Stärkung der Solarenergie in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat durch Zielabweichungsverfahren das bisher bestehende Kontingent für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) von 5.000 ha auf 10.000 ha verdoppelt. Die Kontingenterhöhung sei als Übergangslösung bis zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms angelegt.
Des Weiteren wurden die Kriterien für PV-FFA weiterentwickelt. Laut dem Landeswirtschaftsministerium erfolgte dies in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
Das Land ermöglicht PV-FFA vor allem auf vorbelasteten, versiegelten oder infrastrukturell angebundenen Flächen sowie ausgewählten Moor- und Landwirtschaftsflächen, sofern Projekte netzdienlich, regional verbrauchsnah und mit anderen EE-Nutzungen kombiniert sind. Zugleich werden Schutzgebiete, hochbodenwertige Flächen und zentrale Trinkwasser- und Küstenschutzräume ausgeschlossen, während für landwirtschaftliche Flächen strenge Vorgaben u. a. zu Bodengüte, Betreiberansiedlung, Wiederherstellung der Landwirtschaftsnutzung und kommunaler/Bürgerbeteiligung gelten.
Weitere Informationen:
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (2026): Stärkung der Solarenergie
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (2026): Kriterien für Zielabweichungsverfahren für Freiflächenphotovoltaik