Speicherinfrastruktur zusammenzuführen. Unser Ziel ist es, genügend Strom aus einem breiten Mix von erneuerbaren Quellen in Thüringen zu erzeugen, um unseren eigenen Stromverbrauch bilanziell selbst zu decken. Dabei braucht es klare Erzeugungsmengenziele für den Ausbau, die sich am tatsächlichen Bedarf bei geringstmöglichen Flächenverbrauch orientieren. Ziel ist es, die lokale Wertschöpfung durch technologieoffene und verbrauchsnahe Strom- und Wärmeerzeugung für Großflächen, Gewerbegebiete und Industriestandorte zu erhöhen und den Wasserstoff-Hochlauf in Thüringen gemeinsam zu gestalten. […] Bei der Planung werden wir das bisherige System der Ausweisung von »Vorranggebieten Windenergie« grundsätzlich beibehalten, einschließlich der Möglichkeit, Vorranggebiete für eine industrienahe Erzeugung auszuweisen. Grundsätzlich gilt: Keine Windkraft im Wald. Ausnahmen sollen auf drängenden kommunalen Wunsch hin vor Ort möglich sein.“

„Regionale Erzeugung stärken – Nähe zum Verbraucher als Grundsatz“

„Ziel muss sein, möglichst viel Energie dort zu erzeugen, wo sie auch benötigt und verbraucht wird: regional und dezentral. […] Wenn landeseigene Flächen nicht vom Land zur Energiegewinnung genutzt werden können, dann ermöglichen wir die Verpachtung von Liegenschaften.

Zusammen mit der Thüringer Energiewirtschaft werden wir einen Maßnahmenplan zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Landes- und kommunaler Ebene erarbeiten. Darüber hinaus bedarf es einer konsequenten Vereinheitlichung und Digitalisierung der Verfahren.“

Netze & Speicher ausbauen – Infrastruktur sichern und Stären

[…] „Im Rahmen des Energiegesetzes etablieren wir Regelungen zu Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden sowie Agri-PV auf landwirtschaftlichen Flächen.

[…] Die Zulassungsverfahren zur Einspeisung, insbesondere von PV-Strom, durch die Netzbetreiber müssen deutlich beschleunigt werden. Hier prüfen wir regulatorische Vereinfachungen. Die ThEGA ist hierbei ein wichtiger Akteur in der Beratung von Stadtwerken und Unternehmen.“

„Effiziente Verfahren für Erneuerbare – Strukturen nutzen & ausbauen“

„Wir werden die Verfahren für das Repowering von Energieerzeugungsanlagen vereinfachen und beschleunigen, indem wir vorhandene Anlagen als Präqualifikation bei Anträgen für neue Anlagen einstufen. Wo immer wirtschaftlich sinnvoll, wollen wir bestehende Flächen nutzen. Gemeinsam mit dem Bund wollen wir Anreize für die Energiewirtschaft schaffen, konkrete Projekte zur Gewinnung von Solarenergie entlang der Autobahn umzusetzen. Auch Parkplätze und Lärmschutzwände entlang von Autobahnen sollen so zur Energiegewinnung genutzt werden. Im Sinne einer Bündelung von Infrastruktur kommen dafür auch Landes- und Bundesstraßen, Bahn- und Stromtrassen in Betracht.

[…] Wir prüfen ein Sonderprogramm »Eigenstromerzeugung für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe« und eine Initiative zur Errichtung von Großspeichern in Gewerbegebieten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der regulatorische Rahmen für »Energy Sharing« zügig vereinfacht und die Gründung von »Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften« unkompliziert möglich wird. Wir bekennen uns zur Förderung von Quartierskonzepten zur Energieeinsparung und Energieerzeugung und von Bioenergiedörfern mit Wärmespeicherung.

Mit Bürgerenergie bleibt die Wertschöpfung der Energieerzeugung bei den Thüringerinnen und Thüringern. Wir wollen den Anteil der Bürgerenergiegenossenschaften erhöhen. Dazu werden wir Genossenschaften in der Planungsphase organisatorisch und finanziell unterstützen. Darüber hinaus prüfen wir zusammen mit der Energiewirtschaft Beteiligungsinstrumente für Bürgerinnen und Bürger.“

Thüringer Klimagesetz
Ziel und Inhalt des Gesetzes

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen am 18. Dezember 2018 trat das Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz – ThürKlimaG) einen Tag später in Kraft. Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens setzt sich die Landesregierung ambitionierte Ziele und möchte Vorreiter beim Klimaschutz werden. Die Eckpunkte des Gesetzes umfassen mitunter Treibhausgasminderungsziele (im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 bis 70 %, bis zum Jahr 2040 um mindestens 70 bis 80 % und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 % zu verringern), ein klimaverträgliches Energiesystem (bis zum Jahr 2040 soll der eigene Energiebedarf bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien gedeckt werden können), die Erarbeitung von kommunalen Klimaschutzkonzepten sowie Anpassungsmaßnahmen für Auswirkungen des Klimawandels.

