# Brandenburg > Informationssammlung zur Nutzung von Windenergie an Land sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Brandenburg # BRANDENBURG DeutschlandBrandenburg hat eine Fläche von 29.654 km² und eine Einwohnerdichte von 87 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land 2.556.747 Einwohner (Stand 2024). Die Landesregierung setzt sich seit 2026 aus SPD und CDU zusammen. Seit 2013 ist Dietmar Woidke (SPD) amtierender Ministerpräsident. Das Bruttoinlandsprodukt lag im Jahr 2024 bei 97.421 €. Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2023 auf 44,0 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 32 Prozent. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023 Aktivieren Sie JavaScript um dieses Element zu nutzen. ### Basisinformationen Energiepolitische Programmatik##### Koalitionsvertrag (2026 – 2029) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen **Kapitel “Energie-Land Brandenburg”** "Wir setzen die Energiestrategie 2040 des Landes um. Brandenburg verfügt durch den hohen Anteil von Wind- und Solarenergie über einen wichtigen Standortvorteil. Diesen wollen wir für die Brandenburger Wirtschaft nutzen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll - in Zukunft mehr im Einklang mit dem Ausbau von Netzen und Speicherkapazitäten stehen; - das Ziel verfolgen, eine resiliente Stromversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen zu sichern; - eine faire Verteilung der Netzentgelte und eine Absenkung der Redispatch-Kosten beinhalten; - perspektivisch starre Flächenvorgaben durch leistungsbasierte Ausbauvorgaben ersetzen; - die Möglichkeit eröffnen, in Brandenburg erzeugten Strom möglichst vor Ort zu günstigen Bedingungen nutzen und speichern zu können; - den stärkeren Ausbau von Agri-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV beinhalten. Für künftige Erzeugungskapazitäten, vor allem durch Gaskraftwerke, benötigen wir auf Bundesebene schnellstmöglich einen verlässlichen Investitionsrahmen, der für unsere 342 Kraftwerkstandorte faire Investitionschancen sicherstellt." **Kapitel “Wachstum fördern durch Landesplanung und Regionalentwicklung”** “Bei der Regionalplanung setzen wir den Schwerpunkt auf die Steuerung der Windenergienutzung. Ziel ist die Begrenzung des Windenergieausbaus auf ausgewiesene Vorranggebiete. Wir halten am Abstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung fest.” - [Koalitionsvertrag 2026 – 2029 zwischen SPD und CDU in Brandenburg](https://spd-brandenburg.de/wp-content/uploads/sites/111/2026/03/Koalitionsvertrag-von-SPD_CDU-2026-%E2%80%93-2029-Verantwortung-fuer-Brandenburg.pdf "Koalitionsvertrag 2026 – 2029 zwischen SPD und CDU in Brandenburg VERANTWORTUNG FÜR BRANDENBURG") ##### **Landtagsbeschluss: Ausbau erneuerbarer Energien deutlich steigern und Akzeptanz erhöhen** Der Brandenburger Landtag hat am 18. Mai 2022 beschlossen, dass bis zum Jahr 2030 ein Kapazitätsausbauziel von mindestens 11,5 GW aus Windenergieanlagen erreicht werden soll. Der Landtag bringt in dem Beschluss zudem die Unterstützung der Flächenziele des Bundes zum Ausdruck. Eine Überarbeitung der Regionalplanung wird dahingehend angeregt, dass die Flächenkategorie zukünftig Vorranggebiete sein soll und eine landesweite Harmonisierung der Kriterien für die Anforderungen an die Konzentrationsplanung erfolgen soll. - Landtag Brandenburg (18. Mai 2022): [Beschluss des Landtages Brandenburg „Ausbau erneuerbarer Energien deutlich steigern und Akzeptanz erhöhen“](https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/beschlpr/anlagen/5546-B.pdf "Beschluss des Landtages Brandenburg „Ausbau erneuerbarer Energien deutlich steigern und Akzeptanz erhöhen“") ##### **Landtagsbeschluss: Steuerung des Ausbaus der Windenergie – Vorteile der Windstromerzeugung nutzen und Kosten für die Verbraucher senken** Der Brandenburger Landtag hat in seiner 20. Sitzung am 25. September 2025 zum TOP 5 den Antrag der SPD- und BSW-Fraktion zur Steuerung des Windenergieausbaus beschlossen. Ziel ist es, die Vorteile der Windstromerzeugung zu nutzen und gleichzeitig die Kosten für die Verbraucher zu senken. Im Beschluss wird die Notwendigkeit betont, den Ausbau der Windenergie im Einklang mit dem Netzausbau voranzutreiben. Zudem wird die Landesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur regionalen Nutzung erneuerbarer Energien zu entwickeln und sich auf Bundesebene für rechtssichere Genehmigungsprozesse einzusetzen, die den Ausbau außerhalb ausgewiesener Windvorranggebiete verhindern. - Landtag Brandenburg (25. September 2025): [Beschluss des Landtages Brandenburg „Steuerung des Ausbaus der Windenergie – Vorteile der Windstromerzeugung nutzen und Kosten für die Verbraucher senken“](https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w8/beschlpr/anlagen/1743-B.pdf "Beschluss des Landtages Brandenburg") Fachliche Grundlagen##### **Energiestrategie 2040** Die Energiestrategie 2040 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie löste 2022 die Energiestrategie 2030 ab. Als Ziele werden darin die Erhöhung der Energieeffizienz, der Ausbau der Erneuerbaren Energien und Wasserstoffwirtschaft, die Gewährleistung der Energieversorgung, die Steigerung der Beteiligung und Akzeptanz bei der Energiewende sowie die Weiterentwicklung und Stabilisierung der Beschäftigung und Wertschöpfung genannt. Definierte Ausbauziele für die Windenergie und die Photovoltaik sind wesentliche Bestandteile der Energiestrategie 2040: Vorgesehen sind für die Windenergie 11,5 GW installierte Leistung bis 2030 und 15 GW bis 2040, sowie für die Photovoltaik 18 GW bis 2030 und 33 GW bis 2040 installierte Leistung. Bei der Windenergie wird eine regelmäßige Überprüfung eventueller Flächenmehrbedarfe nach Erreichen des 2,2 %-Ziels angestrebt. Bei der Photovoltaik soll ein besonderer Schwerpunkt auf Dachanlagen und Parkflächen gelegt werden. PV-Freiflächenanlagen (FFA) in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-PV) sowie FFA auf wiedervernässten Moorflächen (Moor-PV) sollen als zusätzliches wirtschaftliches Standbein für landwirtschaftliche Betriebe berücksichtigt werden. Ebenfalls werden Rahmenbedingungen zur Erreichung dieser Ziele aufgestellt. Ein **Maßnahmenkatalog** zur Umsetzung der Energiestrategie 2040 wurde Ende 2023 veröffentlicht. - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (2022): [Energiestrategie 