MECKLENBURG-VORPOMMERN
Mecklenburg-Vorpommern hat eine Fläche von 23 294 km². Mit einer Bevölkerungsdichte von 70 Einwohnern pro km² ist es das am dünnsten besiedelte Bundesland. Die Gesamteinwohnerzahl betrug Ende 2022 1.628.378.
Die Landesregierung setzt sich seit 2021 aus SPD und DIE LINKE zusammen. Seit Juli 2017 ist Manuela Schwesig (SPD) amtierende Ministerpräsidentin.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 32.837 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2022 auf 61,6 Prozent, der Anteil der forstwirtschaftlichen Fläche auf 21,3 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022
Basisinformationen
Koalitionsvertrag (2021-2026) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Energie, Digitalisierung, Bau und Wohnen, Infrastruktur und Verkehr“
„Energie“
[…]"Wir wollen bis 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf des Landes für Strom, Wärme, Mobilität aus Erneuerbaren Quellen decken. Dafür wollen wir den Solar- und Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern deutlich beschleunigen, ebenso den Windkraftausbau auf See und schwimmende Photovoltaik (PV). Dabei kommt der Windkraft eine Schlüsselrolle zu. Wir werden uns auf Bundesebene für eine deutliche Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Erneuerbare-Energie-Anlagen einsetzen sowie landesseitig mögliche Erleichterungen kurzfristig mit je einem Landeswind- und Landessolarerlass umsetzen." [...]
„Die Koalitionspartner werden das Landesraumentwicklungsprogramm in Bezug auf die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen anpassen. Die Obergrenze soll 5.000 Hektar betragen. Darüber hinaus gehende PV-Freiflächen müssen zugleich landwirtschaftlich nutzbar sein. Zudem wollen wir insbesondere Konversionsflächen auf ihre Eignung für PV-Anlagen prüfen.“ […]
“Für die Akzeptanz eines weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist es wichtig, dass die umliegenden Gemeinden von den Windkraftanlagen und PV-Anlagen auf Ackerflächen profitieren und die Bürgerinnen und Bürger bei den Stromkosten entlastet werden. Dafür setzen wir uns auf Bundesebene ein. Wir werden außerdem das verpflichtende Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz des Landes beibehalten, weiterentwickeln und mit den Vorgaben des Bundes harmonisieren. Zugleich werden wir aber beim Bund für eine verpflichtende statt nur einer freiwilligen Abgabe eintreten. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur (LEKA) wird die Kommunen weiterhin begleiten.”
"Für die Akzeptanz ist es auch wichtig, dass die nächtliche Beleuchtung von Windparks so weit wie möglich reduziert wird. Wir wollen, dass die Landes- und Bundesregelungen für die nur noch bedarfsgerechte nächtliche Beleuchtung von Windparks zügig umgesetzt und die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden." […]
Kapitel „Landwirtschaft, Klimaschutz, ländliche Räume und Umwelt“
„Klima und Nachhaltigkeit“
"Wir werden in einem breiten Dialogprozess ein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten und umsetzen, um Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen. Orientiert am Bundesgesetz werden Landesspezifika wie Moorklimaschutz, Waldmehrung, Ostsee- und Küstenschutz, Humusaufbau in den Böden und der Zubau Erneuerbarer Energien berücksichtigt." [...]
“Der Ländliche Raum muss vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Zur Beschleunigung des Ausbaus, zur Sicherung der Teilhabe der Bevölkerung und als Investition in den Klimaschutz soll der Einsatz von Rücklagen der IAG GmbH zum Bau von Windenergie- und PV-Anlagen geprüft werden.”
- Aufbruch 2030. Verantwortung für heute und morgen. (2021): Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und DIE LINKE Mecklenburg-Vorpommern 2021-2026
Energiepolitische Konzeption
In der energiepolitischen Konzeption des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden Ziele für die Gesamtstromerzeugung aus Erneuerbaren Energien für das Jahr 2025 benannt:
Wind onshore: 12 TWh, Wind offshore: 8,25 TWh, PV: 1,6 TWh sowie Bioenergie: 2,45 TWh. Derzeit läuft die Fortschreibung der Energiepolitischen Konzeption für den Zeithorizont bis 2040, mit dem Ziel der Klimaneutralität auf Landesebene.
