NIEDERSACHSEN

Deutschland

Niedersachsen hat eine Fläche von 47.710 km² und eine Einwohnerdichte von 168 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land 8.027.031 Einwohner (Stand 2021).

Die Landesregierung setzt sich seit November 2022 aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Seit 2013 ist Stephan Weil (SPD) amtierender Ministerpräsident.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 36.971,69 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2021 auf 57,0 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 21,6 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023

Basisinformationen

Koalitionsvertrag (2022-2027) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Energie, Klima, Umwelt, Bauen & Wohnen“

[…] „Wir sorgen für die Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 75 Prozent bis 2030 und um mindestens 90 Prozent bis 2035, um im Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Dazu führen wir im Klimagesetz auch entsprechende jährliche Zwischenziele verbunden mit entsprechenden Klimaschutzmaßnahmen ein. Für uns gilt der Grundsatz Vermeidung vor Kompensation.

Um die Transformation hin zur Klimaneutralität zu beschreiten, müssen wir die Geschwindigkeit bei Planungs- und Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung sämtlicher Interessen erhöhen und einen Klimavorrang einführen.

Die klimaverträgliche Erzeugung von Strom und Wärme, Maßnahmen der energetischen Sanierung und Energieeffizienz sowie der dafür erforderliche Ausbau der Energieinfrastruktur liegen im überragenden öffentlichen Interesse. Diesen Vorrang werden wir rechtsverbindlich verankern.“ […]

Energie

[…] „Wir verpflichten uns, Niedersachsens Energiebedarf bis spätestens 2040 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Im Jahr 2035 werden wir bereits 90 Prozent erreichen. Damit leisten wir unseren Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung. Dank seiner Küstenlage, der Hafeninfrastruktur sowie der Strom- und Gasnetze verfügt Niedersachsen über beste Voraussetzungen, diese Ziele zu erreichen.

Innerhalb des ersten Jahres der Koalition werden wir einen detaillierten Plan zu den Ausbau- und Importbedarfen sowie den Anforderungen an die Infrastruktur vorlegen, der einen nachvollziehbaren Pfad zum Erreichen der ambitionierten Ausbauziele der rot-grünen Koalition aufzeigen soll. Dabei treten wir in den intensiven Austausch mit Kommunen, Energieversorgern und Entwicklerinnen und Entwicklern. Darin enthalten sein wird eine Darstellung der Ausbauziele bis auf die Ebene der Regionalplanung. […]

Wir nutzen den rechtlichen Gestaltungsspielraum, um die für die Erreichung des Ausbaus der erneuerbaren Energien notwendigen Flächen zu mobilisieren. Dabei dürfen sich Arten- und Klimaschutz nicht im Wege stehen. Mithilfe von Artenhilfsprogrammen und einem regelmäßigen Monitoring windsensibler Vogel- und Fledermausarten sorgen wir für den Schutz von Tieren, die von Eingriffen in ihre Habitate betroffen sein könnten.

Für uns ist klar: Die Energiewende kann nur gelingen, wenn Genehmigungsverfahren vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Mit Vertreterinnen und Vertretern aus Energiebranche, Naturschutz, Landwirtschaft und von den kommunalen Spitzenverbänden etablieren wir eine „Taskforce Energiewende“. Die beteiligten Behörden müssen personell gut ausgestattet sein. Wir bringen eine Fachkräfteinitiative für Energie- und Klimaberufe auf den Weg. Die „Servicestelle Erneuerbare Energien“ wollen wir stärken. Zur Schlichtung von Streitfragen in Planungs- und Genehmigungsverfahren unterstützen wir Mediation vor Ort.

Unser Ziel ist es, dass die Menschen vor Ort von der Energiewende profitieren – auch finanziell. Deshalb verpflichten wir Anlagenbetreiber dazu, Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern und lokale Energiegenossenschaften zu beteiligen.

