SACHSEN-ANHALT

Deutschland

Sachsen-Anhalt hat eine Fläche von 20.459 km² und eine Einwohnerdichte von 107 Einwohnern pro km². Die Gesamteinwohnerzahl liegt bei 144.570 (Stand 2023).

Die amtierende Landesregierung setzt sich seit September 2021 aus CDU, SPD und FDP zusammen. Seit dem Jahr 2011 ist Dr. Reiner Haseloff (CDU) Ministerpräsident.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2024 im Durchschnitt bei 37.030 €.

Der rechnerische Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich 2024 auf 59,9 Prozent, die forstwirtschaftliche Fläche auf rund 21,9 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2025

Basisinformationen

Koalitionsvertrag (2021-2026) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Umwelt und Klimaschutz stärken und Mobilität sichern“

„Energie pro Klima - Sachsen-Anhalts Vorreiterrolle stärken“

[...] "Erneuerbare Energien müssen zur Bürgerenergie weiterentwickelt werden. Vor Ort erzeugter Strom muss für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort kostengünstiger zur Verfügung stehen, um die Akzeptanz gegenüber Biogas, Photovoltaik Windkraft zu steigern." [...]

"Der Anteil an erneuerbaren Energien reicht derzeit nicht aus, um die CO2-Reduktionsziele zu erreichen. Ein stärkerer Ausbau der erneuerbaren Energien ist daher erforderlich. Der Zuwachs an erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen muss zwingend mehr Wertschöpfung in Sachsen-Anhalt generieren. Die Beteiligung der Bevölkerung am Ertrag dieser Anlagen soll verbessert werden.

Wir wollen Projekte unterstützen, bei denen die örtliche Bevölkerung direkt von einem Ausbau an erneuerbaren Energien profitiert. Um die Akzeptanz für die Anlagen der erneuerbaren Energien zu erhöhen, werden wir Anreize für Bürgerenergie schaffen. Damit erhöhen wir auch die regionale Wertschöpfung und schaffen Transparenz bei der Errichtung und Planung von Anlagen.

Photovoltaikanlagen sind neben der Windkraft das zentrale Element einer zukunftsweisenden Energieversorgung. Die Errichtung dieser Anlagen soll vorrangig auf Dächern und Konversionsflächen erfolgen, aber auf landwirtschaftlichen Flächen ebenfalls ermöglicht werden. Für Freiflächen-Photovoltaik und deren Akzeptanz ist eine planerische Lenkung erforderlich, um Anlagen in Vorrangflächen des Naturschutzes zu vermeiden und naturschutzfachliche Vorgaben einzuhalten. Die Agri-Photovoltaik (APV) ist eine besondere Form der Landnutzung, die den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit einräumt, ihre Flächen gleichzeitig auf unterschiedliche Art und Weise zu bewirtschaften. Da APV sehr umweltfreundlich gestaltet werden kann, soll die Genehmigungserteilung beschleunigt und vereinfacht werden.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen können bei richtiger Planung und Pflege einen zusätzlichen Nutzen für die Biodiversität bedeuten und damit wertvolle Trittsteine in der offenen Agrarlandschaft für einen Biotopverbund sein.“

„Unser Energiekonzept für die Zukunft - nachhaltig zum Schutze unserer Umwelt und unserer Ressourcen“

"Im Zuge der Umsetzung von Projekten erneuerbarer Energien kommt der Landesplanung und der Regionalplanung aufgrund der Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen und des Flächenbedarfs von PV-Freiflächen eine besondere Bedeutung zu. Der geplante Umbau der Wirtschaft zur Erreichung der Klimaziele würde eine deutliche Ausweitung der Flächennutzung für den Ausbau der regenerativen Energien erfordern. Die Gesellschaft wird für die Erreichung der Klimaziele Kompromisse bei der Flächennutzung eingehen müssen. Wir unterstützen diesbezüglich Projekte, bei denen die örtliche Bevölkerung direkt von einem Ausbau von Windkraftanlagen profitiert.

