# Schleswig-Holstein > Informationssammlung zur Nutzung von Windenergie an Land sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Schleswig-Holstein # SCHLESWIG-HOLSTEIN DeutschlandSchleswig-Holstein hat eine Fläche von 15.804,3 km² und eine Einwohnerdichte von 184 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land 2.922.005 Einwohner. 2022 aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Seit Juni 2017 ist Daniel Günther Ministerpräsident. Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2024 bei rund 42.855 Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2021 auf 68,3 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 10,3 Prozent. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2025 Aktivieren Sie JavaScript um dieses Element zu nutzen. ### Basisinformationen Energiepolitische Programmatik##### Koalitionsvertrag (2022-2027) – Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen ###### **Kapitel „Klimaschutz und Energiewende“** **„Klimaschutz und Energiewende“** \[…\] "Deswegen ist es wichtig, den Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) zu forcieren und damit die Abhängigkeit unserer Gesellschaft von Öl, Erdgas und Kohle konsequent zu verringern und perspektivisch zu beenden.“ \[…\] „Die Geschwindigkeit auf dem Weg zu Klimaneutralität und Energiewende wird vom Ausbautempo der Erneuerbaren Energien, Effizienzsteigerungen, Energieeinsparungen, dem Energieleitungsausbau und dem Import von Energie aus erneuerbaren Quellen bestimmt.“ \[…\] „Schleswig-Holstein bietet als Gunststandort mit den natürlichen Ressourcen Wind, Sonne und Biomasse die besten Standortbedingungen für die Erneuerbaren Energien und damit große Möglichkeiten für unser Land. Dieses herausragende Potenzial wollen wir noch besser und effizienter nutzen. Die damit verbundene Wertschöpfung soll hier im Land ermöglicht, angesiedelt und genutzt werden.“ \[…\] „Wir wollen die Standortvorteile unseres Landes noch besser nutzen und Schleswig-Holstein zu einem Zentrum der nachhaltigen Wirtschaft der Zukunft entwickeln. Dafür ist ein ambitionierter Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig. Wir wollen als Energiewendevorreiter vorangehen und Schleswig-Holstein fit für die Zukunft machen.“ \[…\] „Wir wollen Schleswig-Holstein weiterhin als bundesweiten energiewendepolitischen Impulsgeber positionieren. Energiewende und Dekarbonisierung sowie die sich daraus ergebenden nachhaltigen wirtschaftlichen Chancen werden in der vor uns liegenden Legislaturperiode Priorität haben." **„Ausbau der Erneuerbaren Energien“** \[…\] „Schon heute produzieren wir mehr erneuerbaren Strom, als wir verbrauchen. Diese Wertschöpfung wollen wir halten und noch weiter ausbauen. Dafür streben wir an, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien an Land bis 2030 auf 40-45 Terawattstunden (TWh) pro Jahr anzuheben. Dieses Ziel werden wir im schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) festhalten und die dafür geeigneten, landespolitisch möglichen Maßnahmen einleiten.“ \[…\] **„Bürgerenergie und Reform des Umlagen- und Abgabesystems“** "Die Energieversorgung muss auch zukünftig nachhaltig, sicher, umfassend und bezahlbar sein. Wir setzen uns beim Bund für eine grundlegende Reform des Systems von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie der Netzentgelte ein, um eine gerechtere bundesweite Verteilung, insbesondere von Kosten, zu gewährleisten. Umlagen sollten zum Beispiel entfallen können, wenn kein fremdes Stromnetz beansprucht wird.“ \[…\] „Bürgerenergie wollen wir weiter stärken und die bestehenden Instrumente wie den Bürgerenergiefonds bei der Investitionsbank ausbauen. Sowohl beim Zugang zum Geldmarkt als auch bei der Beantragung von Genehmigungen wollen wir Unterstützung anbieten." \[…\] **„Freiflächen-Photovoltaik“** „Zudem bedarf es mehr PV auch auf Freiflächen, wobei wir gleichzeitig den Flächenverbrauch im Blick behalten wollen. Vorwiegend sollen PV-Freiflächenanlagen auf belasteten oder versiegelten Flächen entstehen. Das kann zum Beispiel in der Nähe von Stromtrassen, Autobahnen oder Eisenbahnstrecken der Fall sein. Gleichwohl machen wir den Zubau von PV in der Fläche nicht hiervon abhängig. Hochwertige Ackerböden sollen dabei vorrangig der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben. \[…\] Außerdem werden wir prüfen, ob auch auf Naturschutzflächen geeignete PV-Anlagen unter Erhalt des ökologischen Nutzens der Flächen darstellbar sind. Wir wollen hierfür ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt auf den Weg bringen. Mit dem PV-Beratungserlass, den wir weiter verbessern wollen, haben wir den Kommunen bereits klare Leitlinien für den Ausbau von Solar-Freiflächenanlagen an die Hand gegeben und sind damit einen großen Schritt vorangekommen. Wir werden den Ausbau von PV-Anlagen sowie deren Planungen und Genehmigungen vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaschutzziele kontinuierlich überprüfen und notwendigenfalls erleichtern. Wir wollen den Zubau nicht zentralisiert regeln, sondern setzen auf eigenständige Entscheidungen vor Ort. Dabei unterstützen wir die Menschen vor Ort und werden einen Handlungsleitfaden für Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Verwaltungen erstellen, um eine bessere und schnellere Umsetzung von PV-Freiflächenanlagen zu ermöglichen.\[…\] Wir begrüßen das neue Ausschreibungssegment Agri-PV, also die Kombination von PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche, sowie die vorgesehenen Möglichkeiten, diese auf wiedervernässten Standorten als Einkommensquelle zu entwickeln. Es werden Vorschläge unterstützt, kleine PV-Anlagen in die Verfahren für eine vereinfachte Bauleitplanung aufzunehmen. Wir werden vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Koalitionsvertrag 2022-2027, Ausbaus Erneuerbarer Energien prüfen, in welchem Rahmen Raumordnungsverfahren für große Vorhaben von Solar-Freiflächenanlagen weiterhin notwendig sind.