SACHSEN
Sachsen hat eine Fläche von 18.450 km² und eine Einwohnerdichte von 221 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land 4.086.152 Einwohner (Stand 2022).
Die Landesregierung setzt sich seit 2024 aus CDU und SPD zusammen. Seit Dezember 2017 ist Michael Kretschmer (CDU) Ministerpräsident.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 35.909 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2021 auf 53,9 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 28,83 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2023; Statista; Statistik.Sachsen.de; Wald.sachsen.de
Basisinformationen
Koalitionsvertrag (2024-2029) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Energie“
„Energiepolitik“
[…] „Beim weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien bekennen wir uns zu den Zielen des Energie- und-Klima-Programms, setzen auf Technologieoffenheit und nutzen die Potenziale aller erneuerbaren Energieträger. Die sächsische Energiewende bedeutet einen Ausbau der Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen (WEA und PVA) in enger Verzahnung mit dem Netzausbau. Das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz wollen wir weiterentwickeln. Wir unterstützen Energy Sharing in Bürgerenergiegesellschaften für Bürgerwind- und Bürgersolarparks. Wir stärken die bestehenden Beratungskompetenzen. […]
„Energieerzeugung“
Wir legen ein netzdienliches PV-Programm für Landesliegenschaften auf, welches auch zusammen mit Dritten, bspw. Energiegenossenschaften, umgesetzt wird. Auch den Kommunen wollen wir rentierliche PV-Programme auf ihren Liegenschaften ermöglichen.
Wir wollen das Potenzial von PVA auf Dachflächen, künstlichen Gewässern und über Parkplätzen nutzen. Wir entwickeln das Solar-Kataster neben der Potenzialanalyse weiter.
- Mutig neue Wege gehen. In Verantwortung für Sachsen (2024): Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD 2024-2029
Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021
Mit dem Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 legt die Sächsische Staatsregierung ihre energie- und klimapolitische Konzeption für den Zeitraum bis 2030 vor. Damit wird den Verflechtungen zwischen Energie- und Klimapolitik hinsichtlich der Herausforderungen, der Zielstellungen und deren Umsetzung Rechnung getragen.
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (2021): Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021
Potenzialstudie
Im Zuge der Studie "EE-Ausbaupotenziale Sachsen" wurde 2018 eine Flächenanalyse und die Potentiale für Wind- und Solarenergie in Sachsen untersucht. Als Ergebnis kann die mögliche Elektroenergieerzeugung in Gigawattstunden dargestellt werden.
- Sächsische Energieagentur SAENA GmbH: Energieportal Sachsen
- Sächsische Energieagentur SAENA GmbH (2018): Gutachten EE-Ausbaupotentiale in Sachsen
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz - Wilhelm-Buck-Straße 2 - 01097 Dresden
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft - Wilhelm-Buck-Straße 4 - 01097 Dresden
- Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung - Archivstraße 1 - 01097 Dresden
Zuständige Landesplanungsbehörde
- Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung - Archivstraße 1 - 01097 Dresden
Landesplanungsgesetz
- Landesplanungsgesetz vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl, S. 706)
Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013)
Der LEP 2013 ist auf einen Zeitraum von etwa zehn Jahren ausgerichtet. Die Staatsregierung ist verpflichtet, den Plan durch Fortschreibung an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen.
Mit § 4a SächsPlG wurde § 3 Abs. 2 WindBG umgesetzt. Danach obliegt die Aufgabe der Ausweisung der zur Erreichung des Flächenbetragswertes notwendigen Flächen den Regionalen Planungsverbänden als Pflichtaufgabe. Jeder Regionale Planungsverband hat bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 2 % seiner Fläche in Form von Vorranggebieten Windenergie auszuweisen. Gleichzeitig wird festgelegt, Z 5.1.3 des Landesentwicklungsplanes 2013 auf die Ausweisung dieser Gebiete nicht mehr anzuwenden. Z 5.1.3 erforderte eine abschließende flächendeckende Planung in Form von Vorrang- und Eignungsgebieten, welche sich an dem jeweils geltenden Ziel der Sächsischen Staatsregierung orientiert.
