RHEINLAND-PFALZ

Deutschland

Rheinland-Pfalz hat eine Fläche von 19.858 km² und eine Einwohnerdichte von 208 Einwohnern pro km². Insgesamt hat Rheinland-Pfalz 4.129.569 Einwohner (Stand 2024).

Die Landesregierung setzt sich seit Mai 2026 aus CDU und SPD zusammen. Seit dem 18. Mai 2026 ist Gordon Schnieder (CDU) Ministerpräsident. 

Das Bruttoinlandsprodukt  lag im Jahr 2024 bei 184.043 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2025 auf 39 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 38,6 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2024 und 2025, sowie Vierte Bundeswaldinventur 2022

Basisinformationen

Koalitionsvertrag (2026-2031) Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel “Energie”

“Wir bekennen uns klar zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien als zentralem Pfeiler einer modernen Energieversorgung. Dabei setzen wir auf einen technologischen Ansatz und nutzen die Potenziale aller sinnvollen erneuerbaren Energieträger. Die Photovoltaik wollen wir konsequent ausbauen. Das Land geht dabei als Vorbild voran und stattet seine Liegenschaften mit Photovoltaikanlagen aus. Die Nutzung von Biomasse wird weiter gestärkt, insbesondere durch den Einsatz von Restholz aus dem Wald sowie organischen Reststoffen. Die Potenziale der Wasserkraft werden unter Beachtung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in ihren verschiedenen technischen Alternativen genutzt und ausgebaut, soweit dies ökologisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Geothermie soll dort erschlossen werden, wo sie sinnvoll und tragfähig ist. Die Frage der Absicherung in etwaigen Schadensfällen muss klar geregelt sein. Der Ausbau der Windenergie erfolgt unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und mit dem Ziel, eine ausgewogene und verträgliche Verteilung der Anlagen im Land zu erreichen. Zusätzliche Potenziale wollen wir auch durch die Nutzung von Flusswärme, insbesondere entlang von Rhein und Mosel, erschließen.”

Kapitel “Klimaschutz”

"Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, wollen wir neben dem weiteren Ausbau der Windkraft und Photovoltaik stärker als bisher auch die energetische Nutzung von Biomasse, Wasserkraft und Geothermie forcieren. Ein innovatives Kohlenstoffmanagement kann ergänzend für unvermeidbare Restemissionen für die energieintensive Industrie den Weg zur klimaneutralen Produktion ebnen. 
Wir verstehen Klimaschutz auch als Chance für Innovation, Wertschöpfung und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz. Deshalb werden wir gezielt Zukunftstechnologien wie Wasserstoff, Speichertechnologien, Kreislaufwirtschaft sowie klimaneutrale Produktionsverfahren fördern und den Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken."

Kapitel “Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategie im Landesbau fortsetzen”

“Die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir konsequent fortsetzen, insbesondere durch Umsetzung von Suffizienzvorgaben bei Flächen- und Raumbedarfen, Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Umstellung der Heizungen auf erneuerbare Energien, weiteren Zubau von Solarenergieanlagen, verstärkt auch auf Fassaden und Freiflächen (mindestens 1 MWp pro Jahr), und Erhöhung der Sanierungsrate einschließlich der Erneuerung der energetischen Versorgungsstrukturen auf großen Liegenschaften. ”

Landesklimaschutzgesetz Rheinland-Pfalz

Das Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes (Landesklimaschutzgesetz - LKSG) ist am 23. August 2014 in Kraft getreten. Damit stellt Rheinland-Pfalz als drittes Bundesland den Klimaschutz auf eine gesetzliche Grundlage und dokumentiert auf diese Weise die Bedeutung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.

Das Gesetz sieht vor, die Gesamtsumme aller Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu senken. Bis zum Jahr 2050 wird Klimaneutralität angestrebt, mindestens jedoch sollen die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent verringert werden (§ 4 LKSG RLP).

Aufgrund der im Koalitionsvertrag angestrebten "vollständigen Klimaneutralität in einem Korridor zwischen 2035 und 2040" ist eine Anpassung des Landesklimaschutzgesetzes für die Erreichung der Klimaneutralität zu erwarten.