Als Küstenland ist Niedersachsen Windland Nummer eins. Das wollen wir mit einer Wind-Offensive ausbauen. Wir werden in Niedersachsen so schnell wie möglich 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete rechtsverbindlich ausweisen. Die Ausweisung wird durch die Träger der Regionalplanung bis 2026 erfolgen. […]

Für die Stromverfügbarkeit aus erneuerbaren Energien ist Photovoltaik (PV) eine wichtige Ergänzung zur Windenergie. Wir setzen uns für Photovoltaik deshalb das Ausbauziel 65 GW installierte Leistung bis 2035. Das bedeutet einen jährlichen Ausbaufortschritt von 5 GW. Um diese anspruchsvollen Ziele zu erreichen, werden wir eine Solar-Offensive starten, um Niedersachsens Dächer, Wände und Parkplätze zu solarisieren. Der notwendige Anteil von 0,5 Prozent der Landesfläche an Freiflächen- bzw. Agri- Photovoltaik-Anlagen soll naturverträglich und flächenschonend erreicht werden.“ […]

Wohnen und Bauen
[…] „Wir werden die aktuell geltende Mindeststellplatzzahl bei der PV-Pflicht für neue Parkplätze deutlich absenken. Wir legen in der NBauO auch fest, dass beim Bau neuer Parkplätze eine ausreichende Anzahl an E-Tankmöglichkeiten bereitgestellt werden muss.“

Klimaschutzgesetz

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 9. Dezember 2020 das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) beschlossen. Das Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für eine ehrgeizige und langfristig ausgerichtete Klimaschutzpolitik in Niedersachsen und legt gleichzeitig Anpassungsstrategien an die nicht mehr vermeidbaren, durch den Klimawandel hervorgerufenen Veränderungen fest.

Als Klimaziel wird in § 3 des Gesetzes die bilanzielle Deckung des Energie- und Wasserstoffbedarfs in Niedersachsen durch erneuerbare Energien bis zum Jahr 2040 festgelegt. Erreicht werden soll dies durch mindestens 50 Gigawatt installiert Leistung an Freiflächensolaranlagen auf mindestens 0,5 Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2033 und die Realisierung von insgesamt mindestens 30 Gigawatt installierter Windenergieleistung. Dafür wirkt Land gemeinsam mit den regionalen Planungsträgern auf die Ausweisung von 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie bis Ende des Jahres 2026 hin.

Die Planung von Freiflächenanlagen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen soll insbesondere auf kohlenstoffreichen Böden, für die die Möglichkeit der Wiedervernässung besteht, Böden mit einer bodenkundlichen Feuchtestufe kleiner als 3 oder größer als 8, die keine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aufweisen, altlastenverdächtigen Flächen sowie Ackerflächen mit einer mindestens hohen potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgen. Auf Böden mit einer Grünland- und Ackerzahl von 50 oder mehr sollen Freiflächenanlagen mit Ausnahme von Agri-Photovoltaikanlagen nicht geplant werden.

Mit dem Klimagesetz wird das Thema Klimaschutz in der Landesverfassung verankert. Ziel ist, den landesweiten Energiebedarf bis zum Jahr 2040 komplett durch Erneuerbare Energien abzudecken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Niedersächsische Klimaschutzstrategie 2021

In der Klimaschutzstrategie werden für Niedersachsen konkretisierende Zwischenziele zum Erreichen der im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) festgesetzten Landesziele sowie Zielsetzungen für die einzelnen Sektoren festgelegt. Gleichzeitig wird ein Maßnahmenkatalog definiert, mit dem ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden soll.

Energiewendebericht

Der Energiewendebericht bietet einen Überblick zur Transformation der Energieversorgung in Niedersachsen. Er wird seit 2017 regelmäßig veröffentlicht und bildet insbesondere den Fortschritt beim Ausbau der Erneuerbaren Energieträger in Niedersachsen ab. Zudem beschreibt der Bericht Hintergründe, liefert Daten und gibt Informationen zum Stand des Umsetzungsprozesses. Ergänzt werden die amtlich erhobenen Energiekennzahlen durch aktuelle Prognosen.