Installationsziele für Solar- und Windenergieenergie:
- bis 2025: 6 Gigawatt installierte Leistung und jährlich 1,6 TWh Solarstrom
- bis 2025: 6 Gigawatt installierte Leistung und jährlich 12 TWh Windstrom
- Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (2015): Energiepolitische Konzeption für Mecklenburg-Vorpommern. Gesamtkonzeption für eine integrierte Energie- und Klimaschutzpolitik der Landesregierung, Drucksache 6/3724 vom 20. Februar 2015
Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat bereits 1997 das erste Klimaschutzkonzept veröffentlicht. Zur Umsetzung der darin vorgesehenen Aufgaben wurde zeitgleich die Förderrichtlinie Klimaschutz eingerichtet. Sie wird regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben und dient bis heute als ein maßgebliches und erfolgreiches Instrument des Landes in Sachen Klimaschutz.
Das Klimaschutzkonzept wurde in den vergangenen Jahren quantitativ und qualitativ verbessert und zum Aktionsplan Klimaschutz weiterentwickelt.
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (2011): Aktionsplan Klimaschutz 2010, Teil A - Grundlagen und Ziele
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (2020): Aktionsplan Klimaschutz 2019, Teil B – Klimaschutzaktionen
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt: Online-Plattform „Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern“
Energieatlas
Im Energieatlas des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern werden u. a. bestehende Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen kartografisch dargestellt.
- Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: Energieatlas
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Johannes-Stelling-Straße 14 - 19053 Schwerin
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern - Paulshöher Weg 1 - 19061 Schwerin
Zuständige Landesplanungsbehörde
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Johannes-Stelling-Straße 14 - 19053 Schwerin
Landesplanungsgesetz
- Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Landesplanungsgesetz (LPlG) vom 5. Mai 1998
Landesentwicklungsprogramm
Am 24. Mai 2016 hat das Kabinett das neue Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) beschlossen. Das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) ist am 9. Juni 2016 in Kraft getreten und befindet sich aktuell in der Fortschreibung. Das LEP empfiehlt, Solarparks effizient und flächensparend zu planen und bevorzugt auf Konversionsstandorten, stillgelegten Deponien oder bereits versiegelten Flächen zu errichten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen genutzt werden.
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (2016): Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Planungsträger
Planungsträger sind die regionalen Planungsverbände für die Regionen Westmecklenburg, Rostock, Vorpommern und Mecklenburgische Seenplatte (§ 12 Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG)). Die regionalen Planungsverbände sind Zusammenschlüsse der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte sowie der Mittelzentren der jeweiligen Region. Die Geschäftsstellen sind bei den Ämtern für Raumordnung und Landesplanung (ÄfRL) angesiedelt.
Instrumente der Regionalplanung
Vorranggebiete
- Planungserlass Wind an Land des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 7. Februar 2023 (AmtsBl. M-V S. 97)
Regionalpläne
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es in vier Planungsregionen Regionalpläne.
Planungsverband Region Rostock
Mit Landesverordnung vom 15. März 2021 wurde das Kapitel 6.5 „Energie einschließlich Windenergie“ fortgeschrieben. Das Raumentwicklungsprogramm von 2011 ist insoweit nicht mehr gültig. Dies betrifft auch die Festlegung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in der Grundkarte von 2011. Für alle übrigen Festlegungen zur gesamträumlichen Entwicklung sowie zur Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung ist nach wie vor das Raumentwicklungsprogramm von 2011 verbindlich.
- Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (2011)
- Fortschreibung RREP - Kapitel Energie einschließlich Windenergie (2021)
Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat am 26. November 2012 in der 38. Verbandsversammlung den Beschluss VV 4/12 zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes, Programmsatz 6.5 (5) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ sowie Ergänzung des Kapitels 7 „Strategien der Umsetzung“ und Durchführung einer Umweltprüfung, gefasst.
