SAARLAND

Deutschland

Das Saarland hat eine Fläche von 2.571 km² und eine Einwohnerdichte von 383 Einwohnern pro km². Ende 2021 hatte das Saarland 982.348 Einwohner.

Die amtierende Landesregierung besetzt seit 2022 die SPD als alleinregierende Partei. Ministerpräsidentin ist seit April 2022 Anke Rehlinger (SPD).

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 38.925 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2021 auf 41,6 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 34 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023

Basisinformationen

Regierungsprogramm* (2022-2027) – Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Es gibt Arbeit. Für alle.“

„Die Transformation gestalten. Wir bleiben Industrieland.“

[…] "Klimaneutrale Produktion geht nur mit dem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir werden den Anteil der Erneuerbaren im Saarland bis zum Jahr 2030 verdoppeln. Der Ausstoß von Treibhausgasen werden wir halbieren. Grüne Energie entsteht durch Sonne, Wind und Wasser." […]

Kapitel „Rot kann Grün. Machbar und gerecht.“

„Dem Klimawandel begegnen. Erneuerbare Energien ausbauen.“
[…] "Da die Bekämpfung des Klimawandels ein Staatsziel ist, wird eine SPD-geführte Landesregierung das Nachhaltigkeitsgebot in der Landesverfassung festschreiben, ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen auf den Weg bringen und einen Klima-Bürger:innenrat einrichten. [...] Wenn wir unsere Umwelt schützen und den Klimawandel bekämpfen wollen, müssen wir die Energiewende im Saarland weiter vorantreiben. Wir werden den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 mindestens verdoppeln. Den Treibhausgasausstoß werden wir bis 2030 halbieren. Um beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mit gutem Beispiel voranzugehen, werden wir Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern öffentlich genutzter Gebäude zur Pflicht machen – wann immer neu gebaut oder grundlegend saniert wird. Wir unterstützen zudem das Vorhaben der Bundesregierung, Photovoltaik auf gewerblichen Neubauten verpflichtend zu machen. […] Bei Gebäuden in Privatbesitz setzen wir auf Anreize, um den Ausbau zu beschleunigen. Wir legen ein Förderprogramm zur Anschaffung von Stromspeichern in Verbindung mit privaten Photovoltaikanlagen auf. Ebenso werden wir PV-Anlagen auf Agrarflächen weiter fördern. Um den Flächenverbrauch für die Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten, setzen wir auf aufrecht geständerte Agri-PV-Anlagen. [...] Deshalb setzen wir uns für den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Abschaffung der EEG-Umlage und weitere strompreisdämpfende Maßnahmen ein.

Um die Akzeptanz der Bürger:innen für den Bau von Windanlagen zu erhöhen, wollen wir Bürger:innen und Kommunen am Ertrag der Anlagen beteiligen. Durch Repowering von Windkraftanlagen steigern wir die Energiegewinnung an bestehenden Standorten.

Um den Klimaschutz auch auf lokaler Ebene voranzutreiben, wollen wir Investitionen in Klimaschutz und Klimafolgeanpassung haushaltsrechtlich erleichtern. Auch die Energiegenossenschaften benötigen zinsfreie Investitionskredite. Um den Ausbau der Erneuerbaren schlagkräftig und landesweit voranzutreiben, werden wir eine zentrale Koordinierungsstelle einrichten." […]

Klimaschutzgesetz

Das Saarländische Klimaschutzgesetz setzt das Ziel, die Treibhausgasemissionen im Saarland bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen im Jahr 1990 zu senken. Bis zum Jahr 2045 soll die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden (§ 4 Abs. 1).

Energiefahrplan 2030

Um den Beitrag des Saarlandes zu den aktuellen und zu erwartenden künftigen bundesweiten Zielen im Energiesektor definieren zu können, wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr der Energiefahrplan 2030 erarbeitet. Dieser wurde am 7. September 2021 im Ministerrat beschlossen. Der Energiefahrplan gliedert sich in die beiden Achsen "Energieeffizienz" sowie "Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor" mit Schwerpunkt auf Wind und PV.

Der Beitrag des Saarlandes zum Klimaschutz und zur Energiewende stellt sich auf der Grundlage des Energiefahrplans und den darin aufgeführten Maßnahmen bis 2030 wie folgt dar:

Studie zum Energiefahrplan 2030 - Bereich Erneuerbare Energien

Der Endbericht im Bereich der Erneuerbaren Energien zum "Energiefahrplan 2030" folgt auf Potenzialermittlungen aus den Jahren 2011 und 2019 zum Ausbau von Windenergie, Photovoltaik und Solarthermie. Darin werden eine Gesamtprognose, minimale und maximale Ausbaukorridore sowie realistische Ausbauziele für die Jahre 2025 und 2030 formuliert.

