# Detail # Ausweisung von Flächen zur Nutzung der Windenergie Interaktive Karten zeigen den Stand bei der Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels Quelle: Fachagentur Wind und Solar / erstellt mit © Mapbox © OpenStreetMap Interaktive Karte Wind \# **Themen** Planung **Stand** 22.04.2024 **Seit 1. Februar 2023 gibt es ein verbindliches Zwei-Prozent-Flächenziel für die Nutzung der Windenergie in Deutschland. Jedes Bundesland ist demnach verpflichtet, einen bestimmten Anteil seiner Landesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen. Diese Anteile werden als Flächenbeitragswerte bezeichnet und sind im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgelegt. Die Länder haben verschiedene Möglichkeiten, um ihre Verpflichtung zu erfüllen. Dabei haben sie die Freiheit selbst zu entscheiden, welche Planungsebene die Flächen ausweist und wie die Flächenvorgaben räumlich verteilt werden.** Die dargestellte Karte zeigt, wie das 2-Prozent-Ziel des Bundes für Windenergieflächen auf die Länder verteilt ist. Sie ist ist Teil eines Kartendossiers mit insgesamt vier Karten. Informieren Sie sich umfassend: ### Kartendossier mit vier Karten erklärt die Details Die Fachagentur Wind und Solar hat das Thema mithilfe von vier Karten aufbereitet. Mit den interaktiven Karten wird u. a. visualisiert, wie viel Fläche auf Landesebene jeweils noch fehlt, um die Flächenbeitragswerte nach dem WindBG zu erreichen. Die Karten treffen Aussagen zu folgenden Fragen: - Wie ist das Zwei-Prozent-Ziel des Bundes für Windenergieflächen verteilt? - Wie weisen die Länder Fläche für die Windenergie aus? - Wie ist die Ausgangslage in den Ländern: Wie viel Fläche ist bereits rechtskräftig ausgewiesen und wie viel Fläche ist davon auf die Flächenbeitragswerte anrechenbar? - Wie viel Fläche fehlt in den Ländern noch, bis sie die Flächenbeitragswerte erreichen? [zum Kartendossier](https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/interaktive-karten/flaechenbeitragswerte)