Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie

Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht Studie zur anstehenden Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in nationales Recht.
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# Themen Planung, Genehmigung

Am 20. November 2023 ist die geänderte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (sog. RED III) in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie enthält verschiedene Instrumente zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen, Netze und Speicher.

Das darin enthaltene Konzept der Beschleunigungsgebiete führt zu einem Paradigmenwechsel in den Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien. Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht zeigt Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in nationales Recht auf. Insbesondere die Bedeutung der Beschleunigungsgebiete auf Planungs- und Genehmigungsebene steht im Fokus der Veröffentlichung.

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