Förderrichtlinie zum Nationalen Artenhilfsprogramm

BMUV veröffentlicht Richtlinie zur Förderung von Artenschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren.
Solar Wind
News
# Themen Natur- und Artenschutz

Mit dem neu geschaffenen Artenhilfsprogramm (AHP) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) seit dem 15. August 2024 Maßnahmen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sind. Die Bundesregierung setzt damit eines ihrer zentralen Vorhaben im Rahmen der Energiewende und des damit verbundenen Ausbaus von Wind- und Solaranlagen sowie deren Infrastruktur um.

Mit der Förderrichtlinie werden insbesondere Maßnahmen unterstützt, die langfristig und nachhaltig die Qualität und die Vernetzung der Lebensräume der betroffenen Arten sowie deren Erhaltungszustand verbessern. Gefördert werden sowohl Projekte zum Schutz von Arten, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind, als auch Projekte zum Schutz nicht betroffener, aber bestandsgefährdeter Arten und Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands. Mit diesem Förderprogramm werden die Artenhilfsprogramme der Länder flankiert.

Weitere Informationen: