Rechtliche Aspekte beim Bau von Batteriespeichern
Im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen (PVA), werden zunehmend auch Batterieenergiespeichersystemen (BESS), kurz „Batteriespeicher“, errichtet. Eine Publikation des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE), die im April 2025 veröffentlicht wurde, untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Batteriespeichern im Außenbereich in Hinblick auf das Baurecht, Naturschutzrecht, Europarecht sowie ansatzweise auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Betrachtet werden dabei ausschließlich Batteriespeicher, die eine Leistung von mindestens 1.000 Kilowattstunden (1 Megawattstunde) aufweisen und für die kein Planfeststellungsverfahren durchlaufen wird (dies ist bei einer Nennleistung ab 50 Megawatt der Fall).
Laut der Publikation kann für Planung, Bau und Betrieb von Batteriespeicheranlagen zum großen Teil auf bereits bekannte Verfahren und für die Genehmigungen auf etablierte Regeln des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts unter Abwägung des überragenden öffentlichen Interesses zurückgegriffen werden. Lediglich die Umsetzung europäischer Vorschriften ist laut KNE uneindeutig und bedarf einer Nachsteuerung auf nationaler Ebene.
Das KNE schlussfolgert zudem, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des Batteriespeicher-Ausbaus stark von dem konkreten Projekt abhängig sind, und dass Umweltbelange bei Planung und Genehmigung ausreichend beachtet werden sollten.
Weitere Informationen:
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (Hrsg.) (2025): Rechtliche Rahmenbedingungen für Batteriespeicher im Außenbereich - Analyse mit Blick auf Batteriespeicher und Solarenergie