SCHLESWIG-HOLSTEIN

Deutschland

Schleswig-Holstein hat eine Fläche von 15.804,3 km² und eine Einwohnerdichte von 184 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land 2.922.005 Einwohner. 

Die Landesregierung setzt sich seit 2022 aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Seit Juni 2017 ist Daniel Günther Ministerpräsident. 

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2017 bei 32.309 €. 

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2021 auf 68,3 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 10,3 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023
 

Basisinformationen

Koalitionsvertrag (2022-2027) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Klimaschutz und Energiewende“

„Klimaschutz und Energiewende“

[…] "Deswegen ist es wichtig, den Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) zu forcieren und damit die Abhängigkeit unserer Gesellschaft von Öl, Erdgas und Kohle konsequent zu verringern und perspektivisch zu beenden.“ […]

„Die Geschwindigkeit auf dem Weg zu Klimaneutralität und Energiewende wird vom Ausbautempo der Erneuerbaren Energien, Effizienzsteigerungen, Energieeinsparungen, dem Energieleitungsausbau und dem Import von Energie aus erneuerbaren Quellen bestimmt.“ […]

„Schleswig-Holstein bietet als Gunststandort mit den natürlichen Ressourcen Wind, Sonne und Biomasse die besten Standortbedingungen für die Erneuerbaren Energien und damit große Möglichkeiten für unser Land. Dieses herausragende Potenzial wollen wir noch besser und effizienter nutzen. Die damit verbundene Wertschöpfung soll hier im Land ermöglicht, angesiedelt und genutzt werden.“ […]

„Wir wollen die Standortvorteile unseres Landes noch besser nutzen und Schleswig-Holstein zu einem Zentrum der nachhaltigen Wirtschaft der Zukunft entwickeln. Dafür ist ein ambitionierter Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig. Wir wollen als Energiewendevorreiter vorangehen und Schleswig-Holstein fit für die Zukunft machen.“ […]

„Wir wollen Schleswig-Holstein weiterhin als bundesweiten energiewendepolitischen Impulsgeber positionieren. Energiewende und Dekarbonisierung sowie die sich daraus ergebenden nachhaltigen wirtschaftlichen Chancen werden in der vor uns liegenden Legislaturperiode Priorität haben."

„Ausbau der Erneuerbaren Energien“

[…] „Schon heute produzieren wir mehr erneuerbaren Strom, als wir verbrauchen. Diese Wertschöpfung wollen wir halten und noch weiter ausbauen. Dafür streben wir an, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien an Land bis 2030 auf 40-45 Terawattstunden (TWh) pro Jahr anzuheben. Dieses Ziel werden wir im schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) festhalten und die dafür geeigneten, landespolitisch möglichen Maßnahmen einleiten.“ […]

„Bürgerenergie und Reform des Umlagen- und Abgabesystems“

"Die Energieversorgung muss auch zukünftig nachhaltig, sicher, umfassend und bezahlbar sein. Wir setzen uns beim Bund für eine grundlegende Reform des Systems von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie der Netzentgelte ein, um eine gerechtere bundesweite Verteilung, insbesondere von Kosten, zu gewährleisten. Umlagen sollten zum Beispiel entfallen können, wenn kein fremdes Stromnetz beansprucht wird.“ […]

„Bürgerenergie wollen wir weiter stärken und die bestehenden Instrumente wie den Bürgerenergiefonds bei der Investitionsbank ausbauen. Sowohl beim Zugang zum Geldmarkt als auch bei der Beantragung von Genehmigungen wollen wir Unterstützung anbieten." […]