“ **„Wind an Land“** "Wir werden in dieser Legislaturperiode über die bestehende Planung hinaus weitere Flächen für die Windkraft zur Verfügung stellen mit dem Ziel, perspektivisch 15 Gigawatt (GW) installierte Leistung zu erreichen. Damit werden wir die Grundlage für eine jährliche Energieerzeugung von 30-35 Terawattstunden (TWh) pro Jahr bis 2030 sicherstellen. \[…\] Die Evaluation der Regionalplanung Wind werden wir gleichzeitig vorziehen. Auf Basis der Ergebnisse der Evaluation und unter Berücksichtigung der Rechtslage, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausgestaltung des Verfahrens, werden wir das Kapitel Wind des Landesentwicklungsplans und die Regionalplanung Wind schnellstmöglich in einem eigenen, selbstständigen Verfahren fortschreiben, um eine Grundlage zur Erreichung unserer Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu schaffen. Wir berücksichtigen, dass die Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Wir werden alle Kriterien mit Ausnahme der Abstände zur Wohnbebauung, die wir beibehalten werden, im Rahmen der Evaluation einer intensiven Prüfung unterziehen. Wir werden Flächen, die aufgrund von Artenschutz, Denkmalschutz oder ihrer Größe im Prozess der Erarbeitung des Regionalplans herausgefallen sind, neu bewerten und gegebenenfalls ausweisen. Soweit notwendig und zielführend, werden wir auch Kriterien in diesen Bereichen ändern. Dabei nutzen wir auch neue Vorgaben des Bundes, beispielsweise im Bereich des Artenschutzes oder auch bei den Abstandsregelungen zu Wetterstationen und der Flugsicherung. Soweit der Bund weitere Planungsspielräume eröffnet, werden wir diese evaluieren und gegebenenfalls nutzen. \[…\] Das alles wollen wir rechtssicher in den Raumordnungsplänen verankern. Dabei behalten wir immer die Akzeptanz der Bevölkerung im Blick. Wir wollen bereits bestehende Flächen besser ausnutzen. In Regionen mit wenig bestehenden Windenergieanlagen wollen wir auch Kleinstparks zulassen. Wir werden auch den Einsatz vertikaler Windkraftanlagen für die Verdichtung in Vorranggebieten prüfen und in Modellprojekten erproben. Auch die Kombination von PV-Freiflächenanlagen an Windenergiestandorten wollen wir unterstützen. \[…\] Wir werden prüfen, welche landesrechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben angepasst werden müssen, um das Repowering auch auf solchen Flächen zu ermöglichen, die nach Fertigstellung der Regionalplanung Wind aus der Gebietskulisse herausgefallen sind, jedoch in der Bevölkerung vor Ort eine hohe Akzeptanz ausweisen, ohne die Gültigkeit der Pläne im Sinne der größtmöglichen Planungssicherheit für den Ausbau der Windenergie zu gefährden. Soweit rechtlich möglich, wollen wir aufgezeigte Möglichkeiten anschließend nutzen. \[…\] Schleswig-Holstein liegt im bundesweiten Vergleich bei den Genehmigungen von Windkraftanlagen schon heute an der Spitze. Wir werden unsere Genehmigungsbehörden weiter stärken, indem wir sie personell gut ausstatten und organisatorisch den neuen Aufgaben anpassen. \[…\] Wir unterstützen Technologien und deren Zulassung, die zur Akzeptanz der Erneuerbaren Energien in der Bevölkerung beitragen und die Naturverträglichkeit verbessern. Hierzu zählen die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung und Antikollisionssysteme zum Schutz vor Vogelschlag." - Ideen verbinden - Chancen nutzen. Schleswig-Holstein gestalten. (2022):[ Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein 2022-2027](https://www.cdu-sh.de/sites/www.cdu-sh.de/files/koalitionsvertrag_2022-2027_.pdf "https://www.cdu-sh.de/sites/www.cdu-sh.de/files/koalitionsvertrag_2022-2027_.pdf") ##### Energiewende- und Klimaschutzgesetz – EWKG Am 30. März 2017 ist das Gesetz über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (EWKG) in Kraft getreten. Damit wird die rechtliche Grundlage für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein geschaffen und es werden die zentralen Klimaschutzziele festgelegt. Dieses wurde zum 17. Dezember 2021 novelliert, allerdings ohne konkrete Änderung der windenergierelevanten Paragraphen. Neben mittel- und langfristigen Zielen zur Minderung der Treibhausgasemissionen ist dort u. a. das Ziel eines Ausbaus der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auf mind. 37 TWh bis zum Jahr 2025 formuliert. Nach § 3 Absatz 5 EWKG soll die Landesregierung die Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien für den Zeitraum ab dem Jahr 2025 in den Energiewende- und Klimaschutzberichten fortschreiben. Im Energiewende- und Klimaschutzbericht 2016 hat die Landesregierung dies bereits vorgenommen. Bis 2030 wird demnach ein Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auf mind. 44 TWh angestrebt. Im Hinblick auf die lange Zeitspanne haben diese Ziele den Charakter eines Zielszenarios, das bei Vorliegen neuer Daten, Fakten, Rahmensetzungen und Prognosen ggf. fortzuschreiben ist. Daraus abgeleitet ergibt sich als Zielszenario für Windenergieanlagen an Land eine installierte Leistung von 8 GW bis 2020, 10 GW bis 2025 und 12 GW bis 2030. Ebenfalls im EWKG verankert sind Pflichten für die Installation von PV-Anlagen. Beim Neubau oder der grundlegenden Sanierung von für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplätzen für Kraftfahrzeuge mit zumindest 70 Stellplätzen oder der Erweiterung eines Parkplatzes um zumindest 70 entsprechende Stellplätze besteht eine Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen über den hierfür geeigneten Stellplätzen. Mit dem Inkrafttreten der Novelle des EWKG des Jahres 2025 wurde auch die Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen auf Wohngebäude ausgedehnt. - [Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein ](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/klimaschutz/energiewendeKlimaschutzgesetz.html "Energiewende- und Klimaschutzgesetz")(Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG) vom 7. März 2017, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Dezember 2025 Fachliche Grundlagen- Landesportal Schleswig-Holstein: [Themenseite