Auszug zum Ausbau erneuerbarer Energien

„Ziel ist es, den Energiebedarf in Thüringen ab dem Jahr 2040 bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken zu können.“ (§ 4 Abs. 1, ThürKlimaG)

„Die Landesregierung unterstützt die Erschließung und Nutzung der Potenziale der erneuerbaren Energien, also der Windenergie, der Photovoltaik und Solarthermie, der Bioenergie, der Wasserkraft und der Geothermie sowie die Nutzung von Umweltwärme. Für die Nutzung der Windenergie wird dazu ein Prozent der gesamten Landesfläche bereitgestellt.“ (§ 4 Abs. 2, ThürKlimaG)

„Landkreise und Gemeinden können Klimaschutzstrategien erstellen oder bestehende Strategien in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich fortschreiben. Die Klimaschutzstrategien sollen insbesondere Wege zur Minderung der Treibhausgase sowie zum Ausbau erneuerbarer Energien beschreiben.“ (§ 8 Abs. 2, ThürKlimaG)

Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie

Die in § 6 ThürKlimaG angesprochene „Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie“ soll mit konkreten Maßnahmen als Handlungsgrundlage dienen. In einem breit angelegten Dialogprozess, der 2017 stattfand, wurden die Maßnahmenkataloge mehrfach diskutiert und angepasst. Der Abschlussbericht (Maßnahmenkatalog 4.0) wurde an die Landesregierung übergeben. Die Ergebnisse dienen der Landesregierung zur Formulierung ihrer Energie- und Klimaschutzstrategie.

Gutachten zur Vorbereitung einer Energie- und Klimaschutzstrategie für Thüringen

Das Gutachten diente zur Vorbereitung des Thüringer Klimagesetzes sowie der "Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie" (IEKS). Es liefert eine wissenschaftlich fundierte Grundlage, auf deren Grundlage die Landesregierung landespolitische Klimaschutzziele festlegt. Das Gutachten nennt konkrete Maßnahmen als Handlungsgrundlage. In einem breit angelegten Dialogprozess, der 2017 stattfand, wurden die Maßnahmenkataloge mehrfach diskutiert und angepasst. Der Abschlussbericht (Maßnahmenkatalog 4.0) wurde an die Landesregierung übergeben.

Landesplanungsgesetz
Landesentwicklungsprogramm (LEP)
Planungsträger

Träger der Regionalplanung im Freistaat Thüringen sind die Regionalen Planungsgemeinschaften für die vier Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Südwestthüringen und Ostthüringen (§§ 5, 13 Abs. 2, 3, 14 Thüringer Landesplanungsgesetz - ThürLPlG). Die Planungsgemeinschaften bestehen aus den Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen sind.

Instrumente der Regionalplanung

Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung nach § 7 Abs. 3 ROG, vgl. Textteil der Regionalpläne bzw. sachlichen Teilpläne Wind.

Regionalpläne

Die vier thüringischen Planungsregionen verfügen alle über einen Regionalplan oder sachlichen Teilplan zur Ausweisung von Gebieten für die Gewinnung von Windenergie. Der sachliche Teilplan Windenergie Mittelthüringen wurde jedoch am 9. November 2022 durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Urteil (Az.: 1 N 548/19) für unwirksam erklärt.

Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen
Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen
Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen

Zur Erreichung der Flächenbeitragswerte des Windenergieflächenbedarfsgesetzes bzw. der aus diesen im LEP Thüringen abzuleitenden regionalen Teilflächenziele ist die Änderung sämtlicher regionalplanerischer Planungen zur Steuerung der Windenergienutzung erforderlich.

Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks vom 2. Juni 2024 verpflichtet Vorhabenträger, anspruchsberechtigte Gemeinden finanziell zu beteiligen. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Windenerigeanlage herum. Als angemessen gilt eine anteilige Beteiligung nach der § 6 EEG 2023 in Höhe von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Das Gesetz gilt nicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

„Unsere Besten! Acht erfolgreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Windenergieanlagen in Thüringen"

Die Broschüre zeigt anhand von bereits realisierten Projekten aus Thüringen auf, welche Vielfalt an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen existiert - und welchen Mehrwert die Gemeinden davon haben. Sie dient Gemeinden damit als Anregung für die künftige Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur

Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA)ist die zentrale Landeseinrichtung für die Koordination und Beratung von Energie- und Klimaschutzprojekten für die öffentliche Hand, Unternehmen, Land- und Forstwirtwirtschaftsbetrieben und Bürgerinnen und Bürgern.

