PV-FREIFLÄCHENANLAGEN IN DER REGIONAL- UND LANDESPLANUNG
Die interaktive Karte zeigt, dass mehr als die Hälfte der Planungsregionen Festlegungen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen in ihren Regionalplanungen verankern.
Auf welchen Flächen können Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) errichtet werden? Welche Flächen sind für den Bau von PV-FFA ausgeschlossen? Antworten auf diese Fragen geben die Regelungen der Raumplanung auf verschiedenen Planungsebenen: Landesweite Raumordnungspläne und Landesgesetze definieren Ziele und Grundsätze für die Umsetzung von PV-FFA. Auf dieser Grundlage können regionale Planungsträger den Ausbau von PV-FFA durch ergänzende Festlegungen in ihren Regionalplänen gezielt steuern. Die Flächenbereitstellung findet schließlich im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinden statt, denen die kommunale Planungshoheit obliegt (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Regionalplanung
Die folgende interaktive Karte fokussiert sich auf PV-FFA auf Regionalplanebene und zeigt, welche Planungsregionen in ihren Regionalplänen ergänzende Festlegungen zu den Vorgaben der landesweiten Raumordnungspläne treffen. Unterschieden werden dabei jeweils rechtsgültige Pläne sowie Entwürfe von Plänen in Aufstellung. Durch Anklicken einer Planungsregion in der Karte erscheint der Link zum Planungsträger.
Für die Planungsregionen gibt es verschiedene Gründe, Festlegungen zu PV-FFA in ihrer Regionalplanung zu verankern: Besonders geeignete Flächen können identifiziert und gesichert werden, weiterhin sollen Flächennutzungskonflikte, ein ungesteuerter Ausbau sowie eine ungleiche räumliche Verteilung vermieden sowie Kommunen in der Planung unterstützt werden. Laut einer Studie der Stiftung Umweltenergierecht (2025) könnte es zudem mittel- oder langfristig notwendig werden, Flächen für PV-FFA bereitzustellen, um die Ausbauziele einhalten zu können.
Die Planungsregionen können in ihren Regionalplänen spezifische räumliche Festlegungen treffen, das heißt sie können Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausweisen. In Vorranggebieten für PV-FFA haben diese Priorität. Andere Nutzungen sind dort ausgeschlossen, sofern sie nicht mit PV-FFA vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten für PV-FFA sind andere Nutzungen nicht ausgeschlossen, aber bei der Abwägung werden PV-FFA besonders berücksichtigt.
Neben diesen räumlichen Festlegungen können die Planungsregionen auch textliche Festlegungen treffen. Beispielsweise können sie Flächenkategorien auflisten, in denen PV-FFA erwünscht oder nicht erwünscht sind, um den Ausbau in bestimmte Gebiete zu lenken. Dabei müssen sie sich an den Zielen und Grundsätzen der landesweiten Raumordnungspläne sowie an Landesgesetzen orientieren.
Als besonders geeignet für PV-FFA werden in den Regionalplänen versiegelte oder vorbelastete Flächen, Konversionsflächen, Deponien, Halden oder technisch vorgeprägte Flächen genannt. Als Negativkriterien für PV-FFA werden beispielsweise Vorrang- und/oder Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft, Wald, Naturschutz und Rohstoffgewinnung genannt.
Die konkrete Flächenbereitstellung für die Planung von PV-FFA findet schließlich in der Regel im Rahmen der Bauleitplanung der Kommunen (Aufstellen von Bebauungsplänen) statt. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Flächen für PV-FFA durch Bebauungspläne ausgewiesen werden, liegt weitgehend im Ermessen der Gemeinde. PV-FFA können aber in begrenztem Umfang auch ohne einen Bebauungsplan aufgrund der Außenbereichsprivilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b) BauGB und § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB) zugebaut werden.
Die in den Karten dargestellten Kategorien beziehen sich jeweils auf den jüngsten Planungsstand einer Region. Wird in einer Planungsregion ein Plan neu aufgestellt oder bezüglich PV-FFA geändert, dann bezieht sich die Kategorie in der Karte immer auf den Plan in Aufstellung, auch wenn es bereits einen rechtsgültigen Plan gibt.
Vorranggebiete
In diesen Planungsregionen sind Vorranggebiete für PV-FFA ausgewiesen bzw. im Entwurf enthalten. In Vorranggebieten für PV-FFA sind andere raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen ausgeschlossen, sofern sie nicht mit PV-FFA vereinbar sind (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG).