Gutachten Energieszenarien 2050

Die Landesregierung hat in den Jahren 2015/2016 ein Gutachten „Szenarien zur Energieversorgung in Niedersachsen im Jahr 2050“ erstellen lassen. Hier wurden zwei Szenarien auf Grundlage eines Backcasting (Rückrechnung von einem definierten Ziel) erstellt:

  • eines, das aufzeigt, wie das Energieversorgungssystem in allen Bereichen auf 100 Prozent erneuerbare Energien umgestellt werden kann und
  • eines, das mit einer konservativen Integration der erneuerbaren Energien rechnet und das Ziel erreicht, die Treibhausgasemissionen um 80 Prozent zu reduzieren.
     
  • Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (2016): Szenarien zur Energieversorgung in Niedersachsen im Jahr 2050 - Gutachten
Zuständige Landesplanungsbehörde
Landesplanungsgesetz
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP)

Die Neubekanntmachung der Verordnung über das LROP Niedersachsen ist am 6. Oktober 2017 in der Fassung vom 26. September 2017 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. Nr. 20/2017, S. 378) veröffentlicht worden. Die Änderungsverordnung vom 7. September 2022 ist am 17. September 2022 in Kraft getreten (Nds. GVBl. Nr. 29/2022, S. 521; berichtigt Nds. GVBl. Nr. 10/2023 S. 103). Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 25. Juli 2023 beschlossen, das LROP fortzuschreiben. Unter anderem sollen die in Abschnitt 4.2.1 enthaltenen Ausbauziele für die Windenergie an Land an die neuen Ausbauziele des WindBG angepasst werden.

Planungsträger

Niedersachsen untergliedert sich in 38 Landkreise und acht kreisfreie Städte. Für die Aufstellung der Regionalpläne, die in Niedersachsen "Regionale Raumordnungsprogramme" (RROP) heißen, sind die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover sowie der Zweckverband Großraum Braunschweig zuständig. Der Zweckverband Großraum Braunschweig umfasst die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Instrumente der Regionalplanung
  • Vorranggebiete Windenergienutzung ohne Ausschlusswirkung
  • Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung (Vorranggebiete mit der gleichzeitigen Wirkung von Eignungsgebieten gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 Raumordnungsgesetz) oder
  • Eignungsgebiete in Kombination mit Vorranggebieten
  • Windenergieerlass, Abschnitt 2.3
Windenergieerlass

Für die Träger der Regionalplanung und der Bauleitplanung dient der Windenergieerlass als Orientierungshilfe zur Abwägung. (siehe Punkt 4)

Arbeitshilfe zur Ausweisung von Windenergiegebieten in Raumordnungsprogrammen

Die Arbeitshilfe zur Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalen Raumordnungsprogrammen soll den Trägern der Regionalplanung die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung erleichtern. Die Arbeitshilfe soll regelmäßig aktualisiert werden.

Im April 2024 verabschiedete das Land ein Gesetz zur Beteiligung von Kommunen und Anwohnenden an Windenergie- und Photovoltaik. Für Windenergieanlagen müssen Betreibende eine „Akzeptanzabgabe“ in Höhe von 0,2 Cent pro eingespeister kWh an Kommunen im Umkreis von 2,5 km zahlen. Für Photovoltaikanlagen müssen Betreibende eine „Akzeptanzabgabe“ in Höhe von 0,2 Cent pro eingespeister kWh an die Standortgemeinde zahlen. Darüber hinaus muss Bürgern und/oder Gemeinden eine „weitere Beteiligung“ Angeboten werden. Die Gestaltung dieses Angebots liegt beim jeweiligen Vorhabenträger. Die Höhe dieser „weiteren Beteiligung“ soll 0,1 Cent pro eingespeister Kilowattstunde oder dem Ertrag einer 20 prozentigen Beteiligung an der Betreibergesellschaft entsprechen.

