PV-FREIFLÄCHENANLAGEN IN DER REGIONAL- UND LANDESPLANUNG

Die interaktive Karte zeigt, dass mehr als die Hälfte der Planungsregionen Festlegungen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen in ihren Regionalplanungen verankern.

Auf welchen Flächen können Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) errichtet werden? Welche Flächen sind für den Bau von PV-FFA ausgeschlossen? Antworten auf diese Fragen geben die Regelungen der Raumplanung auf verschiedenen Planungsebenen: Landesweite Raumordnungspläne und Landesgesetze definieren Ziele und Grundsätze für die Umsetzung von PV-FFA. Auf dieser Grundlage können regionale Planungsträger den Ausbau von PV-FFA durch ergänzende Festlegungen in ihren Regionalplänen gezielt steuern. Die Flächenbereitstellung findet schließlich im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinden statt, denen die kommunale Planungshoheit obliegt (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB). 

Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Regionalplanung

Die folgende interaktive Karte fokussiert sich auf PV-FFA auf Regionalplanebene und zeigt, welche Planungsregionen in ihren Regionalplänen ergänzende Festlegungen zu den Vorgaben der landesweiten Raumordnungspläne treffen. Unterschieden werden dabei jeweils rechtsgültige Pläne sowie Entwürfe von Plänen in Aufstellung. Durch Anklicken einer Planungsregion in der Karte erscheint der Link zum Planungsträger.

Für die Planungsregionen gibt es verschiedene Gründe, Festlegungen zu PV-FFA in ihrer Regionalplanung zu verankern: Besonders geeignete Flächen können identifiziert und gesichert werden, weiterhin sollen Flächennutzungskonflikte, ein ungesteuerter Ausbau sowie eine ungleiche räumliche Verteilung vermieden sowie Kommunen in der Planung unterstützt werden. Laut einer Studie der Stiftung Umweltenergierecht (2025) könnte es zudem mittel- oder langfristig notwendig werden, Flächen für PV-FFA bereitzustellen, um die Ausbauziele einhalten zu können.

Die Planungsregionen können in ihren Regionalplänen spezifische räumliche Festlegungen treffen, das heißt sie können Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausweisen. In Vorranggebieten für PV-FFA haben diese Priorität. Andere Nutzungen sind dort ausgeschlossen, sofern sie nicht mit PV-FFA vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten für PV-FFA sind andere Nutzungen nicht ausgeschlossen, aber bei der Abwägung werden PV-FFA besonders berücksichtigt.

Neben diesen räumlichen Festlegungen können die Planungsregionen auch textliche Festlegungen treffen. Beispielsweise können sie Flächenkategorien auflisten, in denen PV-FFA erwünscht oder nicht erwünscht sind, um den Ausbau in bestimmte Gebiete zu lenken. Dabei müssen sie sich an den Zielen und Grundsätzen der landesweiten Raumordnungspläne sowie an Landesgesetzen orientieren. 

Als besonders geeignet für PV-FFA werden in den Regionalplänen versiegelte oder vorbelastete Flächen, Konversionsflächen, Deponien, Halden oder technisch vorgeprägte Flächen genannt. Als Negativkriterien für PV-FFA werden beispielsweise Vorrang- und/oder Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft, Wald, Naturschutz und Rohstoffgewinnung genannt.

Die konkrete Flächenbereitstellung für die Planung von PV-FFA findet schließlich in der Regel im Rahmen der Bauleitplanung der Kommunen (Aufstellen von Bebauungsplänen) statt. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Flächen für PV-FFA durch Bebauungspläne ausgewiesen werden, liegt weitgehend im Ermessen der Gemeinde. PV-FFA können aber in begrenztem Umfang auch ohne einen Bebauungsplan aufgrund der Außenbereichsprivilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b) BauGB und § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB) zugebaut werden.

Die in den Karten dargestellten Kategorien beziehen sich jeweils auf den jüngsten Planungsstand einer Region. Wird in einer Planungsregion ein Plan neu aufgestellt oder bezüglich PV-FFA geändert, dann bezieht sich die Kategorie in der Karte immer auf den Plan in Aufstellung, auch wenn es bereits einen rechtsgültigen Plan gibt. 

Vorranggebiete

In diesen Planungsregionen sind Vorranggebiete für PV-FFA ausgewiesen bzw. im Entwurf enthalten. In Vorranggebieten für PV-FFA sind andere raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen ausgeschlossen, sofern sie nicht mit PV-FFA vereinbar sind (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG).