Servicestelle Windenergie

Bei der ThEGA wurde im Auftrag der Thüringer Landesregierung die "Servicestelle Windenergie" aufgebaut. Sie soll mit einem neutralen und kostenfreien Beratungs- und Informationsangebot dazu beitragen, dass Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften vom Ausbau der Windkraft profitieren. Außerdem vergibt die Servicestelle die Zertifizierung „Partner für faire Windenergie Thüringen“ an Windenergieprojektierer, die sich auf die Siegel-Leitlinien für eine faire und transparente Projektumsetzung, die finanzielle Teilhabe von Bürgern und Kommunen verpflichten. Zudem berät die Servicestelle über ihren wöchentlichen Bürgersprechtag telefonisch, beispielsweise zur Umsetzung von Flächenpoolgemeinschaften.

Servicestelle Solarenergie

Parallel zur Servicestelle Windenergie besteht bei der ThEGA die Servicestelle Solarenergie, die Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen im Bereich Photovoltaik und Solarthermie berät.

Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk

Das Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk (ThEEN) e.V. ist ein Kompetenznetzwerk für Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kommunen im Bereich erneuerbare Energien.

Kommunale Spitzenverbände
Weitere Akteure
Bürgerenergiefonds

Über den Bürgerenergiefonds Thüringen stellt das Land Mittel zur Unterstützung von Bürgerenergieprojekten zur Verfügung. Ziel ist es, Bürgerenergieprojekte im Land Thüringen in frühen Projektphasen zu unterstützen. Bürgerenergiegenossenschaften und Projektgesellschaften, die mehrheitlich von Bürgerenergiegenossenschaften gegründet wurden, können für die Planungs- und Startphase von Projekten einen Zuschuss erhalten, insbesondere für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Gutachten und andere Leistungen im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung und dem Genehmigungsverfahren. Dabei wird die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es werden Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben ab 10.000 EUR gefördert. Der maximal mögliche Zuschuss je Projekt liegt bei 200.000 EUR.

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Windenergiespezifische Informationen

Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf Raumordnungspläne am Beispiel aktueller Entwicklungen in Thüringen

Die Ad-hoc-Analyse untersucht exemplarisch für alle Bundesländer am Fall der Ende 2020 in den Thüringer Landtag eingebrachten Mindestabstandsregelung sowie des ebenfalls Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetzes die Auswirkungen auf die Raumordnungspläne.

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Thüringen einen Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Die Teilflächenziele werden nach der ersten Änderung des Landesentwicklungsprogramms zu unterschiedlichen Anteilen auf die Planungsregionen übertragen.

Metastudie: Potenziale Vorranggebiete Wind

Auf Grundlage bestehender Studien, Dokumenten und Daten gibt diese Metastudie an, welche Einflusskriterien das "1-%-Flächenziel" für Windenergieanlagen in Thüringen maßgeblich sind. Darauf aufbauend werden Handlungs- und Ermessensspielräume bei der Ausweisung von Vorranggebieten hergeleitet. 

Gutachten: Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen

Ziel der Untersuchung war es, die Fortschreibung der Regionalpläne in Bezug auf die Vorranggebiete Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten fachlich zu unterstützen. Die Untersuchung umfasst ein flächendeckendes Windenergiekonzept unter besonderer Berücksichtigung der Windressourcen. Im Ergebnis werden Präferenzräume ermittelt, welche sich zur Ausweisung neuer bzw. zur Änderung bestehender Windvorranggebiete eignen.

Kurzgutachten zur Untersuchung „Windenergieausbau in Thüringen“

Das Kurzgutachten überprüft die von einer Bürgerinitiative in Auftrag gegebene Untersuchung zum Windenergieausbau in Thüringen. Die in der Untersuchung enthaltenen Thesen und Schlussfolgerungen werden im Rahmen des Gutachtes anhand aktueller Berechnungen und Ausbauszenarien überprüft.

Broschüre: Repowering - Handlungsempfehlungen für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen in Thüringer Kommunen

Die Broschüre der ThEGA Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur vermittelt grundlegendes Wissen zum Thema Repowering von Windenergieanlagen. Unter Einbeziehung der verschiedenen Interessen von Kommunen, Anwohnern und Betreibern soll das für Thüringen wichtige Theema Repowering verstärkt angegangen werden.

