# Rheinland-Pfalz > Informationssammlung zur Nutzung von Windenergie an Land sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Rheinland-Pfalz # RHEINLAND-PFALZ DeutschlandRheinland-Pfalz hat eine Fläche von 19.858 km² und eine Einwohnerdichte von 208 Einwohnern pro km². Insgesamt hat Rheinland-Pfalz 4.129.569 Einwohner (Stand 2024). Die Landesregierung setzt sich seit Mai 2016 aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zusammen. Seit 2024 ist Alexander Schweitzer (SPD) Ministerpräsident. Das Bruttoinlandsprodukt lag im Jahr 2024 bei 184.043 €. Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2025 auf 39 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 38,6 Prozent. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2024 und 2025, sowie Vierte Bundeswaldinventur 2022 Aktivieren Sie JavaScript um dieses Element zu nutzen. ### Basisinformationen Energiepolitische Programmatik##### Koalitionsvertrag (2021-2026)Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen ###### **Kapitel: „Ressortübergreifende Regierungsschwerpunkte“** **„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Federführung: Rheinland-Pfalz klimaneutral machen“** \[…\] „Wir werden Windkraft und Solarenergie kräftig ausbauen, um bis 2030 eine Verdreifachung der Solarenergie zu erreichen \[…\] zu erreichen. Dazu werden wir eine Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Bauten und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen einführen.“ \[…\] ###### **Kapitel „Konsequenter Schutz von Klima und Umwelt“** **„Energie“** **„Ziele“** „Wir bekennen uns zum Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030. Das bedeutet, den Netto- Ausbau von 500 Megawatt Photovoltaik und 500 Megawatt Windkraft pro Jahr. Das Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030 soll ins Klimaschutzgesetz (KSG). Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien als allgemeines öffentliches Interesse im Klimaschutzgesetz verankern.“ **„Windkraft”** „Wir wollen das starre Konzentrationsangebot im LEP IV (Z163g) aufgeben, aber weiterhin anstreben, größere Windparks mit mehreren Anlagen zu etablieren. Beim Repowering muss die Summe der Leistung der Neuanlage(n), die Summe des Leistungswertes der zu ersetzenden Alt-Anlage(n) mindestens erreichen, besser überschreiten. Dies ermöglicht eine Reduktion der Anlagenzahl an einem Standort gegebenenfalls auch in Form einer Einzelanlage. Wir wollen bei Neuanlagen und beim Repowering von bestehenden Anlagen auch in Zukunft mit festen Abstandsregeln arbeiten. Bei Neuanlagen soll zukünftig ein Mindestabstand von 900 Metern gelten. Beim Repowering arbeiten wir mit einem um 20 Prozent reduzierten Abstand. Dadurch wollen wir vermeiden, dass akzeptierte Standorte aufgegeben werden müssen. In Zukunft soll die Abstandsmessung ab Mastfußmitte erfolgen. Wir halten an der Regelung LEP IV (Z.163h) fest, dass der Mindestabstand zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Dorf-, Misch- und Kerngebieten einzuhalten ist. Für Windkraftanlagen in Kernzonen von Naturparken gilt für uns das Regel-Ausnahme-Prinzip: Die Kernzonen bleiben grundsätzlich für Windenergieanlagen ausgeschlossen. Dort, wo das Schutzziel nicht erheblich gestört wird, soll eine Einzelfallprüfung möglich sein. Unser mittelfristiges Ziel innerhalb dieser Legislaturperiode ist es, die Naturschutzkernzonen zu überprüfen und die dazugehörige Verordnung anzupassen. Wir wollen prüfen, ob wir generell bei vorbelasteten Flächen (Bahntrassen, Autobahnen, Konversionsflächen) im Bereich der Naturparke den Weg einer Befreiung gehen können.“ **„Windenergie in UNESCO-Welterbestätten”** „Der UNESCO-Welterbestatus im Biosphärenreservat Pfälzerwald ist für uns von zentraler Bedeutung und darf nicht gefährdet werden. Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald sind von der Windenergienutzung ausgenommen. In Entwicklungszonen wird die Koalition nur entlang von Autobahnen und Bahntrassen sowie auf vorbelasteten Konversionsflächen eine naturnahe Windenergienutzung unter Beteiligung der betroffenen Kommunen, der Biosphärenreservatsverwaltung sowie in enger Abstimmung mit dem MAB-Komitee ermöglichen. Alle anderen Flächen in Entwicklungszonen des Pfälzerwalds werden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Alle unbewaldeten Flächen außerhalb des Biosphärenreservats sind grundsätzlich für die Windkraftnutzung geeignet.“ **„Windenergie im Wald”** „Dort wo es möglich ist, wollen wir uns beim Bau von Windkraftanlagen im Wald auf Kalamitätsflächen fokussieren. Ausgeschlossen bleibt für uns die Errichtung von Windkraftanlagen in Gebieten mit altem zusammenhängendem Laubholzbestand. Bei der Entwicklung des LEP V sollen Windenergieanlagen zukünftig in Laubmischwaldbeständen mit einem Alter über 100 Jahren und einer zusammenhängenden Bestandgröße von über 10 Hektar ausgeschlossen werden. Zur Unterstützung der für die Raumplanung und Bauleitplanung zuständigen Ebenen werden wir in einer Fachstudie beispielhaft Potenzialflächen für Windkraft und Artenschutz darstellen. Der naturschutzfachliche Rahmen im LEP IV (Z163d) Natura 2000 stammt aus dem Jahr 2012 und soll überarbeitet werden. In diese Überarbeitung sollen die Ergebnisse der o.g. Fachstudie einfließen. Wir streben zeitnah einen Ministerratsbeschluss zur Teilfortschreibung des LEP IV an. Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung können Projekte mit entsprechenden Zielabweichungsverfahren vorgenommen werden.“ **„Baulast”** „Wir wollen eine Reduzierung der Baulasten für Windenergieanlagen nach LBauO auf 0,2 der Anlagenhöhe prüfen.“ **„Kommunale Gestaltungssatzungen”** „Örtliche Bauvorschriften (kommunale Gestaltungssatzungen), die allein zur Durchführung baugestalterischer Absichten gestellt werden, dürfen die Nutzung erneuerbarer Energien nicht ausschließen oder unangemessen beeinträchtigen. Dafür wird § 88 Abs. 1 LBauO entsprechend ergänzt.