„Freiflächen-Photovoltaik“

„Zudem bedarf es mehr PV auch auf Freiflächen, wobei wir gleichzeitig den Flächenverbrauch im Blick behalten wollen. Vorwiegend sollen PV-Freiflächenanlagen auf belasteten oder versiegelten Flächen entstehen. Das kann zum Beispiel in der Nähe von Stromtrassen, Autobahnen oder Eisenbahnstrecken der Fall sein. Gleichwohl machen wir den Zubau von PV in der Fläche nicht hiervon abhängig. Hochwertige Ackerböden sollen dabei vorrangig der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben. Außerdem werden wir prüfen, ob auch auf Naturschutzflächen geeignete PV-Anlagen unter Erhalt des ökologischen Nutzens der Flächen darstellbar sind. Wir wollen hierfür ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt auf den Weg bringen. Mit dem PV-Beratungserlass, den wir weiter verbessern wollen, haben wir den Kommunen bereits klare Leitlinien für den Ausbau von Solar-Freiflächenanlagen an die Hand gegeben und sind damit einen großen Schritt vorangekommen. Wir werden den Ausbau von PV-Anlagen sowie deren Planungen und Genehmigungen vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaschutzziele kontinuierlich überprüfen und notwendigenfalls erleichtern. Wir wollen den Zubau nicht zentralisiert regeln, sondern setzen auf eigenständige Entscheidungen vor Ort. Dabei unterstützen wir die Menschen vor Ort und werden einen Handlungsleitfaden für Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Verwaltungen erstellen, um eine bessere und schnellere Umsetzung von PV-Freiflächenanlagen zu ermöglichen. Wir begrüßen das neue Ausschreibungssegment Agri-PV, also die Kombination von PV Anlagen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche, sowie die vorgesehenen Möglichkeiten, diese auf wiedervernässten Standorten als Einkommensquelle zu entwickeln. Es werden Vorschläge unterstützt, kleine PV-Anlagen in die Verfahren für eine vereinfachte Bauleitplanung aufzunehmen. Wir werden vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Koalitionsvertrag 2022-2027, Ausbaus Erneuerbarer Energien prüfen, in welchem Rahmen Raumordnungsverfahren für große Vorhaben von Solar-Freiflächenanlagen weiterhin notwendig sind.“

„Wind an Land“

"Wir werden in dieser Legislaturperiode über die bestehende Planung hinaus weitere Flächen für die Windkraft zur Verfügung stellen mit dem Ziel, perspektivisch 15 Gigawatt (GW) installierte Leistung zu erreichen. Damit werden wir die Grundlage für eine jährliche Energieerzeugung von 30-35 Terawattstunden (TWh) pro Jahr bis 2030 sicherstellen.

Wir wollen umgehend überprüfen, wie eine Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Wind und der Regionalpläne unter Erhalt der bisher ausgewiesenen Vorrangflächen möglich ist oder möglich gemacht werden kann. Wenn erforderlich, unterstützen wir hierfür notwendige Änderungen von Bundesgesetzen und sehen Änderungen von Landesgesetzen vor.

Die Evaluation der Regionalplanung Wind werden wir gleichzeitig vorziehen. Auf Basis der Ergebnisse der Evaluation und unter Berücksichtigung der Rechtslage, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausgestaltung des Verfahrens, werden wir das Kapitel Wind des Landesentwicklungsplans und die Regionalplanung Wind schnellstmöglich in einem eigenen, selbstständigen Verfahren fortschreiben, um eine Grundlage zur Erreichung unserer Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu schaffen. Wir berücksichtigen, dass die Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

Wir werden alle Kriterien mit Ausnahme der Abstände zur Wohnbebauung, die wir beibehalten werden, im Rahmen der Evaluation einer intensiven Prüfung unterziehen. Wir werden Flächen, die aufgrund von Artenschutz, Denkmalschutz oder ihrer Größe im Prozess der Erarbeitung des Regionalplans herausgefallen sind, neu bewerten und gegebenenfalls ausweisen. Soweit notwendig und zielführend, werden wir auch Kriterien in diesen Bereichen ändern.