Vorbehaltsgebiete

In diesen Planungsregionen sind Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen bzw. im Entwurf enthalten. In Vorbehaltsgebieten für PV-FFA sind diesen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG).

Detaillierte textliche Festlegungen

Diese Planungsregionen haben detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA im rechtsgültigen Regionalplan bzw. im aktuellen Entwurf getroffen. Diese Kategorie wird vergeben, wenn es im Regionalplan ein eigenes Kapitel zu Solarenergie bzw. zu PV-FFA gibt oder wenn es Kriterienkataloge wie beispielsweise Auflistungen von geeigneten oder ungeeigneten Gebietskategorien für PV-FFA gibt. 
Planungsregionen, die Vorbehalts- oder Vorranggebiete in ihren Regionalplänen ausweisen, haben in der Regel auch ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA getroffen.

Keine detaillierten textlichen Festlegungen über die Landesplanung hinaus

Diese Planungsregionen haben nur sehr wenige oder keine textlichen Festlegungen zu PV-FFA im rechtsgültigen Regionalplan bzw. im aktuellen Entwurf getroffen. Diese Kategorie wird vergeben, wenn entweder gar keine Aussagen zu PV-FFA getroffen werden oder PV-FFA nur indirekt in anderen Kapiteln vorkommen und es kein eigenes Kapitel dazu gibt.
 

Baden-Württemberg: 

  • Am 1. Februar 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verabschiedet. In § 21 werden die Träger der Regionalplanung verpflichtet, Gebiete von mindestens 0,2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen in den Regionalplänen festzulegen. Allerdings gibt es – anders als bei der Windenergie – keine rechtlichen Folgen, wenn der Zielwert nicht erreicht wird.
  • Es wird derzeit ein neuer Landesentwicklungsplan erarbeitet, der Aufstellungsbeschluss war 2022. Es liegt noch kein Entwurf vor, Flächen für PV-FFA sollen aber raumplanerisch gesichert werden.  
  • Zehn der zwölf Planungsregionen haben bereits Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete für PV-FFA rechtsgültig ausgewiesen. In einer Planungsregionen befindet sich noch ein Plan in Aufstellung. Die Region Donau-Iller trifft nur textliche Festlegungen zu PV-FFA im Regionalplan.

Bayern: 

  • Im Landesentwicklungsprogramm findet sich unter 6.2.3 Absatz 1 der Grundsatz, dass in Regionalplänen Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für PV-FFA festgelegt werden können. Dies hat bisher keine der 18 Planungsregionen umgesetzt. 
  • In den fünf rechtsgültigen Plänen in Unter- und Mittelfranken sowie im bayrischen Teil von Donau-Iller finden sich ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA. In den restlichen zwölf Planungsregionen finden sich keine oder nur sehr wenige Angaben zu PV-FFA in rechtgültigen bzw. sich in Aufstellung befindlichen Regionalplänen. 

Berlin:

  • Im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg werden wenige Regelungen zu PV-FFA getroffen.
  • Im Flächennutzungsplan werden keine Angaben zu PV-FFA gemacht. 

Brandenburg: 

  • Im Landesentwicklungsplan werden wenige Regelungen zu PV-FFA getroffen. Auch in vier der fünf Planungsregionen gibt es in rechtsgültigen Plänen sowie Planentwürfen kaum oder keine Regelungen zu PV-FFA. 
  • Eine Ausnahme bildet die Region Oderland-Spree, deren Sachlicher Teilregionalplan „Erneuerbare Energien“ (in Aufstellung) ein detailliertes Kriteriengerüst für PV-FFA enthält.

Bremen:

  • Derzeit wird der Landesraumordnungsplan neu aufgestellt, es liegt noch kein Entwurf vor. 
  • Im Flächennutzungsplan werden keine Angaben zu PV-FFA gemacht. 

Hamburg:

  • In Hamburg übernimmt der Flächennutzungsplan die Funktion eines Raumordnungsplans (§ 13 Abs. 1 S. 3 ROG). Dort werden keine Angaben zu PV-FFA gemacht. 