“ **„Solidarpakt Kommunen”** „Gemeinsam mit der Energieagentur wollen wir die von der Windenergie betroffenen Kommunen zu beteiligten machen. Dafür unterstützen wir Energiegenossenschaften sowie Solidarpakte \[…\].“ **„Zentralisierung der Genehmigungsverfahren bei den SGDen”** „Die Zuständigkeiten für die Genehmigung von Windkraftanlagen wird auf die beiden SGDen übertragen, um eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu erreichen. \[…\]“ **„PV-Baupflicht“** „Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass bei Gewerbeneubauten und für neue Parkplatzflächen mit mindestens 50 Stellplätzen, für die ab 2022 ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird, eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen gesetzlich vorgeschrieben wird. Bei Stellplätzen ist dieser über dem Parkraum anzubringen. Hierzu werden wir die gesetzlichen Voraussetzungen zügig schaffen.“ \[…\] **„Freiflächen-Photovoltaikanlagen“** „Freiflächen-Photovoltaikanlagen können einen wichtigen Beitrag für die dezentrale Energieerzeugung leisten. Im Außenbereich dürfen sie nur errichtet werden, wenn mittels kommunaler Bauleitplanung Baurecht geschaffen wurde.“ **„Landesplanerische Vorgaben für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“** „Wir wollen in der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms einen verbindlichen Handlungsauftrag an die Planungsgemeinschaften verankern, dass im Zuge einer raumordnungsrechtlichen Angebotsplanung zumindest Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden. Dies gilt insbesondere entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen, auf bereits großflächig versiegelten Flächen (Konversion) und auf ertragsschwachen Grünland- und Ackerflächen.“ **„Fortschreibung der PV-Freiflächenverordnung“** „Wir wollen die Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auch nach 2021 fortschreiben und auf ertragsarmen Grünland- und ertragsarmen Ackerflächen ermöglichen. Die Höchstgrenze soll auf 200 Megawatt pro Jahr erweitert werden.“ **„PV-Freiflächen außerhalb des EEGs“** „Um die wirtschaftliche Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe angemessen zu berücksichtigen, soll der Bau von PV-Freiflächenanlagen nur auf vergleichbar ertragsschwächeren landwirtschaftlichen Flächen erfolgen. \[…\] Landesweit soll die Nutzung von Ackerflächen für den Bau von PV-Anlagen im Außenbereich auf 2% im LEP begrenzt werden. Die Verbandsgemeinden werden vom Land bei den Planungen für PV-Freiflächen auf der Ebene der Flächennutzungsplanung unterstützt. **„PV-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Flächen-Ausgleichsbedarf“** „Aktuelle Studien zeigen, dass Freiflächenanlagen die Biodiversität positiv beeinflussen. So können sich im Schatten der Module und rund um die Anlagen zahlreiche Pflanzen- und Tierarten ansiedeln und gedeihen, die bei einer rein landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen keine Chance hätten. Wir wollen ökologische Ausgleichsmaßnahmen künftig innerhalb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen. Durch die Reduktion des ökologischen Ausgleichsbedarfes für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen entlasten wir zudem den Flächendruck auf landwirtschaftliche Nutzflächen.“ ###### Kapitel: „Haushalt und Finanzen“ **„Haushaltspolitik“** \[…\] „Das Land wird weitere geeignete Flächen im Landeseigentum als Standorte zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verpachten, um zum Gelingen der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen. Dies betrifft auch geeignete Standorte für Windenergieanlagen in Staatsforsten.“ \[…\] - [Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen: Koalitionsvertrag 2021 – 2026 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Rheinland-Pfalz](https://www.rlp.de/fileadmin/02/Regierung/Regierungsbilanz/rlp_Koalitionsvertrag2021-2026.pdf "Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen: Koalitionsvertrag 2021 – 2026 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Rheinland-Pfalz") ##### Landesklimaschutzgesetz Rheinland-Pfalz Das Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes (Landesklimaschutzgesetz - LKSG) ist am 23. August 2014 in Kraft getreten. Damit stellt Rheinland-Pfalz als drittes Bundesland den Klimaschutz auf eine gesetzliche Grundlage und dokumentiert auf diese Weise die Bedeutung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Das Gesetz sieht vor, die Gesamtsumme aller Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu senken. Bis zum Jahr 2050 wird Klimaneutralität angestrebt, mindestens jedoch sollen die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent verringert werden (§ 4 LKSG RLP). Aufgrund der im Koalitionsvertrag angestrebten "vollständigen Klimaneutralität in einem Korridor zwischen 2035 und 2040" ist eine Anpassung des Landesklimaschutzgesetzes für die Erreichung der Klimaneutralität zu erwarten. Die Maßnahmen zur Erreichung der Reduktionsziele sind in einem Klimaschutzkonzept darzustellen (siehe Punkt 2). Am 9. Juli 2025 trat das neue Landesklimaschutzgesetz in Kraft. Die novellierte Fassung strebt Klimaneutralität bis spätestens 2040 an, so wie einen Stromverbrauch aus 100% erneuerbaren Energien, insbesondere durch Ausbau von Wind und Solar, bis 2030. - [Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes ](https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KlimaSchGRPrahmen "Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes")(Landesklimaschutzgesetz - LKSG -) vom 19. August 2014 - [Landesklimaschutzgesetz (LKSG)](https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KlimaSchGRP2025pELS "Landesklimaschutzgesetz (LKSG) vom 9. Juli 2025") vom 9. Juli 2025 Fachliche Grundlagen##### Klimaschutzkonzept