Aufgrund des notwendigen zeitnahen und deutlichen Ausbaus der erneuerbaren Energien, werden wir die bereits im Jahr 2015 im Landesentwicklungsgesetz formulierten Grundzüge und Zielstellungen dahingehen anpassen, dass die Bereitstellung ausreichender Flächen auf der Ebene der Regionalplanung zusammen mit den Kommunen mit geeigneten Maßnahmen vor einer Fertigstellung des nächsten Landesentwicklungsplanes umgesetzt werden."

[...] “Die Genehmigungsprozesse für die Errichtung neuer erneuerbare Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Wind- und PV-Anlagen müssen verschlankt und beschleunigt werden. Initiativen und Gesetzesvorhaben des Bundes werden wir aktiv begleiten. Die Landesbauordnung wird hinsichtlich der bestehenden Abstandsregelungen und Baulasten für Windkraftanlagen dem Ziel des Ausbaupfades der erneuerbaren Energien gerecht werden.”

„Energiespeicher - Erfolgsgarant für eine funktionierende Energiewende“ 

[...] “ Bei jedem gewerblichen Neubau von Windkraft- und PV-Anlagen muss auch die Gemeinschaft vor Ort profitieren, denen entsprechende Belastungen zugemutet werden. Deshalb sollen die Kommunen eine angemessene laufende Abgabe erhalten. Dazu sind die Voraussetzungen (Änderungen Kommunalverfassungsgesetz und so weiter) zu schaffen. Zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden werden wir die Nutzung der erneuerbaren Energien auf Brach- und Konversionsflächen sowie stillgelegten Deponien Vorrang einräumen. Sie haben Priorität vor der Ausweisung neuer Vorranggebiete. Sie sollen einen weitestmöglichen Abstand zu Wohnbebauungen haben.”

[...] “Für die erforderliche effiziente Umsetzung der Energie- und Klimawende werden wir die planungsrechtlichen Voraussetzungen derart schaffen, dass mittels Beschleunigungsverfahren und Landeskoordinierungen derzeit entgegenstehende Planungshindernisse ausgeräumt werden. Analog der Investitionsbeschleunigung wird die Planungsbeschleunigung forciert.”

„Kommunale Akzeptanz der Energiewende“

“Der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien steht im engen Zusammenhang mit der Akzeptanz vor Ort. Daher wollen wir ein stärkeres Mitspracherecht der Kommunen bei der Schaffung von Planungsvoraussetzungen.”

Kapitel "Stabile und nachhaltige Landesentwicklung" 

[...] "Beim Ausbau von großflächigen Freiflächen-PV-Anlagen werden wir im Landesentwicklungsplan eine Steuerung sicherstellen – sie sind auch weiterhin nur mit Bebauungsplan möglich. Insbesondere für die Entwicklung von Brach- und Konversionsflächen können sie einen wesentlichen Beitrag leisten. Damit wird außerdem das Prinzip der Sparsamkeit im Flächenverbrauch wirksam unterstützt. Wir brauchen ausreichend Flächen für erneuerbare Energien und wollen die Modernisierung vorhandener Windkraftanlagen (Repowering) in Vorranggebieten konsequent umsetzen. Dabei werden wir an die Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgrupp (IMAG) "Repowering" anknüpfen. Zudem müssen die jeweiligen Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einen direkten Mehrwert von der Errichtung von Windkraftanlagen haben."

Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt

Das Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) trat am 23. April 2015 in Kraft und wurde zuletzt 2024 geändert. Mit der Änderung des LEntwG LSA wurden regionale Teilflächenziele für die fünf Planungsregionen des Landes verbindlich festgelegt, die in Summe die durch den Bund verpflichtenden Flächenbeitragswerte für die Nutzung der Windenergie an Land erreichen (§ 9a LEntwG LSA). 

Durch das derzeit laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt sowie zahlreicher Gesetzesänderungen, wie bundesrechtliche Änderungen im Raumordnungsgesetz, Baugesetzbuch als auch des Inkrafttretens des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ist eine Novellierung des derzeitigen LEntwG LSA erforderlich geworden. Derzeit befindet sich das Dritte Gesetz zur Änderung des LEntwG LSA im parlamentarischen Verfahren. Mit dem avisierten Inkrafttreten am 1. Januar 2026 ist eine Umbenennung in „Landesplanungsgesetz“ verbunden. 