Hessen: 

  • Der Landesentwicklungsplan gibt ausgewählte Flächenkategorien vor, in denen PV-FFA vorrangig errichtet werden sollen. Auch die Planungsregionen werden dazu angehalten, in ihren Regionalplänen Gebietskategorien festzulegen, in denen die Errichtung von PV-FFA mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Dem kommen alle Planungsregionen in Hessen nach und legen Gebietskategorien für geeignete Standorte, Ausschlussstandorte sowie Standorte mit Einzelfallprüfung fest. 
  • Zusätzlich weist die Planungsregion Mittelhessen 286 Vorbehaltsgebiete (0,6 % der Regionsfläche) für PV-FFA aus. 

Mecklenburg-Vorpommern: 

  • Das Landesraumentwicklungsprogramm gibt wenige Regelungen zu PV-FFA vor. Stattdessen finden sich in allen vier rechtsgültigen Regionalplänen sowie in Planentwürfen detaillierte textliche Festlegungen zur Errichtung von PV-FFA.

Niedersachsen: 

  • Das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) ist im Jahr 2020 in Kraft getreten und gibt als Ziel vor, Strom durch PV-FFA auf mindestens 0,5 % der Landesfläche bis zum Jahr 2033 zu erzeugen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) NKlimaG). In § 3a NKlimaG wird präzisiert, unter welchen Bedingungen PV-FFA auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geplant werden sollen. 
  • Infolgedessen änderte Niedersachsen im Jahr 2022 das Landesraumordnungsprogramm 2017 (LROP), das bis dahin die Errichtung von PV-FFA in Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft untersagte. Derzeit schreibt Niedersachsen das Landesraumordnungsprogramm fort und aktualisiert die Festlegungen zu PV-FFA mit Verweis auf das NKlimaG.
  • Die Landkreise als Träger der Regionalplanung verweisen in ihren Raumordnungsprogrammen (RROPs) größtenteils auf das LROP. 19 Landkreise stellen derzeit ihre RROPs neu auf, davon integrieren acht Landkreise über das LROP hinausgehende textliche Festlegungen in ihren Entwürfen. Fünf von 13 Landkreisen mit rechtsgültigen RROPs beinhalten detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA. 

Nordrhein-Westfalen: 

  • Die 2. Änderung des Landesentwicklungsplans (in Kraft getreten am 01.05.2024) beinhaltet umfangreiche Festlegungen zu PV-FFA. Mit einer 3. Änderung des LEP soll sichergestellt werden, dass der PV-FFA-Ausbau gesteuert erfolgt. Dies soll mit einem Monitoring kontinuierlich überwacht werden. Derzeit erfolgt die Auswertung der Stellungnahmen aus der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung. 
  • Die sechs Planungsregionen in Nordrhein-Westfalen konkretisieren die Vorgaben zu PV-FFA aus dem LEP mit detaillierten textlichen Festlegungen in ihren Regionalplänen. Münsterland, Ruhr und Arnsberg (in Aufstellung) legen „Solarenergiebereiche“ als Vorranggebiete zeichnerisch fest, bisher allerdings nur in sehr begrenztem räumlichem Umfang als Ermöglichungsplanung bestehender bzw. geplanter Vorhaben.

Rheinland-Pfalz: 

  • In der 4. Teilfortschreibung des LEP IV (in Kraft getreten am 31.01.2023) werden die Planungsregionen dazu aufgefordert, mindestens Vorbehaltsgebiete für PV-FFA auszuweisen, insbesondere entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen. Dem kommen die vier Planungsregionen bereits nach und stellen ihre Regionalpläne entsprechend neu auf. 
  • In den veröffentlichten Entwürfen finden sich Vorbehaltsgebiete im Umfang von 0,23 – 0,52 % der jeweiligen Regionsflächen. Zusätzlich enthalten die Entwürfe weitere textliche Festlegungen, die das LEP ergänzen bzw. konkretisieren. 

Saarland: 

  • Im Saarland übernimmt der Landesentwicklungsplan die Funktion des Regionalplanes, da die Regionalplanung als eigenständige Planungsebene nicht existiert (§ 13 Abs. 1 S. 3 ROG). Der Landesentwicklungsplan Saarland 2030 wird derzeit neu aufgestellt und enthält einige textliche Regelungen zu PV-FFA, aber auch die Bemerkung, dass eine direkte Notwendigkeit, bei PV-FFA landesplanerisch steuernd einzugreifen, nicht gegeben ist. 