Das Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz wurde auf der Grundlage des Landesklimaschutzgesetzes (LKSG) erstellt und im November 2015 veröffentlicht. Eine Fortschreibung erfolgte im Jahre 2021. Es legt die Ausgangslage (Treibhausgaseröffnungsbilanz) sowie die Handlungsoptionen dar und benennt knapp 100 Maßnahmen aus acht Handlungsfeldern in einem Maßnahmenkatalog, mit denen die Klimaschutzziele des Landes erreicht werden sollen. Im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts wurde im Juni 2024 ein regionaler Bürger-Tisch durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger diskutierten Klimaschutzmaßnahmen und erarbeiteten konkrete Empfehlungen für die Politik. - Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (2020): [Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz – Strategie](https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Energie_und_Klimaschutz/9._Klimaschutz_und_Klimawandel/Klimaschutzkonzept_Strategie_net_01_02_2021.pdf) - Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (2020): [Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz - Maßnahmenkatalog](https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Energie_und_Klimaschutz/9._Klimaschutz_und_Klimawandel/Klimaschutzkonzept_Massnahmen_net_2_03_02_2021.pdf) - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität: [Maßnahmen zum Klimaschutz, 2. Fortschreibung des Landesklimaschutzkonzepts Rheinland-Pfalz](https://klimaneutrales.rlp.de/klimaneutrales-rheinland-pfalz/klimaschutzmassnahmen "Maßnahmen zum Klimaschutz, 2. Fortschreibung des Landesklimaschutzkonzepts Rheinland-Pfalz") ##### Energieatlas Der Energieatlas Rheinland-Pfalz ist ein Portal zur Aufbereitung und Visualisierung der aktuellen Datenlage und der zeitlichen Entwicklung der Energiewende im Land zu den Themengebieten Strom, Wärme, Einzelanlagen erneuerbare Energien, Solarpotenzial, nachhaltige Mobilität, und Treibhausgasbilanzen. Er stellt z. B. alle Erneuerbare-Energien-Anlagen dar, also auch Windenergieanlagen. - Energieagentur Rheinland-Pfalz: [Energieatlas](http://www.energieatlas.rlp.de/earp/startseite/ "Energieatlas") - Energieatlas: [Karte der Erneuerbare-Energien-Anlagen](https://www.energieatlas.rlp.de/earp/daten/strom/ee-anlagen "Karte der Erneuerbare-Energien-Anlagen") - Solarkataster Rheinland-Pfalz: [Solarkataster Rheinland-Pfalz](https://solarkataster.rlp.de/ "Solarkataster Rheinland-Pfalz") ##### **Statusbericht Energiewende** Der Statusbericht zur Energiewende der Energieagentur Rheinland-Pfalz ergänzt die statistischen Daten im Energieatlas Rheinland-Pfalz. Im Fokus stehen dabei nicht nur das gesamte Landesgebiet und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Es werden auch Stand, Entwicklung und Aktivitäten auf Ebene der einzelnen Städte und Verbandsgemeinden betrachtet. - Energieagentur Rheinland-Pfalz: [Statusbericht Energiewende in Rheinland-Pfalz](https://www.energieagentur.rlp.de/fileadmin/user_upload/broschueren/Energieagentur/Statusbericht_2023_web_20230918.pdf "Statusbericht Energiewende in Rheinland-Pfalz") Relevante Landesministerien- [Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität](https://mkuem.rlp.de/ "Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität") - Kaiser-Friedrich-Straße 1 - 55116 Mainz - [Ministerium des Innern und für Sport](https://mdi.rlp.de/ "Ministerium des Innern und für Sport") - Schillerplatz 3-5 - 55116 Mainz Landesplanung##### Landesplanungsbehörde - [Ministerium des Innern und für Sport](https://mdi.rlp.de/ "Ministerium des Innern und für Sport") - Schillerplatz 3-5 - 55116 Mainz ##### Landesplanungsgesetz - [Landesplanungsgesetz (LPlG)](https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-PlanGRP2003rahmen "Landesplanungsgesetz (LPlG)") vom 10. April 2003 ##### Landesentwicklungsprogramm (LEP) Der Ministerrat hat am 17. Januar 2023 die Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) beschlossen. Die Verordnung zur Änderung des LEP IV ist am 30. Januar 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz verkündet worden. - [Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 1 vom 30. Januar 2023 (GVBl. S. 4)](https://mdi.rlp.de/fileadmin/03/Themen/Landesplanung/Dokumente/Landesentwicklungsprogramm/4.TF/GVBl._Nr._01_vom_30.01.2023.pdf "Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 1 vom 30. Januar 2023 (GVBl. S. 4)") - [Vierte Teilfortschreibung des LEP IV](https://mdi.rlp.de/themen/raumentwicklung-in-rheinland-pfalz/landesentwicklungsprogramm/lep-iv/ausbau-erneuerbarer-energien "Vierte Teilfortschreibung des LEP IV") Regionalplanung##### Planungsträger Planungsträger sind die Planungsgemeinschaften für die vier Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz sowie der länderübergreifende Verband Region Rhein-Neckar, für die Metropolregion Rhein-Neckar, der sich über Gebietsanteile der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz erstreckt (§§ 12-15 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz \[LPlG\]). - [Träger der Regionalplanung in Rheinland-Pfalz](https://mdi.rlp.de/themen/raumentwicklung-in-rheinland-pfalz/regionalplaene "Träger der Regionalplanung in Rheinland-Pfalz") ##### Instrumente der Regionalplanung Vorranggebiete und Ausschlussgebiete entsprechend den Vorgaben des LEP IV. Bei Ausschlussgebieten Entscheidungsmöglichkeiten bezüglich der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften in Gebieten der Bewertungsstufe 3. - [Vierte Teilfortschreibung LEP IV](https://mdi.rlp.de/fileadmin/03/Themen/Landesplanung/Dokumente/Landesentwicklungsprogramm/4.TF/Lesefassung_MdI_-_nach_4._TF_LEP_IV.pdf "Vierte Teilfortschreibung LEP IV") ##### Regionalpläne In Rheinland-Pfalz gibt es in vier Planungsregionen und einer länderübergreifenden Metropolregion