Hinweise für die Anwendung von § 6b WindBG

Rechtliche Hilfestellung des Niedersächsischen Ministeriums
Wind Solar
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# Themen Genehmigung, Natur- und Artenschutz

Die Servicestelle Erneuerbare Energien (SEE) im Niedersächsischen Umweltministerium hat Hinweise zur behördlichen Anwendung des seit dem 15. August 2025 geltenden § 6b WindBG veröffentlicht. Die Vorschrift dient der Umsetzung der Novelle der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) und soll Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in sogenannten Beschleunigungsgebieten vereinfachen.

In den Hinweisen erläutert die SEE die neuen Verfahrensregelungen und gibt Empfehlungen für den Verwaltungsvollzug. Aus dieser Hilfestellung wird insbesondere das neue Prüfprogramm des § 6b WindBG ersichtlich, welches in drei Teilfragen beantwortet wird. 

Zugleich weist sie auf bestehende rechtliche Unsicherheiten hin. Diese ergeben sich aus teilweisen unklaren Anforderungen der europäischen Richtlinie sowie einiger unbestimmter Rechtsbegriffe. 

Die Hinweise geben den aktuellen Erkenntnisstand der SEE wieder und sollen fortlaufend an neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis angepasst werden.

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