Planungsträger
Träger der Regionalplanung im Freistaat Sachsen sind die vier Regionalen Planungsverbände Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz, Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien (§ 9 Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen - SächsLPlG).
Instrumente der Regionalplanung
Vorrang- und Eignungsgebiete verbindlich bis zur Umsetzung des Flächenbeitragswertes des WindBG in 2027, danach Vorranggebiete.
Regionalpläne
Zur Anpassung an die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes 2013 werden alle Regionalpläne fortgeschrieben. Der Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge trat 2020 in Kraft. Der Regionalplan Westsachsen trat 2021 in Kraft. Der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien trat 2023 in Kraft. Der Regionalplan Region Chemnitz wurde am 20. Juni 2023 als Satzung beschlossen und zur Genehmigung eingereicht.
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
- Der Regionalplan Leipzig-Westsachsen (rechtskräftig seit Dezember 2021) steuert in Kap. 5.1.2. die Windenergienutzung.
Planungsverband Region Chemnitz
Der Planungsverband Region Chemnitz entstand 2008 durch Fusion der Planungsverbände Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen sowie einem Teilgebiet des bisherigen Planungsverbandes Westsachsen (ehem. Landkreis Döbeln). Bislang existiert kein rechtsgültiger Gesamtregionalplan, so dass die Pläne der ehemaligen Planungsregionen weiter gelten.
- Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge (rechtskräftig seit Juli 2008)
- Teilfortschreibung Wind: in Kraft getreten Oktober 2005
- Regionalplan Südwestsachsen (rechtskräftig seit Juli 2008)
- Die Steuerung der Windenergie (Kapitel 2.5) wurde durch Urteil des OVG Bautzen vom 19.06.2012 (bestätigt durch BVerwG mit Urteil vom 23. Oktober 2012) aufgehoben. Damit erfolgt in diesem Teil der Planungsregion keine Steuerung der Nutzung der Windenergie mehr. Es gilt § 84 SächsBO.
- Regionalplan Westsachsen 2008 (nicht mehr rechtskräftig) steuerte in Kap. 11.3. die Windenergienutzung. Für den ehemaligen Landkreis Döbeln ist der Regionalplan 2008 noch rechtskräftig.
Der Satzungsbeschluss für den Regionalplan Region Chemnitz wurde am 20. Juni 2023 gefasst. Der Plan enthält keine Ausweisungen zur Steuerung der Nutzung der Windenergie, weder in Form von Vorrang- und Eignungsgebieten, noch in Form von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten.
Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge
- Die Festlegungen des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Windenergie sind durch Urteil des OVG Bautzen, Urteil vom 11. Mai 2023 - 1 C 72/20 für unwirksam erklärt. Damit wird die Windenergienutzung nicht mehr durch Vorrang- und Eignungsgebiete gesteuert. Es gilt § 84 SächsBO.
Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien
Der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien (Rechtskräftig seit 26. Oktober 2023) steuert in Kapitel 6.4 die Windenergienutzung.
Der Sächsische Landtag hat am 12. Juni 2024 das Gesetz beschlossen, welches für Windenergieanlagen Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine Zahlung von 0,2 Cent/kWh eingespeiste und fiktive Strommenge an die Gemeinden vorsieht. Alternativ können Gemeinden und Anlagenbetreiber individuelle Vereinbarungen treffen.
- Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz – EEErtrBetG) vom 12. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 522)
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat im November 2021 eine Informationskampagne "Energieland Sachsen. Gemeinsam erneuern" initiiert. Schwerpunkt der Kampagne ist es, über den Umbau der Energieversorgung und den dafür notwendigen Zubau an Erneuerbaren Energien Anlagen sowie den damit verbundenen Chancen zu informieren.
- Informationskampagne "Energieland Sachsen. Gemeinsam erneuern."
Sächsische Energieagentur (SAENA)
Die Sächsische Energieagentur (SAENA) unterstützt die Landesregierung bei der praktischen Umsetzung ihrer Energiepolitik. Die SAENA informiert Sachsens Bürger, Unternehmen, Kommunen, Schulen und Kirchen u. a. zum Thema Erneuerbare Energien.
