# Planungsstand Windenergiegebiete > Übersicht über Stand der Planung in allen deutschen Planungsregionen # PLANUNGSSTAND WINDENERGIEGEBIETE Interaktive Karten zeigen die aktuelle Entwicklung der Ausweisung von Windenergiegebieten in den Planungsregionen. Stand: 31. März 2026 [Aktueller Planungsstand der Windenergiegebiete](#c1505)[Entwicklung des Planungsstandes der Windenergiegebiete](#c1497) Seit dem Beschluss des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) im Juli 2022 sind die Planungsregionen in Deutschland aktiv: Sie erarbeiten Aufstellungsbeschlüsse, führen Öffentlichkeitsbeteiligungen durch, beschließen neue Pläne und lassen diese genehmigen. Nach und nach wird das Erreichen der Flächenbeitragswerte bzw. Teilflächenziele festgestellt. Diese Seite präsentiert Ihnen eine Zusammenschau der aktuellen Planungsstände zu Windenergiegebieten in den einzelnen Regionen. Die Karte der chronologischen Entwicklung von Ende 2022 bis heute verdeutlicht den Fortschritt, der durch die verbindlichen Flächenvorgaben in Kombination mit dem Wechsel zur Positivplanung entstanden ist. Zusätzlich stellen wir detaillierte Datentabellen mit ergänzenden Informationen und Links zu den Planungsregionen zur Verfügung. ### Aktueller Planungsstand der Regionen Die aktuellen Planungsstände der Regionen zur Ausweisung von Windenergiegebieten gliedern sich in der Karte in drei Gruppen. Vor Bekanntgabe eines Aufstellungsbeschlusses findet **keine laufende Planung** statt. Ist ein Beschluss veröffentlicht, handelt es sich um einen **Plan in Aufstellung.** Sobald der Flächenbeitragswert bzw. das Teilflächenziel erreicht ist, wird das Erreichen des **Ziels festgestellt**, entweder für 2027 oder 2032. Die Farbgebung in der Karte orientiert sich an diesen drei Gruppen (siehe Legende). Ein Klick auf den Bereich der Legende klappt diese ein. Zum Ausklappen der Legende klicken Sie auf das Wegweiser-Symbol in der Ecke links unten. Durch Anklicken einer Planungsregion in der Karte erscheint ein Link zum Planungsträger. [Karte im gesamten Browserfenster öffnen](https://app.23degrees.io/embed/eT9yswFMVA1IvaGQ-choro-rp_20250627_23degrees_test) Die Kategorien der Legende beziehen sich auf die jeweilige Planungsebene, welche das Bundesland für die Umsetzung der Flächenbeitragswerte aus dem WindBG festgelegt hat. Das im Juli 2022 beschlossene Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt den Ländern verbindliche Flächenbeitragswerte vor, die bis Ende 2027 bzw. 2032 erreicht werden müssen (siehe [interaktive Karte Flächenbeitragswerte](https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/interaktive-karten/flaechenbeitragswerte "interaktive Karte Flächenbeitragswerte")). Die Länder können diese Pflicht erfüllen, indem sie die Windenergiegebiete selbst in landesweiten oder regionalen Raumordnungsplänen ausweisen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 WindBG) oder die Flächenausweisung an die nachfolgenden Planungsebenen übertragen, indem sie regionale oder kommunale Teilflächenziele festlegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 WindBG). Unter bestimmten Voraussetzungen (§ 245e BauGB) kann eine etwaige Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) von bestehenden Plänen fortgelten. Sie entfällt, sobald das Erreichen des Flächenbeitragswertes bzw. des Teilflächenziels festgestellt wird, spätestens aber mit Ablauf des Stichtages 31.12.2027. Mit der Feststellung des Erreichens des Flächenbeitragswertes bzw. des Teilflächenziels ist die Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen auf Windenergiegebiete beschränkt (§ 249 Abs. 2 BauGB). In den nachfolgenden ausklappbaren Elementen finden Sie vertiefende Erläuterungen zur Karte sowie eine ausführliche Beschreibung der Kategorien der Legende. Zusätzlich finden Sie dort Datentabellen mit weiteren Informationen zu den