# Detail # Windenergieplanung auf kommunaler Ebene Was bedeutet die neue Gesetzgebung zur Ausweisung von Windenergiegebieten für Kommunen? Quelle: Fachagentur Wind und Solar Publikation Wind \# **Themen** Planung **Stand** 01.05.2023 **Hintergrundpapier** **Lesezeit** 10 Minuten Am 1. Februar 2023 ist das Wind-an-Land-Gesetzes (WaLG) in Kraft getreten. Es beinhaltet unter anderem das WindBG sowie Änderungen im BauGB und im ROG. Das Gesetz reformiert die Flächenbereitstellung für den Ausbau der Windenergie. Mit den neuen Regelungen sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um die im EEG 2023 angehobenen Ausbauziele für die Windenergie zu erreichen und insbesondere eine Planungsbeschleunigung herbeigeführt werden. Bisher sind bundesweit lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche in räumlichen Gesamtplänen für die Windenergie ausgewiesen, von denen nach aktuellen Studien lediglich 0,5 Prozent auch nutzbar sind. Diese Flächen sollen nunmehr deutlich erweitert werden; so sollen insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. Das WindBG stellt dafür zum ersten Mal eine Verbindung zwischen den Ausbauzielen im EEG 2023 und der eigentlichen Flächenausweisung in den einzelnen Bundesländern her. Diese Verbindung wird dadurch erreicht, dass das WindBG für die einzelnen Länder sogenannte Flächenbeitragswerte (prozentualer Anteil der Landesfläche für die Windenergie) festlegt, die – mit einem Zwischenziel für Ende 2027 und einem Endziel für Ende 2032 – erreicht werden müssen. Die Änderungen des BauGB bedingen zudem eine völlig neue Herangehensweise bei der Flächenausweisung. Denn die ehemals praktizierte Konzentrationszonenplanung – und die damit einhergehende Ausschlussplanung – wird nun von einer klassischen Positivplanung in Verbindung mit einer modifizierten Außenbereichsprivilegierung abgelöst. Daneben wirken sich auch die Änderungen im BNatSchG teilweise auf die zukünftige Planung von Windenergieanlagen aus und sind punktuell Gegenstand des Papiers. Ebenso einzelne Vorschriften des ROG, die im Zuge der ROG-Novelle geändert und am 3. März 2023 vom Bundestag verabschiedet wurden. Mit dem Hintergrundpapier sollen nicht nur wichtige Neuregelungen dargestellt und erläutert werden, sondern auch konkrete Fragestellungen besprochen werden, die sich im Zusammenhang mit der neuen Gesetzeslage für kommunale Planungsträger stellen. Die Handreichung soll dem besseren Verständnis der neuen Planungssystematik dienen und die Anwendung der Neuregelungen in der Praxis vereinfachen. Auch einige Fragen, die auf Planungsebene in den Diskurs um die neue Bundesgesetzgebung eingebracht wurden, sind in die Darstellung integriert. Das Papier nimmt Bezug auf die Gesetzesbegründungen zu den zahlreichen Neuregelungen. Die aktuellen Gesetzesänderungen werden dabei in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung zur alten Rechtslage und zu den gegenwärtigen Bewertungen in der Literatur gesetzt. [ FA Wind (2023): Windenergieplanung auf kommunaler Ebene – Was bedeutet die neue Gesetzgebung zur Ausweisung von Windenergiegebieten für Kommunen? ](https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Planung/FA_Wind_Hintergrundpapier_Planung_auf_kommunaler_Ebene_2023-05.pdf) Dateiformat: PDF, Dateigröße: 546.47 KB [ Download ](https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Planung/FA_Wind_Hintergrundpapier_Planung_auf_kommunaler_Ebene_2023-05.pdf)