RHEINLAND-PFALZ

Deutschland

Rheinland-Pfalz hat eine Fläche von 19.858 km² und eine Einwohnerdichte von 206 Einwohnern pro km². Insgesamt hat Rheinland-Pfalz 4.106.485 Einwohner (Stand 2021).

Die Landesregierung setzt sich seit Mai 2016 aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zusammen. Seit 2013 ist Malu Dreyer (SPD) Ministerpräsidentin.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 34.623 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2021 auf 40,6 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es ebenfalls 40,7 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023

Basisinformationen

Koalitionsvertrag (2021-2026)Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel: „Ressortübergreifende Regierungsschwerpunkte“

„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Federführung: Rheinland-Pfalz klimaneutral machen“

[…] „Wir werden Windkraft und Solarenergie kräftig ausbauen, um bis 2030 eine Verdreifachung der Solarenergie zu erreichen […] zu erreichen. Dazu werden wir eine Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Bauten und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen einführen.“ […]

Kapitel „Konsequenter Schutz von Klima und Umwelt“

„Energie“

„Ziele“
„Wir bekennen uns zum Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030. Das bedeutet, den Netto- Ausbau von 500 Megawatt Photovoltaik und 500 Megawatt Windkraft pro Jahr. Das Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030 soll ins Klimaschutzgesetz (KSG). Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien als allgemeines öffentliches Interesse im Klimaschutzgesetz verankern.“

„Windkraft”

„Wir wollen das starre Konzentrationsangebot im LEP IV (Z163g) aufgeben, aber weiterhin anstreben, größere Windparks mit mehreren Anlagen zu etablieren. Beim Repowering muss die Summe der Leistung der Neuanlage(n), die Summe des Leistungswertes der zu ersetzenden Alt-Anlage(n) mindestens erreichen, besser überschreiten. Dies ermöglicht eine Reduktion der Anlagenzahl an einem Standort gegebenenfalls auch in Form einer Einzelanlage.

Wir wollen bei Neuanlagen und beim Repowering von bestehenden Anlagen auch in Zukunft mit festen Abstandsregeln arbeiten. Bei Neuanlagen soll zukünftig ein Mindestabstand von 900 Metern gelten. Beim Repowering arbeiten wir mit einem um 20 Prozent reduzierten Abstand. Dadurch wollen wir vermeiden, dass akzeptierte Standorte aufgegeben werden müssen. In Zukunft soll die Abstandsmessung ab Mastfußmitte erfolgen.

Wir halten an der Regelung LEP IV (Z.163h) fest, dass der Mindestabstand zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Dorf-, Misch- und Kerngebieten einzuhalten ist.

Für Windkraftanlagen in Kernzonen von Naturparken gilt für uns das Regel-Ausnahme-Prinzip: Die Kernzonen bleiben grundsätzlich für Windenergieanlagen ausgeschlossen. Dort, wo das Schutzziel nicht erheblich gestört wird, soll eine Einzelfallprüfung möglich sein. Unser mittelfristiges Ziel innerhalb dieser Legislaturperiode ist es, die Naturschutzkernzonen zu überprüfen und die dazugehörige Verordnung anzupassen. Wir wollen prüfen, ob wir generell bei vorbelasteten Flächen (Bahntrassen, Autobahnen, Konversionsflächen) im Bereich der Naturparke den Weg einer Befreiung gehen können.“

„Windenergie in UNESCO-Welterbestätten”

„Der UNESCO-Welterbestatus im Biosphärenreservat Pfälzerwald ist für uns von zentraler Bedeutung und darf nicht gefährdet werden. Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald sind von der Windenergienutzung ausgenommen. In Entwicklungszonen wird die Koalition nur entlang von Autobahnen und Bahntrassen sowie auf vorbelasteten Konversionsflächen eine naturnahe Windenergienutzung unter Beteiligung der betroffenen Kommunen, der Biosphärenreservatsverwaltung sowie in enger Abstimmung mit dem MAB-Komitee ermöglichen. Alle anderen Flächen in Entwicklungszonen des Pfälzerwalds werden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Alle unbewaldeten Flächen außerhalb des Biosphärenreservats sind grundsätzlich für die Windkraftnutzung geeignet.“

„Windenergie im Wald”

„Dort wo es möglich ist, wollen wir uns beim Bau von Windkraftanlagen im Wald auf Kalamitätsflächen fokussieren. Ausgeschlossen bleibt für uns die Errichtung von Windkraftanlagen in Gebieten mit altem zusammenhängendem Laubholzbestand. Bei der Entwicklung des LEP V sollen Windenergieanlagen zukünftig in Laubmischwaldbeständen mit einem Alter über 100 Jahren und einer zusammenhängenden Bestandgröße von über 10 Hektar ausgeschlossen werden.

Zur Unterstützung der für die Raumplanung und Bauleitplanung zuständigen Ebenen werden wir in einer Fachstudie beispielhaft Potenzialflächen für Windkraft und Artenschutz darstellen.

Der naturschutzfachliche Rahmen im LEP IV (Z163d) Natura 2000 stammt aus dem Jahr 2012 und soll überarbeitet werden. In diese Überarbeitung sollen die Ergebnisse der o.g. Fachstudie einfließen.

Wir streben zeitnah einen Ministerratsbeschluss zur Teilfortschreibung des LEP IV an. Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung können Projekte mit entsprechenden Zielabweichungsverfahren vorgenommen werden.“

„Baulast”

„Wir wollen eine Reduzierung der Baulasten für Windenergieanlagen nach LBauO auf 0,2 der Anlagenhöhe prüfen.“

„Kommunale Gestaltungssatzungen”

„Örtliche Bauvorschriften (kommunale Gestaltungssatzungen), die allein zur Durchführung baugestalterischer Absichten gestellt werden, dürfen die Nutzung erneuerbarer Energien nicht ausschließen oder unangemessen beeinträchtigen. Dafür wird § 88 Abs. 1 LBauO entsprechend ergänzt.“

„Solidarpakt Kommunen”

„Gemeinsam mit der Energieagentur wollen wir die von der Windenergie betroffenen Kommunen zu beteiligten machen. Dafür unterstützen wir Energiegenossenschaften sowie Solidarpakte […].“

„Zentralisierung der Genehmigungsverfahren bei den SGDen”

„Die Zuständigkeiten für die Genehmigung von windkraftanlagen wird auf die beiden SGDen übertragen, um eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu erreichen. […]“

„PV-Baupflicht“
„Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass bei Gewerbeneubauten und für neue Parkplatzflächen mit mindestens 50 Stellplätzen, für die ab 2022 ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird, eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen gesetzlich vorgeschrieben wird. Bei Stellplätzen ist dieser über dem Parkraum anzubringen. Hierzu werden wir die gesetzlichen Voraussetzungen zügig schaffen.“ […]

„Freiflächen-Photovoltaikanlagen“

„Freiflächen-Photovoltaikanlagen können einen wichtigen Beitrag für die dezentrale Energieerzeugung leisten. Im Außenbereich dürfen sie nur errichtet werden, wenn mittels kommunaler Bauleitplanung Baurecht geschaffen wurde.“

„Landesplanerische Vorgaben für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“

„Wir wollen in der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms einen verbindlichen Handlungsauftrag an die Planungsgemeinschaften verankern, dass im Zuge einer raumordnungsrechtlichen Angebotsplanung zumindest Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden. Dies gilt insbesondere entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen, auf bereits großflächig versiegelten Flächen (Konversion) und auf ertragsschwachen Grünland- und Ackerflächen.“

„Fortschreibung der PV-Freiflächenverordnung“

„Wir wollen die Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auch nach 2021 fortschreiben und auf ertragsarmen Grünland- und ertragsarmen Ackerflächen ermöglichen. Die Höchstgrenze soll auf 200 Megawatt pro Jahr erweitert werden.“

„PV-Freiflächen außerhalb des EEGs“

„Um die wirtschaftliche Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe angemessen zu berücksichtigen, soll der Bau von PV-Freiflächenanlagen nur auf vergleichbar ertragsschwächeren landwirtschaftlichen Flächen erfolgen. […] Landesweit soll die Nutzung von Ackerflächen für den Bau von PV-Anlagen im Außenbereich auf 2% im LEP begrenzt werden. Die Verbandsgemeinden werden vom Land bei den Planungen für PV-Freiflächen auf der Ebene der Flächennutzungsplanung unterstützt.