Seit 01.10.2025 sind Betreiber neuer Windkraft- und Photovoltaikanlagen dazu verpflichtet, eine jährliche Zahlung an die betroffenen Städte und Gemeinden zu leisten. Das Gesetz ermöglicht auch individuelle Beteiligungsmodelle. Wofür die Einnahmen verwendet werden, entscheiden die Gemeinden dann selbst: Sie können die Mittel beispielsweise in Straßen, Radwege, Kindergärten, Sportanlagen oder Spielplätze investieren. 

Aktionsplan für Klimaschutz

Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde festgelegt die Treibhausgasemissionen bis zum Ende der Legislaturperiode um 5,65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Zum Erreichen dieses Ziels wurde der Zukunft- und Klimaschutzkongress mit Vertretern aus Verbänden, Kammern, Politik, Wissenschaft und Verwaltung durchgeführt. Es wurde ein Aktionsplan für Klimaschutz erarbeitet. Die enthaltenen Maßnahmen aktualisieren und ergänzen die Klimaschutzmaßnahmen des Landes.

Ressortplan KLIMA der Landesregierung Sachsen-Anhalt

Der Ressortplan Klima der Landesregierung Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2024 basiert auf den im Zukunfts- und Klimaschutzkongress erarbeiteten Maßnahmen zum Klimaschutz und beinhaltet diejenigen Maßnahmen zum Klimaschutz, die durch die jeweils zuständigen Ressorts umgesetzt werden. Im Ressortplan werden unterhalb der Strategien die umzusetzenden Aktionen entsprechend der Zuständigkeiten der Ministerien aufgeführt. Den Aktionen zugeordnet werden Beteiligte und der Zeithorizont für die Umsetzung.

Klimaschutzmonitoring

In einem jährlichen Bericht werden die während des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses entwickelten und in den Ressortplan KLIMA aufgenommenen Maßnahmen hinsichtlich des Umsetzungsfortschritts dargestellt. Der Bericht enthält weiterhin Indikatoren, die Auskunft über die Entwicklungen klimaschutzrelevanter Größen in Sachsen-Anhalt geben. Auch zum vorhergehenden Konzept der Landesregierung aus dem Jahr 2019 gab es bereits einen Monitoringprozess.

Energieatlas Sachsen-Anhalt und Geodatenportal Öffentlichkeit

Der Energieatlas Sachsen-Anhalt und das Geodatenportal Öffentlichkeit sind geodatenbasierte Informationsportale, welche Fachinformationen zu unterschiedlichen Themen der Energiewende sowie Aktivitäten und Kampagnen der LENA mittels interaktiver Karten und Webapplikationen zur Verfügung stellen. Neben Hinweisen zur Energieberatung oder Förderprogrammen sind dort z.B. der Wertschöpfungsrechner erneuerbare Energien für Kommunen, Anbieter für erneuerbare Energien zu finden, aber auch Wissenswertes zum Anlagenbestand sämtlicher erneuerbare Energien, basierend auf aktuellen Auswertungen aus dem Marktstammdatenregister.

Zuständige Landesplanungsbehörde
Landesplanungsgesetz
Landesentwicklungsplan (LEP) 2010

Der derzeit geltende LEP ist am Tag nach seiner Verkündung, am 12. März 2011, in Kraft getreten. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 8. März 2022 die Neuaufstellung des LEP beschlossen. Aufgrund veränderter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Rahmenbedingungen sowie unterschiedlicher Raumnutzungsansprüche ist eine Neuaufstellung des LEP erforderlich. Der neue LEP soll bis Ende der Legislaturperiode 2026 vorliegen.

Planungsträger

Gemäß LEntwG LSA sind die Träger der Regionalplanung die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erledigen diese Aufgabe in Regionalen Planungsgemeinschaften als Zweckverbände. Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind die Planungsträger für die fünf Planungsregionen Altmark, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle, Harz und Magdeburg (§ 21 Abs. 1 LEntwG LSA.

Instrumente der Regionalplanung

Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten und Eignungsgebiete.

Regionale Entwicklungspläne

In Sachsen-Anhalt erfolgt die planungsrechtliche Steuerung der Windenergienutzung auf der Ebene der Regionalplanung. Demnach haben die RPGen in ihren Regionalen Entwicklungsplänen bzw. Sachlichen Teilpläne zur planungsrechtlichen Steuerung der Windenergie entsprechende Flächen für die Windenergienutzung festzulegen. 