Dabei nutzen wir auch neue Vorgaben des Bundes, beispielsweise im Bereich des Artenschutzes oder auch bei den Abstandsregelungen zu Wetterstationen und der Flugsicherung. Soweit der Bund weitere Planungsspielräume eröffnet, werden wir diese evaluieren und gegebenenfalls nutzen.

Wir werden im Rahmen der Evaluation zudem prüfen, ob in Schleswig-Holstein rechtssicher von einer Rotor-In auf eine Rotor-Out Regelung, möglicherweise auch teilweise, umgestellt werden kann, um Flächen besser zu nutzen und Kleinstflächen, die bisher unberücksichtigt geblieben sind, soweit möglich, in die Kulisse einzufügen. Vor dem Hintergrund des auf Bundesebene in der Diskussion befindlichen „Wind-an-Land-Gesetzes“ werden wir zudem bestehende Höhenbeschränkungen überprüfen.

Das alles wollen wir rechtssicher in den Raumordnungsplänen verankern. Dabei behalten wir immer die Akzeptanz der Bevölkerung im Blick.

Wir wollen bereits bestehende Flächen besser ausnutzen. In Regionen mit wenig bestehenden Windenergieanlagen wollen wir auch Kleinstparks zulassen. Wir werden auch den Einsatz vertikaler Windkraftanlagen für die Verdichtung in Vorranggebieten prüfen und in Modellprojekten erproben. Auch die Kombination von PV-Freiflächenanlagen an Windenergiestandorten wollen wir unterstützen.

Wir wollen Bestandsanlagen nicht in einen vorschnellen Rückbau zwingen, sondern sie im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten weiter nutzen.

Wir werden prüfen, welche landesrechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben angepasst werden müssen, um das Repowering auch auf solchen Flächen zu ermöglichen, die nach Fertigstellung der Regionalplanung Wind aus der Gebietskulisse herausgefallen sind, jedoch in der Bevölkerung vor Ort eine hohe Akzeptanz ausweisen, ohne die Gültigkeit der Pläne im Sinne der größtmöglichen Planungssicherheit für den Ausbau der Windenergie zu gefährden. Soweit rechtlich möglich, wollen wir aufgezeigte Möglichkeiten anschließend nutzen.

Unabhängig davon werden wir im Rahmen der Evaluation der Regionalpläne prüfen, ob und welche Flächen auch durch die Anpassung von Kriterien zusätzlich für das Repowering in Betracht kommen. Auf den dann aufgezeigten Flächen wollen wir das Repowering ermöglichen.

Wir prüfen, ob und wie ein nichtflächengleiches und zeitversetztes Repowering ermöglicht werden kann, sodass zu repowernde Windkraftanlagen noch länger in Betrieb bleiben können.

Schleswig-Holstein liegt im bundesweiten Vergleich bei den Genehmigungen von Windkraftanlagen schon heute an der Spitze. Wir werden unsere Genehmigungsbehörden weiter stärken, indem wir sie personell gut ausstatten und organisatorisch den neuen Aufgaben anpassen. Wir wollen typenunabhängige Genehmigungen einführen. Darüber hinaus setzen wir auf konsequente Verfahrensdigitalisierung und die Bündelung von Kompetenzen auf Landesebene.

Wir unterstützen Technologien und deren Zulassung, die zur Akzeptanz der Erneuerbaren Energien in der Bevölkerung beitragen und die Naturverträglichkeit verbessern. Hierzu zählen die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung und Antikollisionssysteme zum Schutz vor Vogelschlag."

Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Am 30. März 2017 ist das schleswig-holsteinische Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) in Kraft getreten. Damit wird die rechtliche Grundlage für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein geschaffen und es werden die zentralen Klimaschutzziele festgelegt. Dieses wurde am 17. Dezember 2021 novelliert, allerdings ohne konkrete Änderung der windenergierelevanten Paragraphen.