Im Rahmen dieser Teilfortschreibung wurden bereits 3 Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die 4. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung wurde auf Grund der neuen bundesgesetzlichen Regelungen vom Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte nicht mehr zu Ende geführt. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 27. November 2023 wurde ein der neuen Rechtslage entsprechender Vorentwurf der Teilfortschreibung für die Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 1 ROG freigegeben. Bereits am 26. Juni 2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte für einige Gebiete den Beschluss gefasst, dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern zu empfehlen, dass bei landesplanerischen Stellungnahmen im Rahmen des Antrags auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen von § 245e Absatz 4 BauGB (positive Vorwirkung von Raumordnungsplänen) zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen ab sofort Gebrauch gemacht werden soll. Dies gilt für insgesamt 14 Gebiete, für die bereits eine Beteiligung nach § 9 Absatz 2 ROG durchgeführt wurde und die im Ergebnis der Abwägung der zur 3. Stufe der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen im Entwurf erhalten geblieben sind.
Planungsverband Vorpommern
Seit dem 17. Oktober 2023 ist die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für die Planungsregion Vorpommern rechtsverbindlich. Mit der Zweiten Änderung werden Festlegungen zum Thema Windenergie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP) getroffen. Die übrigen Festlegungen des RREP VP gelten fort. An der Gesamtfortschreibung des RREP VP wird mit hoher Intensität gearbeitet.
- Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (2010)
- Zweite Änderung des RREP VP – Raumordnerische Festlegungen für die Windenergienutzung (2022)
Planungsverband Westmecklenburg
Die Verordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm wurde am 31. August 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V verkündet.
Das OVG Greifswald hat am 15. November 2016 das RREP WM hinsichtlich der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen unwirksam erklärt (vgl. Urteil des OVG Aktenzeichen: 3 L 144/11).
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 05. Juli 2023 über den Entwurf des Planungskonzeptes für die Festlegung der Vorranggebiete Windenergie entschieden. Gegenwärtig wird der neue Entwurf der Vorranggebiete Windenergie erarbeitet.
Gemeindebeteiligungsgesetz
Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz trat im Mai 2016 in Kraft und war bundesweit das erste Gesetz zur verpflichtenden finanziellen Beteiligung von Gemeinden und Anwohnenden an Erträgen aus Windenergieanlagen. Die Vorhabenträger sind verpflichten, Gemeinden und Anwohnenden im Umkreis von 5 km um die Anlage eine Beteiligungsmöglichkeit anzubieten. Das Bundesverfassungsgericht hat das BüGembeteilG M-V mit Beschluss vom 23. März 2022 als mit dem Grundgesetz vereinbar bewertet und fast vollständig gebilligt (Az. 1 BvR 1187/17).
Das Gesetz bezieht sich nicht auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
- Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V) vom 18. Mai 2016. Das Gesetz wird derzeit novelliert.
- Informationsbroschüre zum Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz “Wem gehört der Wind?”
Umsetzungshandbuch zum Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz
Das 45 Seiten starke Manual stellt die gesetzlichen Regelungen allgemeinverständlich dar und unterstützt durch schematische Übersichten. Es soll Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden, Projektentwicklern, Behörden und Dienstleistern Hilfestellung bei der Beurteilung von Vorhaben, der Vorbereitung von Entscheidungen und der Erfüllung von bestimmten Anforderungen im Regelungsbereich des Gesetzes geben. Über eine Entscheidungsmatrix mit den wesentlichen wirtschaftlichen Beurteilungskriterien soll den Gemeinden die Entscheidungsfindung für die Alternativen gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder Ausgleichsabgabe erleichtert werden.
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (2020): Das Umsetzungshandbuch zum Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- LEKA MV bietet auf ihrer Homepage eine umfangreiche Übersicht über Inhalte der Regelung und vorhandene Informationsmaterialien
Informationen zur Umsetzung von § 6 EEG
Die Landesenergieagentur LEKA stellt umfangreich Materialien zur Verfügung um über § 6 EEG und dessen Umsetzung zu Informieren.
- Auf ihrer Homepage beantwortet die LEKA MV häufig gestellte Fragen (FAQ) zu finanziellen Teilhabe von Kommunen an Windenergieprojekten nach § 6 EEG 2023
- Zudem hat die LEK AMV eine Informationsbroschüre zu § 6 EEG veröffentlicht und bietet in ihrer Mediathek ein umfangreiches Video einer Informationsveranstaltung zu dem Thema an.