Regionale Planungsgemeinschaft Altmark
  • Regionaler Entwicklungsplan Altmark 2005 (seit Februar 2005 in Kraft)
  • Die Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark (REP ALTMARK) 2005 um den Sachlichen Teilplan „Wind“ für die Planungsregion Altmark (seit Februar 2013 in Kraft).
  • Dezember 2014 und September 2018 Änderung des Sachlichen Teilplans um ein je Gebiet.
  • Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark hat mit Beschluss im Juni 2022 die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark beschlossen.
  • Informationen zum Verfahren
Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
Regionale Planungsgemeinschaft Halle
Regionale Planungsgemeinschaft Harz
  • Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (in Kraft seit Mai 2009)
  • Die Regionalversammlung hat am 27. November 2015 den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes um den Sachlichen Teilplan „Erneuerbare Energien-Windenergienutzung“ gefasst und das Verfahren eingeleitet.
  • Im April 2023 erfolgte die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zum Sachlichen Teilplan "Erneuerbare Energien - Windenergienutzung".
  • Weitere Informationen zum Verfahren
Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg
  • Regionaler Entwicklungsplan für die Region Magdeburg (seit Juni 2006) (Hinweis: Mit Urteil vom 18.11.2015 des OVG Magdeburg wurden die Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten und Eignungsgebiete für die Nutzung von Windenergie für unwirksam erklärt.)
  • Im Zuge der Kreisgebietsreform im Land Sachsen-Anhalt zum Juli 2007 hat sich der Zuschnitt der Planungsregionen geändert. Für die ehemals den Planungsregionen Harz und Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg zugehörigen Kommunen, welche nun der Planungsregion Magdeburg zugeordnet sind, gelten weiterhin die Festlegungen zur Windenergienutzung der entsprechenden Regionalen Entwicklungspläne der Planungsregionen Harz und Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (welche vor der genannten Kreisgebietsreform in Kraft traten) solange fort, bis ein neuer Raumordnungsplan mit Festlegungen zur Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg in Kraft tritt.
  • Oktober 2022 Aufstellungsbeschluss Sachlicher Teilplan „Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg"
  • Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg (in Kraft seit Juli 2025)

Das Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien sieht für Windenergieanlagen und Freiflächeanlagen eine Beteiligung von 0,3 Cent pro erzeugter kWh, mindestens jedoch 5,5 Cent pro kW installierter Leistung vor. Für Freiflächenanlagen beträgt die Mindestbeteiligung 2,5 Cent pro kW. Das Gesetz ermöglicht auch individuelle Vereinbarungen zwischen Kommunen und Betreibern. Das Landesgesetz ist gültig für Anlagen, die nach dem 1.10.2025 in Betrieb genommen werden. 

Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA)

Vor dem Hintergrund eines landesspezifischen Beitrags zur „Energiewende“ hat Sachsen-Anhalt im Dezember 2012 auf der Basis des Koalitionsvertrages 2011-2016 die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist das Land Sachsen-Anhalt. Zum Aufgabenspektrum der LENA gehören Schwerpunkte wie die Information, Motivation, Kommunikation, Orientierungsberatung, Netzwerkarbeit und Aus-, Fort- und Weiterbildung rund um die Themen Energieeffizienz, Energieeinsparung, nachhaltige Energieversorgung und Ressourcenschonung, Wind- und Solarenergie sowie Wasserstoff. Die produktneutralen und anbieterunabhängigen Tätigkeiten richten sich an die Wirtschaft, den öffentlichen Sektor und die privaten Verbraucher. 

Servicestelle erneuerbare Energien

Seit Herbst 2022 baut die LENA explizit erneuerbare Energien als Informations- und Beratungsfeld auf. Die Servicestelle erneuerbare Energien unterstützt Projekte bei denen die Bevölkerung vor Ort mit eingebunden wird und trägt dazu bei Kommunen in die Lage zu versetzen notwendige Verfahrensschritte selbst zu steuern.

Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt

Im Januar 2024 gründete sich unter der Leitung der LENA das Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt mit der Zielstellung „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu leisten, als themenbezogener Ansprechpartner zu fungieren, den Austausch der aktiven Gesellschaften im Land zu fördern und Interessierte zu vernetzen. Dabei wurde Ende 2024 eine Leitlinie für faire Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikprojekte entwickelt, die den Kommunen in Sachsen-Anhalt Empfehlungen für eine Stärkung ihrer Verhandlungsbasis mit Projektentwicklern liefert. Dazu gehören die Schaffung eines Projektbeirates, die Beteiligung aller Interessensgruppen vor Ort und die Abfrage verbindlicher Aussagen durch Projektentwickler.

Landeskoordinierungsstelle Wasserstoff

Im Mai 2021 wurde die Wasserstoffstrategie Sachsen-Anhalte verabschiedet. Seit Herbst 2022 unterstützt die bei der LENA angesiedelte Landeskoordinierungsstelle als Baustein der Wasserstoffstrategie die relevanten Akteure durch Informationsbereitstellung, Qualifizierung, Sensibilisierung und Vernetzung.

Energieatlas Sachsen-Anhalt und Geodatenportal Öffentlichkeit

Die Gesellschaft betreibt zudem mit dem "Energieatlas Sachsen-Anhalt" sowie dem Geodatenportal Öffentlichkeit eine umfassende Onlinepräsenz mit verschiedenen Beratungsangeboten, Förderungen und Projekten im Land. Darüber hinaus sind hier Zahlen, Daten und Fakten zur Energiewende und Klimaschutzaktivitäten zu finden.

Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt e.V. (LEE)

Der Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt e.V. (LEE) ist der Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Sachsen-Anhalt. Er fungiert als Interessenvertretung der Bereiche Windenergie, Solarenergie, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und Energieeffizienz. Der LEE vertritt die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

K3B – Kompetenzzentrum Kommunale Konfliktberatung des VFB Salzwedel e.V.

Das K3B – Kompetenzzentrum Kommunale Konfliktberatung des VFB Salzwedel e.V. bietet Landkreisen, Städten und Gemeinden Beratung im Umgang mit entstehenden oder bereits eskalierten Konflikten an. Ziel ist es lokale Akteurinnen und Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Verwaltung dabei zu begleiten, die komplexe Gemengelage lokaler Konflikte zu entwirren, die Wirkung jeweiliger Lösungsansätze zu verstehen und weitere zu entwickeln.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Als zentrale Fördereinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt arbeitet die IB bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Förderinstituten des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft zusammen. Heute ist die IB für über 40 aktuelle Förderprogramme verantwortlich, betreut darüber hinaus 100 weitere Programme und rund 35 fördernahe Dienstleistungen. Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist eine selbständige Anstalt öffentlichen Rechts und ein eigenständiges Kreditinstitut nach dem Kreditwesensgesetz.

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

 

Windenergiespezifische Informationen

Repowering

Zur Umsetzung der bereits im vergangenen Koalitionsvertrag 2016-2021 getroffenen Vereinbarungen, Repoweringpotenziale zu nutzen, wurde 2016 von der Landesregierung eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG Repowering) einberufen.

Im Abschlussbericht der IMAG von November 2018 werden verschiedene Ausbaupfade für das Repowering von Windenergieanlagen auf der Grundlage von theoretischen Annahmen aufgezeigt und dessen Auswirkungen prognostiziert.

An diese Arbeit soll laut Koalitionsvertrag 2021-2026 (Z 4842) in der laufenden Legislaturperiode angeknüpft werden (s. Kapitel 1)

Windenergie in Sachsen-Anhalt

Das Online-Portal gibt einen Überblick zur Windenergienutzung in Sachsen-Anhalt und enthält weiterführende Links.

Energieatlas Sachsen-Anhalt

Der Energieatlas Sachsen-Anhalt ist ein geodatenbasiertes Informationsportal, welches Fachinformationen zu unterschiedlichen Themen der Energiewende mittels interaktiver Karten und Webapplikationen zur Verfügung stellt. Neben Hinweisen zur Energieberatung oder Förderprogrammen ist dort auch Wissenswertes zum Anlagenbestand der erneuerbaren Energien zu finden.

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Sachsen-Anhalt einen Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Gemäß der Anlage zu § 9a des Landesentwicklungsgesetzes wird das Teilflächenziel zu unterschiedlichen Anteilen an die Planungsregionen übertragen.

