Neue Landesbauordnung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurde am 13. März 2025 ein Gesetz für schnelleres Bauen beschlossen, das am 28. Juni 2025 in Kraft treten soll. Die Änderungen der reformierten Landesbauordnung (LBO) betreffen dabei unter anderem die erneuerbaren Energien. Im Wesentlichen werden durch das Gesetz viele Projekte verfahrensfrei gestellt, sodass beispielsweise für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen keine Baugenehmigung mehr benötigt wird. Dies gilt sowohl für Dach- und Agri-PV als auch für privilegierte Freiflächen-PV-Anlagen. Zudem entfällt durch das Gesetz die Anzeigepflicht für den Vorhabenträger.
Die Baubehörde wird dementsprechend vor der Errichtung von PV-Anlagen nicht mehr prüfen, ob diese rechtmäßig sind. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen dennoch eingehalten und somit zukünftig vom Vorhabenträger selbst geprüft werden. Laut der Rechtsanwältin Dr. Miriam Vollmer besteht das Risiko, dass Vorhabenträger und Behörde die Rechtmäßigkeit einer Anlage unterschiedlich beurteilen und Photovoltaik-Anlagen im Nachhinein wieder abgebaut werden müssen. Auch der Rechtsanwalt Matthias Himmelsbach gibt zu bedenken, dass durch die neue LBO weniger Rechtssicherheit für den Vorhabenträger besteht. Er rät zur Einholung sogenannter Bauvorbescheide im Vorfeld.
Ob die Reform der Landesbauordnung den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Baden-Württemberg beschleunigen wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend sagen.
Weitere Informationen:
- Himmelsbach, M. (2025): LBO-Reform Ba-Wü: Verfahrensfreiheit kommt, Abstimmungsbedarf bleibt
- SWR (Hrsg.) (2024): Neue Landesbauordnung: Bauen in BW soll einfacher werden
- Vollmer, M. (2025): Verfahrensfrei und Spaß dabei?