Für die Windenergie wird das Ausbaupotenzial auf den bestehenden Konzentrationszonen als gering angesehen und festgestellt, dass die Ausweisung weiterer Flächen notwendig ist, damit der Ausbau der Windenergie nicht zum Erliegen kommt.

Für Photovoltaik wird ein Potenzial von 232 ha entlang von Schienenwegen und 222 ha entlang von Autobahnen berechnet. Für Freiflächenanlagen haben 23 % der Landesfläche generell ein Potenzial zur Solarstromerzeugung.

Zuständige Landesplanungsbehörde
Landesplanungsgesetz
Landesentwicklungsplan (LEP)

Ein neuer LEP befindet sich derzeit in Aufstellung.

Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ koordiniert die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum und legt raumordnende Ziele für bestimmte Flächennutzungen sowie Standort- und Trassenbereiche fest.

Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“

Am 27. September 2011 trat die Verordnung über die 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ betreffend die Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie in Kraft.

Wichtigstes Ziel der Änderung des Landesentwicklungsplans ist, den Städten und Gemeinden hinsichtlich der Flächennutzung für die Errichtung von Windenergieanlagen einen größeren Spielraum einzuräumen, wie dies derzeit im rechtswirksamen Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“, festgelegt ist. In diesem Zusammenhang soll die bislang wirksame Regelung eines „Ausschlusses der Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten für Windenergie“ aufgehoben werden. Mit der Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt „Umwelt“ - der Streichung der Ausschlusswirkung - ist eine über die derzeit im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“, hinausgehende raumordnende Vorranggebietsfestlegung für die Nutzung von Windenergie nicht vorgesehen.

Im Saarland sind Regionalpläne entbehrlich.

Flächenausweisungen für Windenergie erfolgten 2004 im Landesentwicklungsplan und auf kommunaler Ebene.

Im Juni 2024 trat im Saarland ein Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen und Photovoltaikfreiflächenanlagen in Kraft (Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz – SGBG). Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern um die betreffende Windenergielage, sowie Standortgemeinden von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Ziel ist eine Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und den anspruchsberechtigten Gemeinden. Kommt keine Vereinbarung zustande, ist der Vorhabenträger verpflichtet, den Gemeinden 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde zu zahlen.

Zur Förderung der Akzeptanz der Windenergie möchte die amtierende Landesregierung Genehmigungsverfahren transparent gestalten und Betroffene beteiligen. Sie möchte beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Verbänden setzten. Bei Windenergievorhaben auf Flächen im öffentlichen Besitz sollen von betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die formellen Verfahren hinaus auch informell frühzeitig in die Planungen ein-gebunden und beteiligt werden (vgl. Punkt 1).

Die amtierende Landesregierung ist dabei, eine Flächenpotenzialstudie nach Vorbild der Bundesstudie abzuschließen und auf dieser Grundlage Flächenbeitragswerte an die Kommunen über ein Landesgesetz zu verteilen, um den Ausbau der Windkraft voranzubringen und der neuen Gesetzgebung über das „WindBG“ zu entsprechen.

Die Studie berücksichtigt auch Ausschlüsse und Restriktionen, die in der Bundesstudie nicht berücksichtigt wurden. Sie soll aufzeigen, an welchen Standorten Windkraftanlagen einfach bzw. an an-deren Stellen durch Restriktionen nicht oder nur im Einzelfall zu genehmigen sein werden. Damit soll den Gemeinden geholfen werden, entsprechende Flächen auf ihrem Gebiet auszuweisen, die am Ende auch umsetzbar und damit anrechenbar sind für die Ziele des Wind BG.

Nach dem Energiefahrplan 2030 sollen zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie genutzt werden.

Eine Landesenergieagentur gibt es im Saarland nicht.

Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES gGmbH)

Das Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES gGmbH) fördert Umwelt- und Klimaschutz u. a. durch beratende, begleitende und ausführende Tätigkeiten bei der Initiierung, Konzeption und Umsetzung von Entwicklung von Konzeptionen und Instrumenten zur Förderung Erneuerbarer Energien. Dazu arbeitet das Institut anwendungsorientiert in den Arbeitsfelder, Energiemärkte, Infrastruktur und Kommunalentwicklung, Stoffströme, Technische Innovationen und Umweltpsychologie. (siehe auch Punkt 10).

Landesverband Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL)

Ziel des Landesverbandes Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL) ist die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und die Dekarbonisierung des Wirtschaftssystems. Der LEE RLP/SL unterstützt den Prozess, möglichst bis 2030, spätestens jedoch bis 2040 den gesamten Energiebedarf zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien vorrangig aus regionalen Quellen zu decken.

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Windenergiespezifische Informationen

Windenergieatlas

Der Windenergieatlas steht als Online-Tool zur Verfügung. Er ist eine Planungs- und Orientierungshilfe für Kommunen, Privatpersonen, Energieversorgungsunternehmen, Investoren und andere Interessierte zum Ausbau der Windenergie im Saarland.