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen nach BImSchG in Sachsen-Anhalt sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen. In diesen Fällen ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen zuständig.

Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen

Der vorliegende Leitfaden "Artenschutz an Windenergieanlagen, in Sachsen-Anhalt" soll Investoren, Entwicklern, Planern, Betreibern und Entscheidern in den Genehmigungsbehörden eine Orientierung für den Genehmigungsprozess geben. Er wurde unter Beteiligung der Windenergiebranche und der Naturschutzverbände erstellt und hat zum Ziel, die Verluste von Tierarten an Windenergieanlagen zu verringern sowie die Artenschutzregelungen EU-rechtskonform umzusetzen.

Der Leitfaden kann eine Orientierungshilfe sein, berücksichtigt jedoch nicht die aktuelle Rechtslage im Bundesrecht etwa zur Beurteilung des Tötungs- und Verletzungsrisikos kollisionsgefährdeter Brutvogelarten im Einwirkungsbereich von Windenergieanlagen, vgl. §§ 45b ff BNAtSchG, oder Neuregelungen infolge der Richtlinie (EU) 2023/2413, die vorrangig anzuwenden sind.  

Artenhilfsprogramm Rotmilan

In dem Artenhilfsprogramm werden die Verbreitung und Bestandssituation des Rotmilans im Land und die besondere Bedeutung Sachsen-Anhalts beim Schutz des Rotmilans dargestellt, die Gefährdungsursachen analysiert und Empfehlungen für den Schutz des Greifvogels in Sachsen-Anhalt gegeben. 2021/ 2022 erfolgte eine landesweite Neuerfassung der Rotmilan-Brutpaare im Sinne einer Folgekartierung zum Artenhilfsprogramm.

In Sachsen-Anhalt wurden 1999/2000 acht Anlagen auf einer bewaldeten Tagebauabraumhalde errichtet, die mittlerweile stillgelegt wurden. Sie sollen demnächst durch vier Neuanlagen ersetzt werden.

Bis 2024 war die Genehmigung von Waldumwandlungen zum Zweck der Errichtung von Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt untersagt. Mit der Änderung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) im Juli 2024 ist die Windenergienutzung auf Forstflächen nun wieder zulässig.

Installierte elektrische Leistung Windenergie
  • 2016: 4.844 MW
  • 2017: 5.104 MW
  • 2018: 5.122 MW
  • 2019: 5.162 MW
  • 2020: 5.253 MW
  • 2021: 5.315 MW
  • 2022: 5.331 MW
  • 2023: 5.319 MW
  • 2024: 5.520 MW
  • 2025: 5.758 MW, davon 22 MW im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Anzahl der Windenergieanlagen
  • 2015: 2.690 Anlagen
  • 2016: 2.785 Anlagen
  • 2017: 2.858 Anlagen
  • 2018: 2.860 Anlagen
  • 2019: 2.854 Anlagen
  • 2020: 2.858 Anlagen
  • 2021: 2.853 Anlagen
  • 2022: 2.792 Anlagen
  • 2023: 2.743 Anlagen
  • 2024: 2.747 Anlagen
  • 2025: 2.708 Anlagen, davon 4 Anlagen im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
 Weitere Daten
Tourismus

Der Windpark-Druiberg hat sich zum Ausflugsziel für Schulklassen, Studierenden, Unternehmen und Touristen entwickelt. Der Park informiert über Erneuerbare Energie, aber auch über die Flora und Fauna der Umgebung. Im Windpark befinden sich neben einem Spielplatz auch Aussichts- und Ruhepunkte, eine Teichlandschaft und ein Eventbereich.

Der Energielehrpfad Dobberkau vermittelt Wissen über den in direkter Nähe liegenden Windpark und die Nutzung von Biomasse, Solarenergie und Wasserkraft.

Solarenergiespezifische Informationen

Das Online-Portal gibt einen Überblick zur Solarenergienutzung in Sachsen-Anhalt und enthält weiterführende Links.

Auf der Karte sind Informationen zu den in Betrieb befindlichen Stromerzeugungseinheiten, die seit Ende Januar 2019 für Solarer Strahlungsenergie (n=51018) im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wurden.

Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 451,6 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 4.161,9 MW.

Letzte Aktualisierung: Dezember 2025