„PV-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Flächen-Ausgleichsbedarf“

„Aktuelle Studien zeigen, dass Freiflächenanlagen die Biodiversität positiv beeinflussen. So können sich im Schatten der Module und rund um die Anlagen zahlreiche Pflanzen- und Tierarten ansiedeln und gedeihen, die bei einer rein landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen keine Chance hätten. Wir wollen ökologische Ausgleichsmaßnahmen künftig innerhalb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen. Durch die Reduktion des ökologischen Ausgleichsbedarfes für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen entlasten wir zudem den Flächendruck auf landwirtschaftliche Nutzflächen.“

Kapitel: „Haushalt und Finanzen“

„Haushaltspolitik“

[…] „Das Land wird weitere geeignete Flächen im Landeseigentum als Standorte zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verpachten, um zum Gelingen der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen. Dies betrifft auch geeignete Standorte für Windenergieanlagen in Staatsforsten.“ […]

Landesklimaschutzgesetz Rheinland-Pfalz

Das Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes (Landesklimaschutzgesetz - LKSG) ist am 23. August 2014 in Kraft getreten. Damit stellt Rheinland-Pfalz als drittes Bundesland den Klimaschutz auf eine gesetzliche Grundlage und dokumentiert auf diese Weise die Bedeutung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.

Das Gesetz sieht vor, die Gesamtsumme aller Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu senken. Bis zum Jahr 2050 wird Klimaneutralität angestrebt, mindestens jedoch sollen die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent verringert werden (§ 4 LKSG RLP).

Aufgrund der im Koalitionsvertrag angestrebten "vollständigen Klimaneutralität in einem Korridor zwischen 2035 und 2040" ist eine Anpassung des Landesklimaschutzgesetzes für die Erreichung der Klimaneutralität zu erwarten.

Die Maßnahmen zur Erreichung der Reduktionsziele sind in einem Klimaschutzkonzept darzustellen (siehe Punkt 2).

Klimaschutzkonzept

Das Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz wurde auf der Grundlage des Landesklimaschutzgesetzes (LKSG) erstellt und im November 2015 veröffentlicht. Eine Fortschreibung erfolgte im Jahre 2021. Es legt die Ausgangslage (Treibhausgaseröffnungsbilanz) sowie die Handlungsoptionen dar und benennt knapp 100 Maßnahmen aus acht Handlungsfeldern in einem Maßnahmenkatalog, mit denen die Klimaschutzziele des Landes erreicht werden sollen.

Energieatlas

Der Energieatlas Rheinland-Pfalz ist ein Portal zur Aufbereitung und Visualisierung der aktuellen Datenlage und der zeitlichen Entwicklung der Energiewende im Land zu den Themengebieten Strom, Wärme, Einzelanlagen erneuerbare Energien, Solarpotenzial, nachhaltige Mobilität, und Treibhausgasbilanzen. Er stellt z. B. alle Erneuerbare-Energien-Anlagen dar, also auch Windenergieanlagen.

Statusbericht Energiewende

Der Statusbericht zur Energiewende der Energieagentur Rheinland-Pfalz ergänzt die statistischen Daten im Energieatlas Rheinland-Pfalz. Im Fokus stehen dabei nicht nur das gesamte Landesgebiet und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Es werden auch Stand, Entwicklung und Aktivitäten auf Ebene der einzelnen Städte und Verbandsgemeinden betrachtet.

Landesplanungsbehörde
Landesplanungsgesetz
Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Der Ministerrat hat am 17. Januar 2023 die Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) beschlossen. Die Verordnung zur Änderung des LEP IV ist am 30. Januar 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz verkündet worden.

Planungsträger

Planungsträger sind die Planungsgemeinschaften für die vier Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz sowie der länderübergreifende Verband Region Rhein-Neckar, für die Metropolregion Rhein-Neckar, der sich über Gebietsanteile der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz erstreckt (§§ 12-15 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz [LPlG]).

