MECKLENBURG-VORPOMMERN

Deutschland

Mecklenburg-Vorpommern hat eine Fläche von 23 294 km². Mit einer Bevölkerungsdichte von 70 Einwohnern pro km² ist es das am dünnsten besiedelte Bundesland. Die Gesamteinwohnerzahl betrug Ende 2024 1.537.597.

Die Landesregierung setzt sich seit 2021 aus SPD und DIE LINKE zusammen. Seit Juli 2017 ist Manuela Schwesig (SPD) amtierende Ministerpräsidentin.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2024 bei 37.656 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2023 auf 61,6 Prozent, der Anteil der forstwirtschaftlichen Fläche auf 21,3 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2025

Basisinformationen

Koalitionsvertrag (2021-2026) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Energie, Digitalisierung, Bau und Wohnen, Infrastruktur und Verkehr“

„Energie“

[…]"Wir wollen bis 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf des Landes für Strom, Wärme, Mobilität aus Erneuerbaren Quellen decken. Dafür wollen wir den Solar- und Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern deutlich beschleunigen, ebenso den Windkraftausbau auf See und schwimmende Photovoltaik (PV). Dabei kommt der Windkraft eine Schlüsselrolle zu. Wir werden uns auf Bundesebene für eine deutliche Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Erneuerbare-Energie-Anlagen einsetzen sowie landesseitig mögliche Erleichterungen kurzfristig mit je einem Landeswind- und Landessolarerlass umsetzen." [...]

„Die Koalitionspartner werden das Landesraumentwicklungsprogramm in Bezug auf die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen anpassen. Die Obergrenze soll 5.000 Hektar betragen. Darüber hinaus gehende PV-Freiflächen müssen zugleich landwirtschaftlich nutzbar sein. Zudem wollen wir insbesondere Konversionsflächen auf ihre Eignung für PV-Anlagen prüfen.“ […]

“Für die Akzeptanz eines weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist es wichtig, dass die umliegenden Gemeinden von den Windkraftanlagen und PV-Anlagen auf Ackerflächen profitieren und die Bürgerinnen und Bürger bei den Stromkosten entlastet werden. Dafür setzen wir uns auf Bundesebene ein. Wir werden außerdem das verpflichtende Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz des Landes beibehalten, weiterentwickeln und mit den Vorgaben des Bundes harmonisieren. Zugleich werden wir aber beim Bund für eine verpflichtende statt nur einer freiwilligen Abgabe eintreten. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur (LEKA) wird die Kommunen weiterhin begleiten.”

"Für die Akzeptanz ist es auch wichtig, dass die nächtliche Beleuchtung von Windparks so weit wie möglich reduziert wird. Wir wollen, dass die Landes- und Bundesregelungen für die nur noch bedarfsgerechte nächtliche Beleuchtung von Windparks zügig umgesetzt und die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden." […]

Kapitel „Landwirtschaft, Klimaschutz, ländliche Räume und Umwelt“

„Klima und Nachhaltigkeit“

"Wir werden in einem breiten Dialogprozess ein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten und umsetzen, um Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen. Orientiert am Bundesgesetz werden Landesspezifika wie Moorklimaschutz, Waldmehrung, Ostsee- und Küstenschutz, Humusaufbau in den Böden und der Zubau Erneuerbarer Energien berücksichtigt." [...]

“Der Ländliche Raum muss vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Zur Beschleunigung des Ausbaus, zur Sicherung der Teilhabe der Bevölkerung und als Investition in den Klimaschutz soll der Einsatz von Rücklagen der IAG GmbH zum Bau von Windenergie- und PV-Anlagen geprüft werden.”

Energiepolitische Konzeption

In der energiepolitischen Konzeption des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden Ziele für die Gesamtstromerzeugung aus Erneuerbaren Energien für das Jahr 2025 benannt:

Wind onshore: 12 TWh, Wind offshore: 8,25 TWh, PV: 1,6 TWh sowie Bioenergie: 2,45 TWh. Derzeit läuft die Fortschreibung der Energiepolitischen Konzeption für den Zeithorizont bis 2040, mit dem Ziel der Klimaneutralität auf Landesebene.

Installationsziele für Solar- und Windenergieenergie:

Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat bereits 1997 das erste Klimaschutzkonzept veröffentlicht. Zur Umsetzung der darin vorgesehenen Aufgaben wurde zeitgleich die Förderrichtlinie Klimaschutz eingerichtet. Sie wird regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben und dient bis heute als ein maßgebliches und erfolgreiches Instrument des Landes in Sachen Klimaschutz.