Sachsen: 

  • Im Landesentwicklungsplan 2013 spielen PV-FFA eine untergeordnete Rolle. Derzeit wird der LEP neu aufgestellt, es gibt aber noch keinen veröffentlichten Entwurf. Ein Eckpunktepapier kündigt an, dass die Aufnahme von Regelungen zu PV-FFA überprüft wird. 
  • Zwei der vier Planungsregionen in Sachsen stellen derzeit Teilfortschreibungen zu Erneuerbaren Energien auf und integrieren dort ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA. Die beiden rechtgültigen Regionalpläne enthalten keine Festlegungen zu PV-FFA. 

Sachsen-Anhalt: 

  • Am 11. August 2026 wurde die Verordnung über den neu aufgestellten Landesentwicklungsplan 2026 (LEP) beschlossen, der neue Plan tritt voraussichtlich Ende September 2026 in Kraft. Er beinhaltet ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA. 
  • Vier von fünf Planungsregionen in Sachsen-Anhalt stellen derzeit ihre Regionalpläne neu auf bzw. erstellen sachliche Teilpläne für Energie. Zwei dieser Regionen nehmen ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA in ihren Plänen mit auf. 

Schleswig-Holstein: 

  • Regelungen zu PV-FFA finden sich ausschließlich im Landesentwicklungsplan, insbesondere unter Kapitel 4.5.2. 
  • Die drei Planungsregionen in Schleswig-Holstein stellen derzeit ihre Regionalpläne neu auf. Diese beinhalten keine Festlegungen zu PV-FFA. 

Thüringen: 

  • Das Landesentwicklungsprogramm ermöglicht es den Regionalen Planungsgemeinschaften, Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten für „großflächige Solaranlagen“ auszuweisen, um Standorte für Solarparks abzusichern. Davon macht derzeit nur die Planungsregionen Mittelthüringen in ihrem sich in Aufstellung befindlichen Regionalplan Gebrauch.

 

Baden-Württemberg (BW)

PlanungsregionStatusAusgewiesene Gebiete für PV-FFADatum Inkrafttreten
Heilbronn-FrankenPlan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen0,3 % / 14,53 km²15.08.2025
OstwürttembergPlan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen0,5 % / 11,93 km²12.09.2025
Region StuttgartPlan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen0,7 % / 25,4 km²01.04.2026
NordschwarzwaldPlan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen0,27 % / 6,21 km²01.07.2026
Region KarlsruhePlan rechtsgültig, Vorranggebiete für PV-FFA ausgewiesen0,32 % / 6,84 km²29.01.2026
Südlicher OberrheinPlan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen0,28 % / 11,25 km²17.11.2025
Schwarzwald-Baar-HeubergPlan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen0,32 % / 8,06 km²16.01.2026
Neckar-AlbPlan rechtsgültig, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen0,41 % / 10,32 km²30.10.2025
Bodensee-OberschwabenPlan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen0,5 % / 17,62 km²26.01.2026
Hochrhein-BodenseePlan rechtsgültig, Vorranggebiete für PV-FFA ausgewiesen0,66 % / 18,4 km²25.03.2026
Verband Region Rhein-NeckarPlan in Aufstellung, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA im Entwurf--
Donau-IllerPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-21.12.2024

 

Bayern (BY)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten
Bayerischer UntermainPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA23.12.2025
Region WürzburgPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA20.08.2013
Main-RhönPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA28.01.2011
Oberfranken-WestPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus01.11.2002
Oberfranken-OstPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus01.11.2001
Oberpfalz-NordPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus01.02.1989
Region NürnbergPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA01.06.2008
WestmittelfrankenPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA20.04.2022
Region AugsburgPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus20.11.2007
Region IngolstadtPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Region RegensburgPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus01.01.2003
Donau-WaldPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Region LandshutPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Region MünchenPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
AllgäuPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus11.01.2007
OberlandPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
SüdostoberbayernPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus03.10.2015

Berlin (BE)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten
BerlinKein Regionalplan-

 

Brandenburg (BB)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten
Prignitz-OberhavelPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Uckermark-BarnimPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus23.10.2024
Oderland-SpreePlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
Lausitz-SpreewaldPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Havelland-FlämingPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-

 

Bremen (HB)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten 
BremenKein Regionalplan- 
BremerhavenKein Regionalplan- 

 

Hamburg (HH)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten
HamburgKein Regionalplan-

 

Hessen (HE)

PlanungsregionStatusAusgewiesene Gebiete für PV-FFADatum Inkrafttreten
NordosthessenPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA--
MittelhessenPlan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen0,6 % / 30,8 km²18.12.2017
SüdhessenPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-28.02.2022
Metropolregion FrankfurtRheinMainPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-28.02.2022