Instrumente der Regionalplanung

Vorranggebiete und Ausschlussgebiete entsprechend den Vorgaben des LEP IV.

Bei Ausschlussgebieten Entscheidungsmöglichkeiten bezüglich der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften in Gebieten der Bewertungsstufe 3.

Regionalpläne

In Rheinland-Pfalz gibt es in vier Planungsregionen und einer länderübergreifenden Metropolregion Regionalpläne.

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
Planungsgemeinschaft Westpfalz
Planungsgemeinschaft Region Trier
Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
Metropolregion Rhein-Neckar
Solidarpakt für Windenergie

Die Solidarpakte sind ein freiwilliges individuell ausgestaltetes Instrument zur Verteilung von Pachteinnahmen zwischen Standortgemeinden und Nachbargemeinden. Entscheidend für die Entstehung der Solidarkalte war die kleinteilige Kommunalstruktur des Landes mit sehr zahlreichen und zugleich kleinräumigen Ortsgemeinden.

Der erste „Solidarpakt für Windenergie“ in Rheinland-Pfalz wurde 2009 geschlossen, um die Beteiligung an einem Windpark breiter auszugestalten und damit die Energiewende in Partnerschaft mit Kommunen und Bevölkerung voranzutreiben. Aufwand und Gewinn sollen gerechter verteilt werden und auch Kommunen, die über keine geeigneten Standorte verfügen, etwaige Auswirkungen jedoch zwangsläufig mittragen oder auf den Bau von Anlagen verzichten, profitieren. Die Gemeinden zahlen einen Teil ihrer Pachteinnahmen in einen gemeinsamen Fonds, der wiederum an alle beteiligten Kommunen verteilt wird. Seit 2012 beteiligt sich auch Landesforsten Rheinland-Pfalz, indem geeignete Standorte im Staatswald in kommunale Windparks eingebracht werden. Darüber hinaus führt Landesforsten Rheinland-Pfalz bis zu 30 Prozent seiner Pachteinnahmen an die kommunale Solidargemeinschaft ab.

Leitfaden Windenergie und Kommunen

Der Leitfaden beschreibt neben rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Wertschöpfungsoptimierung durch kommunale Beteiligungen insbesondere Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit.

Energieagentur Rheinland-Pfalz

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger bei ihren Aktivitäten rund um die Energiewende in Rheinland-Pfalz. Die Agentur ist dezentral strukturiert und in acht Regionalbüros organisiert. Sie informiert unter anderem über die Themen der Erneuerbare Energien und unterstützt auch die Durchführung regionaler Projekte.

Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz

Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz hat unter anderem zum Ziel, die Interessen der Energiegenossenschaften im Land zu bündeln, den Erfahrungsaustausch unter den Energiegenossenschaften sowie mit anderen Akteuren der Energiewende zu unterstützen und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Durch die Stärkung des Energiegenossenschaften wird eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende ermöglicht.

Landesverbandes Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL)

Ziel des Landesverbandes Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL) ist die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und die Dekarbonisierung des Wirtschaftssystems. Der LEE RLP/SL unterstützt den Prozess, möglichst bis 2030, spätestens jedoch bis 2040 den gesamten Energiebedarf zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien vorrangig aus regionalen Quellen zu decken.

Kommunale Spitzenverbände
Weitere Akteure
Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Windenergiespezifische Informationen

Windatlas

Der Windatlas unterstützt die Regional- und Bauleitplanung bei ihrer Gebiets- und Flächenauswahl für die Windenergienutzung. Durch die Auswahl der windhöffigsten Standorte soll bei einem geringen Flächenverbrauch eine größtmögliche Energieausbeute erzielt werden.

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Rheinland-Pfalz einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Die Flächenziele wurden im Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) gleichmäßig auf die vier regionalen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar übertragen.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Kreisverwaltungen bzw. die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte sowie die Verwaltungen der großen kreisangehörigen Städte (§ 1 i. V. m. Nr. 1.1.1.4 und 5 des Anhangs der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes - ImSchZuVO).