Planungsregionen, z. B. den aktuellen Status der Windplanung sowie die Datumsangaben der Aufstellungsbeschlüsse und Feststellungen. Darüber hinaus ist der Name der Planungsregion in der Tabelle mit einem Link hinterlegt, der zur Webseite des Planungsträgers führt. Das Datum der Feststellung ist ebenfalls mit einem Link hinterlegt, der zur Veröffentlichung der Feststellung führt. Erläuterungen zur KarteIn fast allen Flächenländern wurden regionale Teilflächenziele auf Ebene der Regionalplanung festgelegt. Planungsträger sind dort in der Regel die Planungsregionen. In Niedersachsen sind die Landkreise die Träger der Regionalplanung. Diese können die regionalen Teilflächenziele entweder in ihren Regionalen Raumordnungsprogrammen selbst ausweisen oder Flächen anrechnen lassen, die von Gemeinden und Samtgemeinden im Rahmen der Bauleitplanung ausgewiesen sind (§ 2 Satz 2 NWindG). In Bremen und im Saarland wurden kommunale Teilflächenziele bestimmt. Berlin und Hamburg weisen die Windenergiegebiete landesweit aus (siehe [Übersichtstabelle](https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Planung/FA_Wind_Umsetzung_WindBG_Laender_2023.pdf "Übersichtstabelle")). In der Karte wurde auf eine Darstellung der einzelnen Gemeinden im Saarland aus Übersichts- und Kapazitätsgründen verzichtet. Der Status des Saarlandes bezieht sich daher auf die derzeit laufenden Planungsaktivitäten der Gemeinden als Gesamtheit. Ende 2025 haben 29 Planungsregionen ihre Teilflächenziele bereits festgestellt, davon 14 Regionen bereits für das Jahr 2032. Acht Regionen, die ihr Ziel für 2027 festgestellt haben, arbeiten derzeit an einem Plan für die Zielerreichung 2032. In 78 weiteren Planungsregionen wird aktuell ein Plan aufgestellt, um den Flächenbeitragswert bzw. das Teilflächenziel für 2027 bzw. 2032 zu erreichen. In fünf Planungsregionen wurde noch keine Planungsabsicht veröffentlicht. Bis März 2026 stellten acht weitere Planungsregionen das Erreichen ihrer Teilflächenziele fest, sodass nun insgesamt 19 Planungsregionen ihr Ziel für 2032 und 18 Planungsregionen ihr Ziel für 2027 festgestellt haben. 70 Planungsregionen stellen derzeit einen neuen Plan auf. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) hat mit Urteil vom 6. Februar 2026 (Aktenzeichen [11 C 205/25.T](https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE260000428 "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/lare260000428")) die Feststellungsbeschlüsse zum Erreichen der Flächenbeitragswerte für Windenergie der Regionalversammlung Südhessen und des Regionalverbands FrankfurtRheinMain aufgehoben. Mit Urteil vom gleichen Tag (Aktenzeichen [11 C 633/25.T](https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE260000429 "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/lare260000429")) hat er den Feststellungsbeschluss des Hessischen Wirtschaftsministeriums zum Erreichen des Flächenbeitragswertes des Landes Hessen aufgehoben. Die Revision wurde zugelassen. Ausführliche Beschreibung der Legende###### **Festgestellte Windplanung** Ziel 2032 festgestellt - In diesen Planungsregionen wurde der Flächenbeitragswert bzw. das Teilflächenziel für das Jahr 2032 erreicht und festgestellt. Ziel 2027 festgestellt **mit** Neuaufstellung 2032 - In diesen Planungsregionen wurde der Flächenbeitragswert bzw. das Teilflächenziel für das Jahr 2027 erreicht und festgestellt. - Derzeit wird ein neuer Plan aufgestellt, um den Flächenbeitragswert bzw. das Teilflächenziel für das Jahr 2032 zu erreichen. Ziel 2027 festgestellt **ohne** Neuaufstellung 2032 - In diesen Planungsregionen wurde der Flächenbeitragswert für das Jahr 2027 erreicht und festgestellt. - Bisher wurde keine Planungsabsicht für das Erreichen des Flächenbeitragswertes bzw. des Teilflächenziels für das Jahr 2032 veröffentlicht. ###### **Windplanung in Aufstellung** Plan in Aufstellung, bestehender