Zuständigkeiten

Wird eine Genehmigung für 20 oder mehr Windenergieanlagen eines Vorhabenträgers beantragt (Anlagen nach Nr. 1.6.1 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)), ist nach § 2 Abs. 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissionshandels (ThürBImSchGZVO) das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zuständig. In allen anderen Fällen (Anlagen nach Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV) sind die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Erteilung der Genehmigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 c ThürBImSchGZVO zuständig. In den Fällen, in denen der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt selbst Antragsteller ist oder über ein privatrechtliches Unternehmen am Antragsteller beteiligt ist, ist auch das TLUBN zuständige Genehmigungsbehörde (siehe § 1 Abs. 5 ThürBImSchGZVO).

Windenergieerlass

Der Erlass berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bis 2015. Kern des Erlasses ist eine Übersicht über harte und weiche Tabuzonen. Aufgrund der neuen Rechtslage seit dem Wind-an-Land-Gesetz und den damit einhergehenden Änderungen des Planungsrechts ist der Windenergieerlass in gewissen Punkten überholt und bedarf einer Überarbeitung. Eine Anpassung des Windenergieerlasses soll begleitend zur Änderung des LEP erfolgen, da dieses mit der Festlegung der regionalen Teilflächenziele den maßgeblichen Rahmen für die planerische Steuerung der Windenergienutzung vorgeben wird.

Weitere Verwaltungsvorschriften, welche im Genehmigungsverfahren zu beachten sind, sind unter Punkt 5 „Windenergie und Naturschutz“ aufgeführt.

Landesentwicklungsbericht Thüringen 2023

Im Landesentwicklungsbericht 2023 wird erstmals systematisch und für die interessierte Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt, welche Konsequenzen und Handlungsoptionen sich aus den Gesetzesänderungen des Jahres 2022 auf Bundesebene für den Freistaat Thüringen ergeben. Der Landesentwicklungsbericht geht auf Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms ein und erläutert die damit zusammenhängenden Rechtsanpassungen wie z.B. die Änderungen der Bauordnung, der Naturparkverordnung oder des Waldgesetzes. Der Bericht enthält zudem den Stand der Fortschreibung der Regionalpläne für die sachlichen Teilpläne Windenergie.

Avifaunistischer Fachbeitrag zur Genehmigung von Windenergieanlagen in Thüringen

Der Fachbeitrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) stellt den bei der Errichtung von Windenergieanlagen relevanten Akteuren einen Leitfaden zur Verfügung. Gleichzeitig sollen auch die verantwortlichen Behörden unterstützt und entlastet werden. Die zuvor angewandten Abstandsempfehlungen wurden in diesem Erlass zusammengeführt. Der Leitfaden wurde per Erlass eingeführt. Soweit bundesgesetzliche Regelungen existieren, sind diese vorrangig anzuwenden.

Der Fachbeitrag wird derzeit aktualisiert.

Empfehlungen zur Berücksichtigung des Vogelschutzes bei der Abgrenzung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung

In dem o. g. Fachbeitrag werden zur Operationalisierung der Vorgaben für den Planungs- und Abwägungsprozess in Bezug auf die Avifauna Kriterien hergeleitet. Im Mittelpunkt steht dabei die Minimierung von Konflikten zwischen den Anforderungen des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG und dem gewünschten Ausbau der Windenergie auf Ebene der Regionalplanung.

Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in Thüringen

Die Arbeitshilfe beinhaltet fachlich begründete Methodenstandards, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eindeutig identifizieren und bewerten zu können. Sie unterstützt Antragsteller, Gutachter und Genehmigungsbehörden und stellt Grundlagen für die einheitliche Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange bzgl. der Fledermäusen dar. Mit dem Erlass vom April 2016 sind die Vorgaben für die nachgeordneten Behörden verbindlich.

Website: Prüfung artenschutzrechtlicher Belange & Schutzgebietsbetroffenheit

Auf der Website der Landesanstalt für Umwelt Bergbau und Naturschutz werden die wichtigen Planungs- und Bewertungsgrundlagen zur Beachtung der Belange des Artenschutzes sowie betroffener Schutzgebiete zusammengestellt.

Broschüre „Unsere Besten“ – Acht erfolgreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Windenergieanlagen in Thüringen

Die Broschüre zeigt anhand von bereits realisierten Projekten aus Thüringen, welche Vielfalt an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen existiert und welchen Mehrwert die Gemeinden davon haben.

Derzeit stehen lediglich vier Anlagen mit einer Gesamtleistung von 14 MW im Wald.