Die fachtechnische Beurteilung hinsichtlich des Immissionsschutzes (Lärm, Schattenwurf, Betriebssicherheit) und des Arbeitsschutzes erfolgen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Dort werden u. a. die Formulare für die im Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen angeboten.

Rundschreiben Windenergie: Hinweise für die Beurteilung der Zulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz

Das Rundschreiben enthält planerische Hinweise zur Raumordnung, zur Standortsteuerung durch die Bauleitplanung, zum Bauordnungs-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht und zum verwaltungsbehördlichen Verfahren.

Erlass zum Natur- und Artenschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren

Mit dem Erlass vom 12. August 2020 wird das Kapitel „F. Naturschutzrecht“ im Rundschreiben vom 28. Mai 2013 (s. o.) aktualisiert und an die geänderten rechtlichen Grundlagen angepasst.

Erlass zur Bemessung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Siedlungsgebieten gemäß LEP IV

Der Erlass regelt, dass die Bemessung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Siedlungsgebieten gemäß LEP IV nicht mehr wie bisher von der Rotorspitze aus, sondern einheitlich von der Mitte des Mastfußes ausgehend vorzunehmen ist.

Weitere windenergierelevante Erlasse und Hinweise
Leitfaden zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten

Der Leitfaden stellt dar, unter welchen Bedingungen der Bau von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten möglich ist. Die landesweite Vereinheitlichung von Prüfkriterien für eine mögliche Befreiung vom Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten der Schutzzonen II und III ist dabei die übergeordnete Zielsetzung.

LAI-Hinweise

Mit Schreiben vom 23. Juli 2018 wurden die LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) vom 30. Juni 2017 in Rheinland-Pfalz eingeführt. Aufgrund divergierender Meinungen in der Rechtsprechung wird bislang bei neuen Genehmigungsverfahren empfohlen, gegenüber den Antragstellern darauf hinzuwirken, dass die LAI-Hinweise zumindest vorsorglich berücksichtigt werden.

Anwendungshinweise zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)

Um die einheitliche Anwendung der Regelungen des in 2022 novellierten BNatSchG in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten, gibt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Hinweise zu den Änderungen.

  • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (2023): Anwendungshinweise
Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz. Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) und NATURA 2000-Gebiete

In dem vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz (MULEFW) beauftragten Gutachten werden die speziellen naturschutzrelevanten Fragestellungen, insbesondere zur Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermausarten und zur Planung von Windenergieanlagen in FFH- und Vogelschutz-Gebieten aufgegriffen, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen dargestellt und zu fachlichen Empfehlungen oder Prognosen entwickelt. Der naturschutzfachliche Rahmen dient Naturschutz- und Genehmigungsbehörden, Kommunen, Planern und Windenergie-Unternehmen als Arbeitshilfe – speziell bei den komplexen Fragestellungen zur Bewältigung der artenschutzrechtlichen Vorgaben (§§ 44 ff BNatSchG) oder bei Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfungen (§ 34 BNatSchG).

Der naturschutzfachliche Rahmen aus dem Jahr 2012 wird derzeit überarbeitet. Dabei werden die im Jahr 2018 geschaffenen Ergänzungen, namentlich der Leitfaden Rotmilan-Raumnutzungsanalyse und die Arbeitshilfe Mopsfledermaus, als auch die Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz aus dem Jahr 2022 integriert.

Leitfaden zur visuellen Rotmilan-Raumnutzungsanalyse

Der Leitfaden zur visuellen Rotmilan-Raumnutzung stellt den Untersuchungs- und Bewertungsrahmen zur Behandlung von Rotmilanen bei der Genehmigung für Windenergieanlagen dar und gibt Orientierung bei der zielgerichteten Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Arbeitshilfe „Mopsfledermaus“

Die im „Naturschutzfachlichen Rahmen für Rheinland-Pfalz“ vorgenommen Einschätzungen zur Mopsfledermaus erweisen sich, zumindest punktuell, als überholt oder konkretisierbar, insbesondere was die Aspekte Verbreitung, Winter- und Höhenaktivität betrifft. Die Arbeitshilfe greift den Stand des Wissens von 2018 bezüglich der streng geschützten Fledermausart auf und stellt einen Untersuchungs- und Bewertungsrahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen.