2040](https://mwae.brandenburg.de/media/bb1.a.3814.de/Energiestrategie2040.pdf "Energiestrategie 2040") Eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der Energiestrategie 2030 erfolgte im Rahmen eines Gutachtens im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg. - Prognos AG (2021): [Gutachten zur Energiestrategie Brandenburg 2040](https://mwae.brandenburg.de/media/bb1.a.3814.de/Prognos-Gutachten_Fortschreibung_Energiestratgie%20Bbg_2040.pdf "Gutachten zur Energiestrategie Brandenburg 2040") ##### Klimaplan Brandenburg Am 5. März 2024 hat die Landesregierung den Klimaplan Brandenburg beschlossen. Das Programm umfasst 103 konkrete Maßnahmen, mit denen die im August 2022 beschlossenen Treibhausgasminderungsziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 in allen relevanten Handlungsfeldern umgesetzt werden. Ein zentraler Schwerpunkt ist der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien. Dazugehörige Maßnahmen wurden aus dem Maßnahmenkatalog zur Energiestrategie 2040 übernommen, u. a. die Schaffung fachplanerischer Grundlagen für die Bereitstellung von Flächen für die Windenergienutzung, sowie die Beseitigung von Hemmnissen in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen. - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) (2024): [Klimaplan Brandenburg](https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Klimaplan-Brandenburg.pdf "Klimaplan Brandenburg") ##### **Energieportal Brandenburg** Das Energieportal Brandenburg enthält Daten und Fakten zu allen Energieerzeugungsanlagen im Land und zeigt den aktuellen Ausbaustand der Erneuerbaren Energien, zugehörige Infrastrukturen und konventionelle Energieerzeugungsanlagen. Auf der Windkarte sind die in Betrieb befindlichen Anlagen (installierte Leistung) auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur sowie die geplanten und genehmigten Anlagen auf Basis des Anlageninformationssystem LIS-A vom Landesamt für Umwelt Brandenburg dargestellt. Die Karte zur Photovoltaik basiert primär auf Daten aus dem Marktstammdatenregister. - Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH: [Energieportal Brandenburg](https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/start "Energieportal Brandenburg") ##### **Strategie zur Klimaanpassung in Brandenburg** Am 4. Juli 2023 hat die Landesregierung die Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschlossen. Im Rahmen dieser Strategie wurden zwölf handlungsfeldspezifische Fachstrategien beschlossen, für deren Inhalte und Umsetzung die jeweiligen Ressorts im Land verantwortlich sind. Kernstück der Klimaanpassungsstrategie sind die Maßnahmenkataloge der Handlungsfelder mit ca. 200 Maßnahmen. - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz: [Strategie zur Klimaanpassung](https://mwaek.brandenburg.de/de/anpassungsstrategie/brandenburg_06.c.863716.de "Strategie zur Klimaanpassung.") Relevante Landesministerien- [Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)](https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.477963.de "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)") - Heinrich-Mann-Allee 107 - 14473 Potsdam - [Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)](https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/# "Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)") - Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 - 14467 Potsdam - [Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)](https://mil.brandenburg.de/mil/de/ "Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)") - Henning-von-Tresckow-Str. 2-8 - 14467 Potsdam Landesplanung##### **Zuständige Landesplanungsbehörde** Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) ist sowohl eine Abteilung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als auch des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. Sie übernimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Landesbehörden und deren Befugnisse als Träger der gemeinsamen Landesplanung. In Verwaltungsverfahren handelt sie für beide Länder unter eigenem Namen. - [Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg](https://gl.berlin-brandenburg.de/ "Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg") - Henning-von-Tresckow-Str. 2-8 - 14467 Potsdam ##### Landesplanungsgesetz Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag - LplV) in der Fassung vom 1. November 2011. - [Landesplanungsvertrag](https://bravors.brandenburg.de/vertraege/lplv#2 "Landesplanungsvertrag") ##### **Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)** DerLandesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) ist am 1. Juli 2019 in Kraft getreten und hat den LEP B-B abgelöst. Der LEP HR enthält keine materiellen Aussagen zur Windenergie. Hinsichtlich der Freiflächen-Photovoltaik wird insbesondere auf die der Nutzung von Konversionsflächen hingewiesen. - [Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)](https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8141 "Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)") (Mai 2019) - [Weitere Informationen und Inhalte](https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesentwicklungsplan-hauptstadtregion-berlin-brandenburg-lep-hr/ "Weitere Informationen und Inhalte") ##### **Planungsträger** Träger der Regionalplanung in Brandenburg sind die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften Havelland-Fläming, Prignitz-Oberhavel, Uckermark-Barnim, Oderland-Spree und Lausitz-Spreewald (§§ 3ff. Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung - [RegBkPlG](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/regbkplg "Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung - RegBkPlG")). - [Übersicht über die Planungsregionen in Brandenburg](https://gl.berlin-brandenburg.de/regionalplanung-im-land-brandenburg/regionale-planungsgemeinschaften/ "Übersicht über die Planungsregionen in Brandenburg") - [Homepage der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg](https://gl.berlin-brandenburg.de/ "Homepage der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg") Regionalplanung##### **Regionalpläne** Derzeit liegen noch nicht in allen fünf Brandenburger Planungsregionen rechtskräftige Regionalpläne mit Gebietsausweisungen für die Windenergienutzung vor. Die Sachlichen Teilpläne zur Windenergienutzung befinden sich in drei Planungsregionen jeweils im Aufstellungsprozess. Informationen zum Stand der Regionalplanung sind auf den jeweiligen Webseiten der Regionalen Planungsgemeinschaften zu finden. Diese sind über die Webseite der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg verlinkt. - [Weitere Informationen zur Regionalplanung](https://gl.berlin-brandenburg.de/regionalplanung-im-land-brandenburg/ "Weitere Informationen zur Regionalplanung") - Fachagentur Wind und Solar (2025): [Planungsstand Windenergiegebiete. Interaktive Karten zeigen die aktuelle Entwicklung der Ausweisung von Windenergiegebieten in den Planungsregionen.](https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/interaktive-karten/planungsstand-windenergiegebiete) ###### Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim - [Integrierter Regionalplan (Satzung 2024)](https://uckermark-barnim.de/was-wir-tun/plaene/integrierter-regionalplan-uckermark-barnim-satzung-2024/ "Integrierter Regionalplan (Satzung 2024)")mit Steuerung der Windenergienutzung (seit Oktober 2024 gültig) ###### Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming - [Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027](https://havelland-flaeming.de/regionalplan/entwurf-sachlicher-teilregionalplan-wind/ "Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027") (seit Oktober 2024 gültig) ##### Erlass leitet „Angebotsplanung“ mit Vorranggebieten ein Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat eine Richtlinie für Regionalpläne erlassen, damit es eine einheitliche Grundlage für alle Regionalpläne gibt. In Umsetzung des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 wurde diese Richtlinie durch einen Erlass geändert. Mit dieser Änderung wurde die Umsteuerung der Regionalplanung in Brandenburg von einer „Ausschlussplanung“ mit Eignungsgebieten auf eine „Angebotsplanung“ mit Vorranggebieten eingeleitet. - [Erlass der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg vom 14. Dezember 2022: Erste Änderung der Richtlinie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für Regionalpläne.](https://bravors.brandenburg.de/fm/76/Amtsblatt%2051_22.pdf "Erlass der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg vom 14. Dezember 2022: Erste Änderung der Richtlinie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für Regionalpläne. ABl./22, [Nr. 51], S. 1015.") ABl./22, \[Nr. 51\], S. 1015. - [Richtlinie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für Regionalpläne vom 21. November 2019.](https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/regionalplaene_2019 "Richtlinie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für Regionalpläne vom 21. November 2019. ABl./19, [Nr. 49], S.1351.") ABl./19, \[Nr. 49\], S.1351. Finanzielle Teilhabe##### Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz – BbgEESG Der Brandenburger Landtag hat im November 2025 ein Gesetz zu verpflichtender finanzieller Teilhabe an Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Es verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Zahlung einer Sonderabgabe an anspruchsberechtigte Gemeinden. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als einem Megawatt Leistung, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen wurden, sind demnach für die Dauer des Betriebes zur Zahlung einer Sonderabgabe an anspruchsberechtigte Gemeinden verpflichtet. Diese beträgt 2.000 Euro je installiertem Megawatt und Jahr. Betreiber von Windenergieanlagen, die 2026 an Netz gehen, zahlen an Gemeinden pro installiertem Megawatt 5.000 Euro pro Jahr. Für Windenergieanlagen, die zwischen 2020 und 2025 in Betrieb genommen wurden, gilt: Betreiber zahlen 10.000 Euro pro Anlage und Jahr an die betroffenen Kommunen. Das Gesetz setzt das bis dahin geltende Windenergieanlagenabgabengesetz und das Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz außer Kraft. - [Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg](https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/disl/dokumente/11224/dokument/16894 "Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg") ##### Energieportal Brandenburg **–** Kommunale Teilhabe Das Land Brandenburg hat im Energieportal Brandenburg ein Onlinetool öffentlich zur Verfügung gestellt, mit dem unter anderem Gemeinden recherchieren können, inwieweit sie potenziell von den Gesetzen zur finanziellen Teilhabe der Kommunen auf Ebene des Bundes (§ 6 EEG) und des Landes (BbgWindAbgG und BbgPVAbgG) profitieren. - [Energieportal Brandenburg](https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/kommunale-teilhabe "Energieportal Brandenburg") Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsprozessen##### **Bürgerbeteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen** Das Faltblatt informiert über die rechtlichen Grundlagen von Bürgerbeteiligungen anhand der drei Planungsebenen, sowie des Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen. - Landesamt für Umwelt (LfU)\*: [Bürgerbeteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen](https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/windkraft_fb_12.pdf "Bürgerbeteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen") \* vormals: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) ##### **Bürgerinformationsseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung** Auf den Seiten des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)\* des Landes Brandenburg wird eine Übersicht für Bürger und Vertreter von Umweltverbänden zu Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren, wie dabei bspw. Stellungnahmen eingereicht werden können, bereitgestellt. - [Weitere Informationen](https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/immissionsschutz/genehmigungsverfahren/hinweise/ "Weitere Informationen") \* vormals: Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ##### **Praxisleitfaden Bürgerbeteiligung - Die Energiewende gemeinsam gestalten** Der Leitfaden richtet sich an Planungsbehörden, Politik und Verwaltung auf kommunaler und regionaler Ebene, die vor der Herausforderung stehen, Energieprojekte vor Ort zu realisieren und dabei die Bürgerschaft mitnehmen und einbinden wollen. Die Agentur hat ihren Sitz in Berlin. Der Leitfaden ist das Resultat eines Pilotprojekts, welches vom Umweltbundesamt und dem Land Brandenburg gefördert wurde. Die praktische Umsetzung wurde in den Brandenburger Kommunen Baruth und Kyritz