Dialog- und Servicestelle Erneuerbare Energien (DSS EE)
Die Dialog- und Servicestelle Erneuerbare Energien (DSS EE) bei der sächsischen Energieagentur (SAENA) berät und informiert seit 2021 Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen zur Energiewende und zu Erneuerbaren Energien und unterstützt bei der Lösung von Konflikten. Ziel ist es, das Verständnis für die Energiewende und den damit verbundenen Zubau an Erneuerbaren Energien Anlagen vor Ort zu erhöhen. Dazu bietet die Servicestelle unter anderem einen digitalen Werkzeugkasten für Kommunen an, über den diese sich über Verfahren, Prozesse und Angebote informieren können.
Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen
Der Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen wurde im Februar 2022 gegründet und fungiert als sächsischer Berufsverband aller Sparten der Erneuerbaren und stellt ein Bindeglied in die Bundespolitik für das Land dar. Dabei werden unter anderem die Planung, die Erzeugung und die Nutzung von Anlagen behandelt.
Sächsische Aufbaubank
Die Sächsische Aufbaubank finanziert u. a. investive Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Einen landesspezifischen Fond zur Förderung von Bürgerenergie gibt es in Sachsen nicht. Bürgerenergieakteure in Sachsen können gleichwohl Mittel aus dem Bürgerenergiefond des Bundes beantragen.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Dezember 2022): Bekanntmachung der Richtlinie zum Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Förderdatenbank des Bundes
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
Windenergiespezifische Informationen
Windpotenzialstudie
Im Auftrag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde die „Windpotenzialstudie Sachsen“ erstellt. Seit Oktober 2017 können die Daten im Energieportal der Sächsischen Energieagentur abgerufen werden.
Zusätzlich wurde im Zuge der Studie "EE-Ausbaupotenziale Sachsen" 2018 eine Flächenanalyse mit den Ergebnissen der Windpotenzialanalyse verschnitten. Als Ergebnis kann die mögliche Elektroenergieerzeugung in Gigawattstunden (GWh) dargestellt werden.
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (2017): Windpotenzialstudie Sachsen - Modellierung eines Windfeldes im komplexen Gelände des Freistaates Sachsen (Abschlussbericht)
- Sächsische Energieagentur SAENA GmbH: Energieportal Sachsen
- Sächsische Energieagentur SAENA GmbH (2018): Gutachten EE-Ausbaupotentiale in Sachsen
Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung
Der sächsische Landtag hat am 1. Juni 2022 den § 84 der Sächsischen Bauordnung dahingehend geändert, dass der Abstand zwischen dem Mastfuß von Windenergieanlagen und Wohngebäuden mindestens 1.000 Meter betragen muss. Dazu zählt auch Wohnbebauung im Außenbereich, die aus mindestens fünf Wohngebäuden besteht. Repoweringvorhaben sowie Vorhaben in Windenergiegebieten nach § 2 Nr. 1 Windenergieflächenendbedarfsgesetz sind von dieser Regelung ausgenommen. Zudem kann die Gemeinde per Beschluss einem geringeren Abstand zustimmen. Die Anpassung an § 249 Abs. 9 BauGB erfolgte durch Artikel 24 Haushaltsbegleitgesetz 2023/24 vom 20. Dezember 2022.
- Sächsische Bauordnung: § 84 Abweichungen von § 35 des Baugesetzbuches
Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Sachsen einen Flächenbeitragswert von 1,3 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,0 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. In § 4a Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) wird eine gleichmäßige Verteilung des Flächenziels auf die Regionen festgelegt. Die Regionalen Planungsverbände haben diese Flächen bis zum 31. Dezember 2027 auszuweisen.
- Landesplanungsgesetz (SächsLPlG)
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die unteren Immissionsschutzbehörden, die bei den Landkreisen bzw. den Kreisfreien Städten angesiedelt sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 1 Nr 3 Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz – AGImSchG).
