# Detail # Vertragsmuster für virtuelle Power Purchase Agreements Veröffentlichung der Marktoffensive Erneuerbare Energien soll zur Standardisierung im deutschen PPA-Markt beitragen. SolarWind News 25.02.2026 **\# Themen** Sonstiges Ergänzend zum ersten Standardvertrag zu Power Purchase Agreements (PPA), den die Marktoffensive Erneuerbare Energien im Januar 2024 veröffentlichte, folgt nun ein Vertragsmuster für virtuelle Power Purchase Agreements (vPPA). Damit möchte die Marktoffensive Erneuerbare Energien (Projekt der Deutschen Energie-Agentur und der Deutschen Industrie- und Handelskammer) einen Beitrag zur Standardisierung im deutschen PPA-Markt leisten und die Etablierung von vPPA im deutschen und europäischen Strommarkt fördern. Bei PPAs handelt es sich um langfristige Stromlieferverträge, die außerhalb der Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geschlossen werden. Sie werden zwischen Erzeugern erneuerbarer Energien und gewerblichen sowie industriellen Verbrauchern geschlossen. Somit ermöglichen sie Unternehmen den Direktbezug von Grünstrom (beispielsweise aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windenergie an Land) und helfen dabei, Preisrisiken zu minimieren sowie Herkunftsnachweise zu übertragen. PPAs sind daher von hoher Bedeutung für den ungeförderten Zubau erneuerbarer Energien. Der Unterschied zwischen virtuellen und physischen PPAs liegt darin, dass die Stromlieferungen an den Abnehmer bei vPPAs kein Vertragsbestandteil sind. Stattdessen werden die Stromlieferungen über die Börse verkauft und die Vertragspartner sichern den Strompreis durch bilaterale Vereinbarungen gegenseitig finanziell ab. Bestehende Stromliefervereinbarungen und das Bilanzkreismanagement bleiben dabei unberührt. Das Vertragsmuster für vPPA sowie der Standardvertrag für PPA stehen auf der Webseite der Deutschen Energie-Agentur kostenlos zur Verfügung. Für beide Verträge liegen zudem Begleitdokumente vor. Im Falle des Mustervertrags für vPPA werden beispielsweise die Vor- und Nachteile von vPPA erläutert und der Unterschied zu physischen Power-Purchase-Agreements (PPA) klargestellt. ### Weitere Informationen: - Deutsche Energie-Agentur (Hrsg.) (2024): [Mustervertrag: Standardvertrag PPA-Lieferband](https://www.dena.de/infocenter/mustervertrag-standardvertrag-ppa-lieferband/ "Deutsche Energie-Agentur (Hrsg.) (2024): Mustervertrag: Standardvertrag PPA-Lieferband") - Deutsche Energie-Agentur (Hrsg.) (2026): [Standardisierung im deutschen PPA-Markt vorantreiben](https://www.dena.de/infocenter/standardisierung-im-deutschen-ppa-markt-vorantreiben/ "Deutsche Energie-Agentur (Hrsg.) (2026): Standardisierung im deutschen PPA-Markt vorantreiben") - Deutsche Energie-Agentur (Hrsg.) (2026): [Vertragsmuster für virtuelle PPA](https://www.dena.de/infocenter/vertragsmuster-fuer-virtuelle-ppa/ "Deutsche Energie-Agentur (Hrsg.) (2026): Vertragsmuster für virtuelle PPA")