Regionalpläne. ###### Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe - Vierte Teilfortschreibung des [Regionalen Raumordnungsplans 2014](https://www.pg-rheinhessen-nahe.de/wp-content/uploads/2023/05/ROP2014TF2_Textteil_zur_Veroeffentlichung_gezeichnet_neu-1.pdf "Regionalen Raumordnungsplans 2014") Kapitel 4.3 Energieversorgung ###### Planungsgemeinschaft Westpfalz - Vierte Teilfortschreibung des [Regionalen Raumordnungsplan IV Westpfalz 2012](https://www.pg-westpfalz.de/wp-content/uploads/2021/08/ROP_IV_Westpfalz.pdf "Regionaler Raumordnungsplan IV Westpfalz 2012") ###### Planungsgemeinschaft Region Trier - [Teilfortschreibung Kapitel Energieversorgung / Windenergie](https://www.plg-region-trier.de/index.php/materialien/regionalplan "Teilfortschreibung Kapitel Energieversorgung / Windenergie (in Kraft seit Juni 2004)") (in Kraft seit Juni 2004) - Weiterführende Informationen zur Neuaufstellung ([Entwurf vom Januar 2014](https://www.plg-region-trier.de/images/phocadownload/ROPneu-E/Textband_kpl070214.pdf "Entwurf vom Januar 2014")) liefert die Planungsgemeinschaft Region Trier unter: [plg-region-trier.de](https://www.plg-region-trier.de/index.php/materialien/neuaufstellung-regionalplan "Informationen der Planungsgemeinschaft Region Trier über die Neuaufstellung des Regionalplans") ###### Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald - Erste Teilfortschreibung des [Regionalen Raumordnungsplan](https://mittelrhein-westerwald.de/index.php/veroeffentlichungen/raumordnungsplan "Regionaler Raumordnungsplan") (in Kraft seit Dezember 2017) zum Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung) ###### Verband Region Rhein-Neckar - [Teilregionalplan Windenergie](https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/teilregionalplan-windenergie/ "Teilregionalplan Windenergie") zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar - Weiterführende Informationen zum [Einheitlichen Regionalplan](https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/einheitlicher-regionalplan/ "Einheitlicher Regionalplan") sowie dem [regionalen Energiekonzept](https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/regionales-energiekonzept-rhein-neckar "regionales Energiekonzept") Finanzielle Teilhabe##### Solidarpakt für Windenergie Die Solidarpakte sind ein freiwilliges individuell ausgestaltetes Instrument mit dem Ziel, die zur Verfügung stehende Potentialfläche möglichst optimal zu nutzen und gleichzeitig einen Ausgleich von Pachteinnahmen zwischen Standortgemeinden und Nachbargemeinden zu erreichen. Entscheidend für die Entstehung der Solidarkalte war die kleinteilige Kommunalstruktur des Landes mit sehr zahlreichen und zugleich kleinräumigen Ortsgemeinden. Durch das Instrument des Solidarpaktes wird eine Bündelung der Flächen und somit eine Konzentration der Anlagen und gemeinsame Realisierung von Windenergieprojekten erreicht. Der erste „Solidarpakt für Windenergie“ in Rheinland-Pfalz wurde 2009 geschlossen.. Die Gemeinden zahlen einen Teil ihrer Pachteinnahmen in einen gemeinsamen Fonds, der wiederum an alle beteiligten Kommunen verteilt wird. Seit 2012 beteiligt sich auch Landesforsten Rheinland-Pfalz, indem geeignete Standorte im Staatswald in kommunale Windparks eingebracht werden. Darüber hinaus führt Landesforsten Rheinland-Pfalz bis zu 30 Prozent seiner Pachteinnahmen an die kommunale Solidargemeinschaft ab. Vernetzung##### Energieagentur Rheinland-Pfalz Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger bei ihren Aktivitäten rund um die Energiewende in Rheinland-Pfalz. Die Agentur ist dezentral strukturiert und in acht Regionalbüros organisiert. Sie informiert unter anderem über die Themen der Erneuerbare Energien und unterstützt auch die Durchführung regionaler Projekte. - [Energieagentur Rheinland-Pfalz](http://www.energieagentur.rlp.de/ "Energieagentur Rheinland-Pfalz") ##### Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz hat unter anderem zum Ziel, die Interessen der Energiegenossenschaften im Land zu bündeln, den Erfahrungsaustausch unter den Energiegenossenschaften sowie mit anderen Akteuren der Energiewende zu unterstützen und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Durch die Stärkung des Energiegenossenschaften wird eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende ermöglicht. - [Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. (LaNEG)](https://laneg.de/ "Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. (LaNEG)") ##### Landesverbandes Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL) Ziel des Landesverbandes Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL) ist die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und die Dekarbonisierung des Wirtschaftssystems. Der LEE RLP/SL unterstützt den Prozess, möglichst bis 2030, spätestens jedoch bis 2040 den gesamten Energiebedarf zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien vorrangig aus regionalen Quellen zu decken. - [Landesverband Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland](https://www.lee-rlp-sl.de/ "Landesverbandes Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland") ##### Kommunale Spitzenverbände - [Städtetag Rheinland-Pfalz](https://www.staedtetag-rlp.de/ "Städtetag Rheinland-Pfalz") - [Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz](http://www.gstb-rlp.de/gstbrp/ "Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz") - [Landkreistag Rheinland-Pfalz](https://landkreistag.rlp.de/homepage/ "Landkreistag Rheinland-Pfalz") ##### Weitere Akteure - [BWE Landesverband Rheinland-Pfalz](https://www.wind-energie.de/verband/landes-und-regionalverbaende/rheinland-pfalz-saarland "BWE Landesverband Rheinland-Pfalz") - [LDEW Landesverband der Energie und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz](https://www.ldew.de/ "LDEW") Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger##### **Förderdatenbank