Bis 2014 war die Inanspruchnahme von Wäldern für die Windenergienutzung regionalplanerisch ausgeschlossen. Im Zuge der Fortschreibung der Regionalpläne wurden ab 2015 in einigen Regionen auch Waldflächen für die Windenergienutzung ausgewiesen. Im Dezember 2020 wurde durch eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes die Waldumwandlung für die Windenergienutzung erneut vollständig ausgeschlossen. Im September 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht das generelle Verbot der Windenergienutzung auf Thüringer Waldflächen für verfassungswidrig. Die Entscheidung setzt den § 10 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Waldgesetzes außer Kraft, wodurch die Waldumwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen wieder möglich wurde.

Im Februar 2024 trat ein mit Oppositionsmehrheit beschlossenes Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes in Kraft, der die Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf Forstflächen von der Einzelfallentscheidung durch die zuständige Behörde abhängig macht. Aufgrund bestehender verfassungsrechtlicher Bedenken hat die Landesregierung im März 2024 eine gerichtliche Überprüfung des Gesetzes beim Thüringer Verfassungsgerichtshof sowie beim Bundesverfassungsgericht veranlasst, dessen Ergebnis noch aussteht. Die Änderung des Thüringer Waldgesetzes hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Dementsprechend werden Waldflächen bei der Festlegung der regionalen Teilziele nicht von vornherein ausgeschlossen und stehen somit weiterhin grundsätzlich für die Windenergienutzung zur Verfügung

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
Weitere Daten

Solarenergiespezifische Informationen

Das Landesentwicklungsprogramm 2025 ermöglicht es den Regionalen Planungsgemeinschaften, durch die Ausweisung von Vorranggebieten für „großflächige Solaranlagen“ Standorte für Solarparks abzusichern. Dabei sollen bevorzugt bereits vorbelastete Flächen oder Gebiete genutzt werden, die durch bestehende Infrastrukturen ein begrenztes Freiraumpotenzial aufweisen. Ein zusätzlicher Flächenverbrauch zulasten landwirtschaftlicher Nutzflächen soll vermieden werden. Die Landesentwicklungsberichte geben einen Einblick in den Fortschritt der Umsetzung des Landesentwicklungsprogramms, einschließlich der Entwicklungen im Bereich der Solarenergie.

Allgemeine Informationen zur Solarenergie sind auf der Webseite der Landesenergieagentur THEGA zusammengestellt. Die Servicestelle Solarenergie der ThEGA ist Ansprechpartner für praxisorientierte Beratung, herstellerneutrale Information und fachliche Unterstützung rund um das Thema Solarenergie.

Solarrechner Thüringen

Die Landesenergieagentur ThEGA betreibt den Thüringer Solarrechner, mit dem die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen sowohl auf Dächern als auch auf Freiflächen berechnet werden kann.

Bürgerenergiegenossenschaften

Diese Broschüre gibt einen Überblick über Bürgerenergiegenossenschaften in Thüringen und deren Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien.

Agri-PV
Potenzial der Agri-Photovoltaik in Thüringen

Für Thüringen ergibt sich für Ackerflächen und Dauerkulturen abzüglich der 0,2 Prozent dieser Flächen in Naturschutzgebieten (605.153 ha) ein Potential mit leicht und hoch aufgeständerten Agri-Photovoltaik Anlagen von 424 GW Leistung. Hinzu käme ein Potential von rund 67 GW mit vertikalen Anlagen für das Grünland.

In den Vorbemerkungen der folgenden Arbeitshilfe wird betont, dass Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) zwar denselben Planungs- und Genehmigungsverfahren wie Freiflächen-PV-Anlagen unterliegen, jedoch spezifische Beurteilungsmaßstäbe gelten können. Gemeinden wird empfohlen, frühzeitig mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt abzustimmen, um Konflikte im Planverfahren zu vermeiden.

Planungsrechtlich sind Agri-PV-Anlagen im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB). Dazu gehört, dass sie den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen dürfen, falls sie raumbedeutsam sind. Außerhalb privilegierter Flächen erfordert die Realisierung meist die Aufstellung von Bauleitplänen.

Die Landesenergieagentur ThEGA hat in ihrem Bericht die Installationszahlen von Solaranlagen in den jeweiligen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten untersucht. Die meisten PV-Anlagen stehen im Wartburgkreis rund um Eisenach. Dort sind 7.597 Anlagen installiert. Knapp dahinter liegt das Eichsfeld mit 6.440 Anlagen. Bei den kreisfreien Städten rangiert die Landeshauptstadt Erfurt mit 4.958 Solaranlagen deutlich vor Jena mit 2.484 Anlagen.

Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Thüringen im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 272,8 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 2435,4 MW.

Letzte Aktualisierung: November 2024