Handreichungen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen zu kommunaler und Bürgerbeteiligung:

Im Rahmen des von der Landesregierung eingerichteten Runden Tisches Energiewende wurde ein breites Spektrum von gesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen an der Diskussion über die Energiepolitik des Landes beteiligt.

Durch den Runden Tisch wurde ein "Leitbild einer nachhaltigen Energie- und Klimaschutzpolitik" für Niedersachsen entwickelt, welches am 16.08.2016 durch die niedersächsische Landesregierung beschlossen wurde.

Die Erarbeitung des Windenergieerlasses und des Leitfadens zum Artenschutz erfolgte ebenfalls unter breiter Beteiligung in einem offenen und transparenten Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden, Verbänden und Vertretern der Windenergiebranche, Vertretern von Naturschutzverbänden und weiteren externen Akteuren. Die vielfältigen Akteure wirkten in einem eigens eingerichteten Dialogforum bei der Erarbeitung beratend mit. Zudem erfolgte eine förmliche Verbändebeteiligung. Erlass und Leitfaden sollen künftig in gleichartiger Beteiligungsweise regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben werden.

In einem zweijährigen Gemeinschaftsprojekt „Wind und Natur – Integrative Genehmigungspraxis“ des LEE Niedersachsen | Bremen und dem NABU Landesverband Niedersachsen wurden von Oktober 2020 bis September 2022 „Genehmigungsverfahren fachlich und kommunikativ begleitend in den Blick genommen“. Mit dem Ziel Genehmigungsprozesse für Windenergieanlagen zu beschleunigen wurden strukturelle Hemmnisse herausgearbeitet und in den Handlungsempfehlungen „Konfliktarm zur Genehmigung“ unter anderem geeignete Mittel der Kommunikation oder Mediation zu deren Beseitigung aufgezeigt.

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH ist eine Einrichtung des Landes Niedersachsen. Sie dient in den Bereichen Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien als Ansprechpartner für Kommunen, Fachverbände, lokale Energieagenturen und für weitere Akteure. Darüber hinaus führt die Klimaschutz- und Energieagentur seit dem 1. Januar 2016 den bisher von der Landesinitiative Energiespeicher und –systeme betreuten Aufgabenbereich „Speichersysteme und andere Flexibilitätsoptionen zur dezentralen Energieversorgung“ weiter. Themen der Wind- und Solarenergie sind grundsätzlich im Bereich Erneuerbare Energien und Energiesysteme angesiedelt.

Oldenburger Energiecluster OLEC e. V.

Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat 2016 die Gründung eines Netzwerks Bürgerenergiegesellschaften Niedersachsen initiiert. Mit diesem soll neben dem Informationsaustausch auch die Weiterentwicklung vor allem kleinerer (überwiegend ehrenamtlicher) Bürgerenergiegesellschaften und Energiegenossenschaften gefördert werden, da diese Potenziale im Rahmen der dezentralen Energieversorgung nicht ausreichend ausgeschöpft werden.

Das Oldenburger Energiecluster OLEC e. V. ist das größte technologieübergreifende Energienetzwerk im Nordwesten Deutschlands. Der Verein versteht sich als Dialogplattform für die Energiewende in Niedersachen.

Weitere Akteure
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank ist der zentrale Ansprechpartner für alle relevanten Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und der Kommunen.

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Windenergiespezifische Informationen

Energieatlas

Im Energieatlas des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden u. a. bestehende, genehmigte und beantragte Windenergieanlagen im Land Niedersachsen sowie Vorranggebiete für Windenergieanlagen kartografisch dargestellt.

Analyse zum Repoweringpotenzial

Da für viele Windenergieanlagen bis 2025 die Förderung ausläuft, hat das Niedersächsische Umweltministerium eine Repoweringpotenzialanalyse beauftragt. In der Analyse werden die bestehenden Standorte auf die grundsätzliche Möglichkeiten zum Repowering untersucht. Außerdem werden mögliche Hemmnisse sowie die Wirtschaftlichkeit des Repowering und für die nicht-repoweringfähigen Altanlagen die Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs abgeschätzt.

Windflächenpotenzialanalyse

Zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), nach dem das Land Niedersachsen 2,2 % der Landesfläche verbindlich für die Windenergienutzung auszuweisen hat, wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine umfassende landesweite Flächenpotenzialanalyse beauftragt. Diese dient als Grundlage, nach der das Landes-Flächenziel auf die Träger der Regionalplanung mittels eines Landesgesetzes heruntergebrochen werden soll. Die für die Träger der Regionalplanung zu definierenden Zielmarken (Teilflächenziele) werden nicht pauschal, sondern orientiert an den realistischen Potenzialen der Planungsregionen bestimmt.

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Niedersachsen einen Flächenbeitragswert von 1,7 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Das Erreichen der Flächenbeitragswerte ist im Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) geregelt. Darin wurden – auf Grundlage einer umfassende landesweite Flächenpotenzialanalyse, die Teilflächenziele an den realistischen Potenzialen der Planungsregionen bestimmt – das Landes-Flächenziel auf die Träger der Regionalplanung heruntergebrochen und Zielmarken festgelegt. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsisches Klimagesetzes (NKlimaG) sind die regionalen Planungsträger angehalten auf die Ausweisung von 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie bis Ende des Jahres 2026 hinzuarbeiten.

Zuständigkeiten

Die zuständigen Genehmigungsbehörden für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbstständigen Städte (§ 1 i.V.m. Nr. 8.1 a), Anlage 1 "Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten" - ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz)). Diese nehmen ebenfalls die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörden im übertragenen Wirkungskreis wahr.

Windenergieerlass

Der Windenergieerlass soll dazu beitragen, den weiteren Ausbau der Windenergienutzung sowohl umwelt- und sozialverträglich als auch wirtschaftlich zu gestalten, das Konfliktpotenzial zu minimieren und den Rechtsrahmen aufzuzeigen. Der Erlass ist für die Immissionsschutz- und Bauaufsichtsbehörden, Naturschutzbehörden oder sonstige nachgeordnete Behörden bei der Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen verbindlich. Für die Träger der Regionalplanung und der Bauleitplanung dient der Windenergieerlass als Orientierungshilfe zur Abwägung.

Der bisherige Windenergieerlass von 2016 wurde in einem umfangreichen Dialog- und Beteiligungsprozess überarbeitet und dabei an die Landesziele nach Niedersächsischem Klimagesetz angepasst. Der aktuell gültige Windenergieerlass trat am 1. September 2021 mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt in Kraft.

Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)

In Niedersachsen erfolgt die Antragstellung in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über das Online-Portal „ELiA“, einer plattformunabhängigen JAVA-Anwendung. Es besteht zudem die Möglichkeit eines rechtsverbindlichen elektronischen Antragversands. Das Programm wurde in Länderkooperation erstellt und wird stetig weiterentwickelt.

LAI-Hinweise

Gemäß Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 21.1.2019 sind die LAI-Hinweise abweichend und in Ergänzung der Nummern 3.4.1.3 bis 3.4.1.6 der Anlage 1 des Bezugserlasses (Windenergieerlass) bei der Ausbreitungsrechnung und der Unsicherheitsbetrachtung der Schallprognosen und Abnahmemessungen bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen anzuwenden.

Erlasse zur Durchführung von Zielabweichungsverfahren und Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz erläutert mit zwei Verwaltungsvorschriften vom 25. Juni 2024 Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG) und Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG).