Die Maßnahmen zur Erreichung der Reduktionsziele sind in einem Klimaschutzkonzept darzustellen (siehe Punkt 2).

Am 9. Juli 2025 trat das neue Landesklimaschutzgesetz in Kraft. Die novellierte Fassung strebt Klimaneutralität bis spätestens 2040 an, so wie einen Stromverbrauch aus 100% erneuerbaren Energien, insbesondere durch Ausbau von Wind und Solar, bis 2030.

Klimaschutzkonzept

Das Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz wurde auf der Grundlage des Landesklimaschutzgesetzes (LKSG) erstellt und im November 2015 veröffentlicht. Eine Fortschreibung erfolgte im Jahre 2021. Es legt die Ausgangslage (Treibhausgaseröffnungsbilanz) sowie die Handlungsoptionen dar und benennt knapp 100 Maßnahmen aus acht Handlungsfeldern in einem Maßnahmenkatalog, mit denen die Klimaschutzziele des Landes erreicht werden sollen.

Im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts wurde im Juni 2024 ein regionaler Bürger-Tisch durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger diskutierten Klimaschutzmaßnahmen und erarbeiteten konkrete Empfehlungen für die Politik.

Energieatlas

Der Energieatlas Rheinland-Pfalz ist ein Portal zur Aufbereitung und Visualisierung der aktuellen Datenlage und der zeitlichen Entwicklung der Energiewende im Land zu den Themengebieten Strom, Wärme, Einzelanlagen erneuerbare Energien, Solarpotenzial, nachhaltige Mobilität, und Treibhausgasbilanzen. Er stellt z. B. alle Erneuerbare-Energien-Anlagen dar, also auch Windenergieanlagen.

Statusbericht Energiewende

Der Statusbericht zur Energiewende der Energieagentur Rheinland-Pfalz ergänzt die statistischen Daten im Energieatlas Rheinland-Pfalz. Im Fokus stehen dabei nicht nur das gesamte Landesgebiet und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Es werden auch Stand, Entwicklung und Aktivitäten auf Ebene der einzelnen Städte und Verbandsgemeinden betrachtet.

Landesplanungsbehörde
Landesplanungsgesetz
Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Der Ministerrat hat am 17. Januar 2023 die Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) beschlossen. Die Verordnung zur Änderung des LEP IV ist am 30. Januar 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz verkündet worden.

Planungsträger

Planungsträger sind die Planungsgemeinschaften für die vier Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz sowie der länderübergreifende Verband Region Rhein-Neckar, für die Metropolregion Rhein-Neckar, der sich über Gebietsanteile der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz erstreckt (§§ 12-15 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz [LPlG]).

Instrumente der Regionalplanung

Vorranggebiete und Ausschlussgebiete entsprechend den Vorgaben des LEP IV.

Bei Ausschlussgebieten Entscheidungsmöglichkeiten bezüglich der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften in Gebieten der Bewertungsstufe 3.

Regionalpläne

In Rheinland-Pfalz gibt es in vier Planungsregionen und einer länderübergreifenden Metropolregion Regionalpläne.

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
Planungsgemeinschaft Westpfalz
Planungsgemeinschaft Region Trier
Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
  • Erste Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplan (in Kraft seit Dezember 2017) zum Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung)
Verband Region Rhein-Neckar
Solidarpakt für Windenergie

Die Solidarpakte sind ein freiwilliges individuell ausgestaltetes Instrument mit dem Ziel, die zur Verfügung stehende Potentialfläche möglichst optimal zu nutzen und gleichzeitig einen Ausgleich von Pachteinnahmen zwischen Standortgemeinden und Nachbargemeinden zu erreichen. Entscheidend für die Entstehung der Solidarkalte war die kleinteilige Kommunalstruktur des Landes mit sehr zahlreichen und zugleich kleinräumigen Ortsgemeinden. Durch das Instrument des Solidarpaktes wird eine Bündelung der Flächen und somit eine Konzentration der Anlagen und gemeinsame Realisierung von Windenergieprojekten erreicht.