Vorbehaltsgebiete
In diesen Planungsregionen sind Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen bzw. im Entwurf enthalten. In Vorbehaltsgebieten für PV-FFA sind diesen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG).
Detaillierte textliche Festlegungen
Diese Planungsregionen haben detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA im rechtsgültigen Regionalplan bzw. im aktuellen Entwurf getroffen. Diese Kategorie wird vergeben, wenn es im Regionalplan ein eigenes Kapitel zu Solarenergie bzw. zu PV-FFA gibt oder wenn es Kriterienkataloge wie beispielsweise Auflistungen von geeigneten oder ungeeigneten Gebietskategorien für PV-FFA gibt.
Planungsregionen, die Vorbehalts- oder Vorranggebiete in ihren Regionalplänen ausweisen, haben in der Regel auch ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA getroffen.
Keine detaillierten textlichen Festlegungen über die Landesplanung hinaus
Diese Planungsregionen haben nur sehr wenige oder keine textlichen Festlegungen zu PV-FFA im rechtsgültigen Regionalplan bzw. im aktuellen Entwurf getroffen. Diese Kategorie wird vergeben, wenn entweder gar keine Aussagen zu PV-FFA getroffen werden oder PV-FFA nur indirekt in anderen Kapiteln vorkommen und es kein eigenes Kapitel dazu gibt.
Baden-Württemberg:
- Am 1. Februar 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verabschiedet. In § 21 werden die Träger der Regionalplanung verpflichtet, Gebiete von mindestens 0,2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen in den Regionalplänen festzulegen. Allerdings gibt es – anders als bei der Windenergie – keine rechtlichen Folgen, wenn der Zielwert nicht erreicht wird.
- Es wird derzeit ein neuer Landesentwicklungsplan erarbeitet, der Aufstellungsbeschluss war 2022. Es liegt noch kein Entwurf vor, Flächen für PV-FFA sollen aber raumplanerisch gesichert werden.
- Zehn der zwölf Planungsregionen haben bereits Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete für PV-FFA rechtsgültig ausgewiesen. In einer Planungsregionen befindet sich noch ein Plan in Aufstellung. Die Region Donau-Iller trifft nur textliche Festlegungen zu PV-FFA im Regionalplan.
Bayern:
- Im Landesentwicklungsprogramm findet sich unter 6.2.3 Absatz 1 der Grundsatz, dass in Regionalplänen Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für PV-FFA festgelegt werden können. Dies hat bisher keine der 18 Planungsregionen umgesetzt.
- In den fünf rechtsgültigen Plänen in Unter- und Mittelfranken sowie im bayrischen Teil von Donau-Iller finden sich ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA. In den restlichen zwölf Planungsregionen finden sich keine oder nur sehr wenige Angaben zu PV-FFA in rechtgültigen bzw. sich in Aufstellung befindlichen Regionalplänen.
Berlin:
- Im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg werden wenige Regelungen zu PV-FFA getroffen.
- Im Flächennutzungsplan werden keine Angaben zu PV-FFA gemacht.
Brandenburg:
- Im Landesentwicklungsplan werden wenige Regelungen zu PV-FFA getroffen. Auch in vier der fünf Planungsregionen gibt es in rechtsgültigen Plänen sowie Planentwürfen kaum oder keine Regelungen zu PV-FFA.
- Eine Ausnahme bildet die Region Oderland-Spree, deren Sachlicher Teilregionalplan „Erneuerbare Energien“ (in Aufstellung) ein detailliertes Kriteriengerüst für PV-FFA enthält.
Bremen:
- Derzeit wird der Landesraumordnungsplan neu aufgestellt, es liegt noch kein Entwurf vor.
- Im Flächennutzungsplan werden keine Angaben zu PV-FFA gemacht.
Hamburg:
- In Hamburg übernimmt der Flächennutzungsplan die Funktion eines Raumordnungsplans (§ 13 Abs. 1 S. 3 ROG). Dort werden keine Angaben zu PV-FFA gemacht.
Hessen:
- Der Landesentwicklungsplan gibt ausgewählte Flächenkategorien vor, in denen PV-FFA vorrangig errichtet werden sollen. Auch die Planungsregionen werden dazu angehalten, in ihren Regionalplänen Gebietskategorien festzulegen, in denen die Errichtung von PV-FFA mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Dem kommen alle Planungsregionen in Hessen nach und legen Gebietskategorien für geeignete Standorte, Ausschlussstandorte sowie Standorte mit Einzelfallprüfung fest.
- Zusätzlich weist die Planungsregion Mittelhessen 286 Vorbehaltsgebiete (0,6 % der Regionsfläche) für PV-FFA aus.
Mecklenburg-Vorpommern:
- Das Landesraumentwicklungsprogramm gibt wenige Regelungen zu PV-FFA vor. Stattdessen finden sich in allen vier rechtsgültigen Regionalplänen sowie in Planentwürfen detaillierte textliche Festlegungen zur Errichtung von PV-FFA.
Niedersachsen:
- Das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) ist im Jahr 2020 in Kraft getreten und gibt als Ziel vor, Strom durch PV-FFA auf mindestens 0,5 % der Landesfläche bis zum Jahr 2033 zu erzeugen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) NKlimaG). In § 3a NKlimaG wird präzisiert, unter welchen Bedingungen PV-FFA auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geplant werden sollen.
- Infolgedessen änderte Niedersachsen im Jahr 2022 das Landesraumordnungsprogramm 2017 (LROP), das bis dahin die Errichtung von PV-FFA in Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft untersagte. Derzeit schreibt Niedersachsen das Landesraumordnungsprogramm fort und aktualisiert die Festlegungen zu PV-FFA mit Verweis auf das NKlimaG.
- Die Landkreise als Träger der Regionalplanung verweisen in ihren Raumordnungsprogrammen (RROPs) größtenteils auf das LROP. 19 Landkreise stellen derzeit ihre RROPs neu auf, davon integrieren acht Landkreise über das LROP hinausgehende textliche Festlegungen in ihren Entwürfen. Fünf von 13 Landkreisen mit rechtsgültigen RROPs beinhalten detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA.
Nordrhein-Westfalen:
- Die 2. Änderung des Landesentwicklungsplans (in Kraft getreten am 01.05.2024) beinhaltet umfangreiche Festlegungen zu PV-FFA. Mit einer 3. Änderung des LEP soll sichergestellt werden, dass der PV-FFA-Ausbau gesteuert erfolgt. Dies soll mit einem Monitoring kontinuierlich überwacht werden. Derzeit erfolgt die Auswertung der Stellungnahmen aus der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Die sechs Planungsregionen in Nordrhein-Westfalen konkretisieren die Vorgaben zu PV-FFA aus dem LEP mit detaillierten textlichen Festlegungen in ihren Regionalplänen. Münsterland, Ruhr und Arnsberg (in Aufstellung) legen „Solarenergiebereiche“ als Vorranggebiete zeichnerisch fest, bisher allerdings nur in sehr begrenztem räumlichem Umfang als Ermöglichungsplanung bestehender bzw. geplanter Vorhaben.
Rheinland-Pfalz:
- In der 4. Teilfortschreibung des LEP IV (in Kraft getreten am 31.01.2023) werden die Planungsregionen dazu aufgefordert, mindestens Vorbehaltsgebiete für PV-FFA auszuweisen, insbesondere entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen. Dem kommen die vier Planungsregionen bereits nach und stellen ihre Regionalpläne entsprechend neu auf.
- In den veröffentlichten Entwürfen finden sich Vorbehaltsgebiete im Umfang von 0,23 – 0,52 % der jeweiligen Regionsflächen. Zusätzlich enthalten die Entwürfe weitere textliche Festlegungen, die das LEP ergänzen bzw. konkretisieren.
Saarland:
- Im Saarland übernimmt der Landesentwicklungsplan die Funktion des Regionalplanes, da die Regionalplanung als eigenständige Planungsebene nicht existiert (§ 13 Abs. 1 S. 3 ROG). Der Landesentwicklungsplan Saarland 2030 wird derzeit neu aufgestellt und enthält einige textliche Regelungen zu PV-FFA, aber auch die Bemerkung, dass eine direkte Notwendigkeit, bei PV-FFA landesplanerisch steuernd einzugreifen, nicht gegeben ist.
Sachsen:
- Im Landesentwicklungsplan 2013 spielen PV-FFA eine untergeordnete Rolle. Derzeit wird der LEP neu aufgestellt, es gibt aber noch keinen veröffentlichten Entwurf. Ein Eckpunktepapier kündigt an, dass die Aufnahme von Regelungen zu PV-FFA überprüft wird.
- Zwei der vier Planungsregionen in Sachsen stellen derzeit Teilfortschreibungen zu Erneuerbaren Energien auf und integrieren dort ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA. Die beiden rechtgültigen Regionalpläne enthalten keine Festlegungen zu PV-FFA.
