Leitfaden zu Solarparks in Landschaftsschutzgebieten

Leitfaden zeigt auf, in welchen Fällen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten rechtlich zulässig sind.
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# Themen Genehmigung, Landschaftsbild, Planung

Photovoltaik-Projekte können durchaus auch in Landschaftsschutzgebieten (LSG) realisiert werden. Dies zeigt der von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) in Auftrag gegebene Leitfaden „Rechtliche Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten“. Der Leitfaden thematisiert insbesondere die Energiepolitik und die Rechtslage in Baden-Württemberg. Dabei werden mögliche Nutzungskonflikte zwischen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) und den naturschutzrechtlichen Vorgaben in Landschaftsschutzgebieten genannt, die rechtlichen Rahmenbedingungen beschrieben und die einzelnen Schritte zur Realisierung von PV-FFA in LSG erläutert.

Laut Leitfaden ist es für die Errichtung von PV-FFA in Landschaftsschutzgebieten beispielsweise von Vorteil, wenn die Anlagen an landschaftlich vorbelasteten Standorten geplant sind und nur eine geringfügige Beeinträchtigung für Natur und Landschaft zu erwarten ist. Falls in Landschaftsschutzgebieten ein Bauverbot gilt, könne dieses durch Ausnahmeerlaubnisse oder Befreiungen umgangen werden. Auch eine Anpassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung sei denkbar, um die Errichtung von PV-FFA zu erleichtern. In jedem Fall sei dabei die Mitwirkung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Der Leitfaden soll laut KEA-BW aufzeigen, wie sich die Ziele des Klima- und Naturschutzes rechtssicher miteinander vereinbaren lassen und ist als Arbeitshilfe insbesondere für Städte und Gemeinden, Projektierende, Landratsämter, untere Baurechts- und Naturschutzbehörden, Regierungspräsidien sowie private und kommunale Flächeneigentümerinnen und -eigentümer gedacht. Er steht kostenfrei auf der Internetseite des KEA-BW zur Verfügung.

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