Energie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie) ##### **Energiewende- und Klimaschutzberichte** In jährlichen Energiewende- und Klimaschutzberichten informiert die Landesregierung über ihre Klimaschutz- und Energiepolitik. - [Energiewende- und Klimaschutzberichte 2004 - 2025](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/klimaschutz/energiewendeKlimaschutzberichte.html "Energiewende- und Klimaschutzberichte 2004 - 2025") Relevante Landesministerien- [Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V "Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur") - [Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VII/vii_node "Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus") - [Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/iv_node "Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport") - [Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX "Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein") Landesplanung##### **Landesplanungsbehörde** - [Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/iv_node "Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport") ##### **Landesplanungsgesetz** - [Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz](https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-PlanGSH2014rahmen "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-PlanGSH2014rahmen") - LaplaG) vom 27. Januar 2014 ##### **Teilfortschreibungen des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein** Am 30. Oktober 2020 ist die Teilfortschreibung des LEP zum Thema Windenergie an Land in Kraft getreten. Sie legt verbindlich für das gesamte Land Schleswig-Holstein Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Nutzung der Windenergie fest. Die Teilfortschreibung ersetzt das bisherige Kapitel 3.5.2 (Windenergie) im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010. Der gesamte Landesentwicklungsplan ist am 17.12.2021 in Kraft getreten. - Ministerium für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport Schleswig-Holstein: [Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein 2010 Kapitel 3.5.2](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landesplanung/raumordnungsplaene/raumordnungsplaene_wind/Downloads/teilfortschreibung_lep_wind/200915_teilfortschreibung_wind_lep.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein 2010 Kapitel 3.5.2 (Windenergie an Land)") (Windenergie an Land) - Ministerium für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport Schleswig-Holstein: [Landesentwicklungsplan Fortschreibung 2021](https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/MILIG/LEP/Text_LEP-SH_2021_A_B%29.pdf "Landesentwicklungsplan Fortschreibung 2021") Im Juni 2024 wurde eine weitere Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans bekanntgegeben. Demnach soll das Kapitel 4.5.1. des Landesentwicklungsplans durch Anlagen 1 bis 3 mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung fortgeschrieben werden. Zudem soll die Landesverordnung vom 25. November 2021 geändert werden und die Landesverordnung über die Änderung und Teilfortschreibung des Kapitels 3.5.2 (Windenergie an Land) vom 6. Oktober 2020 außer Kraft treten. Nach Durchführung einer dritten Anhörung soll der Plan voraussichtlich im April 2026 in Kraft treten. - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein: [Verfahren Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 - Dritter Entwurf November 2025 | BOB-SH Landesplanung](https://www.bolapla-sh.de/verfahren/c92f39f8-a67d-4a73-84c8-6343e5dbf491/public/detail "Verfahren Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 - Dritter Entwurf November 2025 | BOB-SH Landesplanung") Regionalplanung##### **Planungsträger** Die Planungsträgerschaft ist auf Landesebene angesiedelt. Die Kreise und kreisfreien Städte sind frühzeitig an der Erarbeitung des Regionalplanes für den jeweiligen Planungsraum zu beteiligen; die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind hierbei einzubeziehen. Schleswig-Holstein ist in drei regionale Planungsräume eingeteilt. ##### **Instrumente der Regionalplanung** Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung, Vorranggebiete Repowering ##### **Regionalpläne** Im September 2020 hat die Landesregierung die Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 mit Zustimmung des Landtages beschlossen (siehe Punkt 3.1). Die Teilaufstellungen der Regionalpläne I-III (Windenergie an Land) sind am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten. ###### Planungsraum I - Teilaufstellung des Regionalplans für den [Planungsraum I Kapitel 5.8](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landesplanung/raumordnungsplaene/raumordnungsplaene_wind/fh_teilfortschreibung_lep_wind_RP1.html "Planungsraum I Kapitel 5.8"), Windenergie an Land (seit Dezember 2020 in Kraft) - Der Teilregionalplan wurde durch das OVG Schleswig mit dem [Urteil vom 22. März 2023 - 5 KN 53/21](https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230045367 "Urteil vom 22. März 2023 - 5 KN 53/21") für ungültig erklärt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, weil das MIKWS Rechtsmittel eingelegt hat. ###### Planungsraum II - Teilaufstellung des Regionalplans für den [Planungsraum II Kapitel 5.7](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landesplanung/raumordnungsplaene/raumordnungsplaene_wind/fh_teilfortschreibung_lep_wind_RP2.html "Planungsraum II Kapitel 5.7"), Windenergie an Land (seit Dezember 2020 in Kraft) ###### Planungsraum III - Teilaufstellung des Regionalplans für den [Planungsraum III Kapitel 5.7](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landesplanung/raumordnungsplaene/raumordnungsplaene_wind/fh_teilfortschreibung_lep_wind_RP3.html "Planungsraum III Kapitel 5.7"), Windenergie an Land (seit Dezember 2020 in Kraft) Um weitere Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen und die Leistung aus Windenergie bis 2030 auf 15 Gigawatt zu erhöhen, erarbeitet die Landesplanung die Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie an Land. Damit soll auch der Flächenbeitragswert für das Jahr 2032 bereits 2027 erreicht werden. Vom 7. August bis 8. Oktober 2025 konnte die Öffentlichkeit zu den ersten Entwürfen Stellung nehmen. Derzeit werden die rund 3.300 eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. - Verfahren | Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums I in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land – Entwurf Juli 2025 | BOB-SH Landesplanung - Verfahren | Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land – Entwurf Juli 2025 | BOB-SH Landesplanung - Verfahren | Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land – Entwurf Juli 2025 | BOB-SH Landesplanung Finanzielle TeilhabeDer Leitfaden Bürgerwindpark bietet einen Überblick über die im Zusammenhang mit der Realisierung eines Bürgerwindparks auftretenden Fragestellungen und deren Antworten. In der 4. überarbeiteten Auflage sind Erfahrungen von Betreibern und Planern aus über 30 Jahren zusammengefasst. - EE.SH Netzwerkagentur Erneuerbare Energien (2019): [Leitfa](https://www.ee-sh.de/de/dokumente/content/leitfaeden-und-magazine/Leitfaden_Buergerwindpark_web.pdf "Leitfaden Bürgerwindpark - MehrWertschöpfung für die Region")[den Bürgerwindpark - MehrWertschöpfung für die Region](https://www.ee-sh.de/de/dokumente/content/leitfaeden-und-magazine/Leitfaden_Buergerwindpark_web.pdf "EE.SH Netzwerkagentur Erneuerbare Energien (2019): Leitfaden Bürgerwindpark - MehrWertschöpfung für die Region") Vernetzung##### Netzwerkagentur Erneuerbare Energien (EE.SH) Die im März 2016 gegründete EE.SH zielt darauf, Unternehmen der Branche zu unterstützen und zu fördern und dadurch die Umsetzung einer landesweiten Energiewende mit wirtschaftspolitischen Zielsetzungen zu verknüpfen. Die zentralen Aufgaben von EE.SH sind die Netzwerkarbeit, Unterstützung und Marketing für die schleswig-holsteinische Erneuerbare-Energien-Branche, die Akquisition von Projektmitteln und Projektpartnern für die Umsetzung von Innovations- und Transformationsprojekten sowie die Öffentlichkeitsarbeit für die Akzeptanz von erneuerbaren Energien. - [Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EEK.SH)](https://www.ee-sh.de/) ##### **Kommunale Spitzenverbände** - [Städteverband Schleswig-Holstein](http://www.staedteverband-sh.de/ "Städteverband Schleswig-Holstein") - [Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag](http://www.shgt.de/de/wir-ueber-uns "Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag") - [Schleswig-Holsteinischer Landkreistag](http://www.sh-landkreistag.de/ "Schleswig-Holsteinischer Landkreistag") ##### **Solarkampagne.SH** Die Solarkampagne.SH berät im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) Kommunen zu Fragen rund um Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dächern und Freiflächen. - [Solarkampagne.SH](https://solarkampagne.sh/) ##### **Weitere Akteure** - [Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (LEE SH)](https://www.lee-sh.de/ "Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (LEE SH)") - [Landesverband Schleswig-Holstein](https://www.wind-energie.de/verband/lvs/schleswig-holstein/ "BWE Landesverband Schleswig-Holstein") des Bundesverbandes Windenergie (BWE) - [Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH](https://wtsh.de/ "Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)")) - [Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)](https://www.eksh.org/ "Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)") Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger##### Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ist das zentrale Förderinstitut des Landes. Als Berater und Finanzierer unterstützt sie die Windenergiebranche und bietet energietechnisches Know-how an. - [IB.SH –Investitionsbank Schleswig-Holstein](http://www.ib-sh.de/ibsh-ihre-foerderbank/) Gleichwohl wickeln auch die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH und die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH EE-Förderprogramme für das Land Schleswig-Holstein ab[.](https://www.hcob-bank.de/de/startseite/) ##### **Bürgerenergiefonds** Der Bürgerenergiefonds fördert seit 2018 Bürgerenergie-Projektideen aus den Bereichen Erneuerbare Energien – also etwa Windparks oder PV-Freiflächen-Projekte –, aber auch Projekte im Bereich neue Mobilität, Energieeffizienz von Gebäuden und Quartieren sowie Digitalisierung im Energiesektor. Der Bürgerenergiefonds ist revolvierend: In der Planungs- und Startphase werden die Projekte mit bis zu 200.000 EUR vom Land bezuschusst, wenn noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen. Nur in denjenigen Fällen, in denen die Projekte abgebrochen werden, wird die Zuwendung nicht zurückgezahlt. Mit dem Bürgerenergiefonds schließt das Land damit die Förderlücke zwischen einer ersten Projektidee und der Umsetzung eines Projektes. Der Fonds wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich aufgestockt. Zur Beantragung der Fördermittel bei der IB.SH müssen sich mindestens sieben natürliche Personen verschiedener Haushalte aus einer oder mehreren Gemeinden verbindlich zusammenschließen, in denen das Projekt realisiert werden soll. Zu den förderfähigen ersten Schritten zählen neben Vorplanungskosten wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen auch die Kosten für Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Ausgaben für Rechtsleistungen oder die Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtprojektes. - [Förderrichtlinie](https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/produkt_informationen/buergerenergiefonds.pdf "Förderrichtlinie") ##### Förderdatenbank des Bundes Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. - [Förderdatenbank](http://foerderdatenbank.de/ "Förderdatenbank") ### Windenergiespezifische Informationen Grundlagen##### Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Schleswig-Holstein einen Flächenbeitragswert von 1,3 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,0 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Nach dem ersten Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein sollen in den Regionalplänen mindestens drei Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen werden. In Schleswig-Holstein erfolgt eine Rotor-in-Planung, die nur anteilig auf den Flächenbeitragswert angerechnet werden kann. Mit der Ausweisung von drei Prozent der Landesfläche soll so der Flächenbeitragswert erreicht werden. - [Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein](https://www.bolapla-sh.de/file/d8974dba-790c-4772-acf5-c41efb786e81/c75faf9c-ee9b-47c8-9c9a-486bd6d3427d "Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein") – Fortschreibung 2024, Erster Entwurf Juni 2024 Genehmigungsverfahren##### **Zuständigkeiten** Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Landesamt für Umwelt (§ 2 Nr. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach immissionsschutzrechtlichen sowie sonstigen technischen und medienübergreifenden Vorschriften des Umweltschutzes (ImSchV-ZustVO)). - [Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren](http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/informationen.html "Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren") ##### **Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung** Der Erlass erläutert die Grundsätze zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs bei der Zulassung von Windenergieanlagen. - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (2018): [Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen](https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/VVSH-VVSH000009325 "MinisterAnwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen (Erlass)") (Erlass) ##### **Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren** - Checkliste für Genehmigungsverfahren (2012): [Antragsverzeichnis /Checkliste Windkraftanlagen](https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente-landesverbaende/schleswig-holstein/formalien/antragsverzeichnis-checklistewka-melur.pdf "Antragsverzeichnis /Checkliste Windkraftanlagen") ##### **Digitaler Atlas Nord** Im Digitalen Atlas Nord, der von der Landesregierung Schleswig-Holstein und den Kommunen des Landes angeboten wird, sind die Vorranggebiete für Windenergie nebst Datenblättern kartografisch dargestellt. - [Digitaler Atlas Nord](https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de#/ "Digitaler Atlas Nord") ##### **Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)** In Schleswig-Holstein erfolgt die Antragstellung in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über das Online-Portal „ELiA“, einer plattformunabhängigen JAVA-Anwendung. Es besteht zudem die Möglichkeit eines rechtsverbindlichen elektronischen Antragversands. Das Programm wurde in Länderkooperation erstellt und wird stetig weiterentwickelt. - [ELiA - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/elia.html "ELiA - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung") Natur- und Artenschutz##### **Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten** Die Arbeitshilfe konkretisiert die artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG sowie die Ausnahmeprüfung nach § 45 BNatSchG im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Sie enthält artspezifische Festlegungen für eine Auswahl von sieben windkraftsensiblen und in Schleswig-Holstein besonders planungsrelevanten Brutvogelarten. - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (2021): [Einführungserlass "Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/eingriffsregelung/Downloads/einfuehrungserlass.pdf?__blob=publicationFile&v=2 "Einführungserlass "Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten") - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (2021): [Arbeitshilfe "Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten"](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/eingriffsregelung/Downloads/ArbeitshilfeArtenschutzWEA.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Arbeitshilfe "Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten"") ##### **Integration artenschutzrechtlicher Vorgaben in Windkraftgenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)** Die Arbeitshilfe beleuchtet verwaltungsrechtliche und artenschutzrechtliche Grundlagen und stellt Formulierungsempfehlungen für Inhalts- und Nebenbestimmungen der Genehmigung vor. Naturschutzrechtliche Aspekte, die in den letzten Jahren in Genehmigungsverfahren eine besondere Rolle eingenommen haben, stehen dabei besonders im Fokus. - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2017): [Integration artenschutzrechtlicher Vorgaben in Windkraftgenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/artenschutzrechtlicheVorgaben.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und lIntegration artenschutzrechtlicher Vorgaben in Windkraftgenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)") (BImSchG) ##### **Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein** Diese Arbeitshilfe enthält artenschutzfachliche Untersuchungsstandards bei der Planung von Windenergieanlagen. Neben der Nennung bedeutender Vogel- und Fledermauslebensräume werden Abstandsempfehlungen erläutert und Untersuchungsmethoden vorgestellt. - Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (2008): [Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/eingriffsregelung/Downloads/Publikation_Wind_Voegel.