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für das Saarland einen Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Die Aufgabe, das Flächenziel zu erreichen wurde § 4 des Saarländisches Flächenzielgesetzes (SFZG) auf die Kommunen übertragen. In der Anlage zu § 4 SFZG sind kommunale Teilflächenziele auf Grundlage einer Potenzialstudie festgelegt. 

Energieportal

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie betreibt eine Informationsseite zu den Themen Energiewende, Energieberatung Saar, Förderprogramme, Windenergie, Klima und Aufsichtsbehörden.

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (§ 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - ZVO-BimSchG-TEHG).

Aktuelle Genehmigungsverfahren Windenergie

Online-Portal zu den „aktuellen Sachständen und Lageplänen zu den laufenden Genehmigungsverfahren“ mit Stand vom 16. Mai 2024.

Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland betreffend die besonders relevanten Artengruppen der Vögel und Fledermäuse

Der im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland erstellte Leitfaden behandelt die speziellen artenschutzrelevanten Fragestellungen, insbesondere in Bezug auf die Artengruppen der Vögel und Fledermäuse. Der Leitfaden soll dazu beitragen, konsensuale Lösungen zwischen der Nutzung der Windenergie und dem Naturschutz zu finden.

Im Saarland waren Ende 2024 insgesamt 81 Anlagen mit einer Leistung von 246 MW in Betrieb. Dies entspricht 37 Prozent des Bestands und 45 Prozent der Gesamtleistung.

Durch die bereits 2011 erfolgte Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt Umwelt, wurde die Windenergienutzung im Saarland auch im Wald möglich, da die Ausschlusswirkung von Vorranggebieten aufgehoben wurde.

Mit dem Gesetz zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen, das im Juli 2024 in Kraft trat, bleibt die Windenergienutzung auf bewaldeten Flächen auch künftig möglich. Einschränkungen ergeben sich jedoch durch das 2024 novellierte Landeswaldgesetz. Dabei wurden fünf Ausschlusskriterien festgelegt, von denen bereits eines ausreicht, um die Fläche der Windenergienutzung zu entziehen.

70 Prozent des saarländischen Waldes befinden sich im Eigentum von Land und Kommunen. Seit Anfang 2017 stellt die Landesregierung im Staatsforst keine weiteren Flächen mehr für die Windenergienutzung, über die bereits vertraglich gebundenen Flächen hinaus, zur Verfügung.

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
  • 2016: 305 MW, davon 86 MW im Wald
  • 2017: 412 MW, davon 143 MW im Wald
  • 2018: 472 MW, davon 191 MW im Wald
  • 2019: 479 MW, davon 198 MW im Wald
  • 2020: 501 MW, davon 223 MW im Wald
  • 2021: 511 MW, davon 225 MW im Wald
  • 2022: 520 MW, davon 225 MW im Wald
  • 2023: 544 MW, davon 250 MW im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
  • 2016: 142 Anlagen, davon 30 im Wald
  • 2017: 178 Anlagen, davon 49 im Wald
  • 2018: 199 Anlagen, davon 65 im Wald
  • 2019: 201 Anlagen, davon 67 im Wald
  • 2020: 208 Anlagen, davon 75 im Wald
  • 2021: 211 Anlagen, davon 76 im Wald
  • 2022: 212 Anlagen, davon 76 im Wald
  • 2023: 218 Anlagen, davon 82 im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Weitere Daten
Informationsangebot auf Saarland.de
Publikationen
Tourismus

Der Windenergie - Lehrpfad Freisen führt über zwölf Stationen, an denen sich der Besucher umfassend zum Thema Windenergie informieren kann. Im „Windpark Saar“ stehen zurzeit 13 Anlagen in exponierter Lage auf der Freisener Höhe.

Solarenergiespezifische Informationen

Energieportal

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie betreibt eine Themenseite zu Photovoltaik, insbesondere mit Informationen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Agri-PV

Das Projekt „PV follows function“ verfolgt unter anderem das Ziel, die vertikale Agri-PV und die BIPV (Building Integrated Photovoltaics) in der Großregion SaarLorLux, Rheinland-Pfalz und Wallonie bekanntzumachen. Hierfür wurden auch mögliche Potenziale untersucht.

Parkplatz PV

Die PV-Pflicht gilt bei der Errichtung von 35 oder mehr gewerblich genutzten oder im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Stellplätzen. Es sind mindestens 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Flächen mit einer Photovoltaikanlage zu überdachen, sofern dem nicht sonstige öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen.

Laut Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Saarland im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 152,6 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 863,6 MW.

Aktuelle Daten und Fakten zu Photovoltaik und Batterien sind auch auf der folgenden Seite zu finden:

Letzte Aktualisierung: November 2024