erprobt. - Impuls - Agentur für Angewandte Utopien (2013): [Praxisleitfaden Bürgerbeteiligung - Die Energiewende gemeinsam gestalten](http://www.impuls.net/wp-content/uploads/2014/09/Praxisleitfaden-Buergerbeteiligung1.pdf "Praxisleitfaden Bürgerbeteiligung - Die Energiewende gemeinsam gestalten") Vernetzung##### Energie- und Klimaagentur Brandenburg - Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) Die Energie- und Klimaagentur Brandenburg fungiert als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Kommunen in Fragen des effizienten Energieeinsatzes, der Förderung erneuerbarer Energien sowie zu entsprechenden Förderprogrammen. Sie ist Teil der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB). Seit 2019 verstärkt die Energie- und Klimaagentur Brandenburg in Funktion einer Beratungsstelle ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Erneuerbaren Energien für Kommunen und Landkreise. Die Energie- und Klimaagentur Brandenburg bietet Kommunen die kostenfreie Veranstaltungsreihe [“Kommunale Energiewende Dialoge”](https://energieagentur.wfbb.de/unsere-services/fuer-kommunen-und-landkreise/kommunale-energiewende-dialoge "“Kommunale Energiewende Dialoge”") mit zehn Modulen zu erneuerbaren Energien an. Kommunen können Module buchen, um Mitarbeitende und Mandatsträger zu informieren, lokale Herausforderungen zu besprechen und die Umsetzung kommunaler Projekte zu fördern. Als Landesenergieagentur gemäß § 9 Landesemissionsschutzgesetz bietet sie kostenfreie und unabhängige Energieberatungen für brandenburgische Unternehmen und Kommunen an. Die Fachleute der Agentur unterstützen individuell und vertraulich bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für verschiedene Projekte. Darüber hinaus ist die Energie- und Klimaagentur Brandenburg maßgeblich an der Umsetzung der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg beteiligt, übernimmt das Monitoring zum Fortschritt und wirkt an deren Weiterentwicklung mit. - Zusätzlich betreut sie das Energieportal Brandenburg, das umfangreiche Informationen und Daten rund um das Thema Energie im Land Brandenburg bereitstellt. [energieportal-brandenburg.de](https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/start "Energieportal Brandenburg") - [Energie- und Klimaagentur Brandenburg](https://www.wfbb.de/die-wfbb/kontakt/bereiche-und-teams/energie-und-klimaagentur-brandenburg "Energie- und Klimaagentur Brandenburg") - [Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)](https://www.wfbb.de/ "Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)") ##### Cluster Energietechnik Berlin-Brandenburg Das Cluster Energietechnik Berlin-Brandenburg entstand 2011 im Rahmen der Gemeinsamen Innovationsstrategie der beiden Länder (innoBB). Ziele sind unter anderem eine aktive Vernetzung der Akteure und eine frühzeitige Unterstützung bei Projekten - [Cluster Energietechnik](http://energietechnik-bb.de/de/home-energietechnik "Cluster Energietechnik") ##### Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) unterstützt allparteilich und ergebnisoffen bei Konflikten rund um eine naturverträgliche Energiewende. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Brandenburg (MWAEK) fördert jährlich mit 10.000 Euro [Mediation und Moderation bei Konflikten im Ausbau erneuerbarer Energien](https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/moderation/mediation "Mediation und Moderation bei Konflikten im Ausbau erneuerbarer Energien"). Das KNE vermittelt regionale Mediatoren, die alle Beteiligten einbeziehen und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Das Angebot richtet sich an Kommunen, Investoren, Bürgerinitiativen, Naturschutzorganisationen und Bürger. Anfragen an mediation@naturschutz-energiewende.de ##### **Kommunale Spitzenverbände** - [Städte- und Gemeindebund](http://www.stgb-brandenburg.de/startseite/ "Städte- und Gemeindebund") - [Landkreistag](https://www.landkreistag-brandenburg.de/ "Landkreistag") ##### **Weitere Akteure** - [BWE-Landesverband Berlin/Brandenburg](https://www.wind-energie.de/verband/landes-und-regionalverbaende/berlin-brandenburg "BWE-Landesverband Berlin/Brandenburg") - [Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg e.V.](https://www.lee-bb.de/ "Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg e.V.") Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger##### **Förderdatenbank des Bundes** Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. - [Förderdatenbank](http://foerderdatenbank.de "Förderdatenbank") ### Windenergiespezifische Informationen Grundlagen##### **Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebieten** Der Landtag hat am 20. Mai 2022 das Brandenburgische Windenergieanlagenabstandsgesetz (BbgWEAAbG) verabschiedet, das Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg regelt. Der Abstand vom Mastfuß einer Windenergieanlage bis zur Kante der Hauptanlage des nächstgelegenen Wohngebäudes soll mindestens 1.000 m betragen, soweit die Windenergieanlage außerhalb eines Windenergiegebietes geplant wird. Dabei wird vom § 249 Absatz 3 BauGB gebrauch gemacht, der den Ländern die Möglichkeit von Mindestabständen zu Wohnhäusern einräumt. - Landtag Brandenburg (20. Mai 2022): [Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsgesetz - BbgWEAAbG)](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgweaabg "Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsgesetz - BbgWEAAbG)") ##### Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Brandenburg einen Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (BbgFzG) vom 2. März 2023 hat das Land Brandenburg die Regionalen Planungsgemeinschaften mit der Umsetzung der im Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes vorgegebenen Flächenziele beauftragt und diese gleichmäßig auf die Regionen aufgeteilt. - [Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes](https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/GVBl_I_03_2023.pdf "Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz – BbgFzG) (Gesetz- und Verordnungsblatt: I/2023/Nr. 3 vom 2. März 2023)") (Brandenburgisches Flächenzielgesetz – BbgFzG) (Gesetz- und Verordnungsblatt: I/2023/Nr. 3 vom 2. März 2023) ##### Windenergie und Infraschall - Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (2013): [Windenergie und Infraschall](https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/wind_infra.pdf "Windenergie und Infraschall") GenehmigungsverfahrenZuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Landesamt für Umwelt (LfU) (§ 1 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes – ImSchZV). Die für jeweils bestimmte Regionen (West, Süd, Ost) zuständigen Genehmigungsverfahrensstellen des LfU sind in der Abteilung Technischer Umweltschutz 1 angesiedelt. - [Landesamt für Umwelt](https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/service/kontakt/ "Ansprechpartner") Informationen über die örtliche Zuständigkeit sowie die Anschriften der Genehmigungsreferate finden sich im Serviceportal des Landes Brandenburg. - Landesregierung Brandenburg: [Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren - zuständige Stellen im Landesamt für Umwelt](https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~immissionsschutzrechtliche-genehmigungsverfahren-zustaendige-stellen "Landesregierung Brandenburg: Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren - zuständige Stellen im Landesamt für Umwelt") - [Weitere Erläuterungen zum Genehmigungsverfahren, dem Antrag und der Antragssoftware](https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/immissionsschutz/genehmigungsverfahren/#/ "Weitere Erläuterungen zum Genehmigungsverfahren, dem Antrag und der Antragssoftware") Das Land Brandenburg stellt außerdem mit dem Antragstellungsprogramm ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) eine kostenlose Formularsoftware zur Verfügung, mit der die Erarbeitung eines Antrages vereinheitlicht und erleichtert wird. - Landesamt für Umwelt Brandenburg: [ELiA](https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/immissionsschutz/genehmigungen/elektronische-immissionsschutzrechtliche-antragsstellung/ "Landesamt für Umwelt Brandenburg: ELiA") ##### Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Der Leitfaden dient als Arbeitshilfe und richtet sich an alle, die an einem immossionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt oder von diesem betroffen sein können. Er bietet einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und stellt allgemeinverständlich den Ablauf der verschiedenen Verfahrensarten dar. - Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) (2018): [Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz](https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Leitfaden-Industrieanlagen.pdf "• Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) (2018): Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz") Eine Übersicht zu Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Vertretern von Umweltverbänden etc., bspw. zur Einbringung von Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden sich auf der Internetseite des Ministeriums. - Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV): [Hinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung](https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/immissionsschutz/genehmigungsverfahren/hinweise/ "• Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV): Hinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung") ##### **WKA-Geräuschimmissionserlass** Die Anforderungen der TA Lärm an die Durchführung von Immissionsprognosen im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen auf Basis der durch das Interimsverfahren eingeführten Modifikationen zur DIN ISO 9613-2 wird durch den Erlass festgesetzt. - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (2023): [Anforderungen an die Geräuschimmissionsprognose und die Nachweismessung von Windkraftanlagen (WKA)](https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/WKA-Geraeuschimmissionserlass-2023.pdf "Anforderungen an die Geräuschimmissionsprognose und die Nachweismessung von Windkraftanlagen (WKA) (WKA-Geräuschimmissionserlass)") (WKA-Geräuschimmissionserlass) - [Anhang - Anforderungen an die Geräuschimmissionsprognose und die Nachweismessung von Windkraftanlagen (WKA)](https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/WKA-Geraeuschimmissionserlass-2023-Anhang.pdf "Anhang - Anforderungen an die Geräuschimmissionsprognose und die Nachweismessung von Windkraftanlagen (WKA)") Natur- und Artenschutz##### Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Mit dem an das Landesamt für Umwelt (LfU) als immissions- und naturschutzrechtliche Genehmigungsbehörde gerichteten Erlass will das MLUK die Ausbauziele für die Windenergienutzung mit den Anforderungen an den Schutz von Natur und Landschaft und den Schutz wildlebender Tierarten, ihrer Lebensstätten und Biotope gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz in Einklang bringen. Der Erlass trifft sowohl Regelungen für kollisionsgefährdete Vogelarten als auch landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) (2023): [Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (AGW-Erlass)](https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/AGW-Erlass-ErsteFortschreibung.pdf "Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (AGW-Erlass)") - [Weitere Informationen](https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/natur/arten-und-biotopschutz/agw-erlass/ "Weitere Informationen") ##### Kompensationserlass Windenergie In Ergänzung zu den allgemeinen Vorgaben zur Bewältigung von Eingriffsfolgen („Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung“ - HVE, Stand April 2009) werden im Kompensationserlass Regelungen für Eingriffe im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen getroffen. - Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (2018): [Erlass zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen (Kompensationserlass Windenergie)](https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/rechtsvorschriften/natur/kompensationserlass-windenergie/ "• Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (2018): Erlass zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen (Kompensationserlass Windenergie)") - Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (2025): [Hinweise zur Anwendung des Kompensationserlasses Windenergie vom 31.01.2018](https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Hinweise-vom28-01-2025-Anwendung-Kompensationserlass.pdf "• Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (2025): Hinweise zur Anwendung des Kompensationserlasses Windenergie vom 31.01.2018") Windenergie im WaldEnde 2024 wurden in Brandenburg 515 Windräder mit 1.542 