rechtsgültiger Plan **mit** Ausschlusswirkung - Diese Planungsregionen stellen derzeit einen neuen Plan auf, um den Flächenbeitragswert bzw. das Teilflächenziel zu erreichen. - Es existiert ein rechtsgültiger Plan mit Windenergiegebieten mit Ausschlusswirkung. Die Neuaufstellung erfolgt, da der Plan in den meisten Fällen vor dem WindBG in Kraft getreten ist und zu wenig Fläche für Windenergiegebiete zum Erreichen des Flächenbeitragswertes bzw. des Teilflächenziels enthält. Plan in Aufstellung, bestehender rechtsgültiger Plan **ohne** Ausschlusswirkung - Diese Planungsregionen stellen derzeit einen neuen Plan auf, um den Flächenbeitragswert bzw. das Teilflächenziel zu erreichen. - Es existiert ein rechtsgültiger Plan mit Windenergiegebieten ohne Ausschlusswirkung. Die Neuaufstellung erfolgt, da der Plan in den meisten Fällen vor dem WindBG in Kraft getreten ist und zu wenig Fläche für Windenergiegebiete zum Erreichen des Flächenbeitragswertes bzw. des Teilflächenziels enthält. Plan in Aufstellung, **keine** rechtsgültig ausgewiesenen Windenergiegebiete - Diese Planungsregionen stellen gerade einen neuen Plan auf, um den Flächenbeitragswert bzw. das Teilflächenziel zu erreichen. - Bisher gibt es keine rechtsgültig ausgewiesenen Windenergiegebiete, da z. B. erstmalig Windenergiegebiete ausgewiesen werden oder da gegen einen Plan mit Windenergiegebieten erfolgreich geklagt wurde und dieser in der Folge ungültig wurde. - Hinweis: Diese Kategorie bezieht sich auf die Planungsebene, welche das Bundesland für die Umsetzung der Flächenbeitragswerte aus dem WindBG festgelegt hat. Es kann demnach sein, dass auf Ebene der Regionalplanung keine Windenergiegebiete ausgewiesen sind, in der Bauleitplanung aber schon. ###### **Keine laufende Windplanung** Keine laufende Planung, bestehender rechtsgültiger Plan **mit** Ausschlusswirkung - Bisher wurde keine Planungsabsicht für die Ausweisung von Windenergiegebieten für das Erreichen des Flächenbeitragswert bzw. des Teilflächenziels für 2027 und 2032 veröffentlicht. - In diesen Planungsregionen existiert ein rechtsgültiger Plan mit ausgewiesenen Windenergiegebieten mit Ausschlusswirkung. - Es wurde noch kein Flächenbeitragswert bzw. Teilflächenziel festgestellt, da der Plan in den meisten Fällen vor dem WindBG in Kraft getreten ist und zu wenig Fläche für Windenergiegebiete enthält. Keine laufende Planung, bestehender rechtsgültiger Plan **ohne** Ausschlusswirkung - Bisher wurde keine Planungsabsicht für die Ausweisung von Windenergiegebieten für das Erreichen des Flächenbeitragswert bzw. des Teilflächenziels für 2027 und 2032 veröffentlicht. - In diesen Planungsregionen existiert ein rechtsgültiger Plan mit ausgewiesenen Windenergiegebieten ohne Ausschlusswirkung. - Es wurde noch kein Flächenbeitragswert bzw. Teilflächenziel festgestellt, da der Plan in den meisten Fällen vor dem WindBG in Kraft getreten ist und zu wenig Fläche für Windenergiegebiete enthält. Keine laufende Planung, **keine** rechtsgültig ausgewiesenen Windenergiegebiete - Bisher wurde keine Planungsabsicht für die Ausweisung von Windenergiegebieten für das Erreichen des Flächenbeitragswert bzw. des Teilflächenziels für 2027 und 2032 veröffentlicht. - Bisher gibt es keine rechtsgültig ausgewiesenen Windenergiegebiete, da z. B. erstmalig Windenergiegebiete ausgewiesen werden oder da gegen einen Plan mit Windenergiegebieten erfolgreich geklagt wurde und dieser in der Folge ungültig wurde. - Hinweis: Diese Kategorie bezieht sich auf die Planungsebene, welche das Bundesland für die Umsetzung der Flächenbeitragswerte aus dem WindBG festgelegt hat. Es kann demnach sein, dass auf Ebene der Regionalplanung keine Windenergiegebiete ausgewiesen sind, in der Bauleitplanung aber schon. Datentabellen Planungsregionen#### Baden-Württemberg (BW) #### Bayern (BY) \*Anmerkung: In Bayern sind die Teilflächenziele