des Bundes** Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. - [Förderdatenbank](http://foerderdatenbank.de/ "Förderdatenbank") ### Windenergiespezifische Informationen Grundlagen##### Windatlas Der Windatlas unterstützt die Regional- und Bauleitplanung bei ihrer Gebiets- und Flächenauswahl für die Windenergienutzung. Durch die Auswahl der windhöffigsten Standorte soll bei einem geringen Flächenverbrauch eine größtmögliche Energieausbeute erzielt werden. - Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (2013): [Windatlas Rheinland-Pfalz - Energie, die einleuchtet](https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Energie_und_Klimaschutz/3._Erneuerbare_Energien/Windenergie/1_rlp_windatlas_stand_24072013.pdf "Windatlas Rheinland-Pfalz - Energie, die einleuchtet") - [Online - Tool „Windatlas“](https://www.portalu.rlp.de/trefferanzeige?docuuid=D8E9AA38-C6A7-47DD-8CCC-89DAF790F4F7 "Online - Tool „Windatlas“") ##### Flächenportal Erneuerbare Energien Das Flächenportal Erneuerbare Energien verfolgt das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz, vordringlich der Windenergienutzung, weiter voranzutreiben. - Ministerium des Inneren und für Sport: [Flächenportal Erneuerbare Energien Rheinland-Pfalz](http://www.fpee.rlp.de "Flächenportal Erneuerbare Energien Rheinland-Pfalz") ##### Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Rheinland-Pfalz einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Die konkrete Umsetzung regelt das Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG), welches zudem den zweiten Stichtag auf 2030 vorzieht. Die Flächenziele der ersten Ausbaustufe wurden im LWindGG gleichmäßig auf die vier regionalen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar übertragen. - [Landeswindenergiegebietegesetz](https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-WindEnGbGRPpP2 "Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) vom 18. März 2024") (LWindGG) vom 18. März 2024 Genehmigungsverfahren##### Zuständigkeiten Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (§ 1 i. V. m. Nr. 1.1.1.(1) des Anhangs der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes - ImSchZuVO). - [Antrag auf Genehmigung von Windenergieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)](https://fms.service24.rlp.de/fms/findform?shortname=wea_antrag1&formtecid=6&areashortname=MKUEM_WEA "Antrag auf Genehmigung von Windkraftanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)") ##### Erlass zum Natur- und Artenschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren Mit dem Erlass vom 12. August 2020 wird das Kapitel „F. Naturschutzrecht“ im Rundschreiben vom 28. Mai 2013 (s. o.) aktualisiert und an die geänderten rechtlichen Grundlagen angepasst. - Ministerium für Klimaschutz, Energie, Umwelt und Mobilität (2020): [Erlass zum Natur- und Artenschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren](https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Naturschutz/Eingriff_und_Kompensation/Erlass_Natur-_und_Artenschutz_WEA_immissionschutzrechtliches_Verfahren.pdf "Erlass zum Natur- und Artenschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren") ##### Weitere windenergierelevante Erlasse und Hinweise - siehe Themenseite [„Windenergie“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität](https://mkuem.rlp.de/themen/energie-und-klimaschutz/erneuerbare-energien/windenergie "siehe Themenseite „Windenergie“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität") ##### Leitfaden zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten Der Leitfaden stellt dar, unter welchen Bedingungen der Bau von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten möglich ist. Die landesweite Vereinheitlichung von Prüfkriterien für eine mögliche Befreiung vom Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten der Schutzzonen II und III ist dabei die übergeordnete Zielsetzung. - Geiß, HJ., Kampf, J. (2017): [Leitfaden zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten.](https://doi.org/10.1007/978-3-658-15922-1_63 "Geiß, HJ., Kampf, J. (2017). Leitfaden zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten. In: Porth, M., Schüttrumpf, H. (eds) Wasser, Energie und Umwelt . Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-15922-1_63") In: Porth, M., Schüttrumpf, H. (eds) Wasser, Energie und Umwelt . Springer Vieweg, Wiesbaden. ##### LAI-Hinweise Mit Schreiben vom 23. Juli 2018 wurden die LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) vom 30. Juni 2017 in Rheinland-Pfalz eingeführt. Aufgrund divergierender Meinungen in der Rechtsprechung wird bislang bei neuen Genehmigungsverfahren empfohlen, gegenüber den Antragstellern darauf hinzuwirken, dass die LAI-Hinweise zumindest vorsorglich berücksichtigt werden. Natur- und Artenschutz##### Anwendungshinweise zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Um die einheitliche Anwendung der Regelungen des in 2022 novellierten BNatSchG in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten, gibt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Hinweise zu den Änderungen. - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (2023): [Anwendungshinweise](https://www.naturschutz-energiewende.de/wp-content/uploads/RP_2023-01-25_Anwendungshinweise_Viertes_Gesetz_zur_Aenderung_des_BNatSchG.pdf "Anwendungshinweise") ##### Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz (2023) und Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz (2025) Der Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz (2023) und die Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz (2025) ersetzen den Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (VSW & LUWG 2012). Sie harmonisieren auch den Leitfaden zur visuellen Rotmilan-Raumnutzungsanalyse (2018) sowie