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein") ##### **Anforderungen an die Bestandserfassung und Konfliktbewertung im Hinblick auf das Tötungsverbot** Diese Arbeitshilfe enthält Hinweise zum Umgang mit WEA mit einem unteren Rotordurchgang kleiner als 30 Meter und einem Rotordurchmesser größer als 100 Meter. Besonders betroffen sind hier die Artengruppen der Vögel und Fledermäuse. Während die Vögel und deren Betroffenheiten ausführlich in der o. g. Arbeitshilfe (MELUND 2021) behandelt werden, sind hier vor allem die Fledermäuse relevant. Unter anderem werden Eckpunkte für die Signifikanzbewertung unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen aufgezeigt. - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (2020): [Anforderungen an die Bestandserfassung und Konfliktbewertung im Hinblick auf das Tötungsver-bot bei der Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) mit einem unteren Rotordurchgang kleiner als 30 m und einem Rotordurchmesser größer als 100 m](https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/40176360-164c-405c-916c-e85859441d3e?resource_id=cc0c433f-a570-474d-8e57-f26642167047 "• Ministerium für Energiewende, LandwAn-forderungen an die Bestandserfassung und Konfliktbewertung im Hinblick auf das Tötungsver-bot bei der Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) mit einem unteren Rotordurchgang klei-ner als 30 m und einem Rotordurchmesser größer als 100 m (schleswig-holstein.de)") ##### **Anwendung der Eingriffsregelung** Damit bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen der Schutz von Natur und Landschaft vollumfänglich Berücksichtigung findet, wurden in Schleswig-Holstein Regelungen auf dem Erlasswege getroffen. - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (2018): [Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen](http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVSH-2320.8-MELUND-20171219-SF&psml=bsshoprod.psml&max=true "Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen") ##### **Fachliche Methode zur Ermittlung von Niststätten relevanter Groß- und Greifvögel** 2022 trat die Änderung des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft. Mit der Anlage 1 zu § 45b BNatSchG wurden insgesamt 15 Brutvogelarten als kollisionsgefährdet eingestuft. In Schleswig-Holstein galten bislang 7 Brutvogelarten als „windenergiesensibel“ und im Hinblick auf das artenschutzrechtliche Tötungsverbot als besonders planungsrelevant. Für die gemäß BNatSchG zu-sätzlich zu beachtenden Arten sind insofern Vorgaben für die Ermittlung ihrer Niststätten erforderlich geworden und erarbeitet worden. - Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (2023): [Fachliche Methode zur Ermittlung von Niststätten relevanter Groß- und Greifvögel mit besonderem Fokus auf kollisionsgefährdete Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) nach Anlage 1 zu § 45b BNatSchG in Schleswig-Holstein](https://www.naturschutz-energiewende.de/wp-content/uploads/SH_2023-02-21_Methodik_Horstkartierung.pdf "Fachliche Methode zur Ermittlung von Niststätten relevanter Groß- und Greifvögel mit besonderem Fokus auf kollisionsgefährdete Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) nach Anlage 1 zu § 45b BNatSchG in Schleswig-Holstein") ##### **Telemetriestudie zu Flugverhalten und Raumnutzung des Uhus** Zur besseren Abschätzung des Kollisionsrisikos des Uhus an Windenergieanlagen wurden in Schleswig-Holstein von BioConsult SH im Auftrag des Landesverbands Eulen-Schutz Schleswig-Holstein und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in einer zweijährigen Telemetriestudie Raumnutzung und Flugverhalten quantitativ untersucht. - Grünkorn, T. & Welcker, J. (2019): [Erhebung von Grundlagendaten zur Abschätzung des Kollisionsrisikos von Uhus an Windenergieanlagen im nördlichen Schleswig-Holstein](https://www.bioconsult-sh.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/2018/gruenkorn_welcker_uhuprojekt_eulenwelt_2018.pdf "Erhebung von Grundlagendaten zur Abschätzung des Kollisi-onsrisikos von Uhus an Windenergieanlagen im nördlichen Schleswig-Holstein") Windenergie im WaldIn Schleswig-Holstein stehen keine Windenergieanlagen auf Forstflächen. Mit einem Waldanteil von lediglich zehn Prozent ist Schleswig-Holstein das waldärmste Bundesland. Wald wurde durch den Landesentwicklungsplan 2010 als Ausschlussgebiet von der Windenergienutzung ausgenommen. Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als zehn Metern ist zudem nach § 9 Abs. 3 Landeswaldgesetz unzulässig. Begründet wird dies damit, dass vorhandene Waldflächen wegen ihrer Seltenheit für die Erholung der Bevölkerung besondere Bedeutung besitzen. - [Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein ](https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-WaldGSH2004rahmen "Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein vom 5. Dezember 2004, zuletzt geändert am 06. Dezember 2022")(Landeswaldgesetz - LWaldG) Statistik##### **Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land** - 2016: 6.083 MW - 2017: 6.448 MW - 2018: 6.544 MW - 2019: 6.696 MW - 2020: 6.780 MW - 2021: 6.986 MW - 2022: 7.435 MW - 2023: 8.533 MW - 2024: 8.955 MW - 2025: 9.634 MW - Marktstammdatenregister (MaStR): [Aktuelle Einheitenübersicht](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/OeffentlicheEinheitenuebersicht "Aktuelle Einheitenübersicht") ##### **Anzahl der Windenergieanlagen an Land** - 2016: 2.900 Anlagen - 2017: 2.953 Anlagen - 2018: 2.955 Anlagen - 2019: 2.998 Anlagen - 2020: 3.021 Anlagen - 2021: 3.038 Anlagen - 2022: 3.103 Anlagen - 2023: 3.237 Anlagen - 2024: 3.250 Anlagen - 2025: 3.317 Anlagen - Marktstammdatenregister (MaStR): [Aktuelle Einheitenübersicht](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/OeffentlicheEinheitenuebersicht "Aktuelle Einheitenübersicht") ##### **Weitere Daten** - [Bund-Länder-Kooperationsausschuss](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien.html "Bund-Länder-Kooperationsausschuss") – [Länderbericht Schleswig-Holstein 2024](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/ErneuerbareEnergien/2024/laenderbericht-schleswig-holstein-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6 "Länderbericht Schleswig-Holstein 2024") - [Föderal Erneuerbar - Landesinfo SH](https://www.foederal-erneuerbar.de/landesinfo/bundesland/SH/kategorie/wind "Föderal Erneuerbar - Landesinfo SH") - [Zahlen zum Windenergieausbau in Schleswig-Holstein](http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/windenergie/Downloads/WKA_Tabelle.pdf?