MW auf Forstflächen betrieben, was einem Anteil von gut zwölf Prozent am Gesamtanlagenbestand bzw. 17 Prozent der insgesamt dort installierten Kapazität entspricht. Die Vorgaben zur Raumordnung sind im Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) festgelegt. Dieser enthält keine spezifischen Bestimmungen zur Zulässigkeit der Windenergienutzung im Wald, sondern überlässt dies den Trägern der Regional- und Bauleitplanung. - Land Brandenburg: [Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg](https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/detail?id=8141 "Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg") Der Landesbetrieb Forst Brandenburg stellt auf seiner Website Informationen für Planer bereit. Darin enthalten sind bspw. Hinweise zu den Waldfunktionen. - Landesbetrieb Forst des Landes Brandenburg: Errichtung von Windenergieanlagen im Wald - [Informationen für Planer](https://forst.brandenburg.de/lfb/de/themen/windenergieanlagen-im-wald/ "Errichtung von Windenergieanlagen im Wald - Informationen für Planer") - [Waldgesetz des Landes Brandenburg](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/lwaldg "Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)") (LWaldG) Statistik##### **Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land** - 2016: 6.298 MW, davon 902 MW im Wald - 2017: 6.776 MW, davon 1.003 MW im Wald - 2018: 7.104 MW, davon 1.048 MW im Wald - 2019: 7.320 MW, davon 1.115 MW im Wald - 2020: 7.478 MW, davon 1.141 MW im Wald - 2021: 7.890 MW, davon 1.240 MW im Wald - 2022: 8.255 MW, davon 1.347 MW im Wald - 2023: 8.650 MW, davon 1.418 MW im Wald - 2024: 8.987 MW, davon 1.542 MW im Wald - 2025: 9.539 MW, davon 1.674 MW im Wald - Marktstammdatenregister (MaStR): [Aktuelle Einheitenübersicht](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/OeffentlicheEinheitenuebersicht "Aktuelle Einheitenübersicht") - Fachagentur Windenergie an Land (2025): [Entwicklung der Windenergie im Wald](https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Windenergie_im_Wald/FA_Wind_und_Solar_Analyse_Wind_im_Forst_10Auflage_2025.pdf "Entwicklung der Windenergie im Wald") ##### Anzahl der Windenergieanlagen an Land - 2016: 3.627 Anlagen, davon 353 im Wald - 2017: 3.767 Anlagen, davon 386 im Wald - 2018: 3.810 Anlagen, davon 404 im Wald - 2019: 3.890 Anlagen, davon 424 im Wald - 2020: 3.900 Anlagen, davon 431 im Wald - 2021: 3.938 Anlagen, davon 458 im Wald - 2022: 3.977 Anlagen, davon 481 im Wald - 2023: 4.033 Anlagen, davon 493 im Wald - 2024: 4.070 Anlagen, davon 515 im Wald - 2025: 4.126 Anlagen, davon 537 im Wald - Marktstammdatenregister (MaStR): [Aktuelle Einheitenübersicht](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/OeffentlicheEinheitenuebersicht "Aktuelle Einheitenübersicht") - Fachagentur Windenergie an Land (2025): [Entwicklung der Windenergie im Wald](https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Windenergie_im_Wald/FA_Wind_und_Solar_Analyse_Wind_im_Forst_10Auflage_2025.pdf "Entwicklung der Windenergie im Wald") ##### Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen - [Energieportal Brandenburg](https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/ausbaustand/karten/windkraftanlagen "Energieportal Brandenburg") – Kartendarstellungen der Windenergieanlagen in Betrieb, mit Genehmigung und im Genehmigungsverfahren ##### Weitere Daten - [Föderal Erneuerbar - Landesinfo BB](https://www.foederal-erneuerbar.de/landesinfo/bundesland/BB/kategorie/wind "Föderal Erneuerbar - Landesinfo BB") - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2025): [Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG Bericht 2025](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2025/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=10 "Bericht des Bund-LänderKooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG Bericht 2025") - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (2025): [Länderbericht Brandenburg 2025](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2025/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2025_bundeslaender.zip?__blob=publicationFile&v=8 "Länderbericht Brandenburg 2025")(als Teil einer zip-Datei aller Länderberichte 2025 am Ende der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) Weitere Informationen##### Publikationen - Gemeinsame Landesplanung (Februar 2012): [Rückenwind für die Energie](https://digital.zlb.de/viewer/api/v1/records/15519496/files/images/rueckenwind_fuer_die_energie.pdf/full.pdf "Rückenwind für die Energie") ##### Tourismus ###### **Neue Energien Forum Feldheim** In dem Windpark des energieautarken Dorfes Feldheim drehen sich derzeit 50 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 116 MW. Als vielseitiger Veranstaltungsraum und Besucherzentrum, welches zu den Themen erneuerbare Energien und Energieeffizienz informiert, ist ein Zentrum mit dem Namen „Neue Energien Forum“ eingerichtet worden. Im Innenhof kann eine begehbare Windradgondel besichtigt werden. - [Neue Energien Forum Feldheim](http://www.neue-energien-forum-feldheim.de/ "Neue Energien Forum Feldheim") ### Solarenergiespezifische Informationen Grundlagen##### Energiestrategie 2040 und Brandenburgs Solarausbauoffensive Im Rahmen der Energiestrategie 2040 hat sich das Land Brandenburg ambitionierte Ausbauziele für die Photovoltaik gesetzt. Um diese Ziele zu erreichen, wurde im September 2023 eine Solarausbauoffensive durch das MWAE (heute: MWAEK) initiiert. Die Solarausbauoffensive wurde wenig später in den Maßnahmenkatalog zur Energiestrategie 2040 integriert und von dort auch in den Klimaplan des Landes Brandenburg übernommen. Die Solarausbauoffensive des Landes Brandenburg betrachtet neben der Photovoltaik auch die Solarthermie und zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für einen zügigen und nachhaltigen Ausbau der Solarenergienutzung zu schaffen, die Potenziale aus der vom Land in Auftrag gegebenen Solarpotenzialanalyse (siehe Solaratlas des Landes Brandenburg) zu aktivieren, Flächenkonkurrenzen durch innovative Konzepte zu minimieren und PV-Anlagen und Solarthermieanlagen als Standard im Gebäudebereich zu etablieren. Die Solarausbauoffensive umfasst u. a. Maßnahmen wie die Einführung einer Solarpflicht auf öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden (umgesetzt in der Brandenburgischen Bauordnung), die Einführung des