die Arbeitshilfe „Mopsfledermaus“ (2018). Aufgrund sehr dynamischer Entwicklung in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Technik und Wissenschaft ist die Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz als „Living Document“ gedacht, das konsistent aktualisiert werden soll. - Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU): [Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz](https://lfu.rlp.de/natur/artenvielfalt-in-der-energiewende/arbeitshilfe-windenergie-und-artenschutz "Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz") - Modul I – Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanalagen - Modul IIa – Erfassungsmethodik und Bewertungsrahmen Avifauna - Weitere Module sind in Arbeit (Modul IIb – Erfassungsmethodik und Bewertungsrahmen Fledermäuse, Modul IIIa – Artensteckbriefe windenergiesensibler Vogelarten, Modul IIIb – Artensteckbriefe Fledermausarten). - Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) (2023): [Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz. Schwerpunkträume für den Artenschutz (windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten)](https://lfu.rlp.de/fileadmin/lfu/Naturschutz/04_KSVAE/01_Artenvielfalt_in_der_Energiewende/01_Erneuerbare_Energien_und_Naturschutz/LfU_Fachbeitrag-Artenschutz-Planung-WEA.pdf "Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz") ##### Karten zu Konfliktprognosen - Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (2023): [Schwerpunkträumen windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten](https://map-final.rlp-umwelt.de/kartendienste/index.php?service=fachbeitrag_artenschutz "Landesamt für Umwelt (2023): Schwerpunkträumen windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten") - Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz: [Artenvielfalt in der Energiewende](https://lfu.rlp.de/natur/artenvielfalt-in-der-energiewende/ "Weitere Informationen zu Erneuerbaren Energien und Naturschutz in Rheinland-Pfalz") ##### Eingriffsregelung / Landeskompensationsverordnung Die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung – LkompVO) regelt näheres zum Vollzug der Eingriffsregelung. Näheres zum Vollzug des landesweiten Kompensationsverzeichnisses, das die Kompensationsmaßnahmen und die Maßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie die dafür in Anspruch genommenen Flächen erfasst, regelt die Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO). - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 2018: [Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft ](https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KompVRPrahmen "Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft")(Landeskompensationsverordnung - LKompVO) - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 2018: [Landeskompensationsverzeichnisverordnung](https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KompVerzVRPrahmen "Landeskompensationsverzeichnisverordnung") (LKompVzVO) - Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz: [Artenvielfalt in der Energiewende](https://lfu.rlp.de/natur/artenvielfalt-in-der-energiewende/ "Weitere Informationen zu Erneuerbaren Energien und Naturschutz in Rheinland-Pfalz") Windenergie im WaldWer auf Windenergie setzt, kommt im waldreichsten Land Rheinland-Pfalz am Wald als Standort nicht vorbei. Ende 2024 drehten sich 30 Prozent der Windräder bzw. 35 Prozent der installierten Gesamtleistung in Rheinland-Pfalz im Forst. Der Bestand umfasste damit 527 Anlagen bzw. 1.460 MW. Wäldern kommt nach Auffassung der Landesregierung bei der Windenergienutzung eine besondere Bedeutung zu. Bereits mit der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) wurde 2019 der Grundsatz festgelegt, dass landesweit mindestens zwei Prozent des Waldes für die Nutzung durch die Windenergie zur Verfügung gestellt werden sollen. Diesem Grundsatz ist auch die vierte Teilfortschreibung verschrieben. - Ministerium des Innern und für Sport (2023): [Vierte Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)](https://mdi.rlp.de/themen/raumentwicklung-in-rheinland-pfalz/landesentwicklungsprogramm/lep-iv/ausbau-erneuerbarer-energien "Vierte Teilfortschreibung LEP IV") Die Landesforsten Rheinland-Pfalz haben die Aufgabe, zusammen mit den Kommunen geeignete Windenergiestandorte, nicht nur im Staatswald, zu finden. Durch Kooperationsverträge oder die Beteiligung an Solidarpakten soll die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens erleichtert werden. Im Zuge dessen verzichtet das Land auf einen Teil der Pachteinnahmen aus den Anlagenstandorten und gibt die Gelder an die Kommunen weiter. Statistik##### Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land - 2016: 3.116 MW, davon 963 MW im Wald - 2017: 3.391 MW, davon 1.071 MW im Wald - 2018: 3.553 MW, davon 1.146 MW im Wald - 2019: 3.662 MW, davon 1.181 MW im Wald - 2020: 3.749 MW, davon 1.233 MW im Wald - 2021: 3.823 MW, davon 1.264 MW im Wald - 2022: 3.881 MW, davon 1.287 MW im Wald - 2023: 4.005 MW, davon 1.416 MW im Wald - 2024: 4.156 MW, davon 1.460 MW im Wald - 2025: 4.321 MW, davon 1.509 MW im Wald - Marktstammdatenregister (MaStR): [Aktuelle Einheitenübersicht](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/OeffentlicheEinheitenuebersicht "Aktuelle Einheitenübersicht") - Fachagentur Windenergie an Land (2025): [Entwicklung der Windenergie im Wald](https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Windenergie_im_Wald/FA_Wind_und_Solar_Analyse_Wind_im_Forst_10Auflage_2025.pdf "Entwicklung der Windenergie im Wald") ##### Anzahl der Windenergieanlagen an Land - 2016: 1.558 Anlagen, davon 388 im Wald - 2017: 1.639 Anlagen, davon 424 im Wald - 2018: 1.688 Anlagen, davon 445 im Wald - 2019: 1.716 Anlagen, davon 452 im Wald - 2020: 1.740 Anlagen, davon 467 im Wald - 2021: 1.753 Anlagen, davon 