- Zur Unterstützung von Kommunen hat die Energieagentur des Landes ein Musteranschreiben verfasst, mit dem Kommunen proaktiv an Projektierer und Betreiber herantreten können. In einem Beiblatt nicht nur der Umgang mit dem Musterschreiben erläutert, sondern auch dargestellt, wie Kommunen die Betreiber der jeweiligen Anlagen über das Marktstammdatenregister recherchieren können.
Informationen zur Gewerbesteuer
Analog zu den Teilhabegesetzen des Bundes (§ 6 EEG) und des Landes (BügembeteilG MV) hat die Landesenergieagentur auch Informationen zur Gewerbesteuer und der Neuregelung der für Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen von 2021 zusammengestellt.
- Landesenergieagentur LEKA: Gewerbesteuer
Landesenergie- und Klimaschutzagentur GmbH (LEKA MV)
Die Aufgabe der Landesenergie- und Klimaschutzagentur GmbH (LEKA MV) ist seit 2016 die Koordinierung der Beratung, Information, Motivation, Kommunikation und Netzwerkarbeit in allen Bereichen des Klimaschutzes. Adressaten sind Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen, Wissenschaft und Verbraucher im Land. Thematisch werden insbesondere die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz, Energiespeicherung, Elektromobilität, energetische Systemlösungen sowie Akzeptanz, wirtschaftliche Teilhabe und Wertschöpfung abgedeckt.
Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Das Landeszentrum für erneuerbare Energien verfolgt seit 2012 das Ziel, einen zentralen Anlaufpunkt für den Bereich Erneuerbare Energien zu schaffen, Kompetenzen zu bündeln und Vereine und Verbände zu vernetzen. Es fördert u. a. den Einsatz von Erneuerbaren Energien sowie die umweltschonende Nutzung und Einsparung von Energie.
Kommunale Spitzenverbände
Weitere Akteure
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesförderinstitut MV setzt Förderprogramme durch Zuschuss- und Darlehensförderung um. Dabei stehen die Wirtschaft, der Wohnungs- und Städtebau, die Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie die Landwirtschaft im Vordergrund.
Förderdatenbank des Bundes
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
Windenergiespezifische Informationen
Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Mecklenburg-Vorpommern einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,1 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. In § 9a des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG) werden die Ziele gleichmäßig auf die Planungsregionen übertragen. Das Gesetz erlaubt für das Erreichen des Ziels das Anrechnen eines Flächenüberhangs einer Region auf eine andere Region.
- Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Landesplanungsgesetz (LPlG) vom 5. Mai 1998
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Mittleres Mecklenburg, Vorpommern und Westmecklenburg (§ 3 der Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (ImSchZustVO M-V)).
Mit dem Gesetz zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2023 (GVOBl. M-V S. 546) wurde die Zuständigkeit für naturschutzrechtliche Entscheidungen und Mitwirkungshandlungen im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen von den unteren Naturschutzbehörden auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) übertragen.
Erlasse
Planungserlass Wind an Land
Mit dem Planungserlass Wind an Land des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 7. Februar 2023 (AmtsBl. M-V S. 97) wurden landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete an Land zur Umsetzung der Flächenzielvorgaben (Flächenbeitragswerte) des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) festgelegt. Darüber hinaus wurden die beiden Grundsatzentscheidungen getroffen, dass die Zuständigkeit für die Ausweisung der Windenergiegebiete weiterhin bei den regionalen Planungsverbänden verbleibt und dass in allen vier regionalen Planungsverbänden gleichermaßen der bundesgesetzlich für Mecklenburg-Vorpommern vorgegebene Flächenbeitragswert von 2,1 Prozent der Regionsfläche für die Windenergie auszuweisen ist.
- Planungserlass Wind-an-Land des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 7. Februar 2023 (AmtsBl. M-V S. 97)
Kompensationserlass Windenergie
Zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen und andere turm- und mastenartige Eingriffe trat 2021 ein Kompensationserlass in Kraft, der den bis dahin gültigen Erlass „Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windkraftanlagen, Antennenträger und vergleichbarer Vertikalstrukturen“ (LUNG 2006) ersetzt.
