Neue interaktive Karte zeigt Stand der Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land

Die Karte gibt einen Überblick, in welchen Planungsregionen Beschleunigungsgebiete für Windenergie bereits ausgewiesen sind, wo Entwürfe vorliegen und welche Regionen derzeit separate Verfahren vorbereiten.
Wind
Pressemitteilung
# Themen Planung

Berlin, 24.03.2026: Wo existieren Windenergie-Beschleunigungsgebiete, welche Regionen bereiten noch Verfahren vor? Antworten liefert die Fachagentur Wind und Solar mit der heute veröffentlichten interaktiven Karte zum Ausweisungsstand der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land.

„Vor der Veröffentlichung der Karte war für jede konkrete Region der Blick in die einzelnen Pläne notwendig“, sagt Antje Wagenknecht, Geschäftsführerin der Fachagentur Wind und Solar. „Jetzt können Nutzerinnen und Nutzer der Karte übersichtlich erkennen, in welchen Regionen Deutschlands bereits Beschleunigungsgebiete bestehen oder wo Verfahren eingeleitet sind. Das erleichtert die fachliche Einordnung regional sehr unterschiedlich fortgeschrittener Prozesse.“

Beschleunigungsgebiete bereits in vier Regionen ausgewiesen

In vier Planungsregionen in Nordrhein-Westfalen bestehen bereits ausgewiesene Beschleunigungsgebiete, weil Windenergiegebiete unmittelbar im Regionalplan als Beschleunigungsgebiete festgelegt wurden. Weitere zwölf Planungsregionen haben entsprechende Entwürfe vorgelegt – in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Weitere Regionen bereiten Verfahren vor

Sechs Planungsregionen mit bereits erreichten Teilflächenzielen für 2027 oder 2032 haben entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Vier weitere Regionen in Bayern, deren Regionalpläne noch in Aufstellung sind, führen parallele Verfahren durch.

Sieben Regionen haben zwar ihre Teilflächenziele festgestellt, aber noch keine Verfahren für Beschleunigungsgebiete begonnen. Sie verfügen nach Inkrafttreten ihrer Regionalpläne über eine Frist von drei Monaten, um entsprechende Verfahren einzuleiten.

Regionen mit bestehenden Windenergiegebieten

In einigen Planungsregionen gibt es ausschließlich Beschleunigungsgebiete nach § 6a Windenergieflächenbedarfsgesetz. Dazu zählen unter anderem Hessen sowie mehrere Planungsregionen in Niedersachsen und Bremen, die ihre Flächenziele bereits mit früher ausgewiesenen Windenergiegebieten erreicht haben. In diesen Fällen laufen derzeit keine neuen Planverfahren.

Karte im Netz

Die Karte ist auf der Website der Fachagentur veröffentlicht: fachagentur-wind-solar.de

Datengrundlage und Aktualisierung

Die Darstellung basiert auf den Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Richtlinie Renewable Energy Directive III (RED III), das seit dem 15. August 2025 gilt. Die Karte berücksichtigt Windenergiegebiete, die seit dem 20. Mai 2024 rechtskräftig geworden sind oder sich derzeit in Aufstellung befinden.

Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Planunterlagen sowie Informationen aus Gremieninformationssystemen der Planungsregionen. 

Die Fachagentur Wind und Solar aktualisiert die Karte quartalsweise, um die Entwicklung der Beschleunigungsgebiete kontinuierlich abzubilden.

Bedeutung von Beschleunigungsgebieten für den Ausbau der Windenergie

In Beschleunigungsgebieten für Windenergie gelten verkürzte Genehmigungs- und Prüfzeiträume, z.B. straffere Fristen und teilweise reduzierte Umweltprüfungsanforderungen im Einzelgenehmigungsverfahren, weil die Konfliktbewertung bereits planungsrechtlich vorweggenommen wurde.

Windenergiegebiete im Sinne des § 2 Nr. 1 WindBG, die bis zum 19. Mai 2024 rechtsgültig in Regional- und Bauleitplänen ausgewiesen wurden, erklärt § 6a WindBG gesetzlich zu Beschleunigungsgebieten. Windenergiegebiete in Flächennutzungsplänen und Vorranggebiete für Windenergie in Regionalplänen, die ab dem 20. Mai 2024 rechtsgültig wurden bzw. werden, müssen planerisch als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen (§ 28 ROG) bzw. dargestellt (§§ 249c BauGB bzw. 245f Abs. 3 iVm 249c BauGB) werden.

Kurzprofil: Fachagentur Wind und Solar

​Die Fachagentur Wind und Solar ist eine Wissensplattform, die Informationen über die Nutzung von Wind- und Solarenergie in Deutschland veröffentlicht. Sie publiziert u. a. fundierte Analysen, Fachinformationen und praxisnahe Handlungshilfen. Die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins sind Bund, Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen. Die Fachagentur arbeitet fakten-, rechtssprechungs- und wissenschaftsbasiert.

Ansprechpersonen:

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Alena Müller
T +49 173 641 83 33 | mueller(at)fa-wind-solar.de

GIS-Referentin
Dr. Katharina Harfenmeister
T +49 172 272 18 87 | harfenmeister(at)fa-wind-solar.de