Neben mittel- und langfristigen Zielen zur Minderung der Treibhausgasemissionen wird u. a. auch das Ziel eines Ausbaus der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auf mind. 37 TWh bis zum Jahr 2025 formuliert. Nach § 3 Absatz 5 EWKG soll die Landesregierung die Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien für den Zeitraum ab dem Jahr 2025 in den Energiewende- und Klimaschutzberichten fortschreiben. Im Energiewende- und Klimaschutzbericht 2016 hat die Landesregierung dies bereits vorgenommen. Bis 2030 wird demnach ein Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auf mind. 44 TWh angestrebt. Im Hinblick auf die lange Zeitspanne haben diese Ziele den Charakter eines Zielszenarios, das bei Vorliegen neuer Daten, Fakten, Rahmensetzungen und Prognosen ggf. fortzuschreiben ist. Daraus abgeleitet ergibt sich als Zielszenario für Windenergieanlagen an Land eine installierte Leistung von 8 GW bis 2020, 10 GW bis 2025 und 12 GW bis 2030.

Beim Neubau von für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen wird eine Solarnutzung vorgeschrieben.

Landesplanungsbehörde
Landesplanungsgesetz
Teilfortschreibungen des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein

Am 30. Oktober 2020 ist die Teilfortschreibung des LEP zum Thema Windenergie an Land in Kraft getreten. Sie legt verbindlich für das gesamte Land Schleswig-Holstein Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Nutzung der Windenergie fest. Die Teilfortschreibung ersetzt das bisherige Kapitel 3.5.2 (Windenergie) im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010. Der gesamte Landesentwicklungsplan ist am 17.12.2021 in Kraft getreten.

Im Juni 2024 wurde eine weitere Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans bekanntgegeben. Demnach soll das Kapitel 4.5.1. des Landesentwicklungsplans durch Anlagen 1 bis 3 mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung fortgeschrieben werden. Zudem soll die Landesverordnung vom 25. November 2021 geändert werden und die Landesverordnung über die Änderung und Teilfortschreibung des Kapitels 3.5.2 (Windenergie an Land) vom 6. Oktober 2020 außer Kraft treten.

Planungsträger

Die Planungsträgerschaft ist auf Landesebene angesiedelt. Die Kreise und kreisfreien Städte sind frühzeitig an der Erarbeitung des Regionalplanes für den jeweiligen Planungsraum zu beteiligen; die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind hierbei einzubeziehen.

Schleswig-Holstein ist in drei regionale Planungsräume eingeteilt.

Instrumente der Regionalplanung

Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung, Vorranggebiete Repowering

Regionalpläne

Im September 2020 hat die Landesregierung die Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 mit Zustimmung des Landtages beschlossen (siehe Punkt 3.1). Die Teilaufstellungen der Regionalpläne I-III (Windenergie an Land) sind am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Planungsraum I
  • Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I Kapitel 5.8, Windenergie an Land (seit Dezember 2020 in Kraft)
  • Der Teilregionalplan wurde durch das OVG Schleswig mit dem Urteil vom 22. März 2023 - 5 KN 53/21 für ungültig erklärt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, weil das MIKWS Rechtsmittel eingelegt hat.
Planungsraum II
Planungsraum III

Der Leitfaden Bürgerwindpark bietet einen Überblick über die im Zusammenhang mit der Realisierung eines Bürgerwindparks auftretenden Fragestellungen und deren Antworten. In der 4. überarbeiteten Auflage sind Erfahrungen von Betreibern und Planern aus über 30 Jahren zusammengefasst.

Netzwerkagentur Erneuerbare Energien (EE.SH)

Die im März 2016 gegründete EE.SH zielt darauf Unternehmen der Branche zu unterstützen und zu fördern und dadurch die Umsetzung einer landesweiten Energiewende mit wirtschaftspolitischen Zielsetzungen zu verknüpfen.