für 2032 als unverbindliche Orientierungswerte zu verstehen und müssen noch im Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben werden. #### Berlin (BE) #### Brandenburg (BB) #### Bremen (HB) #### Hamburg (HH) #### Hessen (HE) #### Mecklenburg-Vorpommern (MV) #### Niedersachsen (NI) #### Nordrhein-Westfalen (NW) #### Rheinland-Pfalz (RP) #### Saarland (SL) #### Sachsen (SN) #### Sachsen-Anhalt (ST) #### Schleswig-Holstein (SH) #### Thüringen (TH) ### Entwicklung der Planungsaktivitäten in den Regionen Um die Dynamik der Planungsaktivitäten in den Regionen zu visualisieren, zeigen die Karte und ein Liniendiagramm den Stand der Planungsaktivitäten in den Regionen jeweils am 31. Dezember eines Jahres sowie zum aktuellen Zeitpunkt. Mithilfe des Zeitschiebers oberhalb der Karte lassen sich die verschiedenen Zeitpunkte einstellen. [Karte im gesamten Browserfenster öffnen](https://app.23degrees.io/embed/OHqiTNAh3zXn996G-choro-rp_historisch_23degrees) Das Liniendiagramm stellt zusammenfassend die Anzahl der Planungsregionen dar, die sich jeweils in einer der Oberkategorien aus der Karte befinden: „Ziel 2027/2032 festgestellt“, „Plan in Aufstellung“ und „Keine laufende Planung“. Am 31. Dezember 2022, ca. 5 Monate nach Beschluss des WindBG, haben bereits etwa zwei Drittel aller Planungsregionen mit der Neuaufstellung ihrer Pläne zum Ausweisen von Windenergiegebieten begonnen. Im Laufe der Jahre 2023 und 2024 beschlossen die Länder eigene Landesgesetze oder passten den Landesentwicklungsplan zur Umsetzung der Flächenbeitragswerte an. Ende des Jahres 2023 arbeiteten über 90 Planungsregionen an der Neuaufstellung ihrer Pläne. Fünf weitere Planungsregionen stellten Teilflächenziele für 2027 auf Grundlage bereits bestehender Planung fest: Die Region Würzburg im März 2023 und die vier Planungsregionen in Hessen im Dezember 2023. Seit Ende 2024 stellen immer mehr Planungsregionen ihre Flächenbeitragswerte bzw. Teilflächenziele fest. Der Anteil der Planungsregionen mit Plänen in Aufstellung sinkt demzufolge wieder. Ende 2025 gab es nur noch fünf Planungsregionen, die noch keine Planungsabsicht für die Ausweisung von Windenergiegebieten zum Erreichen des Flächenbeitragswerts bzw. des Teilflächenziels für 2027 und 2032 veröffentlicht haben. ### Hinweise Bei den hier dargestellten Angaben handelt es sich um eine Sammlung von Informationen verschiedener Quellen (Webseiten sowie Gremieninformationssysteme der Planungsregionen). Es kann diesbezüglich keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden. Wir sind bestrebt, die dargestellten Informationen so aktuell und vollständig wie möglich zu halten. Die Karten und das Liniendiagramm werden quartalsweise aktualisiert. Falls die Karte oder das Diagramm nicht geladen werden, hilft das Aktualisieren der Seite. Im Text verwendete Quellen- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 - Fachagentur Wind und Solar (2024a): [Überblick – Umsetzung der Flächenbeitragswerte aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in den Bundesländern](https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/interaktive-karten/flaechenbeitragswerte#c490) - Fachagentur Wind und Solar (2024b): [Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung in den Bundesländern](https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/interaktive-karten/flaechenbeitragswerte) - Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (Niedersächsisches Windenergieflächenbedarfsgesetz - NWindG -) vom 17. April 2024 - Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vom 20. Juli 2022 ## Ansprechpersonen Quelle: Studio Monbijou, Berlin Dr. Katharina Harfenmeister Referentin GIS [harfenmeister(at)fa-wind-solar.de](#) [+49 172 272 18 87]() Quelle: Studio Monbijou, Berlin Dr. Anja Pagenkopf Referentin GIS [pagenkopf(at)fa-wind-solar.de](#) [+49 30 644 94 60-72]()