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (2021): Kompensationserlass Windenergie MV
LAI-Hinweise
Mit Schreiben vom 30. Juni 2016 ordnet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt an, dass das in den LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen als „Interimsverfahren“ bezeichnete Prognoseverfahren für hoch liegende Schallquellen ab sofort allen Genehmigungsentscheidungen zugrunde zu legen ist.
- Ministerium für Landwirtschaft (2016): LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA)
Weitere planungsrelevante Dokumente
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und UmweltPlan (2013): Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen"
Anmerkung: Die Zuständigkeit liegt heute beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA)
Für die Berücksichtigung der WEA-sensiblen Vogel- und Fledermausarten bei der Genehmigung von WEA im BImSch-Verfahren hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlangen erlassen.
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (2016): Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA), Teil Vögel
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (2016): Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA), Teil Fledermäuse
Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windkraftanlagen, Antennenträger und vergleichbare Vertikalstrukturen
Die Hinweise standardisieren Umfang und Inhalt der für die Beurteilung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Errichtung hoher mastartiger Bauwerke (einschließlich Windenergieablagen) erforderlichen Unterlagen (Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung), so dass die von solchen Bauwerken ausgehenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nach einer nachvollziehbaren und landesweit einheitlich anzuwendenden Methode bewertet werden können.
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (2006): Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windkraftanlagen, Antennenträger und vergleichbare Vertikalstrukturen
Leitfaden Artenschutz
Die Arbeitshilfe für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen von Planfeststellungs-/Genehmigungsverfahren berücksichtigt die artenschutzrechtlichen Vorgaben der §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung von März 2010.
Einer umfassenden Tabelle sind Angaben zu den in Mecklenburg-Vorpommern heimischen Vogelarten zu entnehmen.
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (2010): Leitfaden Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern - Hauptmodul Planfeststellung / Genehmigung
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (2016): Angaben zu den in Mecklenburg-Vorpommern heimischen Vogelarten
- Weitere Informationen
Bislang wurden in Mecklenburg-Vorpommern noch keine Windenergieanlagen auf Forstflächen errichtet.
Der Planungserlass zu Windenergie an Land von 2023 sieht eine begrenzte Öffnung von Waldgebieten mit weniger hoher Schutzfunktion für die Festlegung von Windenergiegebieten vor. Ausgeschlossen sind Waldgebiete mit hoher bis herausragender Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion und zusammenhängende Waldgebiete ab 500 Hektar, Waldkompensationspools und raumrelevante Flächen für Ersatzaufforstungsflächen.
- Erlass zur Festlegung landesweit einheitlicher, verbindlicher Kriterien für Windenergiegebiete an Land vom 7. Februar 2023 (AmtsBl. M-V S. 97)
- Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landeswaldgesetz - LWaldG)
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 2.999 MW
- 2017: 3.164 MW
- 2018: 3.277 MW
- 2019: 3.360 MW
- 2020: 3.460 MW
- 2021: 3.519 MW
- 2022: 3.569 MW
- 2023: 3.725 MW
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 1.710 Anlagen
- 2017: 1.757 Anlagen
- 2018: 1.787 Anlagen
- 2019: 1.802 Anlagen
- 2020: 1.831 Anlagen
- 2021: 1.829 Anlagen
- 2022: 1.837 Anlagen
- 2023: 1.855 Anlagen
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Weitere Daten
- Bund-Länder-Kooperationsausschuss – Länderbericht Mecklenburg-Vorpommern 2024
- Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (2019): Bundesländer mit neuer Energie. Statusreport Föderal Erneuerbar 2019/2020. Zahlen, Daten, Fakten MV
- Föderal Erneuerbar - Landesinfo MV
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie: Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern - Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen (Kartendarstellungen der in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen sowie der rechtskräftigen Windeignungsgebiete)
Publikationen
- Regionaler Planungsverband Rostock (2012): Neue Flächen für die Windenergienutzung. Bürgerinformation zum Planungsverfahren
- Bundesverband WindEnergie e.V. (2019): Energieland MV: Saubere Energie – Neue Arbeitsplätze
Tourismus
Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Leea) – Neustrelitz
Auf 2.300 m² Fläche können Besucher interaktive Wechselausstellungen rund um das Thema erneuerbare Energien erleben. Besonders anschaulich wird dies durch den Einsatz von naturwissenschaftlichen und technischen Phänomenen. Zudem sind auch öffentliche Fachveranstaltungen und die Bereitstellung von Tagungsräumen im Angebot.