__blob=publicationFile&v=7 "Zahlen zum Windenergieausbau in Schleswig-Holstein") - [Monitoring Energiewende und Klimaschutz](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/energiewende/Daten/_documents/monitoring "Monitoring Energiewende und Klimaschutz"), insbesondere Tabelle E.5, in der auch Volllaststunden (tatsächliche und potenzielle inklusive Abregelungen) von Windenergie an Land in Schleswig-Holstein ausgewiesen werden Weitere Informationen##### Publikationen - FA Wind (2016): [Status des Windenergieausbaus und Repowering in Schleswig-Holstein](http://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA-Wind_RepoweringSituation_SH_02-2016.pdf# "Status des Windenergieausbaus und Repowering in Schleswig-Holstein") - Bundesverband Windenergie. Landesverband Schleswig-Holstein (2015): [Wind-Energie in Schleswig-Holstein. Leichte Sprache.](https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/02-technik-und-netze/02-funktionsweise/20150910_windenergie_sh_leichte_sprache.pdf "Bundesverband Windenergie. Landesverband Schleswig-Holstein (2015): Wind-Energie in Schleswig-Holstein. Leichte Sprache.") - NIT Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH (2014): [Einflussanalyse Erneuerbare Energien und Tourismus in Schleswig-Holstein. Kurzfassung der Ergebnisse](https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente-landesverbaende/schleswig-holstein/sonstiges/20140722-ee-tourismus-sh-kurzfassung.pdf "Einflussanalyse Erneuerbare Energien und Tourismus in Schleswig-Holstein. Kurzfassung der Ergebnisse") ##### **Tourismus** Im Artefact Powerparkin Glücksburg werden verschiedene Themen rund um Erneuerbare Energien spielerisch vermittelt. - [Artefact Powerpark](http://www.artefact.de/de/powerpark-energie-erlebnis-park/index-solar-sonne-strom.html "Artefact Powerpark") Die Energie-Insel Pellworm hat sich das Ziel gesetzt, sich bis 2020 komplett unabhängig von Energie-Importen zu machen. Einen Beitrag dazu liefert u.a. ein informativ beschilderter Bürgerwindpark, in welchem sich acht der insgesamt 13 Windräder der Insel drehen. - [Masterplan Energie und Klimaschutz Pellworm 2030](https://www.gemeinde-pellworm.de/projekte/energie-klima-natur/ "Masterplan Energie und Klimaschutz Pellworm 2030") Erneuerbare Energien verstehen – damit wirbt der Denker & Wulf Infopark in Sehestedt am Nord-Ostsee-Kanal. An fünf Stationen können sich Besucher jeglichen Alters und Wissenstandes spielerisch über Wind- und Sonnenenergie, aber auch Nachhaltigkeit und Klimawandel informieren. - [Denker & Wulf Infopark](http://www.dw-infopark.de/ "Denker & Wulf Infopark") ##### **NEW 4.0** Unter dem Titel »NEW 4.0« hat sich in Hamburg und Schleswig-Holstein eine einzigartige Innovationsallianz aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gebildet. In einem länderübergreifenden Großprojekt soll gezeigt werden, wie die Gesamtregion mit 4,5 Millionen Einwohnern bereits 2035 zu 100 Prozent sicher und zuverlässig mit regenerativem Strom versorgt werden kann. - [Norddeutsche EnergieWende NEW 4.0](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/energiewirtschaft/new_4_0.html "Norddeutsche EnergieWende NEW 4.0") ##### **FAQ zu LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz** Hier werden Antworten auf häufige Fragen zu den überarbeiteten Hinweisen zum Schallimmissionsschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) gegeben. - [FAQ zu LAI-Hinweisen](http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/FAQ_LAI_Hinweise_Schallprognose.html "FAQ zu LAI-Hinweisen") ### Solarenergiespezifische Informationen Grundlagen##### PV-Freiflächenatlas SH Netz hat mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag und der Landesplanung einen PV-Freiflächenatlas entwickelt. Interessierte Kommunen bekommen ihre Daten auf Anfrage. - Schleswig-Holstein Netz: [Photovoltaik-Freiflächenatlas](https://www.sh-netz.com/de/kommunen-partner/kommunen/pv-freiflaechenatlas.html) ##### Strategie Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften Das EWKG verpflichtet das Land zur Entwicklung einer Klimaschutzstrategie für die Landesverwaltung. Diese beinhaltet die „Strategie Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften“ und gibt Handlungsempfehlungen für den Ausbau der gebäudenahen regenerativen Stromerzeugung - der gebäudenahen PV-Anlage. Dabei werden auch andere bauliche Anlagen sowie Parkplätze und gebäudenahe Freiflächen betrachtet. Das Land ist dabei nach § 3 Absatz 13 EWKG verpflichtet, bis Ende 2030 auf landeseigenen Gebäuden PV-Anlagen mit einer Leistung von zumindest 12.500 kWp zu installieren. - [schleswig-holstein.de - Landesportal Schleswig-Holstein - Strategie Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/Photovoltaik_Landesliegenschaften/PVStrategie_Landesliegenschaften "schleswig-holstein.de - Landesportal Schleswig-Holstein - Strategie Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften") - Schleswig-Holstein (2024): [Strategie Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/Photovoltaik_Landesliegenschaften/PV_StrategieLandesliegenschaften.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Schleswig-Holstein (2024): Strategie Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften") ##### Gutachten zum Photovoltaik- und Solarthermie-Ausbau in Schleswig-Holstein Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in Freiburg beauftragt, ein Gutachten zum „Photovoltaik- und Solarthermie-Ausbau in Schleswig-Holstein“ zu erstellen. Die Potenzialanalyse der Freiflächenanlagen basiert auf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2020 von SH (LEP2020). Für die Photovoltaik wurden elektrische Potenziale auf Freiflächen von 5,1 GW auf geeigneten Landflächen und 667 GW auf bedingt geeigneten Landflächen ermittelt. Das PV-Potenzial auf bestehenden Großparkplätzen ab 100 Stellplätzen auf befestigtem Grund beträgt 1,1 GW, auf bis zum Jahr 2030 neu gebauten Großparkplätzen zusätzlich 0,04 GW. - Fraunhofer ISE (2022): [Gutachten Photovoltaik- und Solarthermie-Ausbau in Schleswig-Holstein](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/energiewende/Downloads/gutachtenPV_ST_Ausbau.pdf?