sogenannten Solareuro (umgesetzt mit dem Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz), die Verankerung des „überragenden öffentlichen Interesses“ in Fachgesetzen (bisher umgesetzt im Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz) und die Förderung besonderer Anlagen wie Agri-PV und Floating-PV (umgesetzt im EFRE-Förderprogramm Erneuerbare Energien Brandenburg). - Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der ENERGIESTRATEGIE 2040: Maßnahme 3.3 ##### Energieportal Brandenburg Die Energieagentur Brandenburg pflegt das Energieportal Brandenburg mit Daten und Fakten zu allen Energieerzeugungsanlagen im Land und zeigt den aktuellen Ausbaustand der erneuerbaren Energien, der zugehörigen Infrastruktur und der konventionellen Energieerzeugungsanlagen. - [Energieportal Brandenburg: Allgemeine Informationen Photovoltaik](https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/sonne/anwendung-photovoltaik "Energieportal Brandenburg: Allgemeine Informationen Photovoltaik") Der **Solaratlas Brandenburg** gibt Auskunft über nutzbare Flächen für solartechnische Anlagen im Land Brandenburg. Es werden alle umsetzbaren Potenziale aufgezeigt – von großen Freiflächen bis zu den Dachflächen auf allen Gebäuden. - [Energieportal Brandenburg: Solaratlas](https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/tools/solaratlas-brandenburg "Energieportal Brandenburg: Solaratlas Brandenburg") BauleitplanungGroße Photovoltaikanlagen im Außenbereich richten sich nach den Erfordernissen der Bauleitplanung. Die jeweilige Kommune muss für Anlage Baurecht schaffen, das heißt, einen B-Plan beschließen, der die vorgesehen Flächen als Gewerbegebiet mit der Sondernutzung der solaren Stromerzeugung ausweist. Das Klimaschutzministerium (MLUK), das Infrastrukturministerium (MIL) und das Energieministerium (MWAE) haben eine Arbeitshilfe für die Brandenburger Kommunen zusammengestellt. - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) (2023): [Gemeinsame Arbeitshilfe Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen im Land Brandenburg](https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Gemeinsame-Arbeitshilfe-PV-FFA.pdf "Gemeinsame Arbeitshilfe Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen im Land Brandenburg") ##### Bauleitplanung in Landschaftsschutzgebieten Die Bauleitplanung in Landschaftsschutzgebieten erfordert die Zustimmung des für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg (derzeit MLEUV). Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens für Bebauungspläne von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten müssen festgelegte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Erläuterungen zum Verfahren sind auf der folgenden Themenseite bereitgestellt. - Ministerium für Land- Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV): [Themenseite Bauleitplanung in Landschaftsschutzgebieten (LSG)](https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/natur/natur-und-landschaftsschutzgebiete/bauleitplanung-in-lsg/ "Themenseite Bauleitplanung in Landschaftsschutzgebieten (LSG)") Die Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen in großräumigen Landschaftsschutzgebieten wurden für konventionelle Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Agri-PV und Moor-PV entwickelt. Eine Ausnahme stellen Agri-Photovoltaikanlagen dar, die im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB privilegiert sind. Für diese gilt eine Genehmigungsfreiheit gemäß § 8 Abs. 3a S. 1 Nr. 1 BbgNatSchAG. - Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) (2024): [Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in großräumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG)](https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/WEB-MLUK-Rahmenbedingungen-konventionelle-PV.pdf "Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFFA) in großräumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG)") – Konventionelle Photovoltaik - Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) (2024): [Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in großräumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG)](https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/WEB-MLUK-Rahmenbedingungen-Agri-PV.pdf "Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFFA) in großräumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG)") – Agri-Photovoltaik - Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) (2024): [Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in großräumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG)](https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/WEB-MLUK-Rahmenbedingungen-Moor-PV.pdf "Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFFA) in großräumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG)") – Moor-PV Genehmigungsverfahren##### Vereinfachte Genehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken Eine neue Regelung im Baurecht ermöglicht vereinfachte Genehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen auf bestimmten Flächen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken. PV-Freiflächenanlagen sind baurechtlich privilegiert, wenn sie auf einer Fläche längs von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen gebaut werden oder kleine hofnahe Agri-Photovoltaikanlagen darstellen. Ergänzend zu PV-Anlagen können auf den genannten Flächen auch Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff errichtet werden. Die Privilegierung bezieht sich nur auf Flächen mit einem maximalen Abstand von 200 Metern vom äußeren Fahrbahnrand. Für Vorhaben solcher Art muss demnach kein Bebauungsplan erstellt werden. Das nach wie vor notwendige Zulassungsverfahren prüft, ob öffentliche Belange oder Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Das im § 2 EEG vor kurzem eingeführte überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien dürfte auf der anderen Seite ein ordentliches Gewicht in die Waagschale bringen. Auf das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien hat auch das Fernstraßen-Bundesamt reagiert. Bisher gilt ein Verbot von Bauten im Abstand von 40 Metern zur Fahrbahn. Von dem generellen Verbot wird Abstand genommen, so dass es nach Prüfung des Einzelfalls auch entfallen kann. Damit kann dann die gesamte Fläche im Abstand von 200 Metern zur Fahrbahn für PV genutzt