Der erste „Solidarpakt für Windenergie“ in Rheinland-Pfalz wurde 2009 geschlossen.. Die Gemeinden zahlen einen Teil ihrer Pachteinnahmen in einen gemeinsamen Fonds, der wiederum an alle beteiligten Kommunen verteilt wird. Seit 2012 beteiligt sich auch Landesforsten Rheinland-Pfalz, indem geeignete Standorte im Staatswald in kommunale Windparks eingebracht werden. Darüber hinaus führt Landesforsten Rheinland-Pfalz bis zu 30 Prozent seiner Pachteinnahmen an die kommunale Solidargemeinschaft ab.

Energieagentur Rheinland-Pfalz

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger bei ihren Aktivitäten rund um die Energiewende in Rheinland-Pfalz. Die Agentur ist dezentral strukturiert und in acht Regionalbüros organisiert. Sie informiert unter anderem über die Themen der Erneuerbare Energien und unterstützt auch die Durchführung regionaler Projekte.

Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz

Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz hat unter anderem zum Ziel, die Interessen der Energiegenossenschaften im Land zu bündeln, den Erfahrungsaustausch unter den Energiegenossenschaften sowie mit anderen Akteuren der Energiewende zu unterstützen und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Durch die Stärkung des Energiegenossenschaften wird eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende ermöglicht.

Landesverbandes Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL)

Ziel des Landesverbandes Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL) ist die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und die Dekarbonisierung des Wirtschaftssystems. Der LEE RLP/SL unterstützt den Prozess, möglichst bis 2030, spätestens jedoch bis 2040 den gesamten Energiebedarf zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien vorrangig aus regionalen Quellen zu decken.

Kommunale Spitzenverbände
Weitere Akteure
Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Windenergiespezifische Informationen

Windatlas

Der Windatlas unterstützt die Regional- und Bauleitplanung bei ihrer Gebiets- und Flächenauswahl für die Windenergienutzung. Durch die Auswahl der windhöffigsten Standorte soll bei einem geringen Flächenverbrauch eine größtmögliche Energieausbeute erzielt werden.

Flächenportal Erneuerbare Energien

Das Flächenportal Erneuerbare Energien verfolgt das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz, vordringlich der Windenergienutzung, weiter voranzutreiben.

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Rheinland-Pfalz einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Die konkrete Umsetzung regelt das Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG), welches zudem den zweiten Stichtag auf 2030 vorzieht. Die Flächenziele der ersten Ausbaustufe wurden im LWindGG gleichmäßig auf die vier regionalen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar übertragen.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (§ 1 i. V. m. Nr. 1.1.1.(1) des Anhangs der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes - ImSchZuVO).

Erlass zum Natur- und Artenschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren

Mit dem Erlass vom 12. August 2020 wird das Kapitel „F. Naturschutzrecht“ im Rundschreiben vom 28. Mai 2013 (s. o.) aktualisiert und an die geänderten rechtlichen Grundlagen angepasst.

Weitere windenergierelevante Erlasse und Hinweise
Leitfaden zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten

Der Leitfaden stellt dar, unter welchen Bedingungen der Bau von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten möglich ist. Die landesweite Vereinheitlichung von Prüfkriterien für eine mögliche Befreiung vom Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten der Schutzzonen II und III ist dabei die übergeordnete Zielsetzung.

LAI-Hinweise

Mit Schreiben vom 23. Juli 2018 wurden die LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) vom 30. Juni 2017 in Rheinland-Pfalz eingeführt. Aufgrund divergierender Meinungen in der Rechtsprechung wird bislang bei neuen Genehmigungsverfahren empfohlen, gegenüber den Antragstellern darauf hinzuwirken, dass die LAI-Hinweise zumindest vorsorglich berücksichtigt werden.

Anwendungshinweise zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)

Um die einheitliche Anwendung der Regelungen des in 2022 novellierten BNatSchG in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten, gibt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Hinweise zu den Änderungen.

  • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (2023): Anwendungshinweise
Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz (2023) und Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz (2025) 

Der Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz (2023) und die Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz (2026) ersetzen den Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (VSW & LUWG 2012). Sie harmonisieren auch den Leitfaden zur visuellen Rotmilan-Raumnutzungsanalyse (2018) sowie die Arbeitshilfe „Mopsfledermaus“ (2018).

Aufgrund sehr dynamischer Entwicklung in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Technik und Wissenschaft ist die Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz als „Living Document“ gedacht, das konsistent aktualisiert werden soll.

