# Detail # OVG Münster, Urteil vom 11. Dezember 2023 – 22 D 65/23.AK Genehmigungsverfahren, erneute Öffentlichkeitsbeteiligung, Immissionsrichtwert, Außenbereich, Rücksichtnahmegebot, Signalkennzeichnung Quelle: Abo Energy Publikation Wind \# **Themen** Befeuerung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Genehmigung **Datum der Entscheidung** 11.12.2023 **Stand der Bearbeitung** April 2024 **Entscheidungsbesprechung** **Aktenzeichen** 22 D 65/23.AK **Rechts-/Themengebiet** Genehmigungsverfahren, Immissionsschutz 1. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwRG erfasst nicht den Fall, dass keine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde. 2. § 22 UVPG findet auf immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen keine Anwendung. Er wird durch die Regelungen der 9. BImSchV – in auch unionsrechtlich unbedenklicher Weise – verdrängt. 3. Allein die Verfahrensdauer ist kein Grund, eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen zu müssen. Ein Verfallsdatum kennt das geltende Recht nicht. 4. Für im Außenbereich gelegene Grundstücke betragen die Lärmrichtwerte aufgrund einer generalisierenden Betrachtung in Anlehnung an die für Dorf- und Mischgebiete nach Nr. 6.1 Buchst. d TA Lärm geltenden Richtwerte 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. Eine Heranziehung der Immissionsrichtwerte für solche Baugebietstypen (hier geltend gemacht Kleinsiedlungsgebiet), die von einer „ruhigen Wohnnutzung“ geprägt werden, verbietet sich mangels einer vergleichbaren Ausgangssituation von vornherein. Selbst eine Lage im Landschaftsschutzgebiet oder am Rande eines FFH-Gebietes würde hieran nichts ändern. 5. Eine zur Gewährleistung der Sicherheit des Luftverkehrs zwingend erforderlich Signalkennzeichnung von Windenergieanlagen, die den technischen Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen folgt, kann regelmäßig – von extremen Ausnahmen abgesehen – nicht als rücksichtslos qualifiziert werden. Die Gemeinde muss Flächen, für die ein Bebauungsplan als Art der baulichen Nutzung Windenergie festsetzt, nicht in das gesamträumliche Konzept für eine Konzentrationsflächenplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einbeziehen. (amtliche Leitsätze) [ FA Wind (2023): Besprechung von OVG Münster, Urteil vom 11. Dezember 2023 – 22 D 65/23.AK ](https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Entscheidungsbesprechung/2023/25._Sitzung/FA_Wind_OVG_Muenster_Urteil_11_Dezember_2023_22_D_65_23_AK.pdf) Dateiformat: PDF, Dateigröße: 142.15 KB [ Download ](https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Entscheidungsbesprechung/2023/25._Sitzung/FA_Wind_OVG_Muenster_Urteil_11_Dezember_2023_22_D_65_23_AK.pdf) ## Das könnte Sie auch interessieren [](https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/mediathek/detail/rundbrief-windenergie-und-recht-1-2024)Quelle: Fachagentur Wind und Solar Rundbrief Wind 26.04.2024 ##### [Rundbrief Windenergie und Recht 1/2024](https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/mediathek/detail/rundbrief-windenergie-und-recht-1-2024) Ergebnis des 25. Runden Tisches Windenergie und Recht [mehr](https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/mediathek/detail/rundbrief-windenergie-und-recht-1-2024) [Alle Veröffentlichungen](https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/mediathek)