 

Mecklenburg-Vorpommern (MV)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten
WestmecklenburgPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA05.12.2025
Region RostockPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
VorpommernPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
Mecklenburgische SeenplattePlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA22.10.2011

 

Niedersachsen (NI)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten
EmdenKein Regionalplan-
WilhelmshavenKein Regionalplan-
OldenburgKein Regionalplan-
DelmenhorstKein Regionalplan-
OsnabrückKein Regionalplan-
GöttingenKein Regionalplan-
Landkreis AurichPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA25.10.2019
Landkreis WittmundPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Landkreis FrieslandPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus29.01.2021
Landkreis WesermarschPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus16.02.2024
Landkreis CuxhavenPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
Landkreis StadePlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
Landkreis Rotenburg-WümmePlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus28.05.2020
Landkreis OsterholzPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Landkreis OldenburgPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Landkreis AmmerlandPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Landkreis LeerPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA15.01.2025
Landkreis EmslandPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA31.05.2011
Landkreis Grafschaft BentheimKein Regionalplan-
Landkreis OsnabrückPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus15.01.2026
Landkreis CloppenburgPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Landkreis VechtaPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA25.05.2022
Landkreis DiepholzPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus01.04.2019
Landkreis VerdenPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus21.07.2017
Landkreis HeidekreisPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Landkreis HarburgPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Landkreis LüneburgPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Landkreis Lüchow-DannenbergPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Landkreis UelzenPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus15.04.2019
Landkreis CellePlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Region HannoverPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
Landkreis Nienburg/WeserPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
Landkreis SchaumburgPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
Landkreis Hameln-PyrmontPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Landkreis HolzmindenPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA29.01.2024
Landkreis HildesheimPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus02.11.2016
Großraum BraunschweigPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
Landkreis GöttingenPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
Landkreis NortheimPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-

 

Nordrhein-Westfalen (NW)

PlanungsregionStatusAusgewiesene Gebiete für PV-FFADatum Inkrafttreten
MünsterlandPlan rechtsgültig, Vorranggebiete für PV-FFA ausgewiesen0,01 % / 0,86 km²17.04.2025
Region DetmoldPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-04.04.2025
Region ArnsbergPlan in Aufstellung, Vorranggebiete für PV-FFA im Entwurf--
RuhrPlan rechtsgültig, Vorranggebiete für PV-FFA ausgewiesen0 % / 0,17 km²28.02.2024
Region DüsseldorfPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-29.10.2024
Region KölnPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-30.12.2025

 

Rheinland-Pfalz (RP)

PlanungsregionStatusAusgewiesene Gebiete für PV-FFADatum Inkrafttreten
Region TrierPlan in Aufstellung, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA im Entwurf--
Mittelrhein-WesterwaldPlan in Aufstellung, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA im Entwurf--
Rheinhessen-NahePlan rechtsgültig, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausgewiesen0,37 % / 11,13 km²08.06.2026
WestpfalzPlan in Aufstellung, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA im Entwurf--

 

Saarland (SL)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten
SaarlandKein Regionalplan-

 

Sachsen (SN)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten
Leipzig-WestsachsenPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
Oberlausitz-NiederschlesienPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus26.10.2023
Oberes Elbtal-OsterzgebirgePlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
Region ChemnitzPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus23.01.2025

 

Sachsen-Anhalt (ST)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten
AltmarkPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Region MagdeburgPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Anhalt-Bitterfeld-WittenbergPlan rechtsgültig ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus27.04.2019
Region Halle (Saale)Plan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
HarzPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-

 

Schleswig-Holstein (SH)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten
Schleswig-Holstein IPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Schleswig-Holstein IIPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-
Schleswig-Holstein IIIPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-

 

Thüringen (TH)

PlanungsregionStatusDatum Inkrafttreten
NordthüringenPlan in Aufstellung mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA-
MittelthüringenPlan in Aufstellung, Vorbehaltsgebiete für PV-FFA im Entwurf-
OstthüringenPlan rechtsgültig mit detaillierten textlichen Festlegungen zu PV-FFA12.01.2026
SüdwestthüringenPlan in Aufstellung ohne detaillierte textliche Festlegungen zu PV-FFA über die Landesplanung hinaus-

Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Landesplanung

Einige Planungsregionen haben in ihren Regionalplänen keine detaillierten Festlegungen zu PV-FFA getroffen, da die landesweiten Raumordnungspläne bereits ausführliche Regelungen mit verbindlichen Vorgaben beinhalten. Diese gelten in den Planungsregionen unmittelbar und wurden nicht in der Regionalplanung konkretisiert oder ergänzt. 

