Rechtsrahmen des Netzanschlusses von EE-Anlagen
Die Stiftung Umweltenergierecht veröffentlichte am 22. Oktober 2025 den Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 60, der im Rahmen des Projekts EE-Netzintegration entstand.
In dem Bericht wird der Rechtsrahmen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen thematisiert. Netzbetreiber sind gesetzlich in der Pflicht, den gesamten Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen abzunehmen und in das Stromnetz einzuspeisen. Aus § 8 EEG 2023 resultiert für die Anlagenbetreiber ein Anspruch auf unverzüglichen und vorrangigen Netzanschluss. Dieser Netzanschlussanspruch wird in dem Bericht als wesentlicher Baustein zur Verwirklichung der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Ziele betrachtet. Die Verfassenden weisen darauf hin, dass eine Verweigerung des Netzanschlusses nur in seltenen Ausnahmefällen rechtens ist, und dass Netzanschluss und Netzzugang in jedem Fall unabhängig voneinander zu betrachten sind.
Des Weiteren werden die rechtlichen Rahmenbedingungen flexibler Netzanschlussvereinbarungen (flexible connection agreements – „FCAs“) beleuchtet, die als freiwilliges Instrument den Handlungsspielraum der Akteure erweitern können.
Weitere Informationen:
- Stiftung Umweltenergierecht (Hrsg.) (2025): Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 60