Das Klimaschutzkonzept wurde in den vergangenen Jahren quantitativ und qualitativ verbessert und zum Aktionsplan Klimaschutz weiterentwickelt.

Energieatlas

Im Energieatlas des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern werden u. a. bestehende Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen kartografisch dargestellt.

  • Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: Energieatlas
Zuständige Landesplanungsbehörde  
Landesplanungsgesetz  
Landesentwicklungsprogramm

Das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) ist am 9. Juni 2016 in Kraft getreten und befindet sich aktuell in der Fortschreibung. Das geltende LEP empfiehlt, Solarparks effizient und flächensparend zu planen und bevorzugt auf Konversionsstandorten, stillgelegten Deponien oder bereits versiegelten Flächen zu errichten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen genutzt werden. 

Planungsträger

Planungsträger sind die regionalen Planungsverbände für die Regionen Westmecklenburg, Rostock, Vorpommern und Mecklenburgische Seenplatte (§ 12 Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG)). Die regionalen Planungsverbände sind Zusammenschlüsse der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte sowie der Mittelzentren der jeweiligen Region. Die Geschäftsstellen sind bei den Ämtern für Raumordnung und Landesplanung (ÄfRL) angesiedelt.

Instrumente der Regionalplanung

Vorranggebiete

  • Planungserlass Wind an Land des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 7. Februar 2023 (AmtsBl. M-V S. 97)
Regionalpläne

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es in vier Planungsregionen Regionalpläne.

Planungsverband Region Rostock

Mit Landesverordnung vom 15. März 2021 wurde das Kapitel 6.5 „Energie einschließlich Windenergie“ fortgeschrieben. Das Raumentwicklungsprogramm von 2011 ist insoweit nicht mehr gültig. Dies betrifft auch die Festlegung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in der Grundkarte von 2011. Für alle übrigen Festlegungen zur gesamträumlichen Entwicklung sowie zur Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung ist nach wie vor das Raumentwicklungsprogramm von 2011 verbindlich.

Das Regionale Raumentwicklungsprogramm der Region Rostock befindet sich in der Gesamtfortschreibung, u. a. mit neuen Flächenausweisungen für Windenergie an Land. Der Regionale Planungsverband Region Rostock hat am 23. September 2025 den Beschluss zur Einleitung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 Absatz 2 ROG für den Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms inklusive Entwurf des Umweltberichts gefasst. 

Der Öffentlichkeit und den öffentlichen Stellen wurde bis zum 8. Dezember 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte

Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat am 26. November 2012 in der 38. Verbandsversammlung den Beschluss VV 4/12 zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes, Programmsatz 6.5 (5) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ sowie Ergänzung des Kapitels 7 „Strategien der Umsetzung“ und Durchführung einer Umweltprüfung, gefasst.

Im Rahmen dieser Teilfortschreibung wurden bereits 3 Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die 4. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung wurde auf Grund der neuen bundesgesetzlichen Regelungen vom Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte nicht mehr zu Ende geführt. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 27. November 2023 wurde ein der neuen Rechtslage entsprechender Vorentwurf der Teilfortschreibung für die Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 1 ROG freigegeben. Im vierten Quartal 2025 erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Absatz 2 ROG zu dem überarbeiteten Entwurf des Kapitels 6.5 Energie zur Teilfortschreibung des RREP MS.

Bereits am 26. Juni 2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte für einige Gebiete den Beschluss gefasst, dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern zu empfehlen, dass bei landesplanerischen Stellungnahmen im Rahmen des Antrags auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen von § 245e Absatz 4 BauGB (positive Vorwirkung von Raumordnungsplänen) zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen ab sofort Gebrauch gemacht werden soll. Dies gilt für insgesamt 14 Gebiete, für die bereits eine Beteiligung nach § 9 Absatz 2 ROG durchgeführt wurde und die im Ergebnis der Abwägung der zur 3. Stufe der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen im Entwurf erhalten geblieben sind.

Planungsverband Vorpommern

Seit dem 17. Oktober 2023 ist die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für die Planungsregion Vorpommern rechtsverbindlich. Mit der Zweiten Änderung werden Festlegungen zum Thema Windenergie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP) getroffen. Die übrigen Festlegungen des RREP VP gelten fort. 

Das Regionale Raumentwicklungsprogramm der Region Vorpommern befindet sich in der Gesamtfortschreibung, u. a. mit neuen Flächenausweisungen für Windenergie an Land. Der Regionale Planungsverband Vorpommern hat am 11. Juni 2024 den Beschluss zur Einleitung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 Absatz 1 ROG für den Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms gefasst. Der Öffentlichkeit und den öffentlichen Stellen wurde bis zum 7. Oktober 2024 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Planungsverband Westmecklenburg

Die Verordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm wurde am 31. August 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V verkündet.