Sachsen-Anhalt:
- Am 11. August 2026 wurde die Verordnung über den neu aufgestellten Landesentwicklungsplan 2026 (LEP) beschlossen, der neue Plan tritt voraussichtlich Ende September 2026 in Kraft. Er beinhaltet ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA.
- Vier von fünf Planungsregionen in Sachsen-Anhalt stellen derzeit ihre Regionalpläne neu auf bzw. erstellen sachliche Teilpläne für Energie. Zwei dieser Regionen nehmen ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA in ihren Plänen mit auf.
Schleswig-Holstein:
- Regelungen zu PV-FFA finden sich ausschließlich im Landesentwicklungsplan, insbesondere unter Kapitel 4.5.2.
- Die drei Planungsregionen in Schleswig-Holstein stellen derzeit ihre Regionalpläne neu auf. Diese beinhalten keine Festlegungen zu PV-FFA.
Thüringen:
- Das Landesentwicklungsprogramm ermöglicht es den Regionalen Planungsgemeinschaften, Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten für „großflächige Solaranlagen“ auszuweisen, um Standorte für Solarparks abzusichern. Davon macht derzeit nur die Planungsregionen Mittelthüringen in ihrem sich in Aufstellung befindlichen Regionalplan Gebrauch.
Baden-Württemberg (BW)
| Planungsregion | Status | Ausgewiesene Gebiete für PV-FFA | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|---|
| Heilbronn-Franken | Plan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,3 % / 14,53 km² | 15.08.2025 |
| Ostwürttemberg | Plan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,5 % / 11,93 km² | 12.09.2025 |
| Region Stuttgart | Plan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,7 % / 25,4 km² | 01.04.2026 |
| Nordschwarzwald | Plan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,27 % / 6,21 km² | 01.07.2026 |
| Region Karlsruhe | Plan rechtsgültig, Vorranggebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,32 % / 6,84 km² | 29.01.2026 |
| Südlicher Oberrhein | Plan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,28 % / 11,25 km² | 17.11.2025 |
| Schwarzwald-Baar-Heuberg | Plan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,32 % / 8,06 km² | 16.01.2026 |
| Neckar-Alb | Plan rechtsgültig, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,41 % / 10,32 km² | 30.10.2025 |
| Bodensee-Oberschwaben | Plan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,5 % / 17,62 km² | 26.01.2026 |
| Hochrhein-Bodensee | Plan rechtsgültig, Vorranggebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,66 % / 18,4 km² | 25.03.2026 |
| Verband Region Rhein-Neckar | Plan in Aufstellung, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA im Entwurf | - | - |
| Donau-Iller | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - | 21.12.2024 |
Bayern (BY)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Bayerischer Untermain | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 23.12.2025 |
| Region Würzburg | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 20.08.2013 |
| Main-Rhön | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 28.01.2011 |
| Oberfranken-West | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 01.11.2002 |
| Oberfranken-Ost | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 01.11.2001 |
| Oberpfalz-Nord | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 01.02.1989 |
| Region Nürnberg | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 01.06.2008 |
| Westmittelfranken | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 20.04.2022 |
| Region Augsburg | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 20.11.2007 |
| Region Ingolstadt | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Region Regensburg | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 01.01.2003 |
| Donau-Wald | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Region Landshut | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Region München | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Allgäu | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 11.01.2007 |
| Oberland | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Südostoberbayern | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 03.10.2015 |
Berlin (BE)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Berlin | Kein Regionalplan | - |
Brandenburg (BB)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Prignitz-Oberhavel | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Uckermark-Barnim | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 23.10.2024 |
| Oderland-Spree | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Lausitz-Spreewald | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Havelland-Fläming | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
Bremen (HB)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten | |
|---|---|---|---|
| Bremen | Kein Regionalplan | - | |
| Bremerhaven | Kein Regionalplan | - |
Hamburg (HH)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Hamburg | Kein Regionalplan | - |
Hessen (HE)
| Planungsregion | Status | Ausgewiesene Gebiete für PV-FFA | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|---|
| Nordosthessen | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - | - |
| Mittelhessen | Plan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,6 % / 30,8 km² | 18.12.2017 |
| Südhessen | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - | 28.02.2022 |
| Metropolregion FrankfurtRheinMain | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - | 28.02.2022 |
Mecklenburg-Vorpommern (MV)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Westmecklenburg | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 05.12.2025 |
| Region Rostock | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Vorpommern | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Mecklenburgische Seenplatte | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 22.10.2011 |
Niedersachsen (NI)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Emden | Kein Regionalplan | - |
| Wilhelmshaven | Kein Regionalplan | - |
| Oldenburg | Kein Regionalplan | - |
| Delmenhorst | Kein Regionalplan | - |
| Osnabrück | Kein Regionalplan | - |
| Göttingen | Kein Regionalplan | - |
| Landkreis Aurich | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 25.10.2019 |
