# Detail # Rechtsprechung zur raumordnerischen Steuerung Betrachtung der oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich durch die Regionalplanung Quelle: Fachagentur Wind und Solar Publikation Wind \# **Themen** Genehmigung, Planung **Stand** 01.06.2016 **Hintergrundpapier** **Lesezeit** 10 Minuten Die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hat in den letzten Jahren Anforderungen an die Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Regional- und Flächennutzungsplanung herausgearbeitet. Auch wenn inzwischen die abstrakt definierten Planungsschritte hinreichend bekannt sein dürften, bestehen bei den Trägern der Regional- und Flächennutzungsplanung Unsicherheiten in der Umsetzung oder Reichweite der richterlichen Anforderungen. Die Fachagentur Windenergie an Land hat im April und Mai 2016 drei vom Programm her identische Seminare zu den Anforderungen an die planerische Steuerung der Windenergienutzung durchgeführt. Die Veranstaltungen richteten sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für die Regional- und Flächennutzungsplanung zuständigen Behörden. Der geschlossene Rahmen sollte einen offenen praxisnahen Austausch ermöglichen. An den drei Terminen in Leipzig, Hannover und Frankfurt am Main konnten die Teilnehmenden mit dem Referenten, Dr. Stephan Gatz, stellvertretender Vorsitzender Richter des 4. Senats am Bundesverwaltungsgericht, über die Ansprüche an die Konzentrationsflächenplanung der Windenergie diskutieren. In der Gesamtschau wurde deutlich, dass sich sowohl die Arbeitsweise der planenden Behörden als auch deren Rahmenbedingungen in den verschiedenen Bundesländern und Regionen teilweise sehr unterscheiden. Vielfach werden die Anforderungen an die Konzentrationsflächenplanung bereits sehr souverän und mit hoher Fachkompetenz umgesetzt. Dennoch zeigte das Wiederkehren einiger Fragestellungen, dass einige Aspekte weiterhin diskutiert werden müssen. Schwerpunktmäßig wurden folgende Fragen diskutiert: - Wie lassen sich harte Tabuzonen abgrenzen? Welche Unterschiede bestehen zu den weichen Tabuzonen? - Wie werden weiche Tabukriterien gebildet? Ist die Unterscheidung in weiche Tabuzonen und sonstige Potenzialflächen zwingend? - Was bedeutet es, der Windenergienutzung substanziell Raum zu verschaffen? - Welche formellen Anforderungen sind besonders fehlerträchtig? - Wie ist mit (vermeintlich oder tatsächlich verbindlichen) Vorgaben durch die Landesplanung und Landesregierung umzugehen? - Wie sind Schutzgebiete planerisch zu bewerten? - Wie ist der Artenschutz zu berücksichtigen? In dieser Dokumentation findet sich zunächst ein Beitrag von Dr. Stephan Gatz, der seinen einführenden Vortrag im Rahmen der Seminare abbildet und die diskutierten Themen. Abschließend werden wesentliche Punkte aus der Diskussion erneut aufgegriffen und zusammengefasst. Die Darstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Viele Aussagen stellen persönliche Meinungen und Einschätzungen der Verfasser und der Veranstaltungsteilnehmer dar. [ FA Wind (2016): Entwicklung der Rechtsprechung zur raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung ](https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Allgemein/FA_Wind_Hintergrundpapier_Regionalplanung_02-2016.pdf) Dateiformat: PDF, Dateigröße: 360.62 KB [ Download ](https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Allgemein/FA_Wind_Hintergrundpapier_Regionalplanung_02-2016.pdf)