Das OVG Greifswald hat am 15. November 2016 das RREP WM hinsichtlich der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen unwirksam erklärt (vgl. Urteil des OVG Aktenzeichen: 3 L 144/11).

Mit Landesverordnung vom 4. Dezember 2025 wurde das Kapitel 6.5 „Energie“ fortgeschrieben. Die Teilfortschreibung beinhaltet Festlegungen zur räumlichen Steuerung der zukünftigen Energieversorgung in der Planungsregion Westmecklenburg. Mit der Landesverordnung erfolgte auch die Feststellung des Erreichens des ersten bundesgesetzlichen Flächenziels von 1,4 % der Regionsfläche. Damit ist die planerische Steuerungswirkung von Windenergiegebieten eingetreten.

Gemeindebeteiligungsgesetz

Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz trat im Mai 2016 in Kraft und war bundesweit das erste Gesetz zur verpflichtenden finanziellen Beteiligung von Gemeinden und Anwohnenden an Erträgen aus Windenergieanlagen. Die Vorhabenträger sind verpflichten, Gemeinden und Anwohnenden im Umkreis von 5 km um die Anlage eine Beteiligungsmöglichkeit anzubieten. Das Bundesverfassungsgericht hat das BüGembeteilG M-V mit Beschluss vom 23. März 2022 als mit dem Grundgesetz vereinbar bewertet und fast vollständig gebilligt (Az. 1 BvR 1187/17). 

Das Gesetz bezieht sich seit der Novellierung 2026 auch auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen (ab einem Megawatt installierter Leistung (Größe von ca. 1 Hektar)), sofern ihr Aufstellungsbeschluss nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt. 

Umsetzungshandbuch zum Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz

Das 45 Seiten starke Manual stellt die gesetzlichen Regelungen allgemeinverständlich dar und unterstützt durch schematische Übersichten. Es soll Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden, Projektentwicklern, Behörden und Dienstleistern Hilfestellung bei der Beurteilung von Vorhaben, der Vorbereitung von Entscheidungen und der Erfüllung von bestimmten Anforderungen im Regelungsbereich des Gesetzes geben. Über eine Entscheidungsmatrix mit den wesentlichen wirtschaftlichen Beurteilungskriterien soll den Gemeinden die Entscheidungsfindung für die Alternativen gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder Ausgleichsabgabe erleichtert werden.

Informationen zur Umsetzung von § 6 EEG

Die Landesenergieagentur LEKA stellt umfangreich Materialien zur Verfügung um über § 6 EEG und dessen Umsetzung zu Informieren.

Informationen zur Gewerbesteuer

Analog zu den Teilhabegesetzen des Bundes (§ 6 EEG) und des Landes (BügembeteilG MV) hat die Landesenergieagentur auch Informationen zur Gewerbesteuer und der Neuregelung der für Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen von 2021 zusammengestellt.

Landesenergie- und Klimaschutzagentur GmbH (LEKA MV)

Die Aufgabe der Landesenergie- und Klimaschutzagentur GmbH (LEKA MV) ist seit 2016 die Koordinierung der Beratung, Information, Motivation, Kommunikation und Netzwerkarbeit in allen Bereichen des Klimaschutzes. Adressaten sind Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen, Wissenschaft und Verbraucher im Land. Thematisch werden insbesondere die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz, Energiespeicherung, Elektromobilität, energetische Systemlösungen sowie Akzeptanz, wirtschaftliche Teilhabe und Wertschöpfung abgedeckt.

Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Das Landeszentrum für erneuerbare Energien verfolgt seit 2012 das Ziel, einen zentralen Anlaufpunkt für den Bereich Erneuerbare Energien zu schaffen, Kompetenzen zu bündeln und Vereine und Verbände zu vernetzen. Es fördert u. a. den Einsatz von Erneuerbaren Energien sowie die umweltschonende Nutzung und Einsparung von Energie.

Kommunale Spitzenverbände
Weitere Akteure
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesförderinstitut MV setzt Förderprogramme durch Zuschuss- und Darlehensförderung um. Dabei stehen die Wirtschaft, der Wohnungs- und Städtebau, die Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie die Landwirtschaft im Vordergrund.