Karten zu Konfliktprognosen
Eingriffsregelung / Landeskompensationsverordnung

Die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung – LkompVO) regelt näheres zum Vollzug der Eingriffsregelung.

Näheres zum Vollzug des landesweiten Kompensationsverzeichnisses, das die Kompensationsmaßnahmen und die Maßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie die dafür in Anspruch genommenen Flächen erfasst, regelt die Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO).

Weitere Informationen zu Erneuerbaren Energien und Naturschutz in Rheinland-Pfalz

Ende 2024 drehten sich 30 Prozent der Windräder bzw. 35 Prozent der installierten Gesamtleistung in Rheinland-Pfalz im Forst. Der Bestand umfasste damit 527 Anlagen bzw. 1.460 MW.

Wäldern kommt nach Auffassung der Landesregierung bei der Windenergienutzung eine besondere Bedeutung zu. Mit der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) wurde bereits 2019 der Grundsatz festgelegt, dass landesweit mindestens zwei Prozent des Waldes für die Nutzung durch die Windenergie zur Verfügung gestellt werden sollen.

In Gebieten mit größerem, zusammenhängendem Laubwaldbestand älter als 120 Jahre bleibt die Windenergienutzung jedoch ausgeschlossen.

Laut Koalitionsvertrag von 2021 soll sich der Bau von Windenergieanlagen im Wald zukünftig, soweit möglich, auf Kalamitätsflächen fokussieren.

Die Landesforsten Rheinland-Pfalz haben die Aufgabe, zusammen mit den Kommunen geeignete Windenergiestandorte, nicht nur im Staatswald, zu finden. Durch Kooperationsverträge oder die Beteiligung an Solidarpakten soll die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens erleichtert werden. Im Zuge dessen verzichtet das Land auf einen Teil der Pachteinnahmen aus den Anlagenstandorten und gibt die Gelder an die Kommunen weiter.

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land 
  • 2016: 3.116 MW, davon 963 MW im Wald
  • 2017: 3.391 MW, davon 1.071 MW im Wald
  • 2018: 3.553 MW, davon 1.146 MW im Wald
  • 2019: 3.662 MW, davon 1.181 MW im Wald
  • 2020: 3.749 MW, davon 1.233 MW im Wald
  • 2021: 3.823 MW, davon 1.264 MW im Wald
  • 2022: 3.881 MW, davon 1.287 MW im Wald
  • 2023: 4.005 MW, davon 1.416 MW im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
  • 2016: 1.558 Anlagen, davon 388 im Wald
  • 2017: 1.639 Anlagen, davon 424 im Wald
  • 2018: 1.688 Anlagen, davon 445 im Wald
  • 2019: 1.716 Anlagen, davon 452 im Wald
  • 2020: 1.740 Anlagen, davon 467 im Wald
  • 2021: 1.753 Anlagen, davon 475 im Wald
  • 2022: 1.758 Anlagen, davon 479 im Wald
  • 2023: 1.782 Anlagen, davon 524 im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Weitere Daten
Publikationen
Film

Der vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten kofinanzierte Film „Der Rhein-Hunsrück-Kreis – Heimat der Energiewende-Vormacher“ erzählt die Klimaschutz-Geschichte des Landkreises und stellt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt. In dem Film wird veranschaulicht, wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowohl einen Beitrag zum Klimaschutz als auch zur regionalen Entwicklung leistet und gleichzeitig die Gemeindekassen füllt.

Tourismus

Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH hat Daten zu den touristischen Hot Spots (touristische Einrichtungen mit mehr als 20.000 Besuchern pro Jahr) und wichtigen Aussichten erheben lassen und stellt diese touristisch relevanten Daten den Trägern der Bauleitplanung und den Planungsgemeinschaften kostenfrei zur Verfügung. Ziel ist, dass die touristischen Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne besser berücksichtigt werden können.

Hunsrücker Windweg - Thalfang

Auf dem fünf Kilometer langen Hunsrücker Windweg können sich Besucher zu verschiedenen Themen der Windenergie umfassend informieren. Der Rundweg führt durch die Windparks Heidenburg und Berglicht und bietet sich auch für Familien und Schulklassen an.