- Ausführungsgesetz zum Bundesimmissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz
- Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)
In Sachsen erfolgt die Antragsstellung im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) seit dem 1. März 2020 ausschließlich über das Online-Portal „ELiA“, einer plattformunabhängigen JAVA-Anwendung. Es besteht zudem die Möglichkeit eines rechtsverbindlichen elektronischen Antragversands. Das Programm wurde in Länderkooperation erstellt und wird stetig weiterentwickelt. Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist der Leitfaden für Antragssteller – Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz – zu beachten.
- ELiA – Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (August 2023): Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Verfahrenshandbuch für Antragsteller
Handlungsempfehlung zur Zulassung von Windenergieanlagen
Die gemeinsame Handlungsempfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft* zeigt, welche gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Rahmenbedingungen bei der Zulassung von Windenergieanlagen in Sachsen zu berücksichtigen sind. Sie dient der zuständigen Behörde und den Gemeinden als Hilfestellung für den Entscheidungsprozess im Genehmigungsverfahren und bietet auch potenziellen Investoren einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Freistaat Sachsen. Die Handlungsempfehlung wird aktuell fortgeschrieben.
- Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (2011): Gemeinsame Handlungsempfehlung zur Zulassung von Windenergieanlagen
* heute Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Leitfaden Vogelschutz an Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen
Der behördenverbindliche Leitfaden "Vogelschutz an Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen" vom 1. Dezember 2021 wurde fortgeschrieben und in aktualisierter Fassung mit Stand 3. November 2022 veröffentlicht. Er hat zum Ziel, den sächsischen Genehmigungsbehörden einheitliche Maßstäbe für die Bewertung der artenschutzrechtlichen Störungs-, Verletzungs- und Tötungsrisiken bei der Errichtung und beim Betrieb von WEA an die Hand zu geben, den Vollzug der artenschutzrechtlichen Regelung klarer zu gestalten und zur Rechtssicherheit der behördlichen Entscheidungen beizutragen. Er bezieht sich allein auf Windenergieanlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigen sind.
Gegenüber der ersten Fassung wurden Anpassungen an das novellierte BNatSchG vorgenommen, so z. B. hinsichtlich der Artenlisten und Schutzmaßnahmen.
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (2022): Leitfaden Vogelschutz an Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen
Mit Erlass vom 28.September 2023 werden zu folgenden Themen normenkonkretisierende Vorgaben gemacht:
- Vollzug des Artenschutzes im Zusammenhang mit § 6 WindBG
- Errichtung und Betrieb von WEA in Landschaftsschutzgebieten
- Errichtung und Betrieb von WEA im Wald
- Vollzug des Artenschutzes im Zusammenhang mit § 45d BNatSchG
Arbeitshilfen Artenschutz Windenergie
Vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft werden weitere Fachgrundlagen zum Thema Artenschutz und Windenergie im Online-Portal zur Verfügung gestellt.
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Arbeitshilfen Artenschutz Windenergie
Trotz bisher restriktiver Regelungen im Raumordnungsrecht gab es Ende 2024 in Sachsen 30 Windenergieanlagen mit knapp 56 MW auf Forstflächen, was etwa vier Prozent der Anlagen als auch der installierten Windenergieleistung ausmacht.
Der nach wie vor geltende Landesentwicklungsplan (LEP) 2013 gibt vor, dass die Nutzung von Waldgebieten durch die Windenergie grundsätzlich vermieden werden soll.
Obwohl Windenergieanlagen im Wald laut Koalitionsvertrag der bis Dezember 2024 amtierenden Staatsregierung ausgeschlossen waren, wurde Anfang 2023 durch die Änderung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPIG) eine eingeschränkte Nutzung von Forstflächen ermöglicht. Die sogenannte Flexibilisierungsklausel erlaubt es –zunächst befristet bis Ende 2027 –, auch außerhalb von regionalplanerisch ausgewiesenen Vorranggebieten Windenergieanlagen zu errichten oder zu erneuern. Voraussetzung dafür ist das Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden sowie das Benehmen mit dem zuständigen Regionalen Planungsverband. Etwa zehn Prozent der Waldfläche Sachsens kommen dafür grundsätzlich infrage.
- Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung: Landesentwicklungsplan 2013
Der Staatsbetrieb Sachsenforst stellt im Auftrag des Freistaats landeseigene Waldflächen für die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Die Vergabe der Flächen erfolgt anhand eines strukturierten Bieterverfahrens. Informationen dazu sind der Internetseite des Staatsbetriebes Sachsenforst zu entnehmen.
- Staatsbetrieb Sachsenforst: Windenergie im Landeswald
Das Landwirtschaft- und Umweltinformationssystem für Geodaten (LUIS) stellt Daten zur Standorteignung von Waldflächen für Windenergieanlagen zur Verfügung. Berücksichtigt wurden dabei die Kriterien, die im Rahmen der Waldfunktionenkartierung erfasst werden.
- Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Standorteignung von Waldflächen für Windenergieanlagen (WEA) nach § 20 Abs. 3 SächsLPlG
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 1.183 MW, davon 56 MW im Wald
- 2017: 1.203 MW, davon 56 MW im Wald
- 2018: 1.212 MW, davon 56 MW im Wald
- 2019: 1.282 MW, davon 56 MW im Wald
- 2020: 1.284 MW, davon 56 MW im Wald
- 2021: 1.268 MW, davon 56 MW im Wald
- 2022: 1.317 MW, davon 56 MW im Wald
- 2023: 1.354 MW, davon 56 MW im Wald
- energie.sachsen.de (2016-2018)
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
- Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 921 Anlagen, davon 32 im Wald
- 2017: 923 Anlagen, davon 32 im Wald
- 2018: 933 Anlagen, davon 32 im Wald
- 2019: 891 Anlagen, davon 32 im Wald
- 2020: 884 Anlagen, davon 32 im Wald
- 2021: 872 Anlagen, davon 30 im Wald
- 2022: 873 Anlagen, davon 30 im Wald
- 2023: 868 Anlagen, davon 30 im Wald
- energie.sachsen.de (2016-2018)
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
- Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Weitere Daten
- VEE Sachsen e. V. (Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien): Fakten zur Windenergie
- Energieportal Sachsen
- Energieseite des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Solarenergiespezifische Informationen
Das Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) behandelt auf seinen Themenseiten verschiedene Aspekte der Erneuerbaren Energien, darunter Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Solarindustrie.
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL): Themenseite Photovoltaik-Freiflächenanlagen
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL): Themenseite Solarindustrie
Aktuelle Rechtsvorschriften und Hinweise in Sachsen sind hier zu finden:
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL): Rechtsvorschriften und Hinweise
Solarportal
Das Solarkataster Sachsen gibt einen Überblick über geeignete Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und zeigt die nutzbare Sonneneinstrahlung.
- Sächsische Energieagentur (SAENA): Solarportal
Benachteiligte Gebiete
Die EEG-Gebietskulisse »benachteiligte Gebiete« wurde zum 1. Januar 2023 durch den neuen § 3 Nr. 7a und b EEG 2023 erweitert. Die nun nach dem EEG förderfähigen landwirtschaftlich als Acker-/Grünlandflächen genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten sind in den folgenden Karten dargestellt. Ausgenommen sind weiterhin Nationalparks, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Nationale Naturmonumente.
- SMEKUL (2023): Gebietskulisse »benachteiligte Gebiete«
- SMEKUL (2023): Gebietskulisse PVFVO: Vergleich 2021 gegenüber 2023
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2024): Leitfaden Biodiversität und Freiflächensolaranlagen
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (2024): Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Bewertung von Freiflächensolaranlagen im Rahmen der ,,Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen"
Floating-PV
Allgemeine Informationen zu Floating-PV-Anlagen in Sachsen sind hier zusammengestellt:
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft: Floating PV: Schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf Gewässern
Agri-PV
Allgemeine Informationen zu Agri-PV-Anlagen in Sachsen sind hier zusammengestellt:
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2022): Agri-PV – Kombination von Landwirtschaft und Photovoltaik
Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Sachsen im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 638,7 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 3.517,9 MW.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien 2024
Letzte Aktualisierung: November 2024