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Windenergiespezifische Informationen

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Mecklenburg-Vorpommern einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,1 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. In § 9a des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG) werden die Ziele gleichmäßig auf die Planungsregionen übertragen. Das Gesetz erlaubt für das Erreichen des Ziels das Anrechnen eines Flächenüberhangs einer Region auf eine andere Region.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Mittleres Mecklenburg, Vorpommern und Westmecklenburg (§ 3 der Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (ImSchZustVO M-V)).

Mit dem Gesetz zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2023 (GVOBl. M-V S. 546) wurde die Zuständigkeit für naturschutzrechtliche Entscheidungen und Mitwirkungshandlungen im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen von den unteren Naturschutzbehörden auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) übertragen.

Erlasse
Planungserlass Wind an Land

Mit dem Planungserlass Wind an Land des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 7. Februar 2023 (AmtsBl. M-V S. 97) wurden landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete an Land zur Umsetzung der Flächenzielvorgaben (Flächenbeitragswerte) des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) festgelegt. Darüber hinaus wurden die beiden Grundsatzentscheidungen getroffen, dass die Zuständigkeit für die Ausweisung der Windenergiegebiete weiterhin bei den regionalen Planungsverbänden verbleibt und dass in allen vier regionalen Planungsverbänden gleichermaßen der bundesgesetzlich für Mecklenburg-Vorpommern vorgegebene Flächenbeitragswert von 2,1 Prozent der Regionsfläche für die Windenergie auszuweisen ist.

Anwendung Länderöffnungsklausel § 249 Absatz 9 BauGB

Das Land Mecklenburg-Vorpommern macht von der Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 9 BauGB Gebrauch. Die Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Siedlungen betragen 1.000 Meter zu Gebäuden mit Wohnnutzung im Innenbereich und 800 Meter zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich. 

Mit dem Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes M-V, das der Landtag im Oktober 2025 beschlossen hat, wird eine Regelungslücke geschlossen, die vermehrt zu Akzeptanzproblemen geführt hat.

Windenergieanlagen, die die o. g. Abstände nicht einhalten, gelten gemäß § 2 Absatz 1 AG-BauGB M-V nicht mehr als privilegierte Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB, sondern nur noch als sonstige Vorhaben (§ 35 Absatz 2 BauGB).

Kompensationserlass Windenergie

Zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen und andere turm- und mastenartige Eingriffe trat 2021 ein Kompensationserlass in Kraft, der den bis dahin gültigen Erlass „Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windkraftanlagen, Antennenträger und vergleichbarer Vertikalstrukturen“ (LUNG 2006) ersetzt. Ergänzt wurde dieser im März 2025 durch den „Realkompensationserlass Landschaftsbild“.

LAI-Hinweise

Mit Schreiben vom 30. Juni 2016 ordnet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt an, dass das in den LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen als „Interimsverfahren“ bezeichnete Prognoseverfahren für hoch liegende Schallquellen ab sofort allen Genehmigungsentscheidungen zugrunde zu legen ist.

Weitere planungsrelevante Dokumente

Anmerkung: Die Zuständigkeit liegt heute beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA)

Für die Berücksichtigung der WEA-sensiblen Vogel- und Fledermausarten bei der Genehmigung von WEA im BImSch-Verfahren hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlangen erlassen.

Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windenergieanlagen und andere turm- und mastenartige Eingriffe

Die Hinweise standardisieren Umfang und Inhalt der für die Beurteilung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Errichtung hoher mastartiger Bauwerke (einschließlich Windenergieanlagen) erforderlichen Unterlagen (Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung), so dass die von solchen Bauwerken ausgehenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nach einer nachvollziehbaren und landesweit einheitlich anzuwendenden Methode bewertet werden können.

Für die Bewertung und die Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild ist der Kompensationserlass Windenergie MV vom 06.10.2021 unter Berücksichtigung des Änderungserlasses vom 17.03.2025 sowie des Realkompensationserlasses Landschaftsbild MV vom 27.03.2025 anzuwenden.

Leitfaden Artenschutz

Die Arbeitshilfe für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen von Planfeststellungs-/Genehmigungsverfahren berücksichtigt die artenschutzrechtlichen Vorgaben der §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung von März 2010.

Einer umfassenden Tabelle sind Angaben zu den in Mecklenburg-Vorpommern heimischen Vogelarten zu entnehmen.

Bislang wurden in Mecklenburg-Vorpommern noch keine Windenergieanlagen auf Forstflächen errichtet.

Der Planungserlass zu Windenergie an Land von 2023 sieht eine begrenzte Öffnung von Waldgebieten mit weniger hoher Schutzfunktion für die Festlegung von Windenergiegebieten vor. Ausgeschlossen sind Waldgebiete mit hoher bis herausragender Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion und zusammenhängende Waldgebiete ab 500 Hektar, Waldkompensationspools und raumrelevante Flächen für Ersatzaufforstungsflächen.