| Landkreis Wittmund | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Landkreis Friesland | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 29.01.2021 |
| Landkreis Wesermarsch | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 16.02.2024 |
| Landkreis Cuxhaven | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Landkreis Stade | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Landkreis Rotenburg-Wümme | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 28.05.2020 |
| Landkreis Osterholz | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Landkreis Oldenburg | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Landkreis Ammerland | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Landkreis Leer | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 15.01.2025 |
| Landkreis Emsland | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 31.05.2011 |
| Landkreis Grafschaft Bentheim | Kein Regionalplan | - |
| Landkreis Osnabrück | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 15.01.2026 |
| Landkreis Cloppenburg | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Landkreis Vechta | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 25.05.2022 |
| Landkreis Diepholz | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 01.04.2019 |
| Landkreis Verden | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 21.07.2017 |
| Landkreis Heidekreis | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Landkreis Harburg | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Landkreis Lüneburg | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Landkreis Lüchow-Dannenberg | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Landkreis Uelzen | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 15.04.2019 |
| Landkreis Celle | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Region Hannover | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Landkreis Nienburg/Weser | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Landkreis Schaumburg | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Landkreis Hameln-Pyrmont | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Landkreis Holzminden | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 29.01.2024 |
| Landkreis Hildesheim | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 02.11.2016 |
| Großraum Braunschweig | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Landkreis Göttingen | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Landkreis Northeim | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
Nordrhein-Westfalen (NW)
| Planungsregion | Status | Ausgewiesene Gebiete für PV-FFA | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|---|
| Münsterland | Plan rechtsgültig, Vorranggebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,01 % / 0,86 km² | 17.04.2025 |
| Region Detmold | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - | 04.04.2025 |
| Region Arnsberg | Plan in Aufstellung, Vorranggebiete für PV-FFA im Entwurf | - | - |
| Ruhr | Plan rechtsgültig, Vorranggebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0 % / 0,17 km² | 28.02.2024 |
| Region Düsseldorf | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - | 29.10.2024 |
| Region Köln | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - | 30.12.2025 |
Rheinland-Pfalz (RP)
| Planungsregion | Status | Ausgewiesene Gebiete für PV-FFA | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|---|
| Region Trier | Plan in Aufstellung, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA im Entwurf | - | - |
| Mittelrhein-Westerwald | Plan in Aufstellung, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA im Entwurf | - | - |
| Rheinhessen-Nahe | Plan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen | 0,37 % / 11,13 km² | 08.06.2026 |
| Westpfalz | Plan in Aufstellung, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA im Entwurf | - | - |
Saarland (SL)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Saarland | Kein Regionalplan | - |
Sachsen (SN)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Leipzig-Westsachsen | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Oberlausitz-Niederschlesien | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 26.10.2023 |
| Oberes Elbtal-Osterzgebirge | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Region Chemnitz | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 23.01.2025 |
Sachsen-Anhalt (ST)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Altmark | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Region Magdeburg | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg | Plan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | 27.04.2019 |
| Region Halle (Saale) | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Harz | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
Schleswig-Holstein (SH)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein I | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Schleswig-Holstein II | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
| Schleswig-Holstein III | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
Thüringen (TH)
| Planungsregion | Status | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|
| Nordthüringen | Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | - |
| Mittelthüringen | Plan in Aufstellung, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA im Entwurf | - |
| Ostthüringen | Plan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA | 12.01.2026 |
| Südwestthüringen | Plan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus | - |
Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Landesplanung
Einige Planungsregionen haben in ihren Regionalplänen keine detaillierten Festlegungen zu PV-FFA getroffen, da die landesweiten Raumordnungspläne bereits ausführliche Regelungen mit verbindlichen Vorgaben beinhalten. Diese gelten in den Planungsregionen unmittelbar und wurden nicht in der Regionalplanung konkretisiert oder ergänzt.
Die folgende Karte stellt dar, in welchen Ländern es textliche oder räumliche Festlegungen zu PV-FFA im landesweiten Raumordnungsplan (rechtsgültig oder in Aufstellung) oder in einem Landesgesetz gibt. Durch Anklicken eines Landes in der Karte erscheint der Link zur jeweiligen Landesplanung.