475 im Wald - 2022: 1.758 Anlagen, davon 479 im Wald - 2023: 1.782 Anlagen, davon 524 im Wald - 2024: 1.784 Anlagen, davon 527 im Wald - 2025: 1.785 Anlagen, davon 528 im Wald - Marktstammdatenregister (MaStR): [Aktuelle Einheitenübersicht](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/OeffentlicheEinheitenuebersicht "Aktuelle Einheitenübersicht") - Fachagentur Windenergie an Land (2025): [Entwicklung der Windenergie im Wald](https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Windenergie_im_Wald/FA_Wind_und_Solar_Analyse_Wind_im_Forst_10Auflage_2025.pdf "Entwicklung der Windenergie im Wald") ##### Weitere Daten - Bund-Länder-Kooperationsausschuss (2025): [Bericht des Bund-Länder- Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG Bericht 2025](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2025/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=10 "Bericht des Bund-Länder- Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG Bericht 2025") - Bund-Länder-Kooperationsausschuss (2025): [Länderbericht Rheinland-Pfalz 2025](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/#ida273e9a2-27fe-47ab-90d3-618ab301cecb "Länderbericht Rheinland-Pfalz 2025")(als Teil einer zip-Datei aller Länderberichte 2025) - [Föderal Erneuerbar - Landesinfo RP](https://www.foederal-erneuerbar.de/landesinfo/bundesland/RLP/kategorie/wind "Föderal Erneuerbar - Landesinfo RP") - Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord: [Monitoring Erneuerbare Energien 2024](https://sgdnord.rlp.de/fileadmin/sgdnord/Abteilung_4/Dokumente/Monitoring_Erneuerbare_Energien_2024.pdf "Monitoring Erneuerbare Energien 2024") - Energieagentur Rheinland-Pfalz: [Datenportale zur Energiewende](https://www.energieagentur.rlp.de/angebote/kommune/datenportale/ "Energieagentur Rheinland-Pfalz: Datenportale zur Energiewende") - Statistisches Landesamt RLP: [Statistische Berichte](https://www.statistik.rlp.de/themen/energie/berichte/berichte "Statistische Berichte") - Statistisches Landesamt RLP:[Statistische Monatshefte](https://www.statistik.rlp.de/themen/energie/berichte/monatshefte "Statistische Monatshefte") - Statistisches Landesamt RLP:[ Tabellen](https://www.statistik.rlp.de/themen/energie/tabellen-download "Tabellen") Weitere Informationen##### Publikationen - Bund-Länder-Kooperationsausschuss (2025): [Länderbericht Rheinland-Pfalz 2025](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/#ida273e9a2-27fe-47ab-90d3-618ab301cecb "Länderbericht Rheinland-Pfalz 2025")(als Teil einer zip-Datei aller Länderberichte 2025 - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (2023): [15. Energiebericht Rheinland-Pfalz](https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Energie_und_Klimaschutz/7._Energiebericht_und_Energiestatistik/15._Energiebericht_RLP.pdf "15. ENERGIEBERICHT RHEINLAND-PFALZ") - Energieagentur Rheinland-Pfalz: [Statusbericht 2023 zur Energiewende](https://www.energieatlas.rlp.de/earp/fileadmin/pictures/Downloads/Statusbericht_2023_web_20230918.pdf "Statusbericht 2023 zur Energiewende") ##### Film Der vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten kofinanzierte Film „Der Rhein-Hunsrück-Kreis – Heimat der Energiewende-Vormacher“ erzählt die Klimaschutz-Geschichte des Landkreises und stellt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt. In dem Film wird veranschaulicht, wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowohl einen Beitrag zum Klimaschutz als auch zur regionalen Entwicklung leistet und gleichzeitig die Gemeindekassen füllt. - [Der Rhein-Hunsrück-Kreis – Heimat der Energiewende-Vormacher](https://www.youtube.com/watch?v=DPTsBEFrTo8 "Der Rhein-Hunsrück-Kreis – Heimat der Energiewende-Vormacher") ##### Tourismus Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH hat Daten zu den touristischen Hot Spots (touristische Einrichtungen mit mehr als 20.000 Besuchern pro Jahr) und wichtigen Aussichten erheben lassen und stellt diese touristisch relevanten Daten den Trägern der Bauleitplanung und den Planungsgemeinschaften kostenfrei zur Verfügung. Ziel ist, dass die touristischen Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne besser berücksichtigt werden können. - [Tourismusnetzwerk](http://www.tourismusnetzwerk.info/ "Tourismusnetzwerk") ###### Hunsrücker Windweg - Thalfang Auf dem fünf Kilometer langen Hunsrücker Windweg können sich Besucher zu verschiedenen Themen der Windenergie umfassend informieren. Der Rundweg führt durch die Windparks Heidenburg und Berglicht und bietet sich auch für Familien und Schulklassen an. - [Hunsrücker Windweg](https://www.erbeskopf.de/tourismus/aktiv-natur/wandern/hunsruecker-windweg.html "Hunsrücker Windweg") ###### Morbacher Energielandschaft Auf dem Gelände des ehemaligen US-Munitionslagers Rapperath/Wenigerath entwickelt die Gemeinde Morbach zusammen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft Nutzungskonzepte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. In der Energielandschaft sind 14 Windenergieanlagen mit einer jeweiligen Nennleistung von 2 MW in Betrieb. Die Besucher können sich im Informationszentrum rund um das Thema Energie informieren. Zudem werden in der Energielandschaft offene Führungen für Einzelpersonen und Kleingruppen/Familien angeboten. - [Energielandschaft Morbach](http://www.energielandschaft.de/ "Energielandschaft Morbach") ###### Windenergielehrpfad – Alsenz-Obermorschel Auf einem 2,8 km langen Windenergielehrpfad am Windpark „Lettweiler Höhe“ bei Alsenz-Obermorschel-Rehborn können sich Besucher über das Thema Windenergie, aber auch über die Region selbst informieren. Der Windpark hat 19 Anlagen und besitzt eine Gesamtleistung von knapp 50 MW. - [Windkraftlehrpfad Lettweiler Höhe](https://www.energieatlas.rlp.de/earp/praxisbeispiele/projektsteckbriefe/projekt-steckbriefe/anzeigen/unternehmen/17/ "Windkraftlehrpfad Lettweiler Höhe") ###### Hängeseilbrücke Geierlay Mithilfe von unter anderem den Einnahmen aus dem Windpark Mörsdorf konnte 2015 die Hängeseilbrücke im Hunsrück eröffnet werden. Der 6,4 km lange Rundweg führt nicht nur über die Brücke, sondern bietet auch die Möglichkeit durch die „Energiegeschichten“ mehr über die Energieproduktion in Vergangenheit und Gegenwart zu erfahren sowie einer Windenergieanlage etwas näher zu kommen. - [Hängeseilbrücke Geierlay](https://geierlay.de/ "Hängeseilbrücke Geierlay") ### Solarenergiespezifische Informationen Grundlagen##### Themenseite Solar Die Themenseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz bietet allgemeine Informationen zum Thema Solarenergie. - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz: [Themenseite Solarenergie](https://mkuem.rlp.de/themen/energie-und-klimaschutz/erneuerbare-energien/solarenergie "Themenseite Solarenergie") ##### Solarkataster Ziel ist es, die Photovoltaik-Potenziale auf Dachflächen und in den Landkreisen in Rheinland-Pfalz sichtbarer zu machen. - Energieatlas Rheinland-Pfalz: [Solarkataster](https://www.energieatlas.rlp.de/earp/daten/solarkataster "Solarkataster") Genehmigungsverfahren##### Schritte zum Erlangen von Baurecht ###### a) Raumordnerische Prüfung / Raumordnungsverfahren 11 - vereinfachte raumordnerische Prüfung gem. § 18 LPlG RLP für Solaranlagen auf Flächen zwischen 0,5 ha und 10 ha - II. Raumordnungsverfahren gem. § 17 LPlG RLP für Solaranlagen auf Flächen über 10 ha ###### b) Bauleitplanung - In der Regel Anpassung oder Teilfortschreibung vom Flächennutzungsplan zum Ausweisen eines Sondergebiets Solarenergie, ggf. ergänzt um ein Zielabweichungsverfahren - Aufstellen eines Bebauungsplans, inklusive Umweltprüfung und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die in Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne nach dem BauGB durchgeführt wird Natur- und ArtenschutzIm Rahmen des Forschungsprojekts „Wissenschaftliche Untersuchungen zur Entwicklung eines Modellkonzepts für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks“ wurde ein Leitfaden am Hermann-Hoepke-Institut der TH Bingen erarbeitet und durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz finanziell gefördert. Er umfasst auch Maßnahmensteckbriefe und Checklisten für die Umsetzung. - Hermann-Hoepke-Institut, TH Bingen (2021): [Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks](https://www.th-bingen.de/fileadmin/projekte/Solarparks_Biodiversitaet/Leitfaden_Massnahmensteckbriefe.pdf "Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks") Besondere Typen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ##### Agri-PV Den Möglichkeiten von Agri-PV-Anlagen zur Flächenschonung und Vereinbarkeit der Nutzung von Solarenergie mit landwirtschaftlichen Belangen soll in den Regionalplänen mit verbindlichen Regelungen Rechnung getragen werden. Auch bei Agri-PV soll gemäß Begründung des LEP IV eine möglichst uneingeschränkte Landbewirtschaftung durchführbar sein. In den bisherigen Regionalplänen sind keine Regelungen zu Agri-PV enthalten. Daher sind auch für Agri-PV-Vorhaben auf Vorranggebieten Landwirtschaft Zielabweichungsverfahren durchzuführen. - Ministerium des Innern und für Sport (2024): [Leitfaden zur Planung und Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus raumordnerischer Sicht](https://mdi.rlp.de/fileadmin/03/Themen/Landesplanung/Dokumente/Landesentwicklungsprogramm/4.TF/FFPVA_Leitfaden_vom_26.01.2024.pdf "Leitfaden zur Planung und Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus raumordnerischer Sicht") ##### Parkplatz PV Seit dem 1. Januar 2023 besteht mit dem Inkrafttreten des [Landessolargesetz (LSolarG)](https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-SolarGRPrahmen "Landessolargesetz (LSolarG)") für Gewerbeneubauten auf Dächern und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage. Mit der [Novelle des Landessolargesetzes](https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Energie_und_Klimaschutz/3._Erneuerbare_Energien/Solarenergie/LSolarG-AEnderungsG_GVBl._Nr._21_vom_29.11.2023.pdf "Novelle des Landessolargesetzes") wurde die Pflicht ab dem 01.01.2024 auch auf neue Parkplätze der öffentlichen Hand ausgeweitet. - [§ 5 LSolarG - Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen - Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen](https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-SolarGRPV1P5 "§ 5 LSolarG - Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen - Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen") StatistikLaut Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 972 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 4.128,5 MW. - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2025): [Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG Bericht 2025](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2025/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=10 "Bericht des Bund-LänderKooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG Bericht 2025") - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Ministerium des Innern und für Sport (2025): [Länderbericht Rheinland-Pfalz 2025](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2025/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2025_bundeslaender.zip?__blob=publicationFile&v=8 "Länderbericht Rheinland-Pfalz 2025")(als Teil einer zip-Datei aller Länderberichte 2025 am Ende der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) ##### **Weitere Berichte** - Energieagentur Rheinland-Pfalz: [Statusbericht Energiewende in Rheinland-Pfalz 2023](https://www.energieatlas.rlp.de/earp/fileadmin/pictures/Downloads/Statusbericht_2023_web_20230918.pdf "Statusbericht Energiewende in Rheinland-Pfalz 2023") Letzte Aktualisierung: November 2025