Veranstaltungsreihe zum Thema Windenergie
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landentwicklung hat im Jahr 2015 eine Veranstaltungsreihe zum Thema Windenergie durchgeführt. Die Videomitschnitte bzw. die schriftliche Dokumentation der Gesprächsrunden sind auf den Seiten des Energieministeriums abrufbar.
Tag der erneuerbaren Energien in MV
Der jährlich stattfindende Tag der erneuerbaren Energien ist eine deutschlandweite Initiative, die zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl die verschiedenen Nutzungsarten einer nachhaltigen Energiewirtschaft präsentiert. Dieser Tag ist offen für Anlagenbetreiber, Bürgerinitiativen, Agenda 21 Gruppen und Unternehmen, die aufzeigen wollen, dass die Energieversorgung auf der Basis der erneuerbaren Energien funktioniert.
Unter dem Credo „an der praktischen Anlage funktioniert der Wissenstransfer am besten“ öffnen Betreiber von alternativen Energieanlagen ihre Türen. Interessierte können sich dadurch einen Einblick in die Erfahrungen mit der aktuellen Technik und deren vielfältigen Möglichkeiten verschaffen. Im Mittelpunkt stehen Solarthermische- und Photovoltaikanlagen, Wind- oder Wasserkraftanlagen, Biogasanlagen zur Wärme- und Stromerzeugung, Holzheizungen, Modelle zur Regenwasser- und Pflanzenölnutzung oder auch Solararchitektur und Verbesserungen der Energieeffizienz. Des Weiteren finden an dem Tag weiterführende Veranstaltungen wie Messen oder Diskussionsrunden statt.
Solarenergiespezifische Informationen
Allgemeine Informationen zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind auf der Internetseite der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) zusammengestellt.
- Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV): Solarenergie
Seit Anfang Februar 2023 sind Freiflächenanlagen in einem 200 Meter-Abstand entlang von Autobahnen sowie zweigleisigen Schienenwegen als sogenannte privilegierte Vorhaben im Außenbereich generell zulässig (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 b) Baugesetzbuch). In Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch aufgrund des LEP M-V (2016) derzeit ab 110 Metern ein Bebauungsplan erforderlich. Es wird im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) geprüft, ob im konkreten Einzelfall, bezogen auf das konkrete Vorhaben am konkreten Standort, eine Abweichung von dem in Rede stehenden Ziel der Raumordnung zugelassen werden kann.
- Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV): Flächenkulisse
- Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV): Bebauungsplanverfahren bei Solarparks / PV-FFA - LEKA-MV
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit (2022): Voraussetzungen Zielabweichungsverfahren (ZAV) Freiflächenphotovoltaik
Informationsmaterial und Schulungen
Für Kommunen und Projektträger bietet die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) Schulungsreihen und Informationsmaterialien an, um die Planung und Umsetzung von Solarparks zu unterstützen.
- Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV): Veranstaltungen für Kommunen
Bodenschutz
In der Bauleitplanung sind in einer Umweltprüfung die möglichen Auswirkungen von Freiflächen-PV auf den Boden und seine Funktionen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die formellen Anforderungen regelt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz – (LUVPG M-V), vom 23. September 2018).
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Anforderungen des Bodenschutzes an Errichtung, Betrieb und Rückbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Floating-PV
Bis spätestens 2040 soll Mecklenburg-Vorpommern klimaneutral sein. Dafür wollen die Koalitionspartner den Solar- und Windenergieausbau an Land ebenso wie den Ausbau der Windenergie auf See und der schwimmenden Photovoltaik deutlich beschleunigen (Ziffern 97, 176 KoaV).
Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 403,5 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 3.782,9 MW.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien 2024
2023 hat der Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LEE-MV) eine Facharbeitsgruppe Photovoltaik (FAG-PV) gegründet.
- Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern: FAG Photovoltaik
- Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LEE-MV)
Letzte Aktualisierung: November 2024