Die zentralen Aufgaben von EE.SH sind die Netzwerkarbeit, Unterstützung und Marketing für die schleswig-holsteinische Erneuerbare-Energien-Branche, die Akquisition von Projektmitteln und Projektpartnern für die Umsetzung von Innovations- und Transformationsprojekten sowie die Öffentlichkeitsarbeit für die Akzeptanz von erneuerbaren Energien.

Kommunale Spitzenverbände
Solarkampagne.SH

Die Solarkampagne.SH berät im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) zu Fragen rund um Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dächern und Freiflächen.

Weitere Akteure
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ist das zentrale Förderinstitut des Landes. Als Berater und Finanzierer unterstützt sie die Windenergiebranche und bietet energie-technisches Know-how an.

Hamburg Commercial Bank

Die Hamburg Commercial Bank (ehemals HSH Nordbank) finanziert erneuerbare Energien und hat sich u.a. auf Onshore- und Offshore-Windparks spezialisiert.

Bürgerenergiefonds

Über den Bürgerenergiefond Schleswig-Holstein stellt das Land Mittel zur Unterstützung von Bürgerenergieprojekten zur Verfügung. Ziel ist es Bürgerenergieprojekte im Land Schleswig-Holstein in frühen Projektphasen zu unterstützen. Dafür können je Projekt zwischen 10.000 und 200.000 Euro für zwei Jahre zunächst zinsfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wird das Projekt erfolgreich umgesetzt, muss der bereitgestellte Betrag zurückgezahlt werden. Falls ein Projekt begründet nicht umgesetzt werden kann, wird auf eine Rückzahlung verzichtet. Zuwendungsfähig sind alle mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden, in der Planungs- und Startphase notwendigen und nicht durch andere Finanzierungsgeber oder Einnahmen des Zuwendungsempfängers gedeckten Ausgaben.

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Windenergiespezifische Informationen

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Schleswig-Holstein einen Flächenbeitragswert von 1,3 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,0 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Nach dem ersten Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein sollen in den Regionalplänen mindestens drei Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen werden. In Schleswig-Holstein erfolgt eine Rotor-in-Planung, die nur Anteilig auf den Flächenbeitragswert angerechnet werden kann. Mit der Ausweisung von drei Prozent der Landesfläche soll so der Flächenbeitragswert erreicht werden.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Landesamt für Umwelt (§ 2 Nr. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach immissionsschutzrechtlichen sowie sonstigen technischen und medienübergreifenden Vorschriften des Umweltschutzes (ImSchV-ZustVO)).

Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

Der Erlass erläutert die Grundsätze zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs bei der Zulassung von Windenergieanlagen.

Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren
Digitaler Atlas Nord

Im Digitalen Atlas Nord, der von der Landesregierung Schleswig-Holstein und den Kommunen des Landes angeboten wird, sind die Vorranggebiete für Windenergie nebst Datenblättern kartografisch dargestellt.

Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)

In Schleswig-Holstein erfolgt die Antragstellung in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über das Online-Portal „ELiA“, einer plattformunabhängigen JAVA-Anwendung. Es besteht zudem die Möglichkeit eines rechtsverbindlichen elektronischen Antragversands. Das Programm wurde in Länderkooperation erstellt und wird stetig weiterentwickelt.

Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten

Die Arbeitshilfe konkretisiert die artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG sowie die Ausnahmeprüfung nach § 45 BNatSchG im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Sie enthält artspezifische Festlegungen für eine Auswahl von sieben windkraftsensiblen und in Schleswig-Holstein besonders planungsrelevanten Brutvogelarten.

Integration artenschutzrechtlicher Vorgaben in Windkraftgenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Arbeitshilfe beleuchtet verwaltungsrechtliche und artenschutzrechtliche Grundlagen und stellt Formulierungsempfehlungen für Inhalts- und Nebenbestimmungen der Genehmigung vor. Naturschutzrechtliche Aspekte, die in den letzten Jahren in Genehmigungsverfahren eine besondere Rolle eingenommen haben, stehen dabei besonders im Fokus.

Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein

Diese Arbeitshilfe enthält artenschutzfachliche Untersuchungsstandards bei der Planung von Windenergieanlagen. Neben der Nennung bedeutender Vogel- und Fledermauslebensräume werden Abstandsempfehlungen erläutert und Untersuchungsmethoden vorgestellt. 

Anforderungen an die Bestandserfassung und Konfliktbewertung im Hinblick auf das Tötungsverbot

Diese Arbeitshilfe enthält Hinweise zum Umgang mit WEA mit einem unteren Rotordurchgang kleiner als 30 Meter und einem Rotordurchmesser größer als 100 Meter. Besonders betroffen sind hier die Artengruppen der Vögel und Fledermäuse. Während die Vögel und deren Betroffenheiten ausführlich in der o. g. Arbeitshilfe (MELUND 2021) behandelt werden, sind hier vor allem die Fledermäuse relevant. Unter anderem werden Eckpunkte für die Signifikanzbewertung unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen aufgezeigt.

Anwendung der Eingriffsregelung

Damit bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen der Schutz von Natur und Landschaft vollumfänglich Berücksichtigung findet, wurden in Schleswig-Holstein Regelungen auf dem Erlasswege getroffen.

Fachliche Methode zur Ermittlung von Niststätten relevanter Groß- und Greifvögel

2022 trat die Änderung des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft. Mit der Anlage 1 zu § 45b BNatSchG wurden insgesamt 15 Brutvogelarten als kollisionsgefährdet eingestuft. In Schles-wig-Holstein galten bislang 7 Brutvogelarten als „windenergiesensibel“ und im Hinblick auf das artenschutzrechtliche Tötungsverbot als besonders planungsrelevant. Für die gemäß BNatSchG zu-sätzlich zu beachtenden Arten sind insofern Vorgaben für die Ermittlung ihrer Niststätten erforderlich.

Telemetriestudie zu Flugverhalten und Raumnutzung des Uhus

Zur besseren Abschätzung des Kollisionsrisikos des Uhus an Windenergieanlagen wurden in Schleswig-Holstein von BioConsult SH im Auftrag des Landesverbands Eulen-Schutz Schleswig-Holstein und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in einer zweijährigen Telemetriestudie Raumnutzung und Flugverhalten quantitativ untersucht.

In Schleswig-Holstein stehen keine Windenergieanlagen auf Forstflächen. Mit einem Waldanteil von lediglich zehn Prozent ist Schleswig-Holstein ist das waldärmste Bundesland. Wald wurde durch den Landesentwicklungsplan 2010 als Ausschlussgebiet von der Windenergienutzung ausgenommen. Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als zehn Metern ist zudem nach § 9 Abs. 3 Landeswaldgesetz unzulässig. Begründet wird dies damit, dass vorhandene Waldflächen wegen ihrer Seltenheit für die Erholung der Bevölkerung besondere Bedeutung besitzen.

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
  • 2016: 6.083 MW
  • 2017: 6.448 MW
  • 2018: 6.544 MW
  • 2019: 6.696 MW
  • 2020: 6.780 MW
  • 2021: 6.986 MW
  • 2022: 7.435 MW
  • 2023: 8.533 MW
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
  • 2016: 2.900 Anlagen
  • 2017: 2.953 Anlagen
  • 2018: 2.955 Anlagen
  • 2019: 2.998 Anlagen
  • 2020: 3.021 Anlagen
  • 2021: 3.038 Anlagen
  • 2022: 3.103 Anlagen
  • 2023; 3.237 Anlagen
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Weitere Daten
Publikationen
Tourismus

Im Artefact Powerparkin Glücksburg werden verschiedene Themen rund um Erneuerbare Energien spielerisch vermittelt.