werden. - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK): [Vorläufige Handlungsempfehlung des MLUK zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA)](https://www.stgb-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/stgb-brandenburg.de/dokumente/pressemitteilungen/MLUK-Handlungsempfehlung-PV-FFA.pdf "Vorläufige Handlungsempfehlung des MLUK zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA)") Besondere Typen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen Die Landesregierung Brandenburgs hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Anzahl von speziellen Solaranlagen wie Agri-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV auszubauen. ##### Moor-PV Gemäß der Energiestrategie 2040 sollen Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf wiedervernässten Moorflächen (Moor-PV) als zusätzliches wirtschaftliches Standbein für landwirtschaftliche Betriebe angemessen Berücksichtigung finden. Die Möglichkeit von Moor-PV wurde 2023 auch im Moorschutzprogramm Brandenburg verankert. - Landtag Brandenburg (18. Mai 2022): [Beschluss des Landtages Brandenburg „Ausbau erneuerbarer Energien deutlich steigern und Akzeptanz erhöhen“](https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/beschlpr/anlagen/5546-B.pdf "Beschluss des Landtages Brandenburg „Ausbau erneuerbarer Energien deutlich steigern und Akzeptanz erhöhen“") - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) (2023: [Moorschutzprogramm Brandenburg](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Moorschutzprogramm-Brandenburg.pdf "Moorschutzprogramm Brandenburg") Weitere Hinweise zur Zustimmung zu Bebauungsplänen für Moor-PV-Anlagen in großräumigen Landschaftsschutzgebieten: - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK): [Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in großräumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG): Moor-PV](https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/WEB-MLUK-Rahmenbedingungen-Moor-PV.pdf "Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in großräumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG): Moor-PV") ##### Agri-PV Gemäß der Energiestrategie 2040 sollen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Verbindung mit landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-PV) als zusätzliches wirtschaftliches Standbein für landwirtschaftliche Betriebe angemessen Berücksichtigung finden. Kleine hofnahe Agri-Photovoltaikanlagen sind baurechtlich privilegiert (§ 35 Abs. 1. Nr. 9 BauGB) und in Landschaftsschutzgebieten genehmigungsfrei gestellt (§ 8 Abs. 3a S. 1 Nr. 1 BbgNatSchAG). Die Zustimmungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten werden hier erläutert. - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) (2024): [Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in großräumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG): Agri-Photovoltaik](https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/WEB-MLUK-Rahmenbedingungen-Agri-PV.pdf "Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in großräumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG): Agri-Photovoltaik") Das Land Brandenburg fördert Agri-Photovoltaikanlagen im Rahmen des EFRE-Programms Erneuerbare Energien Brandenburg. - Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): [EFRE-Programm Erneuerbare Energien Brandenburg](https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/erneuerbare-energien-brandenburg/ "Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): EFRE-Programm Erneuerbare Energien Brandenburg") ##### Parkplatz PV Im Rahmen der Einführung einer Solarpflicht für öffentlich und gewertblich genutzte Neubauten wurde auch eine Solarpflicht für Parkplätze eingeführt. Im Detail gilt gemäß der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) Folgendes: „Bei der Errichtung einer für eine Solarnutzung geeigneten offenen Stellplatzanlage, welche einem Gebäude dient, bei dem es sich nicht um ein Wohngebäude handelt, mit mehr als 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten offenen Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Juni 2024 bei der Bauaufsichtsbehörde eingeht.“ ([§ 32a BbgBO](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016#35a "§ 32a BbgBO")) StatistikAuf dem Energieportal Brandenburg werden Statistiken zur installierten Leistung auf Dächern und Freiflächen sowie Kartendarstellungen zum Bestand an Solarstromanlagen bereitgestellt. - [Energieportal Brandenburg: Photovoltaikanlagen](https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/ausbaustand/statistiken/photovoltaikanlagen "Energieportal Brandenburg: Photovoltaikanlagen") Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2025 verzeichnete Brandenburg im Jahr 2024 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 1335,4 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2024 auf insgesamt 7.961,2 MW. - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2025): [Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG Bericht 2025](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2025/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=10 "Bericht des Bund-LänderKooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG Bericht 2025") - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (2025): [Länderbericht Brandenburg 2025](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2025/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2025_bundeslaender.zip?__blob=publicationFile&v=8 "Länderbericht Brandenburg 2025")(als Teil einer zip-Datei aller Länderberichte 2025 am Ende der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) Weitere InformationenDie Ergebnisse der Potenzialanalyse über nutzbare Flächen für solartechnische Anlagen im Land Brandenburg (im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg) zeigt das Energieportal Brandenburg. - Energieportal Brandenburg: [Solaratlas](https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/tools/solaratlas-brandenburg/ "Energieportal Brandenburg: Solaratlas Brandenburg") - Energieportal Brandenburg: [Abschlussbericht Solarpotenzialanalyse (2022)](https://energieportal-brandenburg.de/cms/fileadmin/medien/dokumente/solaratlas/abschlussbericht_solarpotenzialanalyse_endfassung.pdf "Energieportal Brandenburg: Abschlussbericht Solarpotenzialanalyse (2022)") Letzte Aktualisierung: Oktober 2025