Rückbau und Repowering von PV-FFA

Umweltbundesamt veröffentlicht Kurzbericht zu rechtlichen Fragen.
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# Themen Repowering, Rückbau und Recycling

Das Umweltbundesamt veröffentlichte im August einen Kurzbericht zu Rechtsfragen in Bezug auf den Rückbau und das Repowering von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Die von der Stiftung Umweltenergierecht (Würzburg) und dem Öko-Institut (Freiburg) erstellte Studie beleuchtet zentrale Rechtsfragen, die sich zu Beginn und gegen Ende des Betriebs von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) ergeben. Konkret werden die Sicherung von Rückbauverpflichtungen und das Repowering nach dem Bauordnungsrecht thematisiert. Der Bericht orientiert sich einerseits an der aktuellen Rechtsprechung als auch an Gesprächen mit Akteuren aus der Praxis. 

In Bezug auf die Sicherung von Rückbauverpflichtungen zeigt sich eine Uneinheitlichkeit auf Bundesebene hinsichtlich der Sicherungshöhen sowie der Berechnung der Rückbaukosten. Um eine (rechtlich) anerkannte Grundlage für die Ermittlung der Sicherungshöhen zu schaffen, wird empfohlen, die einzubeziehenden Faktoren für die Berechnung der Sicherungssummen sowie den Maßstab zur Rechtmäßigkeit zu klären.

In Hinblick auf Repowering von PV-FFA stellt der Bericht fest, dass verschiedene Verfahrensarten nach den Landesbauordnungen für die Regelung des Repowering in Frage kommen. Dazu gehören Regelungen über die Verfahrensfreiheit, die Genehmigungsfreiheit oder des vereinfachten Genehmigungsverfahrens. Die Studie schließt hier darauf, dass eine Konkretisierung des allgemeinen Bauordnungsrechts durch Verwaltungsvorschriften sinnvoll wäre, um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden.

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