Die Energie-Insel Pellworm hat sich das Ziel gesetzt, sich bis 2020 komplett unabhängig von Energie-Importen zu machen. Einen Beitrag dazu liefert u.a. ein informativ beschilderter Bürgerwindpark, in welchem sich acht der insgesamt 13 Windräder der Insel drehen.

Erneuerbare Energien verstehen – damit wirbt der Denker & Wulf Infopark in Sehestedt am Nord-Ostsee-Kanal. An fünf Stationen können sich Besucher jeglichen Alters und Wissenstandes spielerisch über Wind- und Sonnenenergie, aber auch Nachhaltigkeit und Klimawandel informieren.

Energiewende- und Klimaschutzberichte

In jährlichen Energiewende- und Klimaschutzberichten informiert die Landesregierung über ihre Klimaschutz- und Energiepolitik.

NEW 4.0

Unter dem Titel »NEW 4.0« hat sich in Hamburg und Schleswig-Holstein eine einzigartige Innovationsallianz aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gebildet. In einem länderübergreifenden Großprojekt soll gezeigt werden, wie die Gesamtregion mit 4,5 Millionen Einwohnern bereits 2035 zu 100 Prozent sicher und zuverlässig mit regenerativem Strom versorgt werden kann.

FAQ zu LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz

Hier werden Antworten auf häufige Fragen zu den überarbeiteten Hinweisen zum Schallimmissionsschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) gegeben.

Solarenergiespezifische Informationen

PV-Freiflächenatlas

SH Netz mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag und der Landesplanung hat ein PV-Freiflächenatlas entwickelt. Interessierte Kommunen bekommen ihre Daten auf Anfrage.

Strategie Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften

Das EWKG verpflichtet das Land zur Entwicklung einer Klimaschutzstrategie für die Landesverwaltung. Diese beinhaltet die „Strategie Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften“ und gibt Handlungsempfehlungen für den Ausbau der gebäudenahen regenerativen Stromerzeugung - der gebäudenahen PV-Anlage. Dabei werden auch andere bauliche Anlagen sowie Parkplätze und gebäudenahe Freiflächen betrachtet.

Gutachten zum Photovoltaik- und Solarthermie-Ausbau in Schleswig-Holstein

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in Freiburg beauftragt, ein Gutachten zum „Photovoltaik- und Solarthermie-Ausbau in Schleswig-Holstein“ zu erstellen. Die Potenzialanalyse der Freiflächenanlagen basiert auf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2020 von SH (LEP2020). Für die Photovoltaik wurden elektrische Potenziale auf Freiflächen von 5,1 GW auf geeigneten Landflächen und 667 GW auf bedingt geeigneten Landflächen ermittelt. Das PV-Potenzial auf bestehenden Großparkplätzen ab 100 Stellplätzen auf befestigtem Grund beträgt 1,1 GW, auf bis zum Jahr 2030 neu gebauten Großparkplätzen zusätzlich 0,04 GW.

Leitfaden zu rechtlichen Aspekten und dem bauplanungsrechtlichen Rahmen
Solar-Freiflächenanlagen Handreichung für kommunale und gewerbliche Akteure sowie Bürgerenergiegesellschaften
Bauleitplanung – Verfahrenshinweise und Abstimmungserfordernisse
Hinweise zu den Belangen des Natur- und Artenschutzes
Moor-PV

Der folgende Leitfaden gibt Hinweise zu besonderen Solaranlagen, einschließlich Moor-PV.

Agri-PV

Der folgende Leitfaden gibt Hinweise zu besonderen Solaranlagen, einschließlich Agri-PV.

Parkplatz PV

Beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 100 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge nach dem 1. Januar 2023 ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren. Der unteren Bauaufsichtsbehörde ist auf Verlangen ein Nachweis über die Erfüllung dieser Pflicht vorzulegen.

Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Schleswig-Holstein im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 621,5 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 2.997,5 MW.

Letzte Aktualisierung: November 2024