Morbacher Energielandschaft

Auf dem Gelände des ehemaligen US-Munitionslagers Rapperath/Wenigerath entwickelt die Gemeinde Morbach zusammen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft Nutzungskonzepte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. In der Energielandschaft sind 14 Windenergieanlagen mit einer jeweiligen Nennleistung von 2 MW in Betrieb. Die Besucher können sich im Informationszentrum rund um das Thema Energie informieren. Zudem werden in der Energielandschaft offene Führungen für Einzelpersonen und Kleingruppen/Familien angeboten.

Windenergielehrpfad – Alsenz-Obermorschel

Auf einem 2,8 km langen Windenergielehrpfad am Windpark „Lettweiler Höhe“ bei Alsenz-Obermorschel-Rehborn können sich Besucher über das Thema Windenergie, aber auch über die Region selbst informieren. Der Windpark hat 19 Anlagen und besitzt eine Gesamtleistung von knapp 50 MW.

Hängeseilbrücke Geierlay

Mithilfe von unter anderem den Einnahmen aus dem Windpark Mörsdorf konnte 2015 die Hängeseilbrücke im Hunsrück eröffnet werden. Der 6,4 km lange Rundweg führt nicht nur über die Brücke, sondern bietet auch die Möglichkeit durch die „Energiegeschichten“ mehr über die Energieproduktion in Vergangenheit und Gegenwart zu erfahren sowie einer Windenergieanlage etwas näher zu kommen.

Solarenergiespezifische Informationen

Themenseite Solar

Die Themenseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz bietet allgemeine Informationen zum Thema Solarenergie.

Solarkataster

Ziel ist es, die Photovoltaik-Potenziale auf Dachflächen und in den Landkreisen in Rheinland-Pfalz sichtbarer zu machen.

Schritte zum Erlangen von Baurecht
a) Raumordnerische Prüfung / Raumordnungsverfahren 11
  • vereinfachte raumordnerische Prüfung gem. § 18 LPlG RLP für Solaranlagen auf Flächen zwischen 0,5 ha und 10 ha
  • II. Raumordnungsverfahren gem. § 17 LPlG RLP für Solaranlagen auf Flächen über 10 ha
b) Bauleitplanung
  • In der Regel Anpassung oder Teilfortschreibung vom Flächennutzungsplan zum Ausweisen eines Sondergebiets Solarenergie, ggf. ergänzt um ein Zielabweichungsverfahren
  • Aufstellen eines Bebauungsplans, inklusive Umweltprüfung und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die in Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne nach dem BauGB durchgeführt wird

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Wissenschaftliche Untersuchungen zur Entwicklung eines Modellkonzepts für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks“ wurde ein Leitfaden am Hermann-Hoepke-Institut der TH Bingen erarbeitet und durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz finanziell gefördert. Er umfasst auch Maßnahmensteckbriefe und Checklisten für die Umsetzung.

Agri-PV

Den Möglichkeiten von Agri-PV-Anlagen zur Flächenschonung und Vereinbarkeit der Nutzung von Solarenergie mit landwirtschaftlichen Belangen soll in den Regionalplänen mit verbindlichen Regelungen Rechnung getragen werden.

Auch bei Agri-PV soll gemäß Begründung des LEP IV eine möglichst uneingeschränkte Landbewirtschaftung durchführbar sein. In den bisherigen Regionalplänen sind keine Regelungen zu Agri-PV enthalten. Daher sind auch für Agri-PV-Vorhaben auf Vorranggebieten Landwirtschaft Zielabweichungsverfahren durchzuführen.

Parkplatz PV

Seit dem 1. Januar 2023 besteht mit dem Inkrafttreten des Landessolargesetz (LSolarG) für Gewerbeneubauten auf Dächern und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage.

Mit der Novelle des Landessolargesetzes  wurde die Pflicht ab dem 01.01.2024 auch auf neue Parkplätze der öffentlichen Hand ausgeweitet.

Laut Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 972 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 4.128,5 MW.

Weitere Berichte

Letzte Aktualisierung: November 2024