Karten zu Konfliktprognosen
Eingriffsregelung / Landeskompensationsverordnung

Die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung – LkompVO) regelt näheres zum Vollzug der Eingriffsregelung.

Näheres zum Vollzug des landesweiten Kompensationsverzeichnisses, das die Kompensationsmaßnahmen und die Maßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie die dafür in Anspruch genommenen Flächen erfasst, regelt die Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO).

Wer auf Windenergie setzt, kommt im waldreichsten Land Rheinland-Pfalz am Wald als Standort nicht vorbei. Ende 2024 drehten sich 30 Prozent der Windräder bzw. 35 Prozent der installierten Gesamtleistung in Rheinland-Pfalz im Forst. Der Bestand umfasste damit 527 Anlagen bzw. 1.460 MW.

Wäldern kommt nach Auffassung der Landesregierung bei der Windenergienutzung eine besondere Bedeutung zu. Bereits mit der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) wurde 2019 der Grundsatz festgelegt, dass landesweit mindestens zwei Prozent des Waldes für die Nutzung durch die Windenergie zur Verfügung gestellt werden sollen. Diesem Grundsatz ist auch die vierte Teilfortschreibung verschrieben.

Die Landesforsten Rheinland-Pfalz haben die Aufgabe, zusammen mit den Kommunen geeignete Windenergiestandorte, nicht nur im Staatswald, zu finden. Durch Kooperationsverträge oder die Beteiligung an Solidarpakten soll die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens erleichtert werden. Im Zuge dessen verzichtet das Land auf einen Teil der Pachteinnahmen aus den Anlagenstandorten und gibt die Gelder an die Kommunen weiter.

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land 
  • 2016: 3.116 MW, davon 963 MW im Wald
  • 2017: 3.391 MW, davon 1.071 MW im Wald
  • 2018: 3.553 MW, davon 1.146 MW im Wald
  • 2019: 3.662 MW, davon 1.181 MW im Wald
  • 2020: 3.749 MW, davon 1.233 MW im Wald
  • 2021: 3.823 MW, davon 1.264 MW im Wald
  • 2022: 3.881 MW, davon 1.287 MW im Wald
  • 2023: 4.005 MW, davon 1.416 MW im Wald
  • 2024: 4.156 MW, davon 1.460 MW im Wald
  • 2025: 4.321 MW, davon 1.509 MW im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2025): Entwicklung der Windenergie im Wald
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
  • 2016: 1.558 Anlagen, davon 388 im Wald
  • 2017: 1.639 Anlagen, davon 424 im Wald
  • 2018: 1.688 Anlagen, davon 445 im Wald
  • 2019: 1.716 Anlagen, davon 452 im Wald
  • 2020: 1.740 Anlagen, davon 467 im Wald
  • 2021: 1.753 Anlagen, davon 475 im Wald
  • 2022: 1.758 Anlagen, davon 479 im Wald
  • 2023: 1.782 Anlagen, davon 524 im Wald
  • 2024: 1.784 Anlagen, davon 527 im Wald
  • 2025: 1.785 Anlagen, davon 528 im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2025): Entwicklung der Windenergie im Wald
Weitere Daten
Publikationen
Film

Der vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten kofinanzierte Film „Der Rhein-Hunsrück-Kreis – Heimat der Energiewende-Vormacher“ erzählt die Klimaschutz-Geschichte des Landkreises und stellt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt. In dem Film wird veranschaulicht, wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowohl einen Beitrag zum Klimaschutz als auch zur regionalen Entwicklung leistet und gleichzeitig die Gemeindekassen füllt.

Tourismus

Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH hat Daten zu den touristischen Hot Spots (touristische Einrichtungen mit mehr als 20.000 Besuchern pro Jahr) und wichtigen Aussichten erheben lassen und stellt diese touristisch relevanten Daten den Trägern der Bauleitplanung und den Planungsgemeinschaften kostenfrei zur Verfügung. Ziel ist, dass die touristischen Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne besser berücksichtigt werden können.