Die folgende Karte stellt dar, in welchen Ländern es textliche oder räumliche Festlegungen zu PV-FFA im landesweiten Raumordnungsplan (rechtsgültig oder in Aufstellung) oder in einem Landesgesetz gibt. Durch Anklicken eines Landes in der Karte erscheint der Link zur jeweiligen Landesplanung.

Die in den Karten dargestellten Kategorien beziehen sich jeweils auf den jüngsten Planungsstand eines Landes. Wird in einem Land ein Plan neu aufgestellt, dann bezieht sich die Kategorie in der Karte immer auf den Plan in Aufstellung, auch wenn es bereits einen rechtsgültigen Plan gibt. 

Vorbehaltsgebiete

In diesen Ländern gibt die Landesplanung oder ein Landesgesetz vor, dass die Planungsregionen mindestens Vorbehaltsgebiete für PV-FFA ausweisen müssen.

Textliche Festlegungen

Im rechtsgültigen landesweiten Raumordnungsplan bzw. in dessen Entwurf und/oder in einem Landesgesetz werden ausführliche textliche Festlegungen zu PV-FFA getroffen.

Keine Festlegungen

In diesen Ländern gibt es noch keinen veröffentlichten Entwurf einer Neuaufstellung des landesweiten Raumordnungsplanes.
 

BundeslandStatusPlanDatum Inkrafttreten
Baden-WürttembergGesetz: mindestens 0,2 % der Regionsfläche müssen für PV-FFA ausgewiesen werden, Landesentwicklungsplan wird derzeit neu aufgestellt (noch kein Entwurf veröffentlicht)--
BayernAusführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten RaumordnungsplanLandesentwicklungsprogramm Bayern01.06.2023
BerlinAusführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten RaumordnungsplanLandesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg01.07.2019
BrandenburgAusführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten RaumordnungsplanLandesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg01.07.2019
BremenLandesweiter Raumordnungsplan in Aufstellung, noch kein Entwurf veröffentlicht--
HamburgKeine Landesplanung, Flächennutzungsplan übernimmt Funktion des Raumordnungsplans--
HessenAusführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten RaumordnungsplanLandesentwicklungsplan Hessen 202004.09.2021
Mecklenburg-VorpommernAusführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten RaumordnungsplanLandesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern09.06.2016
NiedersachsenAusführliche textliche Festlegungen im Gesetz sowie im Entwurf des landesweiten Raumordnungsplans (in Aufstellung)--
Nordrhein-WestfalenAusführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten Raumordnungsplan, 3. Änderung läuft derzeit2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW01.05.2024
Rheinland-PfalzLandesweiter Raumordnungsplan rechtsgültig, verpflichtende Ausweisung von mindestens Vorbehaltsgebieten4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV)31.01.2023
SaarlandAusführliche textliche Festlegungen im Entwurf des landesweiten Raumordnungsplans (in Aufstellung)--
SachsenLandesweiter Raumordnungsplan in Aufstellung, noch kein Entwurf veröffentlicht--
Sachsen-AnhaltAusführliche textliche Festlegungen im Entwurf des landesweiten Raumordnungsplans (in Aufstellung)--
Schleswig-HolsteinAusführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten RaumordnungsplanLandesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 202117.12.2021
ThüringenAusführliche textliche Festlegungen im rechtsgültigen landesweiten RaumordnungsplanErste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 202531.08.2024

Weiterführende Informationen

Hinweise

Bei den hier dargestellten Angaben handelt es sich um eine Sammlung von Informationen verschiedener Quellen (Webseiten sowie Gremieninformationssysteme der Planungsregionen und Länder). Es kann diesbezüglich keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weiterführende Informationen aus den Ländern oder Planungsregionen haben. 

Wir sind bestrebt, die dargestellten Informationen so aktuell und vollständig wie möglich zu halten. Die Karten werden mindestens quartalsweise aktualisiert. 

Ansprechpersonen

Portrait Dr. Katharina Harfenmeister
Dr. Katharina Harfenmeister
Referentin GIS
Portrait Anne-Kathrin Pauly
Anne-Kathrin Pauly
Rechtsreferentin