Die in den Karten dargestellten Kategorien beziehen sich jeweils auf den jüngsten Planungsstand eines Landes. Wird in einem Land ein Plan neu aufgestellt, dann bezieht sich die Kategorie in der Karte immer auf den Plan in Aufstellung, auch wenn es bereits einen rechtsgültigen Plan gibt.
Vorbehaltsgebiete
In diesen Ländern gibt die Landesplanung oder ein Landesgesetz vor, dass die Planungsregionen mindestens Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausweisen müssen.
Textliche Festlegungen
Im rechtsgültigen landesweiten Raumordnungsplan bzw. in dessen Entwurf und/oder in einem Landesgesetz werden ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA getroffen.
Keine Festlegungen
In diesen Ländern gibt es noch keinen veröffentlichten Entwurf einer Neuaufstellung des landesweiten Raumordnungsplanes.
| Bundesland | Status | Plan | Datum Inkrafttreten |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Gesetz: mindestens 0,2 % der Regionsfläche müssen für PV-FFA ausgewiesen werden, Landesentwicklungsplan wird derzeit neu aufgestellt (noch kein Entwurf veröffentlicht) | - | - |
| Bayern | Ausführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten Raumordnungsplan | Landesentwicklungsprogramm Bayern | 01.06.2023 |
| Berlin | Ausführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten Raumordnungsplan | Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg | 01.07.2019 |
| Brandenburg | Ausführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten Raumordnungsplan | Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg | 01.07.2019 |
| Bremen | Landesweiter Raumordnungsplan in Aufstellung, noch kein Entwurf veröffentlicht | - | - |
| Hamburg | Keine Landesplanung, Flächennutzungsplan übernimmt Funktion des Raumordnungsplans | - | - |
| Hessen | Ausführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten Raumordnungsplan | Landesentwicklungsplan Hessen 2020 | 04.09.2021 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ausführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten Raumordnungsplan | Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern | 09.06.2016 |
| Niedersachsen | Ausführliche textliche Festlegungen im Gesetz sowie im Entwurf des landesweiten Raumordnungsplans (in Aufstellung) | - | - |
| Nordrhein-Westfalen | Ausführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten Raumordnungsplan, 3. Änderung läuft derzeit | 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW | 01.05.2024 |
| Rheinland-Pfalz | Landesweiter Raumordnungsplan rechtsgültig, verpflichtende Ausweisung von mindestens Vorbehaltsgebieten | 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) | 31.01.2023 |
| Saarland | Ausführliche textliche Festlegungen im Entwurf des landesweiten Raumordnungsplans (in Aufstellung) | - | - |
| Sachsen | Landesweiter Raumordnungsplan in Aufstellung, noch kein Entwurf veröffentlicht | - | - |
| Sachsen-Anhalt | Ausführliche textliche Festlegungen im Entwurf des landesweiten Raumordnungsplans (in Aufstellung) | - | - |
| Schleswig-Holstein | Ausführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten Raumordnungsplan | Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 | 17.12.2021 |
| Thüringen | Ausführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten Raumordnungsplan | Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 | 31.08.2024 |
Weiterführende Informationen
- Agentur für Erneuerbare Energien e. V. (2025), Flächenbereitstellung für Wind und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. RENEWS KOMPAKT Nr. 73 / Dezember 2025.
- ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (Hrsg.) (2022), Regionalplanung für einen raumverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FPV). Positionspapier aus der ARL 134.
- Günnewig, D., Johannwerner, E., Wachter, T. et al. (2024), Zukünftige Solaranlagen: Technologien, Auswirkungen, räumliche Steuerungsmöglichkeiten. BfN-Schriften 712/2024.
- Stiftung Umweltenergierecht (2025), Effektive (Mindest-)Mengenvorgaben für den PV-Ausbau im Landesrecht. Würzburger Studien zum Umweltenergierecht Nr. 41 vom 15.07.2025.
- Von Seht, H. (2026), Planning for renewables in an uncertain world: key takeaways from analysing the German onshore approach. European Planning Studies.
Hinweise
Bei den hier dargestellten Angaben handelt es sich um eine Sammlung von Informationen verschiedener Quellen (Webseiten sowie Gremieninformationssysteme der Planungsregionen und Länder). Es kann diesbezüglich keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weiterführende Informationen aus den Ländern oder Planungsregionen haben.
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