Musterpachtvertrag für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Mustervertrag regelt die Verpachtung von Grundstücksflächen zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
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Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat einen Musterpachtvertrag veröffentlicht. Der Vertrag regelt die zentralen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Verpachtung von Grundstücksflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Darin werden unter anderem Fragen zu Genehmigung, Laufzeit, Pachtentgelt, Kündigung und Rückbau von PV-FFA geregelt. Ein wichtiges Anliegen des Mustervertrages ist es, dabei sowohl die Interessen der Flächeneigentümerinnen und -eigentümer als auch der Projektierenden gleichberechtigt abzubilden.

Der Vertrag richtet sich als Orientierungs- und Formulierungshilfe vor allem an Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die ihre Flächen für PV-FFA verpachten möchten, aber auch an Unternehmen und Projektierende, die ein Freiflächen-PV-Projekt realisieren wollen. Der Vertrag ist flexibel anwendbar und sollte laut KEA-BW unbedingt an das jeweilige Vorhaben angepasst werden.

Ergänzend zu dem Hauptvertrag stellt die KEA-BW eine „Anlage zur Pächterzustimmung“ zur Verfügung. Sie kann herangezogen werden, wenn Flächen bereits an Dritte verpachtet sind. Darüber hinaus soll eine „Anlage zur Muster-Dienstbarkeit“ dabei helfen, die Nutzungsrechte des oder der Projektierenden bzw. PV-Betreibenden an den Grundstücken grundbuchrechtlich abzusichern. 

Der Musterpachtvertrag ist in Kooperation mit dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Neckar-Energieverband (NEV) entstanden und steht mitsamt Anlagen kostenfrei auf den Seiten des KEA-BW zur Verfügung.

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