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
  • 2016: 2.999 MW
  • 2017: 3.164 MW
  • 2018: 3.277 MW
  • 2019: 3.360 MW
  • 2020: 3.460 MW
  • 2021: 3.519 MW
  • 2022: 3.569 MW
  • 2023: 3.725 MW
  • 2024: 3.797 MW
  • 2025: 3.925 MW
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
  • 2016: 1.710 Anlagen
  • 2017: 1.757 Anlagen
  • 2018: 1.787 Anlagen
  • 2019: 1.802 Anlagen
  • 2020: 1.831 Anlagen
  • 2021: 1.829 Anlagen
  • 2022: 1.837 Anlagen
  • 2023: 1.855 Anlagen
  • 2024: 1.845 Anlagen
  • 2025: 1.820 Anlagen
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Weitere Daten
Publikationen
Tourismus
Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Leea) – Neustrelitz

Auf 2.300 m² Fläche können Besucher interaktive Wechselausstellungen rund um das Thema erneuerbare Energien erleben. Besonders anschaulich wird dies durch den Einsatz von naturwissenschaftlichen und technischen Phänomenen. Zudem sind auch öffentliche Fachveranstaltungen und die Bereitstellung von Tagungsräumen im Angebot.

Tag der erneuerbaren Energien in MV

Der jährlich stattfindende Tag der erneuerbaren Energien ist eine deutschlandweite Initiative, die zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl die verschiedenen Nutzungsarten einer nachhaltigen Energiewirtschaft präsentiert. Dieser Tag ist offen für Anlagenbetreiber, Bürgerinitiativen, Agenda 21 Gruppen und Unternehmen, die aufzeigen wollen, dass die Energieversorgung auf der Basis der erneuerbaren Energien funktioniert.

Unter dem Credo „an der praktischen Anlage funktioniert der Wissenstransfer am besten“ öffnen Betreiber von alternativen Energieanlagen ihre Türen. Interessierte können sich dadurch einen Einblick in die Erfahrungen mit der aktuellen Technik und deren vielfältigen Möglichkeiten verschaffen. Im Mittelpunkt stehen Solarthermische- und Photovoltaikanlagen, Wind- oder Wasserkraftanlagen, Biogasanlagen zur Wärme- und Stromerzeugung, Holzheizungen, Modelle zur Regenwasser- und Pflanzenölnutzung oder auch Solararchitektur und Verbesserungen der Energieeffizienz. Des Weiteren finden an dem Tag weiterführende Veranstaltungen wie Messen oder Diskussionsrunden statt.

Solarenergiespezifische Informationen

Allgemeine Informationen zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind auf der Internetseite der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) zusammengestellt.

  • Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV): Solarenergie

Seit Anfang Februar 2023 sind Freiflächenanlagen in einem 200 Meter-Abstand entlang von Autobahnen sowie zweigleisigen Schienenwegen als sogenannte privilegierte Vorhaben im Außenbereich generell zulässig (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 b) Baugesetzbuch). In Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch aufgrund des LEP M-V (2016) derzeit ab 110 Metern ein Bebauungsplan erforderlich. Es wird im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) geprüft, ob im konkreten Einzelfall, bezogen auf das konkrete Vorhaben am konkreten Standort, eine Abweichung von dem in Rede stehenden Ziel der Raumordnung zugelassen werden kann.

Informationsmaterial und Schulungen

Für Kommunen und Projektträger bietet die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) Schulungsreihen und Informationsmaterialien an, um die Planung und Umsetzung von Solarparks zu unterstützen.

Bodenschutz

In der Bauleitplanung sind in einer Umweltprüfung die möglichen Auswirkungen von Freiflächen-PV auf den Boden und seine Funktionen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die formellen Anforderungen regelt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz – (LUVPG M-V), vom 23. September 2018).

Floating-PV

Bis spätestens 2040 soll Mecklenburg-Vorpommern klimaneutral sein. Dafür wollen die Koalitionspartner den Solar- und Windenergieausbau an Land ebenso wie den Ausbau der Windenergie auf See und der schwimmenden Photovoltaik deutlich beschleunigen (Ziffern 97, 176 KoaV).

Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2025 verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 463,5 MW. Damit stieg die installierte Leistung bis zum Juni 2025 auf insgesamt 4.514,2 MW.

2023 hat der Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LEE-MV) eine Facharbeitsgruppe Photovoltaik (FAG-PV) gegründet.

Letzte Aktualisierung: Februar 2026