In Verbindung mit § 6 Abs. 2 ROG und § 8 NROG werden Vorgaben zum Zielabweichungsverfahren erlassen, wobei auf das Einvernehmen mit betroffenen öffentlichen Stellen verwiesen wird.

Zudem wird die befristete Untersagung in Verbindung mit § 12 ROG und § 19 Abs. 2 NROG adressiert. Der Erlass betont hierbei das öffentliche Interesse, dem die erneuerbaren Energien dienen.

Hinweise für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen

Die Servicestelle Erneuerbare Energien (SEE) hat basierend auf dem Windenergieerlass vom 20. Juli 2021 Hinweise für die Genehmigung von Windenergieanlagen veröffentlicht.

Leitfaden „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen“

Der Leitfaden konkretisiert die im Windenergieerlass dargestellten Anforderungen und Pflichten in Bezug auf den Artenschutz und ist von den Naturschutzbehörden verbindlich anzuwenden.

Derzeit wird der Leitfaden überarbeitet.

Derzeit stehen in Niedersachsen lediglich sechs Anlagen mit einer Gesamtleistung von 17 MW auf Forstflächen. 

Die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung von Waldflächen wurden mit dem Windenergieerlass von 2021 geschaffen. Dabei soll sich die Inanspruchnahme von Wald insbesondere auf Flächen ausrichten, die mit technischen Einrichtungen oder Bauten vorbelastet sind. Dies wird auch im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen aufgenommen, zusätzlich sind mit Nährstoffen vergleichsweise schwächer versorgte, forstliche Standorte zu bevorzugen.

Die Eignung von Wäldern für die Windenergienutzung gemäß LROP 2022 wurde weiter differenziert. So sind Waldschutzgebiete nach dem Niedersächsischen Programm zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung (LÖWE+)*, die Vorranggebiete Wald nach LROP sowie die NWE10-Flächen (10 % des Landeswaldes, Programm zur natürlichen Waldentwicklung)** explizit von einer Windenergienutzung ausgenommen. Es wird angenommen, dass die übrigen Waldflächen grundsätzlich für die Windenergienutzung geeignet sind.

  • Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Aktualisiertes Niedersächsisches Programm zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung in den Niedersächsischen Landesforsten (LÖWE+)
  • Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Natürliche Waldentwicklung in Niedersachsen (NWE10)

* Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2020), Aktualisiertes Niedersächsisches Programm zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung in den Niedersächsischen Landesforsten (LÖWE+).

** Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2017), Natürliche Waldentwicklung in Niedersachsen (NWE10).

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
  • 2016: 9.229 MW, davon 6 MW im Wald
  • 2017: 10.435 MW, davon 6 MW im Wald
  • 2018: 11.080 MW, davon 17 MW im Wald
  • 2019: 11.160 MW, davon 17 MW im Wald
  • 2020: 11.272 MW, davon 17 MW im Wald
  • 2021: 11.656 MW, davon 17 MW im Wald
  • 2022: 12.059 MW, davon 17 MW im Wald
  • 2023: 12.539 MW, davon 17 MW im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
  • 2016: 5.704 Anlagen, davon 3 im Wald
  • 2017: 6.041 Anlagen, davon 3 im Wald
  • 2018: 6.197 Analgen, davon 6 im Wald
  • 2019: 6.034 Anlagen, davon 6 im Wald
  • 2020: 6.044 Anlagen, davon 6 im Wald
  • 2021: 6.131 Anlagen, davon 6 im Wald
  • 2022: 6.178 Anlagen, davon 6 im Wald
  • 2023: 6.206 Anlagen, davon 6 im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Weitere Daten
Publikationen

Solarenergiespezifische Informationen

Bis zum Jahr 2040 sollen landesweit Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer Leistung von 65 GW installiert werden (§ 3 NKlimaG). Der überwiegende Teil, nämlich 50 GW ist dabei auf Dächern vorgesehen, 15 GW auf Freiflächen. Viele potenziell geeignete Flächen durften in Niedersachsen bis 2022 nicht betrachtet werden, da PV-Freiflächenanlagen auf raumordnerisch definierten „Vorbehaltsflächen Landwirtschaft" unzulässig waren. Mit der Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) am 17.09.2022 können diese Flächen in die Standortsuche einbezogen werden.