Hunsrücker Windweg - Thalfang

Auf dem fünf Kilometer langen Hunsrücker Windweg können sich Besucher zu verschiedenen Themen der Windenergie umfassend informieren. Der Rundweg führt durch die Windparks Heidenburg und Berglicht und bietet sich auch für Familien und Schulklassen an.

Morbacher Energielandschaft

Auf dem Gelände des ehemaligen US-Munitionslagers Rapperath/Wenigerath entwickelt die Gemeinde Morbach zusammen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft Nutzungskonzepte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. In der Energielandschaft sind 14 Windenergieanlagen mit einer jeweiligen Nennleistung von 2 MW in Betrieb. Die Besucher können sich im Informationszentrum rund um das Thema Energie informieren. Zudem werden in der Energielandschaft offene Führungen für Einzelpersonen und Kleingruppen/Familien angeboten.

Windenergielehrpfad – Alsenz-Obermorschel

Auf einem 2,8 km langen Windenergielehrpfad am Windpark „Lettweiler Höhe“ bei Alsenz-Obermorschel-Rehborn können sich Besucher über das Thema Windenergie, aber auch über die Region selbst informieren. Der Windpark hat 19 Anlagen und besitzt eine Gesamtleistung von knapp 50 MW.

Hängeseilbrücke Geierlay

Mithilfe von unter anderem den Einnahmen aus dem Windpark Mörsdorf konnte 2015 die Hängeseilbrücke im Hunsrück eröffnet werden. Der 6,4 km lange Rundweg führt nicht nur über die Brücke, sondern bietet auch die Möglichkeit durch die „Energiegeschichten“ mehr über die Energieproduktion in Vergangenheit und Gegenwart zu erfahren sowie einer Windenergieanlage etwas näher zu kommen.

Solarenergiespezifische Informationen

Themenseite Solar

Die Themenseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz bietet allgemeine Informationen zum Thema Solarenergie.

Solarkataster

Ziel ist es, die Photovoltaik-Potenziale auf Dachflächen und in den Landkreisen in Rheinland-Pfalz sichtbarer zu machen.

Schritte zum Erlangen von Baurecht
a) Raumordnerische Prüfung / Raumordnungsverfahren 11
  • vereinfachte raumordnerische Prüfung gem. § 18 LPlG RLP für Solaranlagen auf Flächen zwischen 0,5 ha und 10 ha
  • II. Raumordnungsverfahren gem. § 17 LPlG RLP für Solaranlagen auf Flächen über 10 ha
b) Bauleitplanung
  • In der Regel Anpassung oder Teilfortschreibung vom Flächennutzungsplan zum Ausweisen eines Sondergebiets Solarenergie, ggf. ergänzt um ein Zielabweichungsverfahren
  • Aufstellen eines Bebauungsplans, inklusive Umweltprüfung und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die in Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne nach dem BauGB durchgeführt wird

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Wissenschaftliche Untersuchungen zur Entwicklung eines Modellkonzepts für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks“ wurde ein Leitfaden am Hermann-Hoepke-Institut der TH Bingen erarbeitet und durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz finanziell gefördert. Er umfasst auch Maßnahmensteckbriefe und Checklisten für die Umsetzung.

Agri-PV

Den Möglichkeiten von Agri-PV-Anlagen zur Flächenschonung und Vereinbarkeit der Nutzung von Solarenergie mit landwirtschaftlichen Belangen soll in den Regionalplänen mit verbindlichen Regelungen Rechnung getragen werden.

Auch bei Agri-PV soll gemäß Begründung des LEP IV eine möglichst uneingeschränkte Landbewirtschaftung durchführbar sein. In den bisherigen Regionalplänen sind keine Regelungen zu Agri-PV enthalten. Daher sind auch für Agri-PV-Vorhaben auf Vorranggebieten Landwirtschaft Zielabweichungsverfahren durchzuführen.

Parkplatz PV

Seit dem 1. Januar 2023 besteht mit dem Inkrafttreten des Landessolargesetz (LSolarG) für Gewerbeneubauten auf Dächern und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage.

Mit der Novelle des Landessolargesetzes  wurde die Pflicht ab dem 01.01.2024 auch auf neue Parkplätze der öffentlichen Hand ausgeweitet.

Laut Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 972 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 4.128,5 MW.

Weitere Berichte

Letzte Aktualisierung: November 2025