__blob=publicationFile&v=1) Bauleitplanung##### Leitfaden zu rechtlichen Aspekten und dem bauplanungsrechtlichen Rahmen Unter Federführung des Innenministeriums des Landes gibt es einen Erlass zur Errichtung raumbedeutsamer Solar-Freiflächenanlagen. - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport und Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (2024): [Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/stadtenwicklung-staedtebau/Downloads/erlass_SolarFreiflaechenanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich") Dieser sogenannte „Solarerlass“ ist in der vorliegenden, überarbeiten Form seit dem 09.09.2024 in Kraft. Solar-Freiflächenanlagen Handreichung für kommunale und gewerbliche Akteure sowie Bürgerenergiegesellschaften - [ibsh-solar-freiflaechenanlage-broschuere-web.pdf (solarkampagne.sh)](https://solarkampagne.sh/fileadmin/user_upload/eki/solarkampagne.sh/ibsh-solar-freiflaechenanlage-broschuere-web.pdf "ibsh-solar-freiflaechenanlage-broschuere-web.pdf (solarkampagne.sh)") ##### Bauleitplanung – Verfahrenshinweise und Abstimmungserfordernisse Unter nachfolgendem Link finden sich Hinweise für Planende, Gemeinden und Behörden: - [Schleswig-Holstein Bauplanungsrecht](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/bauen/bauplanungsrecht/Bauleitplanung/planende "Schleswig-Holstein Bauplanungsrecht") ##### Bauordnungsrecht ###### **Landesbauordnung (LBO)** In der Landesbauordnung und den zugehörigen Dokumenten finden sich weitere Regelungen in Verbindung mit PV-Anlagen, welche Ausführung und Genehmigung betreffen, Die Dokumente und weitere Hinweise finden sich unter dem folgenden Link: - [schleswig-holstein.de - Bauordnungsrecht](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/bauen/Bauordnungsrecht "schleswig-holstein.de - Bauordnungsrecht") Hier finden sich neben grundsätzlichen Informationen weitere Links auf folgende Dokumente: - [schleswig-holstein.de - Landesbauordnung](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/bauen/Bauordnungsrecht "Landesbauordnung") - [schleswig-holstein.de - Handbuch LBO (Vollzugsbekanntmachung 8/2024)](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bauen/Downloads/Bauordnung/Vollzugsbekanntmachung "Handbuch LBO (Vollzugsbekanntmachung 8/2024)") - Organisations- und Verfahrendserlass Natur- und Artenschutz##### Hinweise zu den Belangen des Natur- und Artenschutzes Hierzu gibt der Solarerlass Hinweise: - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport und Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (2024): [Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/stadtenwicklung-staedtebau/Downloads/erlass_SolarFreiflaechenanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1) Besondere Typen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ##### **Moor-PV** Der Sondererlass gibt auch Hinweise zu besonderen Solaranlagen, einschließlich Moor-PV. - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport und Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (2024): [Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/stadtenwicklung-staedtebau/Downloads/erlass_SolarFreiflaechenanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich") ##### **Agri-PV** Der Sondererlass gibt auch Hinweise zu besonderen Solaranlagen, einschließlich Agri-PV. - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport und Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (2024): [Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/stadtenwicklung-staedtebau/Downloads/erlass_SolarFreiflaechenanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich") ##### **Parkplatz PV** Beim Neubau oder der grundlegenden Sanierung eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 70 Stellplätzen sowie der Erweiterung von Parkplätzen mit mehr als 70 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren. Der unteren Bauaufsichtsbehörde ist auf Verlangen ein Nachweis über die Erfüllung dieser Pflicht vorzulegen. Die genauen Regelungen finden sich im EWKG des Landes Schleswig-Holstein. - [Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein - Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen](https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-EWKSGSHV1P10 "Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein - Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen") und eine FAQ-Liste, die über den folgenden Link zugänglich ist: - [schleswig-holstein.de - Energiewende und Klimaschutz - Fragen & Antworten (EWKG) zu Photovoltaik](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/energiewende/_faqs_ewkg/faq_ewkg_pv/faq_ewkg_pv_parkplaetze/akkordeon_faq_ewkg_PV_parkplaetze?nn=a7a1f501-0dcb-4ec3-b611-62605f645397 "schleswig-holstein.de - Energiewende und Klimaschutz - Fragen & Antworten (EWKG) zu Photovoltaik") Die FAQ werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. StatistikLaut den Daten des Marktstammdatenregisters verzeichnete Schleswig-Holstein im Jahr 2025 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 806,5 MW (Bruttoleistung). Damit stieg die installierte Leistung Ende 2025 auf insgesamt 4.570 MW (brutto). Ende 2025 gab es in Schleswig-Holstein 704 Freiflächensolaranlagen mit einer Bruttoleistung von 2.117,2 MW. (Quelle: Marktstammdatenregister; Datenstand 13.01.2026; Hinweis: Aufgrund unterschiedlicher Abrufdaten und Bereinigungen können die Daten zu anderen Quellen differieren.Die installierte Nettoleistung liegt ca. 12% unter der Bruttoleistung und betrug Stand 31.12.2025 ca. 4.020,3 GW.) Der Zubau an installierter Bruttoleistung betrug 2025 mit 806,5 MW etwas über 21% und erreichte damit einen bisherigen Höchstwert. Hinsichtlich der Verteilung ist eine Verschiebung hin zu Freiflächenanlagen feststellbar, der Anteil an Freiflächenanlagen beträgt Stand 31.12.2025 ca. 46%. Letzte Aktualisierung: Februar 2026