Das Internetportal der Klimaschutz- und Energieagentur bietet umfassende Unterstützung zu allen energierelevanten Themen, in Niedersachsen, einschließlich Photovoltaik und Repowering von PV-Anlagen.

Potenzial auf altlastenverdächtigen Flächen

Insgesamt gibt es in Niedersachsen altlastenverdächtige Flächen in einer Größenordnung von knapp 9.000 Hektar. Werden diese Flächen mit Freiflächen-PV-Anlagen bestellt, ergibt sich ein theoretisches Potential von etwa 9 GW Leistung.

Leitfäden zur kommunalen Bauleitplanung 
Planung von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen

Das NKlimaG legt fest, dass landwirtschaftliche Böden mit über 50 Bodenpunkten grundsätzlich nicht für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden sollen, außer es handelt sich um Agri-PV-Anlagen. Im Einzelfall kann jedoch abgewogen werden, ob wichtige Gründe eine Ausnahme rechtfertigen. Gemeinden haben dabei einen gewissen Spielraum in der Bauleitplanung.

Die konkrete Baugenehmigung für eine PV-FFA wird nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt. Der Regelfall ist, dass die Baugenehmigung nach Inkrafttreten des Bebauungsplans auf Grundlage von § 30 Abs. 1 BauGB erteilt wird. Es ist allerdings auch möglich, dass nach erfolgter förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eine Baugenehmigung auf Grundlage von § 33 BauGB beantragt wird. In diesem Fall ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

Die naturschutzfachliche Arbeitshilfe des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), des Niedersächsischen Umweltministeriums und der Niedersächsischen Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN) soll einen Beitrag zu einem naturverträglicheren Ausbau der Solarenergienutzung auf Freiflächen leisten.

Agri-PV

Der Leitfaden für die kommunale Bauleitplanung für PV-FFA der LEE bietet allgemeine Informationen zu Aspekten der landwirtschaftlichen Nutzung und Agri-PV.

Floating-PV

Floating-PV sind wegen ihrer Verankerung am Ufer oder im Gewässergrund als (grundsätzlich baugenehmigungspflichtige) bauliche Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) zu betrachten. Insofern entscheidet entsprechend § 57 Abs. 4 NWG die Baubehörde im Einvernehmen mit der Wasserbehörde über die Erteilung der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung nach § 57 Abs. 1 NWG. Nach § 57 Abs. 2 S. 1 NWG darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder die Gewässerunterhaltung mehr erschwert wird, als es nach den Umständen unvermeidbar ist.

Parkplatz PV

Seit 2023 gilt in Niedersachsen die Pflicht, neue Parkplatzflächen und Parkdecks mit PV-Modulen zu überdachen (NBauO § 32a Abs.3): „Wird ein offener Parkplatz oder ein offenes Parkdeck mit mehr als 25 Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge errichtet, so ist über der Einstellplatzfläche eine Solarenergieanlage zur Stromerzeugung zu installieren. Dieselbe Pflicht besteht auch, wenn mindestens 50 Prozent der vorhandenen Fläche eines offenen Parkplatzes in seinen Abmessungen oder Fahrbahnkonstruktionen wesentlich geändert oder erneuert werden.“

Im Jahr 2023 wurden 1,4 GW Photovoltaik Leistung neu gebaut, somit waren am Ende des Jahres insgesamt rund 7,1 GW an Photovoltaik-Leistung installiert. Im Vergleich zum Vorjahr (Zubau = 0,6 GW) konnte der Zubau im